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Firmenfahrzeuge steuerfrei verkaufen, Entscheidung Bundesverfassungsgericht, Aufwandseinlage und 50% 

Steuerberater Stefan Mücke
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Stefan Mücke, Steuerberater und Partner der BVWM PartG,
Steuerberatung 370 Grad
Frühlingstr. 10-12
63839 Kleinwallstadt
www.muecke.de/
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Firmenfahrzeuge sind ein Dauerbrenner in der steuerlichen Beratung und Gestaltung. Die private Nutzung der Fahrzeuge wird in der Praxis häufig mit der sog. 1 %-Methode (pauschale Regelbewertung) bewertet. Als Ausnahmebewertung kommt die Fahrtenbuchmethode in Betracht.
Durch die pauschal bewertete Privatnutzung wirken sich die Fahrzeugaufwendungen häufig nicht sachgerecht aus. Dies lässt sich durch das Fahrtenbuch vermeiden, welches auch automatisch und ohne viel Aufwand geführt werden kann, z. B. über AutoLogg; muecke.de/autologg
Wenn sich schon die laufenden Fahrzeugaufwendungen steuerlich nicht auswirken, dann sollte der Gewinn aus dem Verkauf des Fahrzeugs auch steuerfrei sein. Ein Unternehmer aus Sachsen, ein freiberuflicher Gutachter ist mit dieser Frage vor das Sächsische Finanzgericht (Az. 5 K 1362/15), den Bundesfinanzhof (Az. VIII R 9/18) und zuletzt vor das Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 2161/20) gezogen.
Mit unseren Tipps und Gestaltungen können Sie Steuern sparen und unnötige Steuerbelastungen vermeiden.
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Hinweise und Haftungsausschluss
Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im "Steuerspiel". Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen. Die im Video vertretene Auffassung stelle die persönliche Auffassung des Autor dar; es handelt sich um eine allgemeine Information, Darstellung über die persönliche Auffassung aber keine verbindliche Auskunft oder Rechtsauffassung. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht. Die Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Beratung oder Steuerberatung dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Für die Deklaration Ihrer persönlichen Steuern und Gestaltungen und/oder Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen Sie einen Steuerberater. Es kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, die Auffassung zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Die Videos und/einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Wiedergabe oder Einbindung ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. Das Teilen das Videos ist gewünscht.
Betreiber des RU-vid-Kanals ist die Mediabizz GmbH mit Sitz in Kleinwallstadt

Опубликовано:

 

27 авг 2024

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Комментарии : 12   
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke 6 месяцев назад
Zu den Musterverfahren gegen die *Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen 2021* oder den *Raub der Sonder-AfA 2022* gibt es keine neuen Informationen. Wir warten auf die ersten Entscheidungen der Finanzgerichte. *Wir werden berichten, sobald es Neuigkeiten gibt.* Heute informieren wir über die *Steuerpflicht beim Verkauf von Firmenfahrzeugen.* Leider werden in der Praxis immer wieder Firmenfahrzeuge falsch "eingeordnet" und so unnötige Steuerbelastungen ausgelöst. ➤ *Kostenloser Steuerfokus free für Unternehmer:* steuerfocus.de ➤ *BizzCalc* der neue *Tischrechner zur Digitalisierung:* bizzcalc.de ➤ *Fahrzeug-Bot und Steuerclass über Firmenfahrzeuge:* muecke.de/unternehmer ➤ *elektronisches Fahrtenbuch (AutoLogg):* muecke.de/autologg ➤ *Jetzt Unternehmer-MANDANT werden:* muecke.de/zusammenarbeiten
@OsningOsning
@OsningOsning 6 месяцев назад
. . . spannendes Thema für Gewerbetreibende . . . gut zu wissen für steuerlich interessierte Zuseher . . . 👍👍
@heinzwudtke7509
@heinzwudtke7509 Месяц назад
Zuordnung des PKW Zum Privatvermögen bedeutet aber auch, kein Abzug der Mehrwertsteuer beim Kauf, oder?
@SH-yw1ul
@SH-yw1ul 6 месяцев назад
Super Video. Gerne noch mehr zu dem Thema wie angedeutet, wenn es theoretisch knapp mehr als 50 % betrieblich genutzt würde, man aber die Zuordnung als Betriebsvermögen vermeiden möchte. Muss dann ein Fahrtenbuch geführt werden zur Prüfung des Anteils? Wenn ja, über welchen Zeitraum?
@BauerWolfgang
@BauerWolfgang 5 месяцев назад
Warum nicht einfach pauschal 1% für alle - ohne Ausnahme. Alleine der Wertverlust den man durch den Verzicht eines eigenen PKWs einspart kompensiert die zusätzliche Steuer mehr als ausreichend. Service, Reparaturen, Versicherung etc. sind da noch gar nicht drinnen.
@VVVVVV-nj5bv
@VVVVVV-nj5bv 6 месяцев назад
Was hat den der Kollege für einen Steuerberater was des sein onkel oder wie xD
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke 6 месяцев назад
Guten Tag. Leider ist diese Vorgehensweise kein Einzelfall, wie wir leider immer wieder zum Leidwesen der Unternehmer feststellen müssen. Stefan Mücke
@berndherbrugger6680
@berndherbrugger6680 6 месяцев назад
Was mir nicht klar ist, wie soll das mit dem MwSt Abzug gehen wenn der Wagen als privat genutzt angegeben wird ?
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke 6 месяцев назад
@@berndherbrugger6680 Guten Tag. Das Fahrzeug kann zu 100 Prozent dem Unternehmensvermögen zugeordnet und der Vorsteuerberichtigung geltend gemacht werden. Stefan Mücke
@axelschunemann8009
@axelschunemann8009 6 месяцев назад
@@SteuerberaterMueckeBei der Zuordnung zum Privatvermögen (wie im Video empfohlen) kann dann aber die Vorsteuer beim Kauf des Fahrzeugs nicht abgezogen werden. Oder sehe ich das falsch? Oder anders gefragt: Wie kann ich beim Kauf eines Fahrzeugs und Zuordnung zum Privatvermögen den Vorsteuerabzug geltend machen?
@Andreas_1202
@Andreas_1202 5 месяцев назад
@@axelschunemann8009meiner Meinung nach überhaupt nicht 🙂
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