Auch, wenn es nicht direkt für den Fall relevant ist, hätte ich es interessant gefunden, bei diesem Fall mehr über die Motivation des Auftraggebers zu erfahren.
Eigentlich logisch, denn entscheidend ist die Absicht. Die Tatsache, dass es durch glückliche Umstände anders gekommen ist, ändert an der Absicht nichts, außer dass es "nur" versuchter Mord ist, der, je nach Gesamtbeurteilung der Tat, eventuell geringer bestraft werden kann, aber nicht muss.
Na das ist einduetig doch so oder so versuchter Mord, egal ob man sich bezüglich des Autos geirrt hat oder nicht. Entscheidend ist doch die vorhergehende Absicht solch einen Handlung vorsätzlich zu begehen.
Hallo Herr Solmeke, es wäre hilfreich, wenn die Videos, auf die sie während ihrer Erklärung zeigen, auch im Beschreibungstext verlinkt wären - hier speziell das zu lebenslänglich. Danke im voraus!
Aufregender Fall. Wie sieht es aus mit dem Verstoß gegen das Kriegswaffengesetz (Handgranate)? Wenn ich Staatsanwalt wäre, hätte ich das den beiden auch noch angehängt.
ich würde eher sagen, dass das damit zusammenhängt, dass man für eine eigentlich 'harmlosere straftat' schwerer bestraft werden könnte, wenn alle 'begleitstraftaten' einzeln mit angerechnet würden, als für eine 'schwerere straftat', die ohne 'begleitstraftaten' auskommt. um das zu verhindern, konzentriert sich das strafrecht auf die jeweils schwerste straftat.
Wenn jemand in seinem Garten nach Fundamentarbeiten Eisenteile im Rasen liegen lässt, die (natürlich besonders bei Dunkelheit) schlecht zu sehen sind und dann jemand (z.B. weil er von hinten ins Haus einbrechen will) den Garten des Grundstücks unbefugt betritt und sich an den Eisenteilen verletzt, ist dann der Eigentümer haftbar? Normal hätte hinten auf dem Grundstück niemand etwas zu suchen, also dürfte doch eigentlich der Besitzer für Verletzungen, die sich Unbefugte zuziehen nicht haftbar sein!? Oder wie sehen Sie das, Herr Solmecke? #fragWBS
Wenn einem potentiellen Mörder nur der Zufall einen Strich durch die Rechnung gemacht hat, ist dieser Mensch von seiner charakterlichen Verfassung her genauso rehabilitierungsbedürftig bzw gesellschaftsgefährdent wie jemand, bei dem der Zufall gerade Urlaub hatte. Das zu schützende Gut (Menschenleben) sollte bei der Bemessung des Strafmaßes keine Rolle spielen, da eine Strafe niemals den Schaden wieder gut machen kann.
Irgendwie kann ich es grad nicht nachvollziehen, warum dieses Video ausgerechnet 4 Dislikes bekommen hat. Entweder sind diese von sogennanten "Hatertrollen" oder möglicherweise (aber eher unwahrscheinlich) von Konkurrenzkanzleien ausgeteilt wurden. Zumal die Solmecke-Videos eigentlich sehr informativ sind, auch wenn der Hartz-5-TV-Sender mit den berüchtigten drei Buchstaben gerne seine Videos verwendet. Aber jetzt sch██ß druffen, der Like ist von meiner Wenigkeit trotzdem garantiert. ;)
Egal wie gut ein Video ist, bei vielen Views finden sich immer ein paar Zeitgenossen, die noch nicht genügend viele Daumen runter für diesen Tag verteilt haben. [Quelle: Allgemeine RU-vid-Lebenserfahrung]
Hans Haus Das funktioniert mit der Tastenkombi [alt] + 987 (diese Zahlen nacheinander eingeben, aber nur auf der Zehnertastatur, die normalerweise ganz recht auf der Tastatur ist; jedoch geht das nur unter Windoof, auf OSX bzw. Linux funktioniert dies so nicht, zudem muss die Tastatur einen Ziffernblock besitzen, was bei so manchem Laptop nicht immer selbstverständlich ist) ;)
Sry, dass ich dich auf dein Profilbid aufmerksam machen muss, aber ich hätte beinahe meinen Monitor zerdrückt, wenn dein Posting nich zusätzlich via Push-Benachrichtigung auch auf meinem Handy angekommen ist. ;)
#fragWBS Kann ein Finderlohn vom Finder tatsächlich verlangt werden und zur Not auch rechtlich durchgebracht werden, AUCH WENN der Eigentümer den Fund nicht mit einem Finderlohn propagiert hat ?
Dann bekommst du deine Sachen auch nicht zurück ;) Die Sachen gehen nach einer Zeit ins Eigentum des Findes über ganz legal, gibst du sachen im Fundbüro ab und keiner holt sie ab darfst du sie nach einiger Zeit selber wider abholen. Also was bringt es dir dann das Annehmen zu verweigern da machst du mehr verlust ;)
Hieß es nicht die "Öse" der Handgranate ist nicht gezogen worden und der Besitzer des Autos hat die Handgranate in der Hand gehalten? Ist sie nun doch hochgegangen oder warum ist dies trotzdem Mord und nicht versuchter Mord?
2 Fragen dazu: 1. War das kein versuchter Mord am eigentlichen Mordopfer? Sie haben ja versucht, ihn zu töten. 2. War es keine versuchte Sachbeschädigung? Das Auto wäre ja auch explodiert.
#fragwbs #challengewbs wenn ich ins Kino gehe mit 15 und eine Karte für einen Film ab 12 kaufe dann im Kino drin bin und ich mich einfach in einen Film ab 16 reinsetzte.Was kann das Kino dann mit mir machen? Hausverbot? Geldstrafe?
paddy100ful Mag sein, aber Mensch ist, auf dessen Taten bezogen, nicht gleich Mensch. Denke mal an folgende Beispiele: - ein Mafiaboss der mehrere Menschenleben auf dem Gewissen hat und gegen den der Staat nichts in der Hand hat, weil Zeugen sich um ihr Leben fürchten müssen und eine Sicherheit der Zeugen nicht gewährleistet werden kann. oder, noch einfacher - der Fall Stauffenberg und das Attentat auf Adolf Hitler. Von der Notwehr ist das nicht gedeckt.
Als Auftragskiller gilt doch sicher immer Freispruch, weil der hat ja nur seinen Job gemacht und das ist reines Geldverdienen, jeder muss ja seine Brötchen verdienen.