anzeigen der zaun steht falsch herum!!! Die sichtseite des zaunes muss immer nach außen schauen und nicht in richtung des eigenen Grundstückes! das heißt der besitzer muss den zaun demontieren lassen und einen komplett neuen aufstellen lassen daher der alte ja wiederr falsch herum aufgestellt werden könnte (und ja ich weiß was ich hier schreibe denn ich baue auch solche zäune !)
@@bonex1205 ja voll lustig hass ist so geil und lustig, vor allem sind die anderen immer schuld, ist auch geil, man fühlt sich gleich besser, auf jeden fall besser als die anderen, die sind scheisse.
@@janschmidt6123 Sie haben den Notweg, den sieht man sogar im Video. Und nein Gewohnheitsrecht gibt es nicht in der Form. Du kannst nicht einfach, weil du weißt, dass dich niemand erwischt, Jahrelang das Gesetz brechen und darfst es dann legal tun.
Ist immer lustig, wenn man in der Nähe aufgewachsen ist und die Vorgeschichte kennt. Die netten Rentner haben dort nämlich nicht nur Autos abgestellt, sondern einige hatten da auch Grills und Klappstühle und Kühlschränke drin. Und dann wurde abends auf dem Geländer anderer Leute gegrillt und Bierchen getrunken. Als der Besitzer wollte, dass sie das lassen, so mitten auf dem Parkplatz seiner neuen Mieter, bestanden die Renter drauf sie dürften das. Dann wollte der Besitzer wenigstens Geld für die Nutzung des Parkplatzes, vor allem weil sie da auch einfach geparkt haben anstelle in den Garagen (man sieht ja sogar im Video, dass das Auto des Mannes nicht in so eine Garage passt). Die Rentner zeigten keine Einsicht und meinten sie können einfach die Parkplätze des Mannes benutzen wofür sie wollen. Dann hat er den Zaun gebaut. Jetzt ist er natürlich der böse, weil er im Beitrag nicht zu Wort kam, bzw. es keine coole Story gewesen wäre für "Realer Irrsinn", die gesamte Geschichte zu erzählen.
@@JacensWelt Ja, ich meine zur Belustigung wäre das ja okay. Aber da werden ja Orte und Namen angegeben. Und hier in den Kommentaren sind ja teils sogar Gewaltdrohungen zu finden, was kein Einzelfall ist.
Irgendwas stimmt bei der ganzen Story nicht; in Deutschland kann man keine Garage errichten, wenn die Zufahrt nicht gewährleistet ist. Für die Zufahrt muss es eine Baulast geben.
Ohne dem Haus und Grundbesitzer auf die Füße treten zu wollen, aber egal wie stur die Rentner da auch sein mögen, diese Zaun-Idee ist defintiv keinen Deut besser. Ich denke ein Gespräch mit allen Beteiligten und einer neutralen Partei hätte sinnvollere Lösungen erbracht. Für mich ist es realer Irrsinn. Sowohl das bockige Verhalten der Alten, als auch der Zaun.
Gibts keine Amtliche Publikationen dafür in Deutschland? In der Schweiz kann man nicht mal eine kleine Satellitenschüssel aufs Dach stellen, ohne dass es zuvor eine amtliche Publikation gibt (Schützenswertes Ortsbild). Personen haben dann innerhalb von 30 Tagen Zeit, Einsprache zu erheben. Bau von Notausgängen in der Schule, Gartenumgestaltung oder Lärmschutzwand, zuerst eine Amtliche Publikation.
Ist nicht Ihr Besitz. Sie kann alles stören. Soweit der Zaun im Gesetzlichen Rahmen gebaut worden ist können die Nachbarn sich ärgern weil sie kein wegerecht haben. Seit wann haben Mieter mehr Rechte als Vermieter und Grundbesitzer. Da sagt das die Deutschen für Recht und Ordnung und dann sowas. Da haben sie geschlafen.
