Immer noch ein TOPVIDEO, mein Lieblingsvideo! Dir, lieber Christian, und deinem Team vielen Dank für all deine Informationen. Ich habe mich in den letzten 2 Jahren so oft auf eure Filme gestützt. Sie waren sehr hilfreich. Danke! Werde nächste Woche ausgesteuert. Kontakt zum Arbeitsamt ist bereits hergestellt. Gutachterfragebogen abgegeben. Nun warte ich auf, Bescheid und harre der Dinge, die da kommen. Alg 1 wäre mir lieber, komme damit weiter an meine GdB- Rente ran. (Das wären dann nur 3 Monate, also 0,9 % Abzüge). Wenn es eine EM-Rente wird, dann ist es so. Ich glaube, dass ich ab jetzt keinen Einfluss mehr habe auf das, was nun geschieht. Ich bleibe dir/ euch weiterhin treu! 😊 Liebe Grüße
Ich mag eure Videos sehr, aber der Gitarren-Teil des Intros ist lautstärke-technisch etwas übersteuert. Wollte nur bescheid geben! Ein kleines bisschen Leiser wäre angenehmer.
Ja; CHRISTIAN Genao so ist mein fall...,aber meine abrechnung von Arbeitsamt ist niedrig wie bei krankekasse!!!!!......DANKE fue diese Gute video ...(wie immer).
Ich bin schwer krank, aber nur 61 Jahre alt... Ich habe 45 Arbeit Jahre gearbeitet in einer Betrieb... Meine Frau krank 60% nach Krebs... Ich selber in 1960 Geboren... Zu Hause liebte ein Kind 21 studiert in Universitäten... Wir sind arme Menschen... Was kann man tun um nicht zu verlieren der Kampf um Leben... SOS!
Hallo Christian, ich bin seit 24.11.21 krank geschrieben und beziehe krankengeld. Nun geht es mir viel besser und wollte in den Urlaub (Ägypten). Muss ich mich bei meinem Arbeitgeber bzw. Krankenkasse melden?
Hallo Christian! Vielen Dank für Deine Aufklärung. Das machst Du immer super. Wie ist es wenn mann nach Assteuerung ALG 1 für 1 Jahr bekommt und nach einige Zeit nicht mehr Krankenmeldung hat. Was passiert dann ? Bis zur Rente bleiben noch auch paar Monaten.
Erstmal, gutes Video. Stell mir auch schon die Frage wie es nach dem krankengeld weitergehen soll. 2 Anmerkungen habe ich noch. In Ausnahme-/ Sonderfällen wird länger als 78 Monate krankengeld bezahlt und wenn das mit der Erwerbsminderungsrente in Frage kommt, sollte man nicht erst mit auslaufen des krankengeldes anfangen sich darum kümmern, bei mir läuft das schon 1,5 Jahre und es ist kein positives Ende in Sicht.
Danke für den Kommentar. Was für Ausnahmefälle sind das, wo das KK länger als 78/72 Monate gezahlt wird? Sprechen Sie da auf das Thema "Blockfristen" an? VG
Super erklärt, nun bräuchte ich Hilfe bzw. Einzelberatung. In NRW gibt's aber nur den VDK, da ist die Erreichbarkeit ziemlich mies (Antrag trotzdem gestellt). Tipps fur mich?
Vielen Dank für dieses wertvolle Video. Noch kurzer Einschub: wenn das Krankengeld nach 78 Monaten ausläuft, dann macht meine Krankenkasse „ nur“ im Thema Krankengeld mit mir Schluss, aber für sonstige Angelegenheiten ( ärztliche Behauptungen, Visiten, OP, usw)- ist das immer noch meine Krankenkasse?
