Zwei Brüder haben ein Haus im Odenwald geerbt, idyllisch gelegen, direkt neben einem Bahnübergang, dem einzigen Zugang zum Haus. Die Schranke dürfen sie aber nicht öffnen. www.ndr.de
einfach alle 5 minuten bei der bahn anrufen weil man was vergessen hat und deshalb nochmal rüber muss... das einfach 300x am tag bringen und schwups =D
ich habs kurz nachgeguckt und eine schrankenwärter-ausbildung dauert 10 bis 12 tage und kostet 795 € und wird mit einer schrifrlichen und praktischen prüfung abgeschlossen. abgenommen von der DB
Jetzt stell man sich mal vor, die beiden würden da permanent wohnen. Mit Arbeit, Einkaufen, Freizeit, etc sind das sicher 4-10 Übergänge am Tag. Da würde ich doch direkt Anträge stellen. Dann darf die Bahn dann da fleißig Aufwand betreiben.
Und wie willst du dann mit dem Auto heim ? Oder einziehen ? Einkauf heim bringen ? Immer über die Gleisen steigen ? Was ist mit dem Winter ? Dann rutscht du auf ner Gleise aus weil du Zeugs rumschleppst und den Boden nicht siehst und schlägst dir den Schädel auf. Genial.
Ich habe eine Idee: zum nächsten Bahnübergang laufen/fahren, diesen überqueren, dann auf der richtigen Seite zurückgehen. Und schon ist man mit nur einem kleinen Umweg da!😂
Schade ist halt, dass anscheinend oft Fakten weggelassen werden, damit es lächerlich wird. Wie zb im gegenständlichen Fall der Fakt, dass die Bahn dafür Sorge tragen muss, dass keiner unbefugt den Bahnübergang quert. Denn was ist wenn da jemand vom Zug mitgenommen wird, der das gar nicht wollte? Deshalb mussten ja überall Schranken angebracht werden, weil die Leute zu dumm sind, unbeschrankte Bahnübergänge zu nutzen. Und ich weiß wovon ich spreche, ich kenne einen Bahnübergang, wo in einem Sommer 9 Leute ums Leben kamen, weil sie es für eine gute Idee hielten, auf dem Gleis ein Schwätzchen zu halten. Und nein, es starben nicht alle bei EINEM Unfall. Es waren 3 oder 4.
Hm. Das ist doch eindeutig ein Privatweg, ein Paradebeispiel für §11 (10a) EBO. Eigentlich müssten Tore oder Sperrbalken reichen. Verstehe nicht, warum sich der Netzbezirk da so dumm anstellt. Oder verschweigen die Beiden einfach, dass sie (und nicht die DB) für die Beseitigung der alten Schranke und den Neubau der Tore/Sperrbalken zahlen müssen? Ein Schelm, wer arges dabei denkt...
Vielen Dank, hört sich echt eher danach an, dass die beiden kein Bock haben Geld auszugeben. Ist mir hier schon ein paarmal aufgefallen, dass sich vielen Fällen klären würde wenn der eine bezahlt. Naja dann lieber auf die DB meckern, ist ja viel einfacher.
Nicht ganz. Bei Büs tragen das jew. EIU (hier: DB Netz) und der Eigentümer der Strasse (hier: die Beiden) je zur Hälfte die Baulast. Aber: diese Regelung greift m.W. nur bei Massnahmen, die zum weiteren Erhalt des Status Quo dienen. Die DB stellt sich da auf den (durch Präzedenzfälle belegten) Standpunkt: 'der Bü ist so wie er ist sicher für Schiene und Strasse, der Strasseneigentümer kann ihn nutzen. Wenn er etwas daran ändern will, muss er zahlen.' Das Beste, was die Beiden über die Gerichte aushandeln könnten, wäre (vielleicht) Kostenteilung. Unterm Strich incl. Anwaltskosten teurer, als direkt die ganze Baumassnahme zu zahlen...
@@miriamn9657 dazu befürchte ich, daß man sich als Normalbürger keine Vorstellung machen kann, wie teuer Bauarbeiten sein können die nach Maßgaben und unter der Obhut der bahnmafia auszuführen wären.. Sicher völlig unvergleichbar mit jedweder Bautätigkeit, die irgendwelchen Prinzipien von privatwirtschaft, effizienz, konkurrenz, logischem denken u.ä. unterliegt.
