or dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag die mündliche Verhandlung zur Verfassungsmäßigkeit möglicher Leistungskürzungen für Hartz-IV-Bezieher begonnen. Bei dem vom Sozialgericht Gotha vorgelegten Fall geht es um die Frage, ob diese Sanktionen gegen das menschenwürdige Existenzminimum und gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verstoßen. Geprüft wird zudem, ob die Sanktionen gegen die Berufsfreiheit verstoßen.
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15 окт 2024