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Konkurrenzen Strafrecht: Tateinheit und Tatmehrheit - endlich jura. 

endlich jura.
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In diesem neuen Video von endlich jura. mit dem Titel "Konkurrenzen Strafrecht: Tateinheit und Tatmehrheit" widmen wir uns einmal mehr den Konkurrenzen im Strafrecht. Nicht erst in der Jura-Examensvorbereitung auf das Jura-Examen kommst du mit den strafrechtlichen Konkurrenzen in Berührung; sie sind (theoretisch) bereits Gegenstand jeder Strafrecht-AT-Vorlesung und werden dann im Laufe des Jura-Studiums immer wieder aufgegriffen. Sie schließen jede Jura-Klausur im Strafrecht ab, kommen im Repetitorium aber leider oft zu kurz.

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18 сен 2024

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Комментарии : 11   
@endlichjura
@endlichjura 3 года назад
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@arndtapper5468
@arndtapper5468 2 года назад
Der Gesetzgebende, lol
@endlichjura
@endlichjura 2 года назад
Keine Sorge: Du darfst weiterhin Gesetzgeberin sagen.
@stolzerPatriot
@stolzerPatriot 3 месяца назад
Boah, merken Sie eigentlich dass sie sich gerade wirklich lächerlich machen
@GameNOWRoom
@GameNOWRoom 2 года назад
Das nervige an den juristischen Fächern ist, dass der Gesetzeswortlaut, wie hier angesprochen, manchmal irreführend oder unvollständig ist. Allein das ist schon sehr anstrengend. Übel, dass man nicht auf den Wortlaut vertrauen kann. Ich habe aber noch nicht verstanden wie das zu Stande kommt? Handelt es sich ausschließlich um Weiterentwicklungen durch Rechtsprechung oder gibt es noch weitere Einflüsse warum das geltende Recht vom offensichtlichen Wortlaut abweicht? Irgendwann wurde zu einem Gesetz das erste mal Rechtsprechung getroffen, woran wurde sich da orientiert wenn nicht primär am Wortlaut? Vielen Dank für das Video. Ist etwas verständlicher geworden aber zufrieden bin ich mit mir noch nicht :D
@endlichjura
@endlichjura 2 года назад
Das kann ich dir so genau auch nicht sagen. Oft hat man wohl versucht, den Wortlaut zu vereinfachen und es damit den Lernenden und Anwendenden eher erschwert. Spontan fiele mir da der Umgang mit § 263 Abs. 1 StGB ein. Der Gesetzeswortlaut ist sehr klar; trotzdem meinten Rechtsprechung und Literatur, ihn verändern zu müssen. Äußert sich z. B. in dem Merkmal „Täuschungshandlung“, das das Gesetz gar nicht kennt (was sich aber unter anderem in § 267 Abs. 1 StGB findet). Ich bleibe immer ganz strikt am Gesetz; dann muss ich weniger lernen, und falsch kann es ja auch nicht sein.
@GameNOWRoom
@GameNOWRoom 2 года назад
@@endlichjura Beim § 263 StGB gibt es ja auch das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal der Vermögensverfügung. Hält man sich an den Wortlaut, dann prüft man dieses TBM nicht ab und erhält dafür keine Punkte. Es reicht also leider keinesfalls aus, wenn man sich an dem Wortlaut orientiert :/
@endlichjura
@endlichjura 2 года назад
@@GameNOWRoom - das stimmt. Nachdem man sich den Wortlaut erschlossen hat, ist der nächste Schritt die Ermittlung der Deliktsnatur und ihrer Struktur. Da es sich beim Betrug um ein Selbstschädigungsdelikt handelt, bedarf es des Merkmals, um eine Verknüpfung zwischen Irrtum und Schaden herzustellen. Das ändert nichts daran, dass du beim Wortlaut beginnst. 😊
Далее
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