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Haftung des Halters eines Elektrorollers - BGH, Urteil vom 24.01.2023 - VI ZR 1234/20 

Der Jurist
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23 окт 2024

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Комментарии : 19   
@SchildZinker2
@SchildZinker2 Год назад
Müsste zuerst ein Anspruch aus § 280 I BGB angesprochen werden?
@prof.dr.thomasriehm2135
@prof.dr.thomasriehm2135 Год назад
Das kann man machen, aber der Sachverhalt gibt nicht den geringsten Hinweis auf eine Pflichtverletzung I.S.v. par. 241 II BGB, da wäre die Prüfung nach spätestens zwei Sätzen vorbei.
@lechuzita8048
@lechuzita8048 Год назад
@@prof.dr.thomasriehm2135 Danke für die Klarstellung!
@Jesusfollower-x1j
@Jesusfollower-x1j Год назад
In einer Gutachtenklausur müsste man in der Tat mögliche vertragliche AS vorher darstellen. Aber hier kurz, da unproblematisch kein AS.
@brucewillisvonhinten1417
@brucewillisvonhinten1417 Год назад
@@Jesusfollower-x1j nicht bei mangelnden Anhaltspunkten wie hier, das wirkt sehr amateurhaft, vertragliche Ansprüche anzusprechen nur um anschließend zu sagen, dass solche nicht ersichtlich sind...
@Jesusfollower-x1j
@Jesusfollower-x1j Год назад
@@brucewillisvonhinten1417 Quatsch, im Examen sollte man das machen. Hier haben die Parteien ja einen Werkvertrag geschlossen.!!
@raikmulowiskij5302
@raikmulowiskij5302 10 месяцев назад
Das Laden eines Akkus dürfte sich auch als Betriebsvorgang begreifen lassen, sodass es keinen Unterschied machen sollte, ob das Laden im Fahrzeug oder außerhalb dessen stattfindet.
@ilaaaaay
@ilaaaaay 7 месяцев назад
"Vom Kraftfahrzeug ausgehenden Gefahren" ist gerade bei einem Akku, der AUS dem Roller entfernt wurde eben nicht gegeben.
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Тупой и ещё тупее. (и поддоны)
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