Danke für das hilfreiche Video. Mein Krankengeld läuft noch bis zum 4.12.22. Ich bin nach wie vor in einer Jugendhilfeeinrichtung angestellt, kann und will aber dieser Tätigkeit aufgrund einer Traumafolgestörung nicht mehr ausüben. Mir wurde im Freundeskreis geraten meine Chefin zu bitten mich zu kündigen um Anspruch auf Alg1 zu haben. Wenn ich sie aber in dem Video richtig verstehe brauche ich mich gar nicht kündigen lassen, oder? Bleibe ich dann angestellt und bekomme 12 Monate Alg1? Und wann genau melde ich mich beim Arbeitsamt? Macht es Sinn sich dort zu melden bevor das Krankengeld ausläuft damit ich nahtlos Geld bekomme? Ich fühl mich ein bisschen überfordert im Moment.
Hallo Herr Schulz, folgender Sachverhalt. Ich bin ungekündigt und seit 34 Jahren in einem Versorgungsbetrieb angestellt. Nun bin ich seit 2. Mai 2020 krankgeschrieben. Wenn nun demnächst das Krankengeld ausläuft muss ich wenn ich Sie richtig verstanden habe zum Arbeitsamt. Dort sagen Sie ich muss der Vermittlung zur Verfügung stehen. Was ich nun nicht verstehe ist, wie kann ich zur Verfügung stehen, da ich ja immernoch bei meinem Arbeitgeber angestellt bin??? Und was passiert wenn ich nicht mehr krankgeschrieben bin? Gehe ich dann einfach wieder zu meinem jetzigen Arbeitgeber arbeiten? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort!
Hallo, richtig ist, dass Sie nach der "Aussteuerung" zur Arbeitsagentur müssen. Dort wird dann Ihre gesundheitliche Situation nach Aktenlage geprüft - nur unter bestimmten Umständen müssen Sie sich dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Lesen Sie dazu am besten diesen Beitrag in unserem Blog: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nahtlosigkeit-wer-entscheidet-das-eigentlich
Hallo ich bin 62 Jahre alt und habe keine 35 Rentenversicherung Jahre zusammen, mein Krankengel endet am 26 September und ich soll mich beim Arbeitsamt melden sagte die Krankenkasse habe aber schon einen Bescheid für eine Reha die am 26.11. bis 31.12. 2024. geht. Wie soll ich mich beim der Bundesagentur für Arbeit verhalten?. Ah würde gerne nach der Reha die Erwerbsmindrerungsrente beantragen. Gruß
Ich bin in ATZ in der Arbeitsfase und erkrankt.In 2 Monaten bezahlt die Krankenkasse nichts mehr.In 5 Monaten gehe ich in die Pssivfase für 2,5 Jahre.dann kann ich normale Rente beantragen.Jetzt soll ich eine Berufliche Reha machen das will ich aber nicht da ich erstens meine ATZ verlieren könnte und ich evtl Erwerbsgemindert wäre.Meine Firma braucht mich nicht mehr bin aber auch nicht gekündigt zahlt aber noch die bissel was. Könnte ich die 5 Monate mit eigengeld überbrücken? Ich will meine normale Rente bin ja nicht behindert immerhin darf ich nach der MC Reha noch über über 6 Std Arbeiten.Wie kann ich die 5 Monate überbrücken bis zur Pssivfase meinen sie wenn ich Selbstzahler bin das ich da noch schwierigkeiten bekomme.
Guten Tag Herr Schulz ! Ich bedanke mich gerne für Ihre Mühe und Videos uns zu helfen ! Bevor meine Krankengeld laufen aus ,wo bekomme ich Info ? Darf ich Krankenkasse anrufen und fragen ? Oder müssen sie mir schreiben abschicken ? Ich bedanke mich im voraus! LG Larissa
Hallo, zb.: Krankengeld ist aus, ich bin weiter krank, ich stellte mich zur Verfügung bei Arbeitsamt...aber Ich habe ein Job und Vertrag....Trotzdem ich schreibe Bewerbungen (Was soll ich denen schreiben? ) und plötzlich eine Firma will mit mir Vorstellungsgespräch machen ....was soll ich denen sagen? Ich bin krank? Ich habe schon ein Job und Vertrag?..kann überhaupt das passieren?....Grüße
Hallo Christian! Vielen Dank für das Vidio. Frage: Wenn die Agentur für Arbeit nicht die Nahtllsigkeit anerkennt, muss ich mich ich dann vergügbar zur Arbeit zur Arbeit sein. Wenn mir in der Zeit besser geht, kann ich zurück in MEINE Arbeit?
