Was mir in Deinen Videos immer wieder auffällt: - der schlechte Zustand der Infrastruktur - die ausbleibende Pflege der Infrastruktur - im Weg stehende Werbeträger (Stoer) - fehlende Parkflächen auf Privatgrund und die damit eingehende Behinderung von Verkehrsteilnehmern
22:00 Der Bordstein ist zwar abgesenkt, aber die durchgezogene Linie zwischen den Fahrspuren lässt ein Überqueren, bzw. aus der Seitenstraße kommend, ein Abbiegen nicht zu, d.h. auch das hier ist nicht durchdacht.
Ein gutes Video. Ruhig, sachlich und mit Verbesserungsvorschlägen. Ich bin die B5 öfter gefahren aber immer mit dem Auto von Billstedt nach St.Georg. Sehr interessant das mal so zu sehen! Mit dem Rad bin ich immer nur von Barmbek Süd nach St.Georg gefahren. Aber auch da waren die Ampelschaltungen so, dass eine grüne Welle nur möglich war für Autofahrer mit 55kmh Durchschnittsgeschwindigkeit
Moin! Diese Videos über die Infrastruktur gefallen mir am besten. Gern mehr davon! Vielleicht kommt es dann ja auch mal bei den Verkehsplanern an, die vermutlich dort nicht Rad fahren (und nebenbei auch nicht mit Kinderwagen, Rollator etc. pp. unterwegs sind)
Schöne Tour. Bei 25:30 der schmale Weg zwischen Straße und Mauer, kaum so breit wie ein Lenker: das ist eher ein Witz und eine Zumutung denn ein Radweg.
Ich habe da immer im Hinterkopf Fahrrad mit 2er Kinderanhänger ( breite) und/oder ein Erwachsenen 3rad. Da könnte es gewaltig eng werden. Mal den verantwortlichen fragen ob er ein kleiner Kind hat wenn ja, einfach einladen zu einer Radtour mit Kind. Ich ziehe auch den Anhänger damit der Verantwortliche sich besser auf das Fahren konzentrieren kann. (Ich fahre auf dem Radweg dann einfach drauf los und vergesse den Anhänger). Mal sehen wie lange er das mitmacht.
Moin Moin.. ich meine du solltest den entsprechenden Senator einladen und geinsam die Strecken (er)fahren... und was den Fußweg angeht... könnte es daran liegen das es Richtlinien gibt das dort ein Fußweg sein muß. Wenn man über solche Anliegen mit einem Sachbearbeiter redet... reden die sich raus... alles nach Richtlinien gebaut und eingestellt.... in dem Fall eine Ampel. Direkt am Ende einer 90° Kurve.. wer genau der Fahrbahn folgt erkennt man ob Rot ist.. sonst nicht, weil fast alle Abkürzen achtet keiner daruf, nur 2x fast überfahren worden als ich dort die Ampel benutzte
„An angebauten Straßen sind Anlagen für den Fußgängerverkehr überall erforderlich" definieren die Richtlinien RASt (6.1.6.1) und EFA (3.1.1). "Angebaut" bedeutet: Die Straße dient dem Erreichen und Verlassen von Häusern und Grundstücken an ihren Rändern. Das Gegenteil, die "anbaufreie" Straße, führt an den Grundstücken nur vorbei, ohne dass man sie von ihr erreichen kann. Klassische Fälle sind die Autobahn oder die Landstraße zwischen Äckern.
Wenn der mir so käme, würde ich sofort kontern: Ok, machen Sie die Radspur weg, eine Bauliche Abgrenzung und geben den Weg als gemeinsamen Rad und Fußweg frei. Da wäre eine Verbreiterung des Weges, angesichts der gemischten Nutzungsfreigabe auch angebracht - aber wir haben da ja Fläche... Mal schauen, was dann kommt... ;-)
War schön das du in meiner Wohngegend rumgefahren bist und zeigst wie schlecht die Verkehrsplaner der Hansestadt Hamburg in ihrem Beruf ausgebildet wurden und nur den Autofahrern die Füße küssen und die Fahrradfahrer nur mit Füßen getreten werden und auch nicht beachtet werden und viele Fußgänger wie mich zum Beispiel sind auch oft mit gefahren von dem Straßenverkehr getroffen. Wenn ich aus der Straße Beim Rauhen Hause auf die Hammer/Horner Landstraße gehe wo die Kreuzung ist und nur Fußgängerüberweg streifen sind und wenn man Morgens oder Abends dort rüber muss fahren die Autofahrer ohne Rücksicht auf Verluste fast über die Füße und ohne Blinken und Schauen ob jemand da lang geht
Zum Thema ÖPNV + Fahrrad um 13:30 möchte ich kurz anmerken, dass ich das auch so mache, aber dann nehme ich mein Fahrrad mit, um von der End-ÖPNV-Station zu meinem endgültigen Ziel zu kommen. Zum Beispiel fahre ich mit der S-Bahn in die Stadt und dann in der Stadt mit dem Fahrrad zu meinen Erledigungen. Das wird leider noch nicht gut unterstützt. Es gibt keine Fahrradanhänger an Bahnen in meiner Stadt und in der Bahn ist es meist recht voll für ein Fahrrad ... Zur Querung um 20:56: Sicher? In der Mitte ist auch eine durchgezogene Linie. Das sieht für mich eher so aus, als ob da mal eine Option zur Querung bestanden hat (vielleicht mit Verkehrsinsel und/oder Ampel), diese nun aber abgeschafft wurde und das lediglich ein Überbleibsel ist, der nicht baulich geändert wurde.
