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Handlungsvollmacht und Prokura // § 49 HGB // § 56 HGB - 👨🏼‍🎓 EINFACH ERKLÄRT 👩🏼‍🎓 

caesar.academy
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29 окт 2024

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Комментарии : 2   
@mothercensured
@mothercensured 9 месяцев назад
Super Video aber Schade dass der Begriff "konkludent" nicht kurz erklärt wird
@caesar.academy
@caesar.academy 9 месяцев назад
Oh, das wollen wir so natürlich nicht stehen lassen. Vielen Dank für deinen Hinweis. Hier die Erläuterung zu konkludent: Der Begriff "konkludent" bezieht sich auf eine Form des Handelns oder Ausdrückens, die nicht direkt oder ausdrücklich erfolgt, sondern implizit oder stillschweigend verstanden wird. Im rechtlichen Kontext bedeutet konkludentes Handeln, dass jemand durch sein Verhalten seine Zustimmung oder Absicht signalisiert, ohne dies ausdrücklich zu erklären. Ein klassisches Beispiel ist das Nicken als Zeichen der Zustimmung, ohne etwas zu sagen. In Vertragsrecht bedeutet dies, dass ein Vertrag auch durch schlüssiges Verhalten und nicht nur durch mündliche oder schriftliche Vereinbarung zustande kommen kann.
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