Sehr hilfreiche wichtige Informationsquellen ihre Videos. Meine Frage währe ob man nach Aussteuerung dem Finanzamt Informationen zukommen lassen muss ? Danke in voraus. LG
Sehr wertvolles Video. Ich werde 63, bald ausgesteuert und habe mir jetzt bei der Arbeitsagentur die Formulare geholt. Die wollen jetzt meine Arbeitsfähigkeit prüfen. Ist ja auch verständlich. Mich beschäftigt jetzt noch folgende Frabe in dem Formular: Ansprüche aus Urlaubsabgeltung. Ich habe im April 10 Urlaubstage aus 2022 ausgezahlt bekommen. Im Mai folgen 13 und im Juni noch einmal 10. Ausgesteuert werde ich am 9.7.23. Wird das Geld dann noch auf das AG angerechnet? Urlaubansprüche aus 2023 sind dann auch noch da. Mein Arbeitsvertrag ruht, bin nicht gekündigt. Danke. LG Anne
Da bin ich mir nicht sicher. Das ALG wird ja immer auf Basis Ihres Arbeitsentgeltes berechnet. Inwieweit jetzt hier die Urlaubsabgeltung mit reinspielt, weiß ich leider nicht. Fragen Sie am besten direkt bei der Arbeitsagentur nach - und posten Sie gern die Antwort. Dann haben wir alle etwas davon.
Hallo Herr Schulz! Vielen Dank für dieses - wieder sehr gut erklärte - Video. Was ich nicht verstanden habe: Wenn ich mich nach dem Krankengeld an das Arbeitsamt wende und dort mein "Sprüchlein aufsage (NICHT ironisch gemeint): "...Angebote im Bereich meiner Restleistungsfähigkeit" - - wer beurteilt meine Restleistungfähigkeit? und - erhalte ich dann - wenn die Restleistungsfähigkeit nur noch z.B. 5 Stunden beträgt - auch nur ALG I in dieser Höhe und nicht in Höhe des vor der Krankheit (im entsprechenden Bemessungszeitraum ) ausgeübten Vollzeitjobs? Danke Für Ihre Antwort im Voraus. Mfg Katja Bischur
Hallo Katja, dieses "Sprüchlein" müssen Sie nur aufsagen, wenn Sie Ihr ALG NICHT im Rahmen der Nahtlosigkeit erhalten. Mehr dazu noch einmal hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nahtlosigkeit-wer-entscheidet-das-eigentlich Um Ihr volles ALG zu erhalten, müssen Sie sich immer in Vollzeit zur Verfügung stellen. Zumindest theoretisch.
hallo, ich hätte folgenden fall, vielleicht magst du ja ein video über dieses Thema erstellen. soll nur ein Vorschlag für ein video Thema sein. 1.all diese Krankheitsthemen mit 78 Wochen usw. zählt das auch bei Arbeitsunfall? da hier die BG bezahlt. ich weiß das die BG auch bis zu max. 78 Wochen bezahlt. 2. kann man anschließend nach den 78 Wochen zur Normalen Kranken Kasse? Frage 2. bei Arbeitsunfällen kann man jeweils 2 Renten Anträge stellen, bei der BG und bei der Normalen Rentenkasse. gibt es einen Unterschied zwischen Rente BG und Gesetzlichen Rente bei der Rentenstellung, muss man da etwas Besonderes Beachten? Frage 3. ein Ärztliches Gutachten dauert sehr lange vor allem jetzt in der Pandemie manchmal dauert es etwa 1 Jahr oder Länger. kann man irgendwas machen um die Zeit des Gutachtens beschleunigen zu können? oder hast du vielleicht generelle Tipps für einen Solchen Fall, (Arbeitsunfall...) Danke im Voraus LG. Osman Ps. Super Arbeit, tolle Hilfreiche Themen und danke für alle Infos im Voraus!