20:56 Diese Stelle dürfte so vor ungefähr 50 bis 60 Jahren gebaut worden sein. Damals eben Stand der Vorschriften. Fahrradweg muss benutzt werden, dann muss es auch eine Möglichkeit geben, auf den Fahrradweg zu kommen. Damals gab es hier wohl auch weniger Verkehr als heute.
@@gerryhh4896 Sieht mir auch so aus. Man darf da sein Fahrrad rüberschieben oder hat dort eine Möglichkeit seinen Kinderwagen hoch und runter zu schieben - wenn an denn die Fahrbahnüberquerung vorher geschafft hat
@@stefangroenveld Weil du anderen nicht Fehlverhalten vorwerfen kannst und gleichzeitig selber, mit einem Selbstverständnis, praktizierst, ohne dich komplett Unglaubwürdig zu machen z.b.?
@@chrissniederle3960 aber diese Regel bzw Verkehrsführung ist doch kompletter Wahnsinn. Stell dir vor, du musst dein Auto für 50 Meter schieben, weil da ne Bushaltestelle ist.
@@stefangroenveld Das ist uninteressant. Du kannst dich nicht über Regeln hinweg setzen, weil Sie für dich in dem Moment keinen Sinn ergeben, aber andere "Anzählen". Das ist sogenannte Doppelmoral. Was du aber machen kannst, daß dokumentieren und entsprechend Stellungnahmen und/oder Änderungen fordern (vorzugsweise mit Unterstützung, weil wegen einem "Hansel" wird da keiner "Nervös"...). Aber selber ignorieren und aber bei anderen Einfordern kostet dich halt die letzte Glaubwürdigkeit und gibt den Gegnern nur schönes "Futter"...
@@chrissniederle3960 Die Frage bleibt aber trotzdem bestehen: wenn die Infrastruktur so auch auf der Straße wäre, würden Sie aussteigen und schieben? Oder ignorieren? Oder einen gepfefferten Brief and die Stadtverwaltung schreiben, was der Unsinn soll, vermutlich mit einigen zehntausend anderen Autofahrern? Wenn da 10-20 Briefe (wenn überhaupt) von Radfahrern ankämen, wie groß denken Sie ist der Wille was zu ändern im Gegensatz zu zehntausenden Autofahrern, die dann auch noch presse &Co auf die Stadtverwaltung hetzen? Wahrscheinlich würde im Falle von "Auto schieben" auch extra3 vorbeikommen, weil "realer Irrsinn". Aber hier geht's nur um Radfahrer... Interessant, dass Sie auf die eigentliche Fragestellung so gar nicht eingegangen sind, sondern erstmal "die bösen Radfahrer" schreiben. Die Ablenkungsversuche kenne ich sonst nur von z.B. Schwerdenkern, Flacherdlern und ähnlichen Mindsets.
6:05 Du brauchst Dich nicht aufzuregen. Auch wenn es in § 37 (2) 6. heißt: "Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten.", gilt dies nicht, wenn gar kein anderer Verkehrsweg gekreuzt wird. Das wäre ja auch komplett sinnfrei. Es gibt sogar Juristen die noch weiter gehen und meinen, dass es auch bei einem über die Fahrbahn geführtem Fußgängerüberweg oder Radfurt nicht gälte und bei Querverkehr diesen Verkehrsteilnehmern lediglich Vorrang zu gewähren sei.
25:07 ...und so sauber mit fast gar keinem Müll auf dem Grün, was die Stadt so schön pflegt (Ironie off). Also sehr einladend sieht das wirklich nicht aus, dort mit dem Fahrrad zu fahren.
