Vielen Dank für dein Video. Sehr hilfreich. Nun frage ich mich aber wie es aussieht, wenn ich zu 100% im Home-Office in Deutschland für ein Schweizer Unternehmen festangestellt bin. Muss ich in diesem Fall meinen Lohn nach deutschem Steuerrecht versteuern? Und funktioniert dies per Steuererklärung oder geschieht das versteuern bereits im Lohn, den ich vom arbeitgeber bekomme? Und wie sieht es mit der Krankenversicherung aus? Versichert mich der Schweizer Arbeitgeber oder muss ich mich selbst um die Krankenversicherung kümmern und diese seperat bezahlen? Entschuldige die vielen Fragen. Ich würde mich sehr über deine Antwort freuen.
Wie ist geregelt wenn man von Deutschland aus im homeoffice arbeitet für eine Schweizer Firma durchgehend im homeoffice tätig ist bezüglich auch für die Krankenkasse und allgemeine Gesundheitssystem?
Meine Frage: Ich bin bei einer Schweizer Firma als Software-Entwickler angestellt und arbeite an 9 Monaten im Jahr zu 100 % im Home-Office mit Wohnort DE. An 3 Monaten (sprich über 60 Tage Arbeit) im Jahr arbeite ich vor Ort direkt in der Schweiz (von mir aus mit wechselnden Wohnorten, aber CH). Werde ich dann in der Schweiz einkommensbesteuert?
Wenn die Grenzgängerregelung nicht gilt (wegen Überschreiten der 60 Nichtrückkehrtage) gilt grundsätzlich die allgemeine Regelung des Doppelbesteuerungsabkommens (Art. 15 Abs. 1). Danach hat grundsätzlich der Ansässigkeitsstaat (Deutschland) das Besteuerungsrecht außer die Arbeit wird im anderen Staat (Schweiz) ausgeübt. In Ihrem Fall würde das bedeuten, dass die Schweiz die 3 Monate, die Sie in der Schweiz besteuern darf und Deutschland die 9 Monate die Sie in Deutschland arbeiten.
@@reinekeneef8089 Danke für die Antwort! Ich hätte da noch eeine Frage: Ab wann erkennnt das Finanzamt die Grenzgängerregelung an, sodass ich volle 12 Monate in der Schweiz besteuert werde?
Ausnahme bei der Sozialversicherung für Grenzgänger die wegen der Corona Krise im Homeoffice arbeiten: www.aok.de/fk/fileadmin/user_upload/sv/rundschreiben/2020/rds-20200317-coronavirus-svrecht.pdf
Ich habe eine Frage: Wenn man von der Schweizer Firma für deutschen Kunden arbeitet und hier wohnt, hat Deutschland das Besteurungsrecht? Braucht man dann die Bescheinigung für Sozialversicherung?
Wenn Sie in Deutschland (bzw. außerhalb der Schweiz) arbeiten, hat grundsätzlich Deutschland das Besteuerungsrecht. Wenn Sie nicht nur im untergeordneten Umfang in Deutschland arbeiten, unterliegen Sie grundsätzlich dem deutschen Sozialversicherungsrecht (auch bei Schweizer Arbeitgeber). Infos zur Bescheinigung finden Sie z.B. hier: www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2019/190312_a1_bescheinigung.html