Hallo Manfred, nein - leider nicht. Diese Situation ist dann ganz blöd, weil einerseits noch Widerspruch bzw. Klage bei der DRV laufen, andererseits bei der BA gesagt werden muss, dass man sich grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt. Sonst gibt es kein ALG I.
Hallo, ist das möglich nach Ablauf des Krankengeld, in 3 Monaten wieder Krankengeld kriegen, oder nur nach 3 Jahren das möglich wider Krankengeld kriegen.
Für die gleiche Erkrankung frühestens nach Ablauf von drei Jahren. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/neue-krankheit-neue-blockfrist-wieder-krankengeld
Ich habe ca. 18 Monate ALG I erhalten. Insgesamt hatte ich einen Anspruch auf 24 Monate. Die Nervenärztin hat mich während der Arbeitslosigkeit als krank erklärt, so daß ich seit ca 1 Jahr Krankengeld erhalte. Ich bin im Sommer durch die Krankenkasse aufgefordert worden eine Reha zu machen. Der Antritt steht nun bevor. Meine Frage: Wenn die Klinik mich am Ende erwerbsunfähig erklären sollte, wovon ich ausgehe, wie lange dauert es nach Ihrer Erfahrung in etwa von der Entlassung aus der Reha bis zur Genehmigung bzw Auszahlung der Rente durch die DRV Bund ? Laut ihrem Beitrag könnte ich nach Auslaufen des KG doch wieder das volle AGL I für 6 Monate erhalten, oder ? Auch wenn ich weniger als 3 Std täglich einsatzfähig sein sollte ? Besten Dank .
Hallo Martin, falls im Entlassungsbericht der Reha steht, dass Sie dauerharft weniger als drei Stunden arbeiten können, kann es sein, dass die Kasse Sie zu einer EM-Rente "zwingt". In diesem Fall können Sie auch kein Arbeitslosengeld mehr beziehen. Zur Dauer kann man nur schlecht etwas sagen, da haben wir schon alles erlebt. Von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten.
Hallo Herr Schulz! Sie haben diesen Beitrag kommentiert. Leider kann man nicht wiederum unter Ihren Kommentar etwas schreiben (?). "...wenn im Entlassungsbericht der REHA steht, dass man nur noch weniger als 3 Stunden arbeiten kann, dann kann man zur Beantragung der Erwerbsminderungsrente gezwungen werden..... Das habe ich soweit verstanden. Aber "...und man bekommt (bei < 3 Std. Restleistungsfähigkeit) dann im Anschluss an die REHA KEIN Arbeitslosengeld." Meine Frage: Bis zur Genehmigung des Antrags auf EMR und der Bestätigung durch die DRV: Warum kann man dann im Rahmen der NAHTLOSIGKEITSREGELUNG nicht ALG I beziehen? Vielen Dank für Beantwortung meiner Frage. Mfg In I
Ich hätte da eine Frage.. Nehmen wir an man hat 1 jahr gearbeitet, bereits 1,5 Jahre krankengeld bezogen und ist immer noch krank, dann ist ja der nächste Schritt zum Arbeitsamt zu gehen wenn man dort aber abgewiesen wird auf Grund von fortlaufender Krankheit, und sich beim jobcenter meldet eben weil man dem arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, kann man nach Aufhebung der Krankheit rückwirkend den Antrag auf alg 1 stellen oder besitzt man dann keinen Anspruch mehr?
Das weiß ich leider nicht. Wenn man es richtig macht, gibt es (bei noch vorhandenem Anspruch) aber immer ALG I. Entweder nach der Nahtlosigkeitsregelung oder eben - im Notfall - wenn man sich der Vermittlung zur Verfügung stellt.