Moin erstmal! 21:07 Darf man hier überhaupt die Fahrbahn kreuzen? Da ist zwar eine abgesenkte Bordsteinkante, gleichzeitig aber eine durchgezogene Linie in der Fahrbahnmitte. Damit ist das Linksabbiegen doch eigentlich auch für Radfahrer verboten, oder? Vielleicht soll man aber auch absteigen und schieben, in dieser Stadt weiss doch eh niemand was sich die VerkehrsplanerInnen bei manchen Lösungen gedacht haben.
2:13 Vermutung: Der wichtigste Zweck des Umbaus war es , genügend Lagerplätze für Dosen bereit zu stellen ? 5:30 Was erwartest du denn ? Wenn man eine autogerechte Stadt bauen will sind Rad-wegs dazu da, Autofahrern eine radfahrerfreie Fahrbahn zu garantieren. Dazu ist die bauliche "Qualität" dieses Radwegs allemal gut genug 10:21 Wie breit ist dieses Rad-weg-Konstrukt eigentlich ? Ich schätze mal bei einem Format der Pflastersteine von 20 cm x 10 cm sind das 1 m + max. 60 cm Schutzraum zu den Längsparkständen. Ein Schutzraum zum Gehweg fehlt. 20:30 Ich kann mich täuschen . Aber ich meine eine durchgezogene Linie zwischen den zwei Fahrstreifen der Fahrtrichtung und der Gegenrichtung zu erkennen. Damit wäre Linksabbiegen an dieser Einmündung ohnehin verboten. Auch für Autofahrer. 25:05 Was sollen die Absperrungen rechts in der Grünfläche. Haben da Parkanarchisten diese Fläche zum "Parken" missbraucht.
Zu deiner Vermutung bezüglich der ersten 3 min. und ein Denkanstoß von mir: Vermutlich ist der Grund hierfür, daß der Bedarf an Parkplätzen, gegenüber der Ursprünglichen Planung und Bebauung, deutlich zugenommen hat. Ist daber trotzdem relativ Sinnfrei, wie das umgesetzt wurde. Sowohl von der Ausnutzung als auch von der Seite Sicherheitssteigerung für alle Beteiligten... Es wäre auch möglich gewesen, die "Dosen" in die Mitte zu verbannen - für jede Seite ist ja nur eine Fahrtrichtung zulässig. Und wenn man Sie im 45 Grad Winkel zur Fahrbahn parken läßt, bekommt man deutlich mehr Fahrzeuge hin, wie wenn ich Sie längs zur Fahrbahn ausrichte.
3:05 Du lobst ja die Protektionsstreifen als sichere Abtrennung zwischen den Fahrspuren. Als ich die zum ersten Mal gesehen habe, musste ich sofort an einen tödlichen Unfall einer Radlerin denken, die aus dem Stand auf so eine scharfe Kante gefallen ist. Damals waren Helme noch nicht weit verbreitet und ich glaube sie trug auch keinen Helm. Trotzdem wird wohl ein Helm da auch nicht mehr viel helfen wenn man die Kante erwischt. D.h. da könnte man m.E. noch nachbessern und die Kanten auf der Seite des Radweges abrunden.
13:30 Jap, bin jahrelang von Lohbrügge bis zur S-Bahn Bergedorf mit dem Rad gefahren. An der S-Bahn war aber kaum eine Abstellmöglichkeit, also wurden Räder überall abgestellt. War auch nicht sonderlich toll. Jetzt haben sie da immerhin ein Fahrradparkhaus. Gebaut, kurz nachdem ich da weggezogen bin. >_> Über die Qualität kann ich also nichts sagen.
16:12 Dass du hier gar nichts zu dieser absurden Haltetasche sagst? Ich finde die Kreuzung sehr unglücklich gelöst. Alle diese Haltetaschen sind so weit aus der Kreuzung rausgezogen, dass man immer einen Schlenker machen muss. Mit Lastenrad ist das äußerst unangenehm, mit Anhänger dazu mega nervig. Nutze die nie, sondern stelle mich so hin, dass ich nur noch geradeaus muss. Habe schon die eine oder andere Person mit Kinderanhänger gesehen, die entweder dort vorne bei dem Schild vor der Tasche am Bordstein mit dem Anhängerreigen drauf fuhr oder sogar mit dem Anhänger am Schild hängen blieb.
Da hast du dir mit der Strecke über billstedt und horn ein Sahnestück Hamburger Radinfrastruktur ausgesucht. Bin die Strecke oft selbst zur Arbeit mit dem Rad gefahren.
