Seb90 Google sagt: ########## nu·k·le·a̱r Adjektiv [nicht steig.] 1. phys.techn. den Atomkern betreffend. 2. so, dass dabei Atomenergie verwendet wird. "nukleare Energie" 3. milit. mit Atomwaffen. "nukleare Streitkräfte" 4. Atomwaffen betreffend. ########## Leute korrigieren wollen aber keine Ahnung haben. Si tacuisses, philosophus mansisses
Damnit... Jura ist so cool. Wie kann man nur sagen, dass das total trocken und langweilig wär? Es ist total spannend.. Ich freue mich auf nächste Woche^^
Wenn man nicht gerade prüft, ob ein Verwaltungsakt vorliegt oder ob eine Hypothek gutgläubig erworben wurde, dann kann es manchmal ganz cool sein, ja ;)
Neben solchen Fällen gibt es aber auch tausende Fälle, die man schon 3000x Mal vorher miterlebt hat. Sowas wie im Video bearbeiten zu dürfen ist da dann schon wie der 6er im Lotto^^
Darf ich Musik von Amazon Prime herunterladen und die Verschlüsselung entfernen? Im Prinzip zahle ich ja dafür meinen Jahresbeitrag also sprich auch für die Songs die mir "kostenlos" zur Verfügung stehen. Zweite Frage: Darf mich Amazon eigentlich so beschränken? Denn wie schon einmal erwähnt ist die Musik ebenso gekauft (im Prinzip). Amazon hab ich nur als Beispiel genommen, da ich es privat sehr oft nutze. Bitte diesen Beitrag liken, damit er gesehen wird. Danke!!
Wenn man von Astronomie ein wenig Ahnung hat, weis man, dass man auf einem Stern nicht leben kann, sondern, wenn überhaupt, auf einem Planeten der den Stern umkreist. Sirius ist übrigens ein Doppelsternsystem.
Justin Seib Sirius ist die Bezeichnung eines ganz bestimmten Doppelsternsystems in unserer Milchstraße und ca. 8,6 Lichjahre von uns entfernt und im Video sagte Herr Solmecke ganz klar "vom Stern Sirius". Er sagte nicht "vom Planet Sirius". Zumal es momentan auch noch keinen Planeten mit dem Namen Sirius gibt.
Kann ich, wenn ich im Fussball so stark gefoult werde dass ich den Platz verlassen muss und eventuell in den Spital gehen muss, den fouler wegen Körperverletzung anzeigen, da ja der fouler Extra in den harten Zweikampf ging?
Wenn ein Polizist bei einer Festnahme Gewalt anwendet (Arm verdrehen, Kopf runter drücken, etc), ohne dass ich Anlass dazu gegeben habe, verwendet er ja nicht mehr das mildeste Mittel, das er zum Ausführen seiner Arbeit verwenden muss (§5 PolG). Dadurch ist seine Tat nicht durch das PolG legitimiert, oder doch? Gleiches gilt, wenn seine Maßnahme unverhältnismäßig gegenüber des Erfolges, den er sich verspricht, ist (§5 abs 2 PolG). Darf ich mich dann im Sinne der Notwehr wehren und den Polizisten festnehmen (Jedermannfestnahme nach §127 polg) und andere Polizisten rufen? Gilt selbes auch, wenn der Polizist mich beleidigt? Art 1 GG ist ja das einzige Recht in das die Polizei nicht eingreifen darf (§4 PolG).
Ich meine der Polizist hat sogar das Recht die Autoschlüssel zu beschlagnahmen, wenn Fluchtgefahr besteht, was in einem Auto nahezu immer der Fall ist. Ergo kein Rechtswidriger Angriff und keine Notwehr;)
Also meiner Ansicht nach hat der Polizist zurecht gehandelt und die Reaktion, nämlich eine sehr starke Beschleunigung ( sonst hätte der Polizist ja ausweichen können), war völlig überzogen. Außerdem wird der Polizist ihn vermutlich schon aufgefordert haben die Schlüssel zu überreichen, bzw aus zusteigen, da das ja so üblich ist.
