Einsatzfahrt der DLAK 23-12 der Feuerwehr Rudolstadt zum Wohnhausbrand nach Uhlstädt am 15.08.2018. Voraus einer der KdoW des Landkreis Saalfeld-Rudolstadt.
Richtig so! 1. Hört dich der Verkehr schon frühzeitig und kann wesentlich besser reagieren 2. Sink die Gefahr das Fußgänger über die Straße laufen! 3. Nur wenn beides eingeschaltet ist, hast du wegerecht, ganz einfach.
Das sind dann aber auch solche, die mitten in der Nacht mit Pressluft durch ein Wohngebiet blasen u. Da ist selbst mir als ehem. FW-Kamerad die Grenze überschritten! ☝️ 👎 Man kann es auch ÜBERtreiben.. 🤨 ☝️
@@TheJohn12341 falsch nur mit beidem zusammen hat man sonderrechte und wenn irgendwas passiert möchte ich nicht in der hat des fahrers stecken also lass es an wer sich beschwert rennt am leben vorbei!
@@Random_guenni Doch ist es. Nur mit Horn und Blaulicht zusammen haben wir Sonder und Wegerechte. Fahren wir nur mit Blaulicht und uns rennt jemand vors Auto sind wir schuld. Fahren wir mit Horn und Blaulicht und uns rennt einer vors Auto sind wir nur noch Teilschuld. Außerdem können die Verkehrsteilnehmer uns so frühzeitig hören und reagieren.
@@lol-cg4uu der Gesetzgeber schreibt: Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall oder sonstigen Einsatzstellen, BEI EINSATZFAHRTEN oder der Begleitung von anderen Fahrzeugen oder geschlossenen Verbänden verwendet werden. Informiere dich besser über dein Recht Edit: Nachzulesen in der StVO Paragraf 38 Absatz 2