Eine Familie in Deutschland lebt fast ein Jahr ohne funktionierende Heizung, da die Handwerker einfach die neue Wärmepumpe nicht liefern. Was können Betroffene in solchen Fällen tun?
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Dieses Video ist eine Auskopplung aus der Sendung vom 10. Januar 2023. Ganze Marktcheck-Folgen inkl. Untertitel in der Mediathek: x.swr.de/s/13zv
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WENN DIE WÄRMEPUMPE AUSFÄLLT
Familie Ruff sitzt seit einem Jahr im Kalten: Ihre Heizung ist kaputt, die Wärmepumpe ist schon bestellt - lässt aber auf sich warten. Der Familie aus Notzingen hilft in diesen Tagen nur der Kamin im Wohnzimmer. Das Feuerholz ist zwar teuer, aber der Kamin brennt trotzdem Tag und Nacht. Sonst würde das Haus komplett auskühlen.
HANDWERKER KÜNDIGT ZWEI-BIS DREIMONATIGE LIEFERFRIST AN
Die Familie beantragt die staatliche Förderung für eine neue Wärmepumpe. Nachdem diese genehmigt ist, bestellt sie das Gerät im Februar bei einem regionalen Handwerksbetrieb - für 17.000 Euro. Eine Lieferfrist steht zwar nicht im Vertrag, aber zwei bis drei Monate müssten sie sich gedulden, sagt der Handwerker.
KEINE WÄRMEPUMPE: MONATELANG IM KALTEN
Doch auch nach den angekündigten zwei bis drei Monaten ist nichts passiert. Stattdessen fällt auch noch der Notbetrieb der alten Wärmepumpe aus, der bisher zumindest für warmes Wasser gesorgt hat. Auf Nachfrage beim Hersteller erfährt die Familie, dass es gar keine Bestellung für sie gibt. Erst im Juni bestellt der Handwerker eine neue Wärmepumpe bei einem Großhändler - das Warten beginnt von vorne.
MANGELHAFTE HANDWERKERLEISTUNGEN: VERBRAUCHER SIND NICHT MACHTLOS
Als Verbraucher kann man schon bei Vertragsschluss Einfluss darauf nehmen, dass die Bearbeitung des Auftrags nicht im Sande verläuft. Der Stuttgarter Rechtsanwalt Benjamin Stillner empfiehlt Verbrauchern, mit dem Unternehmen einen konkreten Termin zu vereinbaren, zu dem die Leistung spätestens erfolgen soll. Er rät außerdem, das Unternehmen darüber aufzuklären, dass bei Nichteinhalten der Fristen auf einen anderen Betrieb ausgewichen werde und für die Verzögerungen und Mehrkosten in so einem Fall mit Schadensersatzforderungen zu drohen.
HANDWERKERLEISTUNG MUSS IN ANGEMESSENER ZEIT ERBRACHT WERDEN
Im Vertrag der Familie Ruff ist schriftlich kein Termin festgehalten. Aber auch dann fordert das Gesetz vom Handwerker, dass er seine Leistung in einer angemessenen Zeit erbringt. Was das genau bedeutet, kommt auf den Einzelfall an. Zehn Monate sind bei einer ausgefallenen Heizung sicher nicht angemessen. Also setzt Nadine Ruff Anfang Dezember dem Installationsbetrieb eine Frist von zwei Wochen - und tatsächlich wird die Wärmepumpe noch vor Ablauf der Frist geliefert und montiert.
Autorin: Annika Erbach
Bildquelle: Colourbox
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15 окт 2024