6:05, das mit der Ampel verstehe ich nicht, wenn die Autos Rot haben fahre ich doch mi t dem Rad gerade aus weiter auf meinen Radweg, falls ich Links rüber will wäre der Überweg sowie so 25m weiter bei der nächsten Ampel
Ich sehe auch nicht warum die Ampel für Radfahrer gelten sollte. Dass sie rechts des Radwegs steht ist nicht relevant, sie könnte andersrum auch links davon stehen und trotzdem gelten, das ergibt sich aus der sonstigen Gestaltung, z. B. Haltelinien.
11:35 Vieleicht ist es ja ein nicht benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg. Dann darfst du da auch fahren und da da beide Wege zusammengeführt werden macht das auch Sinn. Dafür gibt es ja genauso wie für nicht benutzungspflichtige Radwege auch kein Schild, für einen reinen Fußweg gibt es ein Schild, das aufgestellt werden kann/muss, sollte es einer sein.
Nein, dafür gibt es kein Schild, aber es müssen entsprechende Bodenmarkierungen aufgebracht werden und das ist hier nicht der Fall. Ein Bild wie dieses Piktogramm aussehen muss findet man im Internet ansonsten.
@@FahrradstadtHH Die Bodenmarkierung ist aber glaube ich neuer als der Weg da. StVO zu Zeichen 239 "Das Zeichen kennzeichnet einen Gehweg (§ 25 Absatz 1 Satz 1), wo eine Klarstellung notwendig ist." Also würde ich sagen müsste da wenn Zeichen 239 stehen. Aber eindeutig ist das, wie vieles was mit Radverkehr zu hat, in der StVO nicht.
@@FahrradstadtHH Und woran soll man das als Ottonormalbürger erkennen ? Der Weg geht von hellgrauem Asphalt auf hellgraue Platten über. Ich musste das Video erstmal zurück spulen, um überhaupt zu sehen, was da "falsch" sein soll. In der Praxis achtet man doch gar nicht auf den Untergrund, sondern passt auf dass man nicht gegen einen der zahlreich aufgestellten Pfosten fährt. Bei 11:52 sind übrigens exakt die gleichen Platten verbaut, dann müsste man dort ja auch absteigen. Spätestens im Dunkeln oder bei Schnee kann man den Unterschied der Beläge eh nicht mehr erkennen, höchstens spüren, wenn rumpelt, aber das tuts auf dem verwurzelten Asphalt auch. Die Belagvielfalt innerhalb von 15 Sekunden ist schon beachtlich: 11:40 Aspahlt, 11:41 rotes Pflaster, 11:43 Asphalt, 11:45 Kopfsteinpflaster, immer noch 11:45 Asphalt, 11:49 kleine graue Pflasterseine, immer noch 11:49 Asphalt, 11:50 Erde, 11:51 Asphalt, 11:52 große graue Platten, 11:53 Erde, immer noch 11:53 Asphalt, 11:55 Erde. Wegen 1-2 Sekunden "falschem" Belag steige ich ganz sicher nicht ab: von Autofahrern verlangt man ja auch nicht, dass sie ab und zu mal ihr Auto schieben, falscher Belag läuft für mich eher unter "Baupfusch", den es auch in meiner Gegend in Massen gibt, teilweise sogar bei benutzungspflichtigen Radwegen. Jedes Ab- und Aufsteigen bedeudet auch ein zusätzliches Sturzrisiko.
@@FahrradstadtHH Du meinst es gibt kein Schild für nicht benutzungpflichtige Radwege, die aber mit einem Piktogramm gekennzeichnet sein können. Bei 11:35 an der Bushaltestelle fehlt das Schild "Rad frei". Das kennzeichnet einen solchen gemeinsamen Geh- und Radweg an einer Bushaltestelle. Zu sehen in anderen Videos von dir. Vielleicht fehlt es hier lieber, da die rechtlichen Voraussetzungen für das Schild nicht gegeben sein könnten. Ist hier doch erheblich weniger Platz als an den anderen Bushaltestellen.
Da gibt es in der hamburger Verkehrsinfrastruktur ganz schön heftige Probleme. Aber anscheinend passieren in Hamburg zu wenig Unfälle mit Radfahrern, oder die meisten Radfahrer haben aufgegeben und fahren gerde wie es ihnen in den kram passt oder wie sie sich am sichersten fühlen.