Grundsätzlich gilt: Ein Polizist bei einer rechtmäßigen Amtshandlung an dieser gehindert ist Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gem. §113 StGB. Die dem nachfolgenden Absätze regeln jedoch, dass die Person, die von der Maßnahme betroffen ist und sich gegen diese wehrt, nicht rechtswidrig handelt, wenn: 1. Die Amtshandlung nicht mehr rechtmäßig ist (und das ist in deinem Beispiel so, da die Zwangsanwendung nicht zulässig ist), selbst wenn die Person irrig annimmt, die Amtshandlung sei rechtmäßig. 2. Die Amtshandlung rechtmäßig ist und die Person davon ausgeht, es handele sich um eine unrechtmäßige Amtshandlung (ist ein Spezialfall, der differenziert betrachtet werden muss.) Bist du der Meinung, der Polizist hat dir zu unrecht den Arm verdreht, kannst du jederzeit Anzeige erstatten wegen Körperverletzung im Amt. Du darfst dann auch Notwehr in Anspruch nehmen. Das mit der vorläufigen Festnahme nach §127 I StPO wird allerdings schwierig. Der Paragraph sagt eindeutig: "Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen." Das mit dem Fluchtverdacht wird man kaum begründen können, da der Polizist ja in erster Linie gegen dich eine Maßnahme treffen will. Sofern er eine heutzutage übliche Kennzeichnung trägt (Name) wird auch die Identifizierung nicht schwierig sein. Weiterhin kannst du z.B. Uhrzeit und Kennzeichen des Streifenwagens aufschreiben. Aufgrunddessen kann ein Richter bei der Dienststelle schon feststellen, wer mit dem Wagen gefahren ist. Weiterhin kannst du die Identität des Beamten eh nicht einfach mittels Personalausweis feststellen (dazu sind ja nur Beamte befugt). Das einzige, was der Beamte dir mitteilen muss, ist seinen Namen und seine Dienststelle. Was du tun solltest, wenn er das nicht macht, kann ich dir allerdings auch nicht sagen, da bin ich überfragt :P
ich möchte wissen = wann die Widerrufsfrist von 14Tagen beginnt! A=bereits wenn per email die automatisch generierte AUFTRAGSBESTÄTIGUNG erhalte oder B=erst ab VERTRAGSBESTÄTIGUNG!? A erhalte sofort aber B kann wochenlang auf sich warten!
#fragwbs ab morgen beginnt das Berufungsverfahren für die Auslieferung des aus Deutschland stammenden megaupload Betreibers Kim Dotcom von Neuseeland an die USA. Der 6 wöchige Prozess wird per Livestream übertragen in die ganze Welt, wird es hier dazu Updates geben, bzw. schauen Sie sich den Stream an? :)
#FragWBS Widerspricht die restriktive Auslegung des Zitiergebotes nicht dem Wortlaut des Artikel 19 abs. 1 GG? Dort steht ja, dass der Artikel bei einer möglichen Einschränkung eines Grundrechtes genannt werden muss - wieso kann dort eine Ausnahme für z.B. die Meinungs- und Informationsfreiheit gemacht werden?
#fragwbs Ich habe heute die Straßencops auf RTL II gesehen. Da war mir eine Szene aufgefallen wo bei der Überwältigung des Täters sehr häufig auffallend die Bildzeitung mit folgendem Titel im Bild war: "Personenschutz für Böhmermann" oder so ähnlich. Könnte der Springerverlag dagegen klagen. Weil es die Urheberrechte verletzt?!
#FragWBS Seit dem Jahr 2003 dürfen ja nur noch Spiele mit entsprechender USK-Kennzeichnung an Minderjährige verkauft werden, sofern die von der USK angegebene Altersgrenze erreicht wurde. Was ist denn mit Spielen die VOR der Gründung der USK erschienen sind? Diese haben ja nie eine Kennzeichnung erhalten, darf ich sie also nur an Volljährige weiterverkaufen?
