Aus meiner Sicht ist dies ein sehr umfassender und guter Bericht. Ich denke aber, bei 20:30 ist die Darstellung nicht korrekt. Die KV-Freigrenze entfällt m.E. stattdessen bei freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse der Rentner! Dafür ist jedoch nicht das Einkommen relevant, sondern vielmehr, ob man in der 2. Hälfte seines Berufslebens mindestens 90% der Zeit in der gesetzlichen KV versichert war.
Mein Vater hat freiwillig noch ein Jahr länger gearbeitet vor dem gesetzlichen Rentenantritt. Leider hat er die betriebliche Altersvorsorge seines alten AGs aber in dem gleichen Jahr als Einmalzahlung von etwa 40K bekommen. Nun meint sein Steuerberater, er müsste noch 13K Steuern nachzahlen (obwohl die Betriebsrente auch schon versteuert wurde) , da die Bezüge in Steuerklasse 6 fallen würden. Da muss man scheinbar echt drauf achten. Ich finde es nicht fair und hoffe, dass ein Irrtum vorliegt.
Hallo ,werden jetzt wirklich alte Verträge vor 2005 bei Einmalauszahlung nicht besteuert( bei meinem Fall 200Tsd) ???.Sozialabgabe KV haben Sie evtl nicht ganz zu Ende erklärt .Bei Bsp. 200Tsd Einmalauszahlung geteilt durch 120 wäre = 1497,- mal 19% =284,- ? mal 35 jahre=ca 10Tsd Abgaben an die Krankenkasse ? Ist das richtig so ?