Erst vor ein paar Wochen ist wieder eine Radfahrerin in Hamburg totgefahren worden. Leider reagiert die Politik zu langsam beim Ausbau und dadurch dem Schutz der Rad Fahrenden.
würde man auf der fahrbahn fahren bei 21:25 dürfte man auch nciht links abbiegen, da in der mitte der 5 fahrspuren eine durchgezogene linie ist, warum also darf/sollte man das vom radweg aus machen?
22:30 Daniel du hast da was übersehen. Die Fahrbahn hat eine durchgezogene Linie. Man darf da (korrigiere mich gerne wenn ich da falsch liege) queren, auch wenn da ein abgesenkter Bordstein ist. Und ja die meisten fahren dort als Geisterradler und der Teil der Radinfra ist noch schlechter als das, was du in dem Bildausschnitt gerade vor dir hast.
Außerdem darf man aus der Von-Graffen-Straße aus gar nicht in Richtung Borgfelder Straße fahren, da die Von-Graffen-Straße eine Einbahnstraße in Richtung Süden ist.
19:10 aber nur das Stück. Der Horner Weg zwischen Horner Rennbahn und dem Anfang des Parkwegs ist sehr mäßig bis Katastrophe. Ein riesiger Parkplatz mit vielen aggressiven Autofahrern, Elterntaxis und Falschparkern.
Erstmal - tolles Video, danke dafür. Ich bin LKW, PKW, Motorrad und Fahrradfahrer, aber sowohl von der Infrastruktur für den Radverkehr, als auch vom Umgang der Autofahrer viel zu oft schockiert. Es scheint bei fast allen Behörden und ganz vielen Autofahrern der Gedanke vorzuherrschen, dass Radfahrer keine gleichberechtigten Verkehrsteilnehmer sind. Der MIV wurde so lange so extrem bevorzugt, dass sich Gleichberechtigung wie Benachteiligung anfühlt. Aber eine kleine Korrektur: 5:44 Wenn Rot ist, braucht man als Radfahrer nicht stehen zu bleiben. Der Schutzbereich der Ampel bezieht sich an dieser Stelle nur auf die Fahrbahn, der Seitenstreifen ('räusper' Radweg) ist ausgenommen. Das läßt sich auch an der nichtvorhandenen Haltelinie erkennen.
Jein, der Schutzbereich der Kreuzung muss nicht durch Haltelinien gekennzeichnet sein. Haltelinien zeigen nur an, WO gehalten werden muss und nicht OB. Wenn man genauer hinsieht, sieht man, dass auf der anderen Seite ein Stück weiter der Fußverkehr bei rot den Radweg und Fahrbahn kreuzt. Würden Rad Fahrende hier bei rot weiterfahren kommt es zu Konflikten mit dem Fußverkehr, welcher dann ja grün hat. Daher schließt der Schutzbereich entsprechend auch die Radwege mit ein. Außerdem gilt für den Radverkehr immer die Ampeln für den KFZ-Verkehr, so lange keine eigene Ampel vorhanden ist. Paragraph 37, Absatz 2, Nummer 6 StVO.
@@FahrradstadtHH Stimmt, da ist eine Fußgängerampel. Aber auch in diesem Fall bin ich mir relativ sicher, dass man als Radfahrer nicht halten muss, sondern nur besonders auf die Fußgänger achten. Da lasse ich mich aber gerne eines besseren belehren. BTW - ist die Situation bei 11:30 nicht die gleiche? Da fährst du auch an der roten Ampel vorbei. Das die normale LZA für Radfahrer gilt, solange keine eigene vorhanden ist, weiß ich. Dazu eine kleine Anmerkung (wirst du sicher auch wissen), diese Fahrradampel muss nur beachtet werden, wenn man auf einem Radweg bzw. Schutzstreifen fährt.