MadnezzzShin Hab davon nur die ersten 2-3 Folgen geschaut und mir ist der Name nur deshalb in erinnerung geblieben, weil es der erste Anime-Charakter mit meinem Namen war, den ich gesehen habe xD Ich weiß inzwischen aber auch gar nicht mehr, warum ich es aufgehört hab zu schauen^^
Auch mal ne coole Story^^ Ich mag den Anime auf jeden Fall, auch wenn er natürlich ein paar Fehlerchen hat, vielleicht gibst du ihm ja nochmal ne Chance :D Mein Name (bzw das Shin) kommt übrigens auch daher ;D
#fragWBS Hallo, ich hab auch mal eine Frage: Wenn man minderjährig ist und etwas einem Arzt oder einem sonstigen Schweigepflichts-gebundenem etwas Erzählt, darf in jedem Fall den Erziehungsberechtigten etwas übermittelt werden oder wann könnte dies geschehen? Danke im vorraus :)
Die Schweigepflicht gilt erstmal auch für Minderjährige. Das heißt das der Arzt den Eltern nichts ohne des Einverständnisses erzählen darf. § 34 STGB regelt die Ausnahmen der Schweigepflicht. Das heißt das in so einem Fall die Schweigepflicht gebrochen werden darf. Der Bruch des Schweigens ist erlaubt und gegebenenfalls auf Grund vertraglicher und gesetzlicher Schutzpflichten gegenüber dem Minderjährigen sogar geboten. Dickmeis (1995 S. 479.) hierzu der Eileiterschwangerschafts-Fall: BGH NJW 1983, 350, 351 Es muss allerdings eine gegenwärtige Gefahr für das Leben oder die physische bzw. psychische Gesundheit des Jugendlichen vorliegen. Die Gefahr nicht anderes abwendbar ist und bedrohten Interessen die Geheimhaltung wesentlich überwiegen. Bundesärtzekammer 1998 S. 34 Dickmeis 1995 S. 478 f.
#challangewbs darf ein Security Mitarbeiter( besser bekannt als Türsteher) jemanden mit körperlicher Gewalt aus einer Diskothek rausschmeißen, um das Hausrecht durchzusetzen? Bzw. darf sich derjenige sich im Sinne der Notwehr verteidigen?
#fragwbs wenn ich im Internet Geld verdienen möchte, muss ich ja auch dieses Geld besteuern?! Meine Frage lautet; ab wann muss ich mein Geld besteuern? (Muss ich, solange mein Geld auf einer Online-Plattform und nicht auf meinem eigenen Konto ist, dieses Geld auch besteuern?)
Und ich dachte schon es ging darum, das die Frau gestorben und wiedergeboren wurde und der Typ von Sirius ihr das Geld nicht geben wollte bzw. er hat ihr das Geld gegeben aber die Versicherung kam dahinter und verlangte es zurück.
Die Unterstellung des BGH, dass die Dame ein "willenloses Werkzeug" war, ist fragwürdig; es ist zu bezweifeln, dass es ein solches Konstrukt für Männer gegeben hätte. Frauen sind nicht gleich, sondern besonders schutzwürdig, in diesem Fall, im Straf- und besonders Familienrecht, halt Menschen einer privilegierten Klasse - das hat das Gericht damit entschieden.
Gerade ist ein weiteres Video zu der Reihe rausgekommen, zum sog. Katzenkönig-Fall. Da ist es genau andersherum, was die Geschlechterrollen angeht. Insofern: Quatsch. ;)
Scientology geht aber auf die große Masse zu, da muss man sich ja auch etwas zügeln, wenn man nicht von Tag 1 an von allen ausgelacht und verklagt werden will^^
Richtig, eine Anstiftung bleibt Straffrei. Die Beihilfe ist dogmatisch nicht möglich. Dies haben schon mehrere Urteile ausgesagt. Die Strafbarkeit der Selbsttötung würde auf einem anderen Grundgedanken beruhen. RGST 70, 313 (315) Eine "Beihilfe" zur Selbsttötung kennt das deutsche Strafrecht nicht. Es wendet sich nur gegen die Vernichtung fremden menschlichen Lebens, nicht des eigenen. Die Selbsttötung ist nach einhelliger Meinung keine Straftat, Beihilfe zu ihr mangels einer strafbaren Haupttat ausgeschlossen, RGSt 70, 315, gleichgültig, wann die Hilfe, zur Selbsttötung geleistet worden ist.
+Noomi Sehr Gute Idee! Ich bin begeistert! Wenn ich dir sage, dass du sterben gehen sollst und es nicht verdienst zu leben, ist das ja definitiv eine Beleidigung! Danke, dass du deinen genialen, aber auch einfachen Einfall geteilt hast:)