Und wenn die Kontrolleure da nachts mit Autos durch fahren und mit Taschenlampen und Scheinwerfern herumstrahlen ist das auch überhaupt kein Problem, aber wehen jemand schläft leise im dunklen Wohnmobil.
Ich ich ich? Junge es geht um Jugendliche..die sollten party machen dürfen...pennen soll halt auf Campingplätzen erfolgen (geld)..das ist deutschland nichts Schlimmes dabei. Deutschland bist übrigens auch du....
da dies ein tagesparkplatz ist und ausserhalb der parkzeit da parkverbot ist, dann darf da auch nicht "zum erlangen der fahrtüchtigkeit" übernachtet werden! zumal kaum noch dieses märchen anerkannt wird.
@@ulfasmussen1120 Warum nur Tagesparkplatz? Nachts nimmt man niemand den Parkplatz weg und am frühen Morgen sind auch genügend freie Plätze vorhanden. Nur aus Geldschneiderei zu Gunsten der Campingplätze und wg. der Kurtaxe. An anderen Stellen gibt es Wohnmobilstandplätze oder ich nächtige unterwegs dort, wo es nicht verboten ist. Den Platz hinterlässt man so, dass man keinen Müll oder andere Spuren hinterlässt. Am Ziel gehört ein Wohnmobil natürlich auf den Campingplatz. Von den Abzockern zum Gut Sierhagen mit Stellplätzen sind es nur 10Km. Den Privat-Cheriffs sollte man keine Auskunft geben, sondern fragen, was die Einem vorwerfen, dann die Legitimation zeigen lassen, oder gleich ein Foto machen. Warnweste und Handschellen dienen nur der Einschüchterung.
Das Nächtigen im Fahrzeug zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist dort bis zu 10 Stunden erlaubt, wo es nicht verboten ist. Nächtige ich zweimal oder länger an der selben Stelle kann man davon ausgehen, dass das Nächtigen nicht zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit dient und es eine genehmigungspflichtigige Sondernutzung darstellt, ebenso das Rausstellen von Tisch und Stühle in den öffentlichen Raum. Dagegen ist Picknicken (das Verzehren von Lebensmittel) grundsätzlich erlaubt. Das alleinige Abstellen (Parken) eines Anhängers im öffentlichen Verkehrsraum ist bis zu 14 Tage grundsätzlich erlaubt. Im angekuppelten Zustand mit Zugfahrzeug grundsätzlich unbegrenzt erlaubt. Wo kein Kläger dort kein Richter. Der Wachmann sagt, dass das Nächtigen auf diesem Parkplatz verboten ist. Was berechtigt den Wachmann diese Aussage zu tätigen bzw. wo steht das (gesetzliche Grundlage)?
@kkldsofkoskodf Leider dürfen die Gemeinden solche Einschränkungen ausschildern. Was machen die Sheriffs wohl, wenn eine Jogger um 5:50Uhr dort parkt?.
Das Krach, Müll und Verkehrsbehinderung keine Toleranz verdienen, wird ein jedes vernünftige Hirn begreifen!? Was ist jedoch im besten D aller Zeiten zunehmend festzustellen?
Steht Security drauf, nennen sich aber Sicherheitsdienst.😂 Jedenfalls haben die keine staatlichen Befugnisse, sondern dürfen maximal auf Privatgelände Hausrecht ausüben.
Die dürfen Nummernschild aufschreiben und Anzeige bei der Polizei machen. Völliger Quatsch ist die Behauptung es koste 1000€!!! Wenn es kein Naturschutzgebiet oder Landschaftsschutzgebiet ist, dann geht höchstens ein Ticket über für falsch Parken. Und Stuhl rausstellen ist campen, ja, aber stelle ich den 20m weiter weg auf, ist es kein Camping mehr
Wenn die Kontrolleure da nachts mit Autos durchfahren und mit Taschenlampen und Scheinwerfern herumstrahlen ist das auch überhaupt kein Problem, aber wehen jemand schläft leise im dunklen Wohnmobil. Das stört die Tierwelt, da fallen die Vögel tot vom Baum.
