Die Krankenkasse übernimmt seit dem Jahr 1996 die Kosten für die Gesundheitsversorgung. Eine Krankenversicherung ist in der Schweiz Pflicht. Alle Versicherten müssen eine Prämie an die Krankenkasse bezahlen. Die Kosten für die Gesundheitsversorgung sind seit der Einführung der Krankenkasse laufend gestiegen. Um diese Kosten zu decken, wurden die Prämien immer wieder erhöht. Wer sich die Prämie nicht oder kaum leisten kann, kann eine Verbilligung beantragen. Wie hoch die Verbilligung ist und wer genau sie erhält, ist je nach Kanton unterschiedlich. Die Finanzierung der Prämienverbilligung ist zwischen Bund und Kantonen aufgeteilt. Der Bund passt die Verbilligung den Gesundheitskosten an. Die Kantone können selbst entscheiden, in welchem Umfang sie die Verbilligung anpassen.
Es wurde eine Volksinitiative eingereicht, die verlangt, dass die Prämie höchstens zehn Prozent des verfügbaren Einkommens sein darf. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.
Der Bundesrat und das Parlament haben einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative entworfen.
00:09 Ausgangslage
01:21 Was würde sich ändern?
02:05 Argumente der BefürworterInnen
02:36 Argumente der GegnerInnen
03:08 Wie muss ich abstimmen?
MEHR ZUR VORLAGE EINFACH, VERSTÄNDLICH & NEUTRAL
Schriftliche Infos: www.easyvote.ch/de/abstimmung...
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21 июл 2024