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Menschen mit Behinderung bei Einbürgerung nicht vergessen: Erfahrungsbericht Mohammad Taher 

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Aktuell arbeitet die Regierungsfraktion daran, das Staatsangehörigenrecht neu zu regeln. Dabei drohen u.a. zwei Gruppen exkludiert zu werden: Menschen mit Behinderung und ihre pflegenden Angehörigen. Beide Personengruppen können in vielen Fällen keiner Vollzeitbeschäftigung nachgehen und daher ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig vollumfänglich sichern.
Menschen mit Behinderung und pflegende Angehörige sollten von der Nachweispflicht der Lebensunterhaltssicherung namentlich ausgenommen und die im Gesetzentwurf vorgesehene Streichung von Ausnahmen bei der Lebensunterhaltssicherung (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 StAG) zurückgenommen werden. Wir sehen darin eine Diskriminierung beider Gruppen. Der Gesetzentwurf würde im Fall seiner Verwirklichung gegen die UN-​Behindertenrechtskonvention verstoßen und wäre unserer Einschätzung nach auch verfassungswidrig. Eine ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.
Wir sind:
Unter dem Motto #NichtPASSgenau? setzen sich verschiedene Organisationen und Selbstvertretungsgruppen dafür ein, dass Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen bei der anstehenden Neuregelung des Staatsangehörigenrechts nicht vergessen werden! Hiermit laden wir Ihre Organisation ein, sich unserem Aufruf anzuschließen, diesen weiterzuverbreiten und gemeinsam ein starkes Signal für ein gleichberechtigtes und umfassendes Einbürgerungsrecht zu setzen.

Опубликовано:

 

16 сен 2024

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