Der eine bärtige mit der Aufschrift "Strong Security" auf dem Rücken, soll das ein ganz harter sein? Der ist ja nu nicht breiter als die anderen Hampels
Aufenthalt im Fahrzeug gilt in Deutschland als Parken und wird wie bei anderen Fahrzeugen geduldet ... sobald ein Stuhl o.ä. außerhalb des Fahrzeugs aufgestellt wird gilt das offiziell als Campingverhalten und ist je nach Ort u.U. nicht zugelassen.
Auf der einen Seite habe ich Verständnis zum Wildcampen. Häufig werden diese Punkte von Wildcampern und auch Nachtfeiernden wie ein Saustall hinterlassen. Übrigens ein riesen Unterschied zu Ländern wie Schweden und Norwegen. Dort ist es erlaubt und eher selten das es danach wie ein Schweinestall aussieht. Was ich nur nicht verstehe ist, dass man früher auch einmal beim Bauern campen oder zelten durfte. Da wurde dann aber ein Riegel vorgeschoben, weil dies auch irgendwelche Gesetze verbieten. Der Bauer darf einen Camper nicht mehr einfach 1-2 Nächte bei sich behalten. DAS finde ich tatsächlich schade, da sicherlich damit auch wieder "Urlaub im eigenen Land" gefördert werden würde. Bestimmt dann auch mal als Radtour.
Wieso soll es für Bauern verboten sein? Ich hab auch eine Fahrradtour mit dem Zelt gemacht, entweder einfach fragen oder es gibt auch Websites, wo Leute angeben, dass man da auf einer Wiese zelten kann. Teilweise sind das dann auch private Gärten in denen man zeltet und bei manchen kann man dann auch mal eine Dusche nutzen. In Schleswig Holstein gibt es übrigens auch vom Land eine tolle Website mit einigen legalen Flächen zum wildcampen, die sind allerdings nur für Fahrradfahrer und Wanderer und nur für eine Nacht (wird ja aber theoretisch nicht kontrolliert und wenn man auf Radreise ist bleibt man ja sowieso nicht länger)
@@ozelot131 Weil es offiziell Gesetze gibt, dass die Bauern da irgendwas gewerbliches anmelden müssen. Gibt hier auf YT auch irgendwo einen Bericht darüber. Sinngemäß "damit er das erlauben kann/darf muss er irgendwas bei der Behörde anmelden...was natürlich Geld kostet". Mag evtl. nicht für jedes Bundesland so gelten. In dem Bericht ging es darum, dass es dem einen Bauernnachbarn nicht gepasst hat, dass der andere 1-2-3x Camper bei sich hatte und zog darum vor Gericht usw.. blablabla. Ich bin schon etwas älter und fand es mit meinem Vater geil als Kind/Jugendlicher sowas zu machen. Selbst mit dem Fussballverein waren wir jedes Jahr über Pfingsten in Güster. Wenn der Campingplatz voll war ging es halt zum Bauern. Für 12-14j ein Super Erlebnis: Im Heu oder Zelt pennen, Tiere füttern und FRISCHE Milch haben. Ist das schon ~40j her? ...wo ist die Zeit geblieben.
@@ozelot131 Habe auf die Schnelle das dazu gefunden: Ist Camping auf dem Bauernhof erlaubt? Je nach Bundesland kann ein Landwirt bis zu 3 Stellplätze anbieten. Dauercamper sind allerdings nicht erlaubt - die Urlauber dürfen maximal 2 Nächte bleiben. Länger wie 2 Nächte und zusätzlich je nach Bundesland muss er sich also so eine Genehmigung für "Campingplatz" besorgen. Bis zu 2 Nächte scheint in den meisten Bundesländern zu gehen.
@@derminiwutkopf4044 Ok so in etwa hab ich das auch in Erinnerung gehabt Für Reisen langt sowas aber auch, wenn man irgendwo länger bleiben will, muss man dann halt was anderes suchen oder man vertraut darauf, dass die Dauer auf Privatgrundstücken von Behörden nicht kontrolliert wird ;)
4:10 - 2 Stunden Parklimit an einem Destination Lader. Das macht ja überhaupt keinen Sinn. Wer sich die Zeit ausgedacht hat, hat von Elektromobilität keine Ahnung.
