@@der12er11 stark , aber der Hänger ist ultrageil , ich muss mir auch so einen zulegen für meinen Junior . Wie hast du den zugelassen ? Einzelabnahme ?
@@danivplus8530 Vollabnahme nach §21 Mit neuer Fahrgestellnummer und schwarze Kennzeichen mit TÜV und richtiger Zulassung. Also kein Folge Kennzeichen.
Oh mei. Da arme kleine Bulldog. So einen hatte mein Opa auch aber die eckige, flache Version. Du denkst aber schon an die Vorderachse? Schmieren , schmieren , schmieren. 😀 Sonst kann das Ackermoped bald nicht mehr. Da Achim schreibt..
@@der12er11 dann hast echt glück gehabt. ich habs genau so gemacht und muss dann ein neues großes drucken lassen mir der begründunt das es das kleine nur landwirtschaftliche zugmaschinen und leichtkrafträder gibt.
@@svenlorenzen4718 Landwirtschaftliche Anhänger mit grünen Kennzeichen haben ja auch kleine Kennzeichen,die alten auf jeden Fall. Deswegen hätte ich dann bei einer anderen Zulassungsstelle probiert,mit der Begründung.
Hallo Wie hast Du den Anhänger zugelassen? Habe meinen Forstanhänger im Februar auch zugelassen; was bei der Zulassung für etwas „Wirbel“ gesorgt hat. Grüße aus Karlsruhe sendet Dir Norbert
Hallo Norbert , da ich meinen Trecker mit schwarzen Kennzeichen fahre musste der Anhänger auch schwarze bekommen. Folgekennzeichen ging dort leider nicht. Also Vollabnahme nach §21 dann noch eine Hauptuntersuchung+ noch Fahrgestellnummer neu beantragen da die alte nicht mehr lesbar war. Dann war ich alles in allem 400€ los damit ich dann auf der Straße fahren darf. Gruß Christian