1. These: Man kann die Erhebung des Rundfunkbeitrags verhindern, indem man erklärt, dass er das „Vertragsangebot“ nicht annimmt: "Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Ihr Angebot, mit Ihnen ein Vertragsverhältnis einzugehen nicht an und widerspreche der Anmeldung. Da durch meine Zurückweisung die für einen Vertrag notwendige übereinstimmende Willenserklärung fehlt, kommt mit Ihnen kein Vertragsverhältnis zustande."
2. These: Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein Vertrag zu Lasten Dritter.
3. These: Bei dem Rundfunkbeitrag handelt es sich um eine Steuer und eine solche Steuer darf nicht von den Ländern beschlossen werden.
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Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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16 июн 2015