Danke für deinen netten Kommentar!😄 Ich würde mich extrem darüber freuen, wenn du meinen Kanal an deine Berufsschulfreunde empfehlen könntest. Falls du in Zukunft Fragen zu den Ausbildungsinhalten haben solltest, kannst du mir natürlich jederzeit gerne schreiben.😊
Hallo, leider stimmt die sechste Maßnahme nicht die du hier aufgezählt hast. Im BGB wir eindeutig definiert §555b Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen... Nr.2 durch die nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart oder das Klima nachhaltig geschützt wird, sofern nicht bereits eine energetische Modernisierung nach Nummer 1 (beschreibt Einsparung Endenergie) vorliegt. Das heißt alle Maßnahmen die nicht Primärenergie, sondern Endenergie einsparen sind MOD-Maßnahmen. Du beschreibst, dass wenn Primärenergie eingespeichert wird, es sich um eine MOD handelt. Primärenergie wird zum Beispiel durch Photovoltaik Anlagen eingespart (Installation Photovoltaik keine MOD Maßnahme) und Endenergie durch eine Wärmedämmung (=MOD).
Vielen Dank für deinen Kommentar und den damit verbundenen Hinweis. Meiner Ansicht nach, ist dieser allerdings ebenfalls nicht ganz korrekt. Die Einsparung von Endenergie wird in §555b Nr. 1 beschrieben („durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung)“). Nr. 2 bedeutet meines Verständnis nach, dass durch die baulichen Veränderungen weniger Energie aus nicht erneuerbaren Quellen (wie Kohle, Öl oder Gas) verbraucht wird. Dies kann beispielsweise durch eine bessere Dämmung, effizientere Heizsysteme oder den Einsatz erneuerbarer Energien erreicht werden. Gemäß Nr. 2 muss lediglich NICHT ERNEUERBARE PRIMÄRENERGIE eingespart werden. Beachte bitte, dass es sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung handelt. Liebe Grüße😊