Ich bin weder Arbeitslos noch Harz 4 Empfänger aber ich finde es super dass es solche Videos gibt die Menschen helfen. Harz 4 Empfänger sind auch Menschen und sollen sich nicht alles gefallen lassen.
1.) Nie alleine zum Jobcenter gehen (Rechtsanspruch auf Beistand) 2.) Nicht abspeissen lassen sondern schriftliche Entscheidung einfordern 3.) Nichts sofort unterschreiben - Entwurf fachkündig prüfen lassen 4.) Alle Anträge schriftlich stellen 5.) Name des Vorgesetzen / Behördenleiter einfordern und schriftliche Beschwerde gegen den JC-Mitarbeiter stellen 6.) Gutscheine und Sachleistungen müssen nicht akzeptiert werden 7.) Recht auf Akteneinsicht 8.) Informieren Sie sich über die derzeitge Rechtssprechung
Satzung der Bundesagentur für Arbeit Vom 8. Februar 2016 (BAnz. AT 08.02.2016 Nr. B5) Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit hat aufgrund des § 373 Absatz 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2557) geändert worden ist, am 17. Dezember 2015 mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 12. Januar 2016 folgende Satzung beschlossen (Anlage). 1) 1) Die Veröffentlichung der Satzung im Bundesanzeiger erfolgte am 8. Februar 2016 (BAnz. AT 8. Februar 2016 B5). Seite 33 3 Haftung Da die Mitglieder der Selbstverwaltung im haftungsrechtlichen Sinn als Beamte gelten, tritt die BA bei einer Amtspflichtverletzung gegenüber Dritten ein. Solche Amtspflichtverletzungen können aufgrund von persönlichem Verhalten oder durch die Mitwirkung an einer Entscheidung des Organs entstehen. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer Haftung außerordentlich gering ist (seit Bestehen der Haftung und obwohl sich die Haftungsvorschriften nicht verändert haben, ist kein Fall bekannt geworden, in dem die Haftung eingetreten ist), besteht doch die Verpflichtung des Verwaltungsrats als berufendes Organ, auf die mögliche Haftung der Selbstverwaltungsmitglieder hinzuweisen. Verletzt ein Mitglied der Selbstverwaltung vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so richtet sich die Haftung nach den Vorschriften des § 839 BGB und des Artikels 34 GG. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung wird die BA im Innenverhältnis die betroffenen Selbstverwaltungsmitglieder in Anspruch nehmen. Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass eine Amtsträgerin/ein Amtsträger die erforderliche Sorgfalt bei einer Handlung in „ungewöhnlich grobem Maße“ verletzt hat. Damit sind die Selbstverwaltungsmitglieder vor Ansprüchen aufgrund möglicher falscher Entscheidungen weitgehend geschützt. Die Haftung ist stets auf Vermögensschäden begrenzt. Im Schadensfall gelten die Regelungen der BA zum Verfahren bei festgestellten Vermögensschäden (VfV) für Mitglieder der Selbstverwaltung sinngemäß. Verursacht ein Verstoß gegen die Schweigepflicht einen Schaden, den die BA zu tragen hat, kann das betreffende Mitglied in Regress genommen werden. Zusätzlich ist ein strafrechtliches Verfahren denkbar.
🔮 ⛅ 😀 👀 Hallöchen liebe diana by ich , ja das ist wirklich ein sehr wahrer Spruch, den hätte ich mal schon früher lesen sollen, dann wäre mir bestimmt vieles erspart geblieben. ☺
Sehr aufschlussreich. Auch und gerade für denjenigen, der noch in Arbeit ist, diese aber auch schnell verlieren kann und dann steht man wie ein Ochse vor dem Berg. Erstaunlich, aber nicht überraschend, dass sich staatliche Behörden so viel Mühe geben, Personen am unteren Rand unserer Gesellschaft so zu tracktieren, während sie die " Steueroptimierer" der upper class schonender und fürsorglicher behandeln.
Danke auch von mir für dieses und ähnliche Videos mit Tipps! Ich lerne gerade erst, was für ein Irrsinn, wie menschenunwürdig, beschämend und verfassungswidrig Hartz IV ist. Hoffentlich brauche ich