@@MrSachasan ich würde denn in 1 Nacht ab schneiden und gut ist wenn er einen neuen Baut passiert halt das gleiche 🤷♀️ ich zahle lieber Bußgelder als das ich mir das gefallen lasse
@@boudiccasiorra145 Sie wollten auch nicht, dass jemand dauernd durch ihren Garten fährt. Die Eugentumsverhältnisse sind klar. Wegerecht kostet was und muss von allen Vertragsparteien gewollt sein. Leider dumm gelaufen
@@BaronSchmatz777 ne da wäre ich gnadenlos ich bezahl doch nicht ein Arsch voll Geld für ne Garage damit ich sie nicht nutzen kann weil so ein Onkel Dagobert glaubt die für ein Schnäppchen zu bekommen. Des ist für mich ne Kriegserklärung
Ähm wenn man mal ganz aufmerksam hinschaut, ich weiß dass ist nur noch ca. 12-15% der Bevölkerung als Fähigkeit anheim, sieht man dass diese Garagen Round about ~40-50 Jahre dort stehen. Der Platz und der im Video erwähnte „NEUBAU“ erst seit kurzem. Also ist diese Frage wer das bauen der Garage erlaubt hat richtig richtig dumm. Ehrlich. Frage ist hier eher wie es mit dem gewohnheitsrecht hier aussieht
Garagen sind als Grenzbebauung zulässigund soweit ich weiß ist dem Katasteramt die Richtung der Garage komplett egal, auf der Karte sieht man nur vier Punkte mit Linienverbindung und da könnte der Ausgang ja auch auf der anderen Seite stehen, aber die müssten trotzdem auf Wegerecht achten soweit ich weiß.
Hannes Gütling hier geht’s ja darum dass der neue Besitzer dort vor den seit Jahrzehnten stehenden Garagen einfach einen Zaun gezogen hat. Das ist fragwürdig
Jaja träum weiter bevor jemand das bemerkt hat bin ich schon längst über alle berge und die Bullen können eh nichts die komme eh immer viel zu spät wir mussten einmal knapp 20min warten wo bei uns eingebrochen wurde und die Einbrecher noch im garten waren die hatte alle Zeit der Welt zu flüchte :(
Am Besten bekommen die armen "geschädigten" jetzt ein Angebot vom Vermieter für einen besonders günstigen Stellplatz gleich am Zaun vor ihren eigenen Garagen von rund 80€ im Monat :'D
wie blöd muss ich sein, das Wegerecht zu vergessen ? Formal ist das in Ordnung. Ich hätte dennoch als Grundbesitzer versucht, eine gütliche Einigung zu finden, anstelle mir die ganzen Leute zu Feinden zu machen
Vielleicht gab es ja Gespräche aber die Rentner waren stur und wollten es nicht einsehen, bzw. sich nicht in irgendeiner Form beteiligen. Ist ja nicht das erste mal, dass der NDR nur an der Oberfläche kratzt um eine Story daraus zu bauen. Aus der Sicht des Grundbesitzers könnte man das Video auch sehr amüsant gestalten...
Mal schauen.. Nein. Die Definition lautet: Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt [begeht Nötigung.] (§ 240 StGB) Hier kam das Kaufangebot erst nach Vollendung der "Drohung", wenn man es so nennen möchte. Zumal alles legal zu sein scheint.
@@MyRegardsToTheDodo Es ist nichtmal das. Die Garagenbesitzer regen sich nur auf, dass sie für ihre 50 Jahre alten Garagen, die sie 0 in Stand gehalten haben, jetzt nicht mehr so viel Geld kriegen sollen, wie die vorher wert waren.
Der Fehler liegt wie gesagt bei den Garagenbesitzern die haben vergessen sich eine Dienstbarkeit / Wegerecht eintragen zulassen b.z.w. Der Notar hätte sie darauf hingewiesen müssen kostet halt.