Ja, dass diese Ampel beachtet werden muss, dies aber in vielen Fällen sinnlos ist, ist dem Gesetzgeber und Gerichten auch mittlerweile bekannt geworden und in den entsprechenden Schriftwerken wird eindeutig darauf hingewiesen, dass von einer Ahnung dieser OWi abgesehen werden soll, wenn niemand anderes behindert oder gefährdet wird. (Quelle: „Strassenverkehrsrecht“ Beck‘sche Kurzkommentare)
@@FahrradstadtHH Die amtliche Begründung zur StVO-Novelle 2013 erklärt sogar explizit, dass auf Radverkehrsführungen neben der Fahrbahn einer Einmündung oder am kurzen Arm der T-Kreuzung "die für den Fahrverkehr geltenden Lichtzeichen nicht zu beachten [sind], auch wenn in dem Bereich keine besonderen Lichtzeichen für Radfahrer oder Fußgänger [...] vorhanden sind, wenn Radfahrer weder den Fahr- noch den Fußgängerverkehr kreuzen". (Bundesdrucksache 428/12, Begründung zu § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO, S. 137) So weit so gut, nur: Eine Begründung ist nicht Teil des Gesetzes bzw. der Verordnung und somit nicht rechtsverbindlich. Streng nach Wortlaut der StVO gilt in Abwesenheit von Radverkehrssignalen in jedem Fall die "normale" Ampel, egal ob links oder rechts vom Radweg, egal ob es eine Haltelinie gibt oder nicht. Dass sich ein Gericht der o. g. Begründung anschließt, ist somit keinesfalls garantiert. Schon allein, weil es m. E. nicht hinreichend klar ist, wann der Fall des Kreuzens von Fahr- oder Fußverkehr genau vorliegt. Im Video bei 5:45 sehr wahrscheinlich, da, wie erwähnt, kreuzender Fußverkehr vorhanden ist. Auch könnte Radverkehr auf der Fahrbahn von links kommen und seinerseits nach links abbiegen und auf den Radweg auffahren wollen. Schon könnte man den Schutzbereich (übrigens ein Begriff, den die Rechtsprechung geprägt hat und den die StVO nicht kennt) auch wieder auf den Radweg ausdehnen und müsste somit auf diesem vor der roten Ampel auch warten. Zu diesen Unklarheiten kommt dann noch hinzu, dass Radfahrenden, die auf eine Kreuzung zufahren, kaum zugemutet werden kann, auf Anhieb zu erkennen, ob einer dieser Ausschlussgründe vorliegt. Ist Radverkehr z. B. auf der von links einmündenden Fahrbahn überhaupt erlaubt? Befindet sich auf der anderen Seite der Kreuzung eine Ampel für zu Fuß Gehende? Völlig offen bleibt außerdem, wie die Situation an Ampeln zu bewerten ist, die weder an T-Kreuzungen liegen noch reine Fußgängerampeln sind, sondern einzig dem Freihalten eines Fahrbahnabschnitts dienen (Busschleusen, Radweg rechts von Busspur). Hier kann es tatsächlich keine kreuzenden Verkehrsströme auf dem Radweg geben. Dennoch sieht weder die StVO noch die o. g. Begründung hier eine Ausnahme vor. Gleichwohl kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass es dort weder so gemeint ist, dass Radverkehr warten soll, noch dass es zu Ahndungen kommen dürfte. TL;DR: Es besteht m. M. n. eine gute Chance, dass sich in solchen und ähnlichen Fällen Polizeibeamte, Bußgeldstellen und Gerichte der o. g. Rechtsmeinung aus der amtlichen Begründung und anderen Quellen anschließen. Eine Garantie besteht aber wegen der zuvor beschriebenen Ungenauigkeiten/Unklarheiten keinesfalls, weshalb im Einzelfall immer ein gewisses Risiko bleibt, doch für einen Rotlichtverstoß zahlen zu müssen. Wer das sicher ausschließen will, muss vor jeder roten Ampel warten. Das Ganze aber nur als (hoffentlich informativen) ergänzenden Beitrag. Ich sehe es genauso, dass in eindeutigen Fällen und wenn niemand behindert oder gefährdet wird, von einer Ahndung abgesehen werden sollte. Andererseits steigern solche möglichen Ausnahmen und Sonderregelungen die Wahrscheinlichkeit für Missverständnisse und Irrglauben. Wer ohnehin schon dazu neigt, _sämtliche_ roten Ampeln eher als Empfehlungen zu verstehen, wird so m. M. n. in seiner Einstellung eher noch bestärkt. Stattdessen müssen StVO und auch bauliche Gestaltung eindeutig werden.
natürlich ist auch die infrastruktur ein großes problem, allerdings finde ich das die rücksichstlosen und egoistischen autofahrer ein viel größeres problem sind...
@@FahrradstadtHH Natürlich nicht. Scheinen aber die Leute, die da früher auf der Fahrspur geparkt haben, nicht gewusst zu haben. Oder es war ihnen egal...
3:50 es ließe sich aber noch ändern. Man könnte jetzt noch problemlos den Parkbereich auf der gesamten Länge verbieten und die Wege mit einem Bordstein sichern. Will man aber nicht, weil Parkplätze.