Während der Krankheit Antrag auf EU Rente gestellt, Papiere bei Arbeitsagentur angefordert, soll ALG nach §145 stellen, da die EU Rente Zwischenzeitlich abgelehnt wurde, bekomme ich dann normales ALG1 ? Bin fast 60 Jahre alt und habe immer gearbeitet. Vielen Dank
Ja, wenn die EM-Rente abgelehnt wird, erlischt normalerweise auch die sogenannte "Nahtlosigkeitsregelung". Dann bekommt man das ALG I, wenn man sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nahtlosigkeit-wer-entscheidet-das-eigentlich
Wenn ich nach dem Krankengeld noch im Arbeitsverhältnis stehe,wie läuft das dann mit dem Arbeitslosengeld. Das habe ich nicht verstanden...und falls man Hatz 4 beantragen müßte. Wieviel Vermögen dürfte man behalten ?
Nach dem Krankengeld können Sie auch mit Arbeitsvertrag ALG I beantragen. Das sollten Sie auch. Nicht zum Jobcenter schicken lassen. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankengeld-laeuft-aus-wie-verhalte-ich-mich-richtig
Hallo, wie verhält es sich mit dem Krankengeld, wenn nach 78 Wochen eine andere nicht mit der ersten Erkrankung in Verbindung zweite Langzeiterkrankung folgt? Herzlichen Dank!
Wenn das ALG I nicht reicht, können Sie zusätzlich mit Bürgergeld aufstocken. Oder mit Wohngeld - das wird vorrangig geprüft. Die genauen Zahlen hängen aber von verschiedenen Faktoren ab, das kann ich hier leider nicht beantworten.
Hallo Herr Schulz, Ich beziehe seit dem 1.6.2020 eine teilweise Erwerbsminderungsrente (Arbeitsunfähigsrente) da ich in meinem Job nicht mehr arbeiten kann. Mein Krankengeld ist mittlerweile ausgelaufen seit 05.08.2021 und beziehe zu meiner Teilrente ein Arbeitslosengeld. Da ich am 15.08.58 geboren bin möchte ich nun meine Regelaltersrente mit genau 64 Jahren beantragen. Meine Frage lautet: Entfällt dann die Erwerbsminderungsrente die ich zu 50% beziehe weil meine Regelaltersrente erreicht habe oder bekomme ich zu der EM-Rente auch 50% die Regelaltersrente? Vielen Dank im voraus. Beste Grüße N.Schindler
Hallo Norbert, zur Altersrente können Sie keine EM-Rente beziehen. Entweder oder. Die Regelaltersrente gibt's für Ihren Jahrgang allerdings erst mit 66. Gehen Sie jetzt ohne Schwerbehinderung oder 45-jährige Wartezeit in die Rente, kostet das Abschläge: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Danke für die schnelle Antwort. Hatte allerdings nicht hinzugefügt das ich 80% GDB habe. Damit könnte ich meine Regelaltersrente denke ich mit 64 beziehen, richtig? Gruß Norbert
Hallo ! Komm ich in die Nahtlosigkeits Regelung wenn im Rehabericht "LTA soll geprüft werden" angekreuzt ist und der Beruf nicht mehr leidensgerecht ist?
Ich stehe 10 Monate vor der Regulären Rente. Rentenausgleichzahlung um Abschlag in 10 Monaten zu vermeiden, wurde eingezahlt. Wenn ich Erwerbsminderungsrente beantrage, läuft diese (niedrigere) dann für den Rest meines Lebens, oder bekomme ich nach 10 Monaten die " normale" Rente?