Wir in Schwerin haben auch einen komischen Zaun. Es gibt eine langsame Straße bei uns mit einem Gehweg auf einer Seite. Plötzlich wurde eines Tages der Gehweg einfach eingezäunt. Mit einem Metallzaun. Lustigerweise haben sie jetzt Striche auf der anderen Seite gemacht, dass das der Gehweg sein soll. Großartig.
Ich tippe das sein Wagen auch nie in seine alte Garage gepasst hat. Da die Fahrzeuge doch breiter gewurden sind, die dinger waren wie so oft Geräteschuppen die der Pflicht Parkplätze zur Verfügung zu stellen nachgekommen sind. Ist vielleicht auch das Problem des neuen mieters, der für seinen Neubau Platz für X Parkplätze brauch und die Garagen würden ihn eine Parkreihe und somit Bauplatz nehmen.
Auch liebe Grüße aus Sonneberg....an dem Kerl sieht man aber unsere Mentalität sehr gut. Sich einen wahnsinns BMW kaufen und im sozial-schwachem Viertel wohnen weils günstiger ist. Geil 👍
Och ja, der böse Besitzer des Nachbargrundstückes. Soll der einfach auf 3x50m (oder so) seines Grundstücks kostenlos verzichten, damit die Leute eine Zufahrt zu Ihren Garagen bekommen? Nee sorry, der Fehler liegt bei der Stadt, entweder als sie die Garagen oder den Verkauf des Nachbargrundstücks genehmigt haben. Sollte die dringend zusehen, dass sie eine Lösung findet, und ein der beiden Seiten entsprechend entschädigt.
Naja, man kann es aber auch so sehen, daß die Garagenbesitzer offensichtlich über Jahre ein fremdes Grundstück befahren haben, um ihre Garagen zu nutzen. Ich sollte mich schon beim Kauf darüber informieren, ob ich ein Wegerecht habe oder nicht. "Dummheit schützt vor Strafe nicht."
Kann man nicht auf der anderen Seite von den Garagen einen Durchbruch an der Hinterwand machen und die Türen von der einen Seite zur anderen Platzieren und hinten es einfach fix zumauern? Schon kann man sein Auto wieder drin parken. :)
Ich frage mich ernsthaft, wie es sein kann, dass die Zufahrt zu einer Garage nicht zur Garage dazu gehört. Und noch viel interessanter: Wenn einem die Zufahrt nicht gehört wäre es ja logisch, wenn es öffentlicher Grund wäre. Aber selbst wenn nicht: Ich bekomme doch nicht mit, wann der Eigentümer wechselt. Und dann soll _ich_ ein Wegerecht beantragen? Gut, dann geht man halt jede Woche auf's Amt und beantragt diese. Aber mal davon abgesehen ist das schon eine sehr arrogantes Vorgehen. Wenn das Spatzenhirn Eigentümer einer Garage gewesen wäre und dies ihm widerfahren wäre, dann kann man sich sicher sein, da wäre was los gewesen...
Weil die Rentner sich billige Garagen gekauft haben damals ohne Wegrecht. Die haben sich damals bescheißen lassen. Und offensichtlich nutzen sie die Garagen so sehr, dass man nicht mitkriegte, dass der Parkplatz monatelang abgesperrt und saniert wurde.
Hier sind es doch die Garagenbesitzer, die den Fehler gemacht haben. Das Wegerecht "vergessen" und jetzt auf ungerecht behandelt tun. Ich "vergesse" demnächst auch im Supermarkt zu bezahlen... Wenn ich einen Vertrag abschließe muss ich mich informieren und das Grundstück davor gehört nunmal dem Besitzer, der dort vermutlich Parkplätze oder ähnliches eingeplant hat, wozu er verpflichtet ist. (Und ja, man hätte versuchen können und sollen, eine gütliche Einigung zu finden, aber das habe nicht zwingend den Eindruck, dass diese Garagenbesitzer dem zugestimmt hätten.)
Einfach Partyräume draus machen, müll und Lärm werden den wert des Mietshauses schon senken, so das ein verhandeln um einen vernümftigen Grundstückspreis wieder sinn macht.
