Eigentlich ist die Bedienung einer Arbeitsbühne gar nicht schwer, wenn man weiß, was zu beachten ist und eine ausführliche Einweisung durch einen Fachmann in das Gerät erhält.
Hallo Herr Tedesco. Zum Bedienen einer Hubarbeitsbühne ist ein Befähigungsnachweis nach DGUVI 208-019 (z.B. SystemCard) erforderlich. Meist ist dies auch in den Bedienungsanleitungen der Arbeitsbühnen selbst vermerkt. Bei weiteren Fragen können Sie sich gern jederzeit an uns wenden. Viele Grüße aus Eisenach.