Beim Erreichen der Regelaltersgrenze läuft die EM-Rente aus, da folgt die Altersrente. Allerdings kann es sein, dass die Abschläge der Erwerbsminderungs- auf die Altersrente übertragen werden: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/kann-meine-altersrente-niedriger-sein-als-meine-erwerbsminderungsrente
Hallo Eca, das Übergangsgeld wird anstelle des Krankengeldes gezahlt. Dein Anspruch auf Krankengeld wird durch die Reha nicht in die Länge gezogen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/zaehlt-uebergangsgeld-zum-krankengeld
Hallo Hr Schutz meine Freundin war bei der Arbeitsamt man hat ihr zugesichert dass Sie Arbeitslosen Geld bekommt aber sie bekamm seit 10 Monaten Geld. Was sollen wir unternehmen
Hallo Ich hätte mal eine komplizierte Frage zum Krankengeld. Ich bin 2016 Arbeitslos geworden. Hab dann auch Arbeitslosengeld bekommen für 12 Monate . Bin in der Zeit in einer Rehamasnahme der DRV gewesen. Die DRV hat mit aber kein Übergangszeit gezahlt so das ich es einklagen musste. Jetzt wird in den nächten Wochen ein Urteil wahrscheinlich zu meinen gunsten kommen. Das heißt die DRV wird dann das von Arbeitsamt gezahlte Geld an das Arbeitsamt zurückzahlen müssen und ich habe wieder Anspruch auch Arbeitslosengeld für ca. 6 Monate. Wenn ich jetzt in den 6 Monaten Arbeitslosigkeit krank werde habe ich dann Anspruch auf Krankengeld ?? Ich weiß ist sehr kompliziert
Hallo, haben Sie denn vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit 2016 Krankengeld bezogen und wurden ausgesteuert? Wenn es sich nun um dieselbe Erkrankung handelt, ist mittlerweile eine zweite "Blockfrist" für das Krankengeld gestartet. Wenn Sie in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate nicht krankgeschrieben waren und Krankenversicherungsbeiträge gezahlt wurden, kann ein neuer Anspruch auf Krankengeld entstanden sein. Aber das muss man sich immer im Einzelfall ansehen. Auf unserem Blog gibt es dazu einen eigenen Artikel: www.sovd-sh.de/2019/08/20/neue-krankheit-neue-blockfrist-wieder-krankengeld/
Guten Tag Herr Schulz! Wie Sie sagen, sind diese Art Themen ziemlich komplex... Kann man nach Aussteuerung und bevor über einen Antrag auf EMR (in/nach Reha) entschieden worden ist, GEZWUNGEN werden, in die vorzeitige Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu gehen? Dies ist mir eine wichtige Frage, weil die EMR höher wäre als die vorgez. Altersrente bei GdB (JG 62). Danke für die Beantwortung meiner Frage im Voraus. MfG
wenn ich weiterhin krankgeschrieben bin und immer noch eine Arbeitsvertrag habe und mein krankengeld läuft ab aber ich lasse mich immer noch krankschreiben weil ich krank bin soll ich trotzdem zum arbeitsamt gehen und als arbeitslos melden
Ich komme aus Sachsen-Anhalt kann ich mich bei euch auch melden. Ich würde mich über eine Antwort von euch freuen. Mit freundlichen Grüßen Kerstin Brandes.
Hallo Kerstin, nein, leider nicht bei uns in Schleswig-Holstein. Den SoVD gibt es aber auch in Sachsen-Anhalt. Allerdings leider nur sehr eingeschränkt: www.sovd-mitteldeutschland.de/beratung/beratungsstellen
Was ist wenn man 78 Wochen Krankengeld auf die Krankheit X bekommen hat, dann wieder arbeiten geht und dann nach drei Monaten auf einer anderen Krankheit krank wird. Bekommt man dann wieder 78 Wochen Krankengeld
@@helmutdreblow2817 Wenn Sie mit einer neuen Erkrankung zum Arzt gehen - und an diesem Tag NICHT wegen der alten Krankheit arbeitsunfähig waren: Dann kann ein neuer Anspruch auf Krankengeld entstehen.
@@sovd-sh-sozialrecht auch wenn ich schon 78 Wochen auf eine andere Krankheit Arbeitsunfähig war. Habe gerade mit jemanden vom Sovd gesprochen, dar sagt drei Jahre hat man keinen Anspruch auf Krankengeld,auch wenn es eine neue Krankheit ist
Kann man sich nicht anstatt bei der Arbeutsagentur auch beim Arbeitgeber melden um dort zu prüfen inwieweit man mit seinem Leistungsvermögen noch arbeiten kann? Ich meine der Arbeitgeber ist da doch auch noch im Rennen, weil bestehender Arbeitsvertrag.