Wie immer beim NDR Die Rentner haben die Fläche vor der Garage u.a. als Grillplatz genutzt. Und wollten nicht einsehen das dies auf fremden Grundstück nicht geht. Ganz zu schweigen das man einfach Garagen baut ohne eine Zufahrt.
Man denkt das es wirklich ungerecht wäre aber eigentlich passt alles. Die Garagenbesitzer haben kein Wegerecht beantragt vorher. Und die müssen doch auch wissen das da jeder Zeit jemand die Grundstücke kaufen könne. Es hätte jetzt auch ein Supermarkt sein können der sich davor gebaut hätte. Fand es noch Menschlich das der neue Besitzer wenigstens Zettel aufgehangen hat , damit man Zeit hat sein Auto wo anders zu Parken. Ist eben blöd gelaufen. Bin zwar immer auf die Seite dem unrecht geschieht, aber hier seh ich nix.
+Mario08154 haha geil ja der typ wo hier den zaun gezogen hat, hat auch absolut recht. hier ham mich die astis sp auch immer zugeparkt im halteverbot wohlgemerkt. bis ich vor paar monaten gecheckt hab wie man anzeigen schreibt mit beweisfoto usw. hab ich gleich mal ein monat lang anzeigen feschrieben (kostet jeweils 35€ parken im halteverbot mit behinderung) seitdem is ruhe mit den tzen o...
Das gewohnheitsrecht greift erst, wenn der gleiche weg über Jahre/Jahrzehnte genutzt wird und keiner etwas dagegen sagt oder dies unterbindet. Klar in diesen Fall könnte es greifen, aber das ist sehr kompliziert....
@Mario08154 In dem Fall finde ich das Handeln völlig nachvollziehbar. Jedoch in dem gezeigten Beispiel hätte man doch bestimmt einen Kompromiss finden können. Es wird aber zumindest so dargestellt als wären beide Parteien nie zusammen gekommen und der Grundbesitzer hat aus heiterem Himmel ohne Vorwarnung einfach den Zaun gezogen. Das ist dann wiederum einfach nur ein Arschlochmove.
@@fabiaf3814 Ganz ohne Vorwarnung war es nicht(Er hat ja darauf hingewiesen, dass der Zaun kommen wird), aber der Grundbesitzer hat anscheinend kein Angebot für die Einrichtung eines Wegerechts gemacht. Das ist schon ein Arschlochmove, aber aus kapitalistischer Sicht das "beste". Wegerecht mindert dauerhaft den Grundstückswert und wieso nicht die Notlage und Fehler anderer eiskalt zum eigenen geldwerrten Vorteil ausnutzen?
Ich nehme hier mal einen anderen Standpunkt ein, hier erwarten die Garagenbesitzer ein ziemlich großes Geschenk von Nachbarn. Da hätte man früher die Zufahrt abkaufen oder mieten müssen. So wie die Garagen gestellt sind, wird Erwartet das der Nachbar dem Rangierbereich für die Garagen über einen relativ langen Bereich (sich dann dort auch noch um die Zufahrt kümmern muss Zubetonieren, Schlaglöcher und Co.). Der Herr wohnt nichtmal am Ende und hat 50m Weg dorthin, das sind wohl deutlich über 200m² die sie geschenkt und gepflegt haben wollen. Der neue Grundbesitzer brauch auch Parkplätze für seine Baugenehmigung, und das ist eine komplette Parkreihe dort. Zudem wenn ich mir dem Weg davor, und die schmalen Garagen anschaue hat er vermutlich mit seinen Dicken Wagen dort eh nie geparkt - aber wenn es sich nun rumspricht müssen sie wohl an die Stadt zahlen da sie keine Parkplätze haben.