Ein großes Problem ist auch, dass es nicht mehr erlaubt ist Bewuchs auf befestigten Flächen tot zu spritzen und damit relativ dauerhaft zu entfernen. Bei allen mechanischen Varianten wächst das Unkraut aus den intakt gebliebenen Wurzeln innerhalb weniger Wochen wieder nach. Die einzige verbliebene langfristige Lösung ist das Verbrühen mit kochendem Wasser, aber das verbraucht sehr viel Energie und ist sehr langsam.
Hier im Landkreis werden Fahrradwege auch häufig mit Wassergebundener Wegedecke repariert. Ich bin damit eigentlich sehr zufrieden, da es allemal besser ist als Vorher und eigentlich auch gut hält, was natürlich oft auch an der geringen Frequentierung liegen mag. 22:38 und folgend: Das linksabbiegen ist dort für Kfz die ganze Zeit nicht möglich, da dort eine durchgängige Fahrbahnmarkierung ist. Der Abgesenkte Bordstein ist vielleicht nur ein Relikt aus einer Planung die mal eine Ampel vorgesehen hat? Weil so ist es tatsächlich Sinnbefreit.
Die Fahrbahnmarkierungen gelten doch auch für Fahrradfahrer, oder etwa nicht ? Dann darf man diese auch nicht überfahren, ergo links abbiegen an der Stelle nicht möglich.
15:40 "was wir bei neueren Planungen Gott sei Dank nicht mehr sehen" äähm kleiner reminder an die neue Kreuzung am hbf bei der Kirchenallee, wo das noch 10x katastrophaler ist als hier in der Hammer Landstraße :D
Hallo, ich habe eine Frage . (9:26) Sie überqueren eine Kreuzung/Straße, auf der anderen Seite wird das Verkehrszeichen Radweg etc. nicht wiederholt. Bedeutet das nicht, das somit der Radweg zuende ist und man auf die Strasse muss? Ich habe gerade 2 Jahre einen Prozess geführt, wo mir am Ende eine Teil Schuld eingeräumt wurde, weil ich genau nach so einer Situation von einem Auto überfahren wurde. ( Keine Schild wiederholung nach der Kreuzung). Wenn ich durch HH fahre, wird mir schlecht was die Beschilderung angeht. An wen kann man sich wenden wenn man falsche / fehlende Beschilderung erkennt? Vom MeldeMichel fühle ich mich nicht so mitgenommen 😉 Grüße
Der "Sandweg" ist klar vom Fußweg getrennt, somit handelt es sich um einen nicht-benutzungspflichtigen Radweg. Ich selber bevorzuge in solchen Fällen meist die Nutzung der Fahrbahn (ich glaube, den Straßenteil meinen sie, auf der Straße fährt ja auch Daniel weiter). Ich bin aber auch nicht aus Hamburg, weiß also nicht, wo ich an der konkreten Stelle lieber fahren würde. Wenn bei Ihnen der Weg auch klar vom Fußweg getrennt war, wundert mich, dass sie eine Teilschuld bekommen, ggf. in die nächste Instanz gehen, aber ich kann ihren konkreten Fall natürlich nicht beurteilen.
Ja, bin ich gestern lang gefahren… Ich organisiere für die SPD ne Radtour im April und das ist Teil davon. Vor allem die Baustelle ist eine Augenweide…
7:10 kommt man da mit einem einsitzigen Kinderanhänger noch vorbei und beim zweisitzigen wird es eng oder? 7:30 solch Gitter können Zähne kosten.. 18:15 das darfst nicht fordern, dass sich jemand mit der Nutzung beschäftigt... 25:20 Radweg?? Viele Feldwege sehen besser aus....
Was ich so mache, als Radfahrer? Habe ein Edelstahlrundeisen griffbereit und diverse Stahlmuttern, für Abbieger, die mir die Vorfahrt nehmen! Mit dem Rundstahl kann man streifen! Nur wenn du dich wehrst kannst du etwas erreichen!!! Auf geht's, wir zeigen es diesen Pennern!
Also ich muss ja mal meckern. Das geht ja so gar nicht was du da machst, du ruinierst ja völlig das Bild von uns Radfahrern. Jeder von uns arbeitet jeden Tag hart daran den Autofahrern zu zeigen, dass die StVO uns am Arsch vorbei geht aber nein, dann kommt jemand wie du daher, der nicht nur zeigt, dass sich auch Radfahrer an die StVO halten können, als ob das nicht genug wäre zeigst du auch noch wie Autofahrer uns völlig ignorieren und auch Verkehrsplaner beim Planen von Radwegen ganz offenbar sich eher auf ihr Glück verlassen statt die Methoden des genauen Nachdenkens anwenden. So geht das ja nun wirklich nicht, das musst du mal ganz dringend ändern. 😁
21:00 Der abgesenkte Bordstein ist Quatsch. Da darf man doch überhaupt nicht links abbiegen, Durchgezogene Linie gilt für alle Fahrzeuge, oder? Man hat hier nicht links abzubiegen, sowohl mit Auto als auch Fahrrad, sondern man muss weiter fahren, wenden und dann auf dem Rückweg rechts abbiegen.