Hallo Jörg, natürlich. Das wäre natürlich die beste Option. Aber auch wenn Sie sich bei der Arbeitsagentur melden, muss sich Ihr Arbeitgeber zu dieser Frage äußern. ALG I bekommen Sie nur, wenn der Arbeitgeber keinen passenden Platz für Sie hat.
Sehr geehrter Herr Schulz, ich hätte eine kurze Frage zum Antrag auf ALG 1 wenn man "Ausgesteuert" ist. Ich sitze gerade an meinem Antrag auf ALG 1 und bin mir unsicher was ich bei folgender Frage antworten sollte: *Können Sie bestimmte Beschäftigungen nicht mehr ausüben oder müssen Sie sich zeitlich einschränken (siehe Merkblatt 1 Abschnitt 2.5 PDF)? Ja oder Nein Ich wurde Ausgesteuert und bin nach wie vor krankgeschrieben und wurde auch nicht gekündigt. Doch wie sollte ich am besten auf diese Frage antworten, damit ich meinen Anspruch auf ALG 1 geltend machen kann und nicht von der Bundesagentur für Arbeit weggeschickt werde? Eine Erwerbsminderungsrente käme für mich aber nicht infrage. Und falls ich bei der Frage JA angeben muss, wie sollte ich am besten auf die darauf folgenden Fragen antworten? *Sind Sie bei einer ärztlichen Begutachtung bereit, sich im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens für die Vermittlung zur Verfügung zu stellen? Ja oder Nein *Führen die gesundheitlichen Gründe zu einer Einschränkung Ihrer Arbeitszeit? Ja oder Nein MfG
Hallo Mario, wir können wir im Forum leider keine Beratung durchführen, sondern nur allgemeine Fragen beantworten. Möglicherweise machen wir zu diesem Punkt aber in Zukunft nochmal ein eigenes Video. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich persönlich beraten lassen.
Bitte dringend die empfohlene Beratung in Anspruch nehmen! Bestenfalls vor irgendeiner Unterschrift. Die Fragen sind nämlich schon derart strukturiert, dass man ansonsten defacto nur falsche Antworten geben kann! Der Antrag ist in Bezug auf die sog. Nahtlosigkeitsregelung nach 145 SGB III schon grds. völlig ungeeignet! Und mit gesundem Menschenverstand und Logik ist dem noch eben so wenig beizukommen wie mit den sogenannten (Fehl-) Merk-, Informationsblättern. M.E. hat diese Verwirrungsstrategie hier absolut Methode! Ganz egal, was man wie auch immer ankreuzt, idR. ist es aus Sicht der BfA-Mitarbeiter immer falsch. Bis man das ganze perfide Konstrukt letztendlich irgendwann doch einmal ganz alleine durchschaut hat, ist es jedenfalls so gut wie immer zu spät!
@@sovd-sh-sozialrecht Bitte nicht nur "möglicherweise "! das Thema ist bereits seit langem brandaktuell und wird sich angesichts der zu erwartenden Pleite- und/oder Entlassungswelle schon kurzfristig noch wesentlich verschärfen! Viele AG werden die gerade auf dem Silbertablett gebotene Gelegenheit bzw. die aktuelle "Chance" (denn diese war nie zuvor besser) zu nutzen wissen, um zu versuchen, sich von "unliebsamen/alten/kranken" AN zu trennen. Bzgl. 145 SGB III müsste der Gesetzgeber m. E. ganz dringend nachbessern! Gut gemeint ist das Gegenteil von gut! Die SG waren schon zuvor unterbesetzt, sie werden in den durch die Pandemie insgesamt noch zu erwartenden Verfahren schlichtweg absaufen!