Ja und sich dann auf einen Posten bewerben, den es wohl nicht mehr gibt. Denn so wie das aussieht, ist das Bahnwärterhaus nur dazu da, das Bahnwärterwohnhaus zu bedienen. Da der Bewohner dort rausgestorben ist, wurde garantiert auch der Bahnwärterposten gestrichen.
naaa, da würde ich doch direkt jeden Tag 6 mal einkaufen gehen, 2 mal tanken, 1 mal zum Friseur, morgens zum Bäcker, mittags zum Italienern, abends zum Griechen...Und und und. Nach 3 Tagen wird die DB mit Bagger und automatischer schranke anrücken.
@@mustermannm.e.2025 Wenn das der einzige zuwege zum haus ist, doch, sehr wohl muss die das. Es muss ein Zugang zu einem Grundstück gegeben sein. Wenn ich mich recht erinnere wäre es sogar Nötigung wenn die Bahn Zugang zum Haus verweigert.
@@theexchipmunk Das hängt ganz davon ab, ob das im Grundbuch so eingetragen ist. Ich gehe nicht davon aus, sonst hätte sich dieses Problem sicher schon längst gelöst. Es wird außerdem sicher noch einen anderen Zuweg durch den Wald geben. Zur Nötigung: "Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Nein, aber eine Ausbildung bei der Bahn wird man absolvieren müssen. Allerdings für diesen Bahnübergang eh hinfällig, weil vermutlich der Posten dort wegrationalisiert wurde.
Ich hätte die Schranke abmontiert und die Schuld auf Diebe / Altmetallhändler geschoben :D Und das jedesmal wenn eine neue Schranke gebaut wird... falls das überhaupt jemanden auffällt.
Da dort niemand wohnt stellt sich die Frage mit dem Postboten nicht. In der Vergangenheit wird der Vater als Schrankenwärter wohl dem Postboten die Schranke geöffnet haben.
Zur Strafe: 350€ wenn man einen beschrankten Bahnübergang mit geschlossener (Halb-)schranke überquert (nach StVO) 35€ beim Überqueren der Gleise ohne Bahnübergang, solange kein Zug kommt (nach EBO und AEG). Falls ein Zug kommt, gilt es als Eingriff in den Eisenbahnverkehr und kann sogar mit Freiheitsstrafe bestraft werden. Die Moral von der Geschicht: Lauf neben dem Übergang über die Glese, dann geht es deinem Geldbeutel nicht schlecht. (Ich empfehle trotzdem NIEMANDEN einfach über Gleise zu laufen)
Einfach abflexen das Ding. 1. Da kommt eh keiner vorbei, der das merkt. 2. Sollen die dir erstmal nachweisen, dass du das warst. 3. Altmetall bringt auch Geld ;-)
Oh mein Gott alter.. Das sind ja mal richtig vernünftige Menschen. Als ob sich jemand die zeit nimmt, und täglich diesen Bereich beobachtet. Ich würde einfach gehen. Ich lass mich doch nicht von einen Bahnübergang mein Haus sperren.
Wenn man sich eine ehemalige Dienstwohnung eines Schrankenwärters für lau unter den Nagel reißt, sollte man sich im klaren sein das man einen Pferdefuß mit kauft! Solche Häuschen konnte man von der damaligen Deutschen Bundesbahn für 10000-15000 Mark erwerben und das Grundstück war auf Erbpacht verpachtet.
Hier geht Mal wieder Bürokratie vor Praktikabilität und Lösungsorientierung. - Ich würde die Bahn solange nerven mit Anfragen zur Öffnung und Schließung der Schranken bis denen ganz schnell eine Lösung einfällt. Würde mich interessieren wie es weiter- bzw. ausgeht mit dem Häuschen...
Das Bahnbashing von extra 3 ist ja normal, aber hier kann die Bahn doch eher weniger was dafür, unser Staat hat doch die Gesetze gemacht auch für die Eisenbahn und wenn ein Gesetz dies so vorschreibt, dann ist das so und da kann die Bahn auch nichts dagegen tun. Der Bußgeldkatalog ist denke ich auch vom staatlichen Eisenbahnbundesamt. Korrigiert mich gerne wenn ich falsch liege.
ich wusste gar nicht, daß extra 3 jetzt auch Immobilien anbietet. Aber ein Häuschen am Rande des Waldes ohne Besucher klingt schon verführerisch. Über die Schrankenwärterausbildung mit der Bahn kann man sicher reden, da ich kein Gehalt von denen bräuchte.