Vor allem, als jemand der aus der Gegend kommt ist mir der Fall bekannt. Die Leute haben die Garagen nicht nur zum Parken benutzt. Da wurden auch z.b. Klappstühle und Grills gelagert und man hat auf dem Platz dann Gegrillt und entspannte Abende verbracht. Das wollte der Besitzer des Grundstücks nicht, die netten Garagenbesitzer sahen das aber als ihr Recht an.
@@HappyBeezerStudios Gewohnheitsrecht ist etwas komplizierter, nur weil ich jeden Tag beim Bäcker ein brotchen klaue muss er mir nicht nach einen Zeitraum x bis zum Lebensende ein Brötchen schenken. Gewohnheitsrecht setzt Wissen und akzeptanz aller beteiligten vorraus, dürfte dann auch nicht nur zum Nachteil einer Partei sein (besitzer), und musste auch anderne vorrausetzungen berücksichtigen. Wenn beispielsweise alle denken, das man uber eine unbenutze Wiese fahren kann, gilt das nicht mehr unbedingt für das haus das dort steht. Wenn sogar erlaubniss und tolerierung, die hier sogar bei allen besitzern notariell verneint wurde annimmt, wäre der Wiesenbesitzer sogar für Schäden haftbar (die durch Schlaglöcher eis etc entstehen)
@@HappyBeezerStudios Wie Christian erklärt hat, passiert as nur, wenn es alle wissen und akzeptieren. Als jemand aus der Gegend weiß ich (und das wussten diese Rentner damals auch), aber dass dem nicht so war. Der ehemalige Besitzer des Grundstückes war nie die. Und die Rentner haben so wie der Erbauer der Garagen darauf spekuliert, dass der es nie bemerken wird, weil er ja nie da ist. Es wäre aber auch schrecklich, wenn Gewohnheitsrecht anders entstehen würde. Dann wäre unser Rechtsstaat sehr schnell hin.
@@truckwarrior5944 in eine garage darf nur rein was zum kfz gehört sonst wäre sie zweckentfremdet was ziemlich teuer werden kann Ach und boote gehören da ebenfalls nicht rein, höchstens ein Motorrad sofern es das auto nicht behindert
Normalerweise bringe ich ja Sympathie auf für die "Geschädigten" auf. Aber hier haben knapp 25 Leute essentielle Dinge selbst verschludert und vergessen, die man als Immobilienbesitzer/-pächter wissen sollte. Ist zwar arschig vom Mietshausbesitzer, aber völlig rechtens, und gewarnt hat er ja auch noch. Also Anwalt nehmen und Einigung erzielen. Und das nächste Mal an wichtige Grunddienstbarkeiten denken.
Kennt sich halt nicht jeder aus, gerade vielleicht auch alte Leute nicht und das dann einfach so schamlos auszunutzen ist schon sehr assozial, nur weil man gesetzlich im Recht ist heißt das noch lange nicht, dass das ok ist...
Kazuma wer sich in dem Altet für 50mille ein Auto kaufen kann hat sicherlich noch ein eigenes Haus, schlussfolgernd bedeutet das, dass mindestens der Herr am Anfang wissen sollte wem die Zufahrt gehört bzw. wessen Grundstück das ist, auf dem er zu seiner Garage fährt die er ja auch GEKAUFT hat. Spätestens beim Notar sollte die Sache doch ersichtlich sein, in welche Richtung sich der ganze Scheiss bewegt. Ich hätte es genauso gemacht wie der Eigentümer des Mietshauses. Warum? WER BAUT GARAGEN DIE AN DAS NACHBARGRUNDSTÜCK GRENZEN?
Wird ein Grundstück so geteilt, dass eines der Teile keinen Zugang zur öffentlichen Straße mehr hat, entsteht ein automatisches Wegerecht. § 918 (2) BGB. Genau das düfte passiert sein als die Garagen ursprünglich verkauft wurden.
Ja, aber die Rentner wollen nicht zahlen. Das war der Auslöser des ganzen. Die haben da sogar auf dem Grundstück gegrillt und abendliches Bier getrunken auf Klappstühlen. Als der Besitzer wollte, dass sie das lassen, meinten sie die dürften dass. Dann kam der mit Zahlungen für Zufahrt, die bestanden drauf die dürfen das alles einfach so machen. Und dann kams zum Zaun.