Vor allem duerfte es dem Betreiber egal sein, solange Strom fliesst, fliesst auch Geld. Fuer die "Nachparkzeit" (und auch bitte nur fuer die...) dann gerne Blockiergebuehr erheben und alle sind gluecklich
Bitte nicht pauschalisieren. Die Lübecker Bucht ist groß und die hier gezeigten Orte sind rund 30km nördlich von Lübeck. Bereisen Sie gerne Lübeck und machen Sie am besten einen großen Bogen um die hier gezeigten Orte Neustadt und Pelzerhaken…
Was die „Sicherheitsbeamten“ 🤣 scheinbar nicht wissen das es einen juristischen Unterschied zwischen Campen, parken und der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit gibt… naja
Ach sooo, ein Wohnmobil ist also kein Kfz - mit min. allen Kosten und Pflichte wie jedes andere ähnlich motorisierte Fahrzeug auch -, und nimmt den "wirklichen Kfz's" den Platz weg? Und der sogenannte Sicherheitsdienst hat den Auftrag dafür zu sorgen, Wohnmobile auf Campingplätze zu nötigen!?
Bei Fahrten in Schrittgeschwindigkeit muss kein Sicherheitsgurt angelegt werden (Straßenverkehrsordnung §21a Abs. 1 Nr. 3). Das gilt etwa beim Rückwärtsfahren und beim Fahren auf Parkplätzen. Aber erstmal meckern 😂👌
ich glaube in der Lübecker Bucht darf mann gar nichts. Die sollen den gleich ein Glascontainer aufstellen, dann braucht man nicht Müll und Glas trennen
Leider an den Meisten Orten schon. In Norwegen/ Schweden ist es erlaubt- aber wehe du lässt Müll liegen- da sind viele Orte Videoüberwacht und die Strafen enorm hoch
@@Campingfan1 Zur info: Bei uns in Österreich ist Wildcampen generell verboten, ausser man fragt personlich beim Bürgermeister der betreffenden Gemeinde oder beim Grundbesitzer um Erlaubnis.
@@Campingfan1 falsch; es ist in Norwegen zwar lt. Jedermannsrecht erlaubt, aber das beinhaltet NICHT irgendwelche Wohnmobile, Campervans und andere motorisierte KFZ zum Campen
@@EnjoyFirefighting Du scheinst dich auszukennen - gibt es in Norwegen denn auch irgendwelche Schlupflöcher um das Wildcampen doch noch irgendwie zu rechtfertigen, wie das "Wiederherstellen der Fahrt
@@vimp8772 nein. Selbst bei Park / Rastplätzen steht oft ausdrücklich geschrieben, dass das Übernachten dort verboten ist (Ausnahme sind natürlich LKW) und dass man stattdessen einen der nahe gelegenen Campingplätze ansteuern soll. Die sind, wenn man von wenigen in den Großstädten absieht, i.d.R. auch nicht durch Schrankenanlagen o.ä. gesichert, dass man sich rausreden könnte, dass man da um 10 Uhr Abends nimmer auf den Platz kann
Möchtegern-Polizisten. Ich würde mir erst mal den Dienstausweis zeigen lassen und dann in bei dem AG und/oder Behörde Anrufen, ob die überhaupt Berechtigt sind mir Anweisungen geben zu dürfen. Solche Westen oder sonstiges Zubehör kann man überall Bestellen.
@@EnjoyFirefighting die können mir was sagen. Aber eine Nacht zur Wiederherstellung der Fahrtuchtigkeit können Sie nicht verbieten 9 Std. bei privatfahrten bis zu 11 Stunden bei Berufkraftfahrern
@@EnjoyFirefighting Kann sein, dass der Wachdienste von der Gemeinde beauftragt wurden, öffentlichen Grund zu überwachen. Es muss aber schriftlich vorliegen, dass sie dazu berechtigt sind, mir Weisung zu erteilen. Es bedarf eine gesetzliche Grundlage. Einfach nur sagen reicht nicht. Es könnte eine Amtsanmaßung sein. Oder der Eigentümer des kenntlichgemachten Grundstücks beauftragt einen Wachdienst, dann übt er das Hausrecht aus. Das Hausrecht endet an der Grundstücksgrenze. Es gibt Zeitgenossen, die verkleiden sich als Sicherheitsdienst und machen auf dicke Hose. Polizisten (Vollstreckungsbeamte) oder gleichgestellte Personen weisen sich durch ihre Uniform mit Hoheitszeichen bereits aus und besitzen einen amtlichen Dienstausweis.