Ich habe erst nach der Aussteuerung bescheid von der Krankenkasse bekommen und habe mich erst 14 Tage später arbeitslos gemeldet. Bekomme ich trotzdem Arbeitslosengeld und auch Rückwirkend
Ich arbeite seit 15 Jahren und habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.Seit über einem Jahr beziehe ich Krankengeld,bald ist das Krankengeld erschöpft, ich bin aus gesundheitlichen Gründen nicht im Stande in diesem Beruf weiter zu arbeiten.Ich möchte nach Krankengeld mein Arbeitslosengeld I beantragen.Wie komme ich aus dem Beschäftigungsverhältnis raus ohne bei der Arbeitsagentur für Arbeitslosengeld I eine Sperre zu bekommen,Aufhebungsvertrag? Außerdem hat 2014 ein Kunde mit einem Jagdmesser uns bedroht,seitdem kann ich kein Publikumsverkehr machen,an Abfindung ist nicht zu denken wenn ich einen Aufhebungsvertrag unterschreibe,oder? Rente kommt bei mir nicht in Frage. VG
Hallo, Du musst Deinen Job nicht kündigen, um nach der Aussteuerung Arbeitslosengeld zu bekommen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/ausgesteuert-so-verhalten-sie-sich-beim-arbeitsamt-richtig
@@sovd-sh-sozialrecht sorry eine Sache zuletzt,nach der Aussteuerung ist man ein Monat nachversichert,kann ich mich ein Monat nach der Aussteuerung beim Arbeitsamt melden oder würde ich eine Sperre bekommen,weil ich sehe seit 2 Jahren meine Eltern nicht und würde die in meiner Heimat besuchen in de Zeit. Oder kann ich vom Arbeitgeber mein Urlaub in Anspruch nehmen und danach zum Arbeitsamt gehen?
@@cookie7248 Eine Sperre gibt es zwar nicht. Aber Geld gibt es auch erst ab dem Tag des Antrags. Bevor Sie Reisepläne schmieden, sollten Sie Ihren Fall also auf jeden Fall mit einem Experten besprechen. Sonst verlieren Sie vielleicht viel Geld.
Mein arbeitsvetrag ist befristet und zu zeit ich bin krank wenn mein arbeits geber nicht arbeits vetrag nicht verlängert habe ich kranken geld anspruh..
Ich benötige Hilfe: Ich habe 10 Jahre lang in einem Betrieb gearbeitet, war jetzt 78 Wochen krank und habe mich nach dem letzten Krankenschein beim Arbeitsamt gemeldet, da ich während meiner Krankheit gekündigt worden bin (Ich bin 40 Jahre alt). Das Arbeitsamt sagte am Telefon, dass eventuell Erwerbsminderungsrente in Betracht kommen soll, jedoch bin ich nicht mehr krankgeschrieben. Ich habe gesagt, dass ich wieder arbeiten möchte, auch Vollzeit, aber können die mich jetzt quasi zur Erwerbsminderungsrente zwingen und mir das Arbeitslosengeld verweigern? Es kommt noch ein Fragebogen bezüglich meiner Gesundheit und noch ein Termin diesbezgüglich. Kann das Arbeitsamt mich quasi jetzt einfach so als arbeitsunfähig erklären?
Hallo, das ist normal. Mit diesem Fragebogen wird Ihre gesundheitliche Leistungsfähigkeit eingeschätzt. Wenn es anschließend tatsächlich ein Problem geben sollte, lassen Sie sich am besten direkt individuell beraten.
@@sovd-sh-sozialrecht Vielen Dank für die rasche Antwort. Also ich fühle mich wieder arbeitsfähig und würde auch entsprechend die Unterlagen so ausfüllen. Meine Angst ist bloß, dass ich kein ALG1 bekomme. Dabei sollte ich es ja erstmal bekommen, weil ich ja über 10 Jahre am Stück gearbeitet habe. Ich möchte nicht ohne nichts da stehen.
Hallo. Noch eine frage: wo muss ich in ALG-Formular ( internet) angeben, dass ich Rentenpapiere (Voleserwebsmiderungrente) beantragt habe und dass ich ALG mit Nahtlosigkeitsregelung beantragen möchte? Oder muss ich persönlich dort sein (im Amt)?
Wir können hier im Forum nicht auf das Formular selbst eingehen. Ob Sie ALG I nach der Nahtlosigkeitsregelung erhalten, wird anhand des Gesundheitsfragebogens entschieden.