Richtig. Hinzu kommt, dass der benutzte Weg gar kein Radweg, sondern ein Fußweg ist. Eine entsprechende Beschilderung bzgl. Benutzung war nicht zu erkennen.
@@wernervogel1046 Oh, tatsächlich. Da wurde das Schild entfernt. Auch ein beliebter Trick der Stadt sich aus der Affäre zu ziehen. Es sieht aus wie ein Radweg, ist aber gar kein Radweg. Wenn was passiert hat der Radfahrer den Schwarzen Peter...
Abgesenkte Bordsteine werden auch für Rollstuhlfahrer angelegt. Nun kann man sich fragen wie der da hinkommen soll und warum der hier eine fünfspurige Fahrbahn Überqueren sollte :D Aber durchgezogene Linien gelten nur für Fahrzeuge, insofern würde das schon Sinn ergeben.
PS: entsprechend dürfte man hier natürlich auch schiebend die Fahrbahn queren. Wobei ich mir gar nicht sicher bin ob durchgezogene Linien nur Spurwechsel und Abbiegen verbieten - eine Querung ist eigentlich keins von beidem.
@@iruwenevillan Wenn man sein Rad über die Straße schiebt braucht man keinen abgesenkten Bordstein... Räder die so empfindlich sind, dass man sie nicht rauf/runter schieben kann, sind so leicht dass man sie hebt.
Viele Radfahrer sagen ,wegen zu schlechten Strassen/Radwegen fahre ich auf den Gehweg, Das sollten dann die Motorad /Autofahrer auch machen, Gleiches Recht für Alle.
17:00 hinzukommt, dass viele Radfahrer lieber auf dem nicht genutzten Gehweg fahren, als auf diesem Miststreifen und es dazu keinerlei Querungsmöglichkeiten gibt für Menschen, die sich nicht trauen, rüber zu fahren. Man muss einen sehr langen Umweg in Kauf nehmen von einer zur nächsten Ampel, während auf der anderen Seite alles ist, was man so erreichen will in deiner Fahrtrichtung. So kommt es dazu, dass sie bei der Kreuzung Minute 16:00 einfach als Geisterfahrer auf der anderen Seite in deine Fahrtrichtung zum Rewe, Arzt, Apotheke und Wohnort weiter fahren und diese Seite aus deinem Video nicht nutzen. In entgegen gesetzter Richtung wird übrigens der Radstreifen sehr gut als zweite Reihe Parkplatz angenommen.
Sind solche Radwege, bei denen kein Radfahrer*in frei ohne blauer Lolli vorhanden sind überhaupt legal befahrbar? Tlw. Ist ja kein gesonderter Weg durch den Belag zu erkennen...
Meiner Erfahrung nach fehlt es am Interesse der Stadt dieses Fehlverhalten dauerhaft zu ahnden. Die Reden dann vom "Parkdruck" und anderen seltsamen Dingen die man nicht im Duden findet 😉 Die "schwachen Verkehrsteilnehmer" werden leider auch am schwächsten geschützt durch ahnden der Vergehen der "starken Verkehrsteilnehmer"🤨
3:45Sagt das doch ruhig, es lag dich doch schon auf die Zunge LEBENSQUALITÄT , verbreitet man den Fußweg, entsteht mehr Lebensqualität, leider ist das Wort in allen Großstädten in Vergessenheit geraten! Man denkt nur an die Autos.
Herrlich, die Wege sind ausreichend vor allem bei dem geringen Verkehr . Radfahrer wollen Straßen wo Panzer von den abmaßen durchkommen , obwohl Fahrräder gerade einmal 50-1 m breit sind
Du bist auf diesem Kanal ganz offensichtlich falsch. Deine Kommentare zeigen nur, dass du dich von Fahrradfahrenden provoziert fühlst und dir die Fahrrad-Infrastruktur am A.... vorbei geht.
@@kaget3883 nicht provoziert, aber das man einer radikalen Minderheit soviel Aufmerksamkeit schenkt und die meinen sich alles erlauben zu können, ist aber von den Grünen kriegstreiber so gewollt, das es Streit zwischen den Verkehrsformen gibt