Selbst schuld wenn man naiv eine Garage kauft ohne zu prüfen ob es ein Wegerecht gibt oder wem generell die Zufahrten gehören. Will doch auch keiner hier die auf Seiten der Garageneigentümer stehen, dass fremde Menschen über das eigene Han und Gut fahren.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal... §917(1)BGB: "Fehlt einem Grundstück die zur ordnungsmäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Wege, so kann der Eigentümer von den Nachbarn verlangen, dass sie bis zur Hebung des Mangels die Benutzung ihrer Grundstücke zur Herstellung der erforderlichen Verbindung dulden."
@@karlheisenberg2857 Ist hier aber absolut nicht der Fall. Die ordnungsgemäße Nutzung dieser Garagen erfordert nicht, dass dort Fahrzeuge zwischen der Garage und der Straße hin und her gefahren werden können.
Versteh das Problem hier nicht, das Grundstück vor den Garagen gehört jemand anders und die Garagenbesitzer sind da einfach bisher drüber gefahren. Den Weg den die Garagenbesitzer ja nutzen um in die Garagen zu fahren sind ja Parkplätze für den Grundstückbesitzer.
Lustig, das gibt es Baubehörden, die Genehmigungen erteilen, was bekanntlich Monate dauert und keine Sau denkt da mit? Klingt übel nach Vetternwirtschaft.
Sollte der Titel nicht lauten: "Leichtgläubiger kauft Garage ohne Straßenzugang oder eingetragenem Wegerecht" Nicht jeder kann Grundbücher lesen - aber dann sollte er ohne Rechtsberatung keine Immobiliengeschäfte tätitgen.
Dass die Stadt bei der Grundstücksvergabe nicht einschreitet und hier ein Problem erkennt, welches behoben werden muss bevor das Grundstück an jemanden Verkauft, der aus Boshaftigkeit so einen Blödsinn abzieht ist schon ziemlich peinlich. Ich möchte auch meinen, dass bei diesem Fall sogar das "Gewohnheitsrecht" greifen würde. Wenn der Vorbesitzer hier Jahre oder Jahrzehnte lang nichts unternommen hat, wenn Fahrzeugbesitzer über sein Grundstück zu ihren Garagen wollen, die ja auch irgendwer mal dort errichtet haben muss und dort die Grundstücksgrenzen klar zur Debatte gestanden haben müssen... also das ist ein riesiger Haufen Kuhscheisse, den die Stadtverwaltung da hat durchgehen lassen.
Wird ein Grundstück so geteilt, dass eines der Teile keinen Zugang zur öffentlichen Straße mehr hat, entsteht ein automatisches Wegerecht. § 918 (2) BGB. So wie's aussieht ist das passiert als die Garagen ursprünglich verkauft wurden. Kann natürlich sein, dass der ursprüngliche Erbauer sie zum Grundstück eines Dritten hin aufgestellt hat, aber das wäre ein wenig komisch...
@@AlexandraVioletta Und der Anwalt würde dir sagen "Pech gehabt." es gibt dafür nämlich Informations-Fristen, die der Grundstückbesitzer eingehalten hat.
Der Typ hatte wahrscheinlich seinen Wagen nie drinne, die alten Garagen mit minimalgröße sind nicht sonderlich kompatibel mit moderneren Mittelkalsse wägen - dazu gehe ich wie der Truck Warrior davon aus das er in Vorfeld informiert wurde und der Zaun nicht in einer Nacht und Nebelaktion kam. Mal davon ab, das vor dem Parkplatz des Neubaus, auch keiner für die Zufahrt zuständig war und es vermutlich deensprechend aussah.
@@christiang5209 Das gibt der ältere Herr im Video ja sogar zu, dass dort ein Zettel an der Garage hing. Das scheinen einige, die das Video hier gesehen haben einfach zu ignorieren.
Versteh das Problem hier nicht, das Grundstück vor den Garagen gehört jemand anders und die Garagenbesitzer sind da einfach bisher drüber gefahren. Den Weg den die Garagenbesitzer ja nutzen um in die Garagen zu fahren sind ja Parkplätze für den Grundstückbesitzer. Die hätten sich erkundigen müssen was mit dem Grundstück vor den Garagen ist.
der Zaun steht immer noch.....das benachbarte Gelände gehört zu einer Wohnungsgesellschaft und ist mittlerweile Video überwacht.....alle Sonneberger greifen sich an den Kopf wegen so einer Dreistigkeit aber....der Herr Eigentümer soll wohl Recht einflussreich sein.....
@@martinapranner9609 Wenn das so ist, sollte man tatsächlich mal den Zaun "solidarisch" in einer Nacht- und Nebelaktion "entfernen". Aber zuvor würde ich die Garagen in Gemeinschaft zu überteuerten Preisen an diese Gesellschaft abtreten wollen. Gehen die darauf nicht ein, gibt es sicherlich genug fleißige Helferlein...
Als jemand, der aus der Umgebung kommt: Nein. Noch besser. Einige von denen haben da Grills und Klappstühle gelagert gehabt und dann auf dem Grundstück gegrillt und Abende mit Freunden verbracht. Als der Besitzer sie bat das zu unterlassen, haben die alten Leute gesagt, sie dürften das und drauf bestanden. Und dann ist es eskaliert.
@@07Flash11MRC Nein gibt es nicht. Und sie können ja zu ihrem Eigentum. Es gibt einen kleinen Fußweg, der ihr Eigentum mit der Straße verbindet. Nur weil die da jetzt Garagen gebaut haben, heißt ja nicht ,dass die auf einmal da langfahren dürfen. Wenn ich jetzt an die Grenze zu deinem Grundstück eine Garage baue, die zu deinem Grundstück hin ausgerichtet ist, musst du ja auch nicht deinen Garten für meine Durchfahrt bereitstellen und deine Zäune einreißen.
Das ist der voteil von einzelnen Länmderrechten. Anderswo würde das Notwegerecht greifen. Das angesprochene "Grillrecht" wäre sicherlich überprüfbar (und klingt nicht glaubhaft)
das war mein erster gedanke. wer unzivilisiert agiert, braucht keine zivilisierten reaktionen erwarten. ich würd den zaun jedes mal erneut wegmachen und verkaufen. mal gucken ob sich das dann immernoch rentiert für den herrn schlaumeier-grundstücksbesitzer.. asi.
@Nein, Problemloser zugang ist dies nicht, dafür müsste man die Tore komplett öffnen können und auch um die Geöffnetten Tor vorbeikommen (Hineinkommen)
Die "ordnungsmäßigen Benutzung" ist bei bestehenden Garagen die Möglichkeit mit Fahrzeugen diese zu erreicht. Das geht nicht, also muss der Nachbar den Zaun entfernen. Anders wäre es, wenn dort keine Garagen stehen würden, sondern nur Wiese oder so.
§ 918 (2) dürfe hier anwendbar sein. Der ist schon mit Verkauf der Garagen eingetreten. (Annahme: Die Garagen und der Weg davor gehörten vorher dem gleichen Eigentümer.)
Nun weiß man nicht ob man von der anderen Seite ran kommt, wenn das so währ würde ich das Tor ausbauen und zumauern und das Tor auf der anderen Seite wieder einbauen .
Ist auch nicht notwendig. Wird ein Grundstück so geteilt, dass eines der Teile keinen Zugang zur öffentlichen Straße mehr hat, entsteht ein automatisches Wegerecht. § 918 (2) BGB
@@HenryLoenwind gehörte das Grundstück der Garagenbesitzer vorher zum neuen Wohnhaus? Ich glaube nicht dass das Grundstück dort geteilt wurde. Über 917 hast du eher eine Chance, aber dazu müssten man auch die Kaufurkunden der Garagenbesitzer sehen - denn ich vermute stark das dort der Zugang über dem kleinen weg dem sie noch haben angegeben war. Denn ansonsten hätten sie schon längst eine Einigung mit dem Nachbarn haben müssen, der ihnen dort einen befestigten Weg mit Winterdienst und Co zusichert (für Lau). Das dies der Nutzung der Garage nicht angemessen war, wird da sicher auch teil des Gespräch gewesen sein wenn die Funktion der bebauung teil des Plans war.
Pech gehabt würd ich sagen. Außerdem isr das doch bestimmt nur eine verkürzte Wiedergabe der Gesamtsituation oder ? Was alles vorher bereits passiert ist (rechtlich, Angebote vom neuen Besitzer,) das weiß man nicht. Ich verstehe hier dem „realen Irrsinn“ nicht. Wurde beleuchtet wie die Errichtung der Garagen damals genehmigt und zustande gekommen ist ?
Ja, Ja, einen Versuch war es wert. Vielleicht sorgt ja das Fernsehen dafür, dass die "Geiz ist Geil" - Garagenbeitzer für lau an ihr Wegerecht kommen. Leute, baut eine Garage und die Zufahrt über das Nachbargrundstück, der wird sich freuen. Und der NDR hilft!
Wäre doch ganz einfach gewesen. Richtig schön anmalen, damit sich die Leute die Interesse am Haus haben die Sache 2, 3 Mal überlegen. Der Vermieter würde denk ich schnell mehr Geld bieten, damit eventuelle Antifa Garagen wegkommen :D
@@frankossi6538 Ich weiß jetzt nicht ob diese Rentner den deutschen Steuerzahler repräsentieren. Aber sie sind offensichtlich ziemlich verblödet. Kaufen billige Garagen ohne Wegerecht. Jeder in der Gegend wusste, dass das ein Spiel mit dem Feuer ist. Solange wie der Platz davor weiterhin jemandem gehört, der nicht in der Region lebt und nicht nachschaut, kann man den Platz benutzen und niemand wird es merken und sich beschweren. Und wenn das nach Jahrzehnten sich dann ändert (was schon unerwartet lange war), dann tun sie so, als könnten sie einfach weitermachen.
Damit er damit seinen Kamin anmachen kann oder wofür? Rechtlich gesehen hat er nichts falsch gemacht. Es gibt kein Wegerecht, ein Gewohnheitsrecht gibt es in der Art schon seit über 100 Jahren nicht mehr in Deutschland und wieso sollte der Vermieter auf Parkplatzflächen versichten, die er auch vermieten kann? Damit die kostenlos sein Grundstück befahren? Das es für die Garagenbesitzer scheiße ist, ist klar aber da werden die nichts machen können.
Ein paar umbauten und die Garagen an Punkband etc. als Übungsräume vermieten oder doch ne schöne Kinderbetreuung drin einrichten. oder als Lagerraum für die Tierkadaverbeseitigung, Drückerraum für junkies oder ne Obdachlosenhilfe oder Asylunterkunft für umme einrichten.... ich würd dem Zaunbauer richtig auf den Zünder gehen;)
Naja bei den Auflagen an Versammlungsräume bis hin zu Gendertoiletten Brandschutz, Wärmedämmung.... um meine Garage für 6000 zu retten - die ich dann eh sowieso nicht mehr nutzen kann - investier ich dann 50.000 oder 100.000 xD echt guter Plan xD Zumal eh fraglich ist ob man für so einen Umbau überhaupt eine Genehmigung bekäme.
Das beantragt man nicht einfach nur. Ein Wegerecht muss im Grundbuch eingetragen werden und das geht nur mit Zustimmung des Besitzers. Daher wäre das aufgrund der anschließend geminderten Nutzbarkeit sicherlich ziemlich teuer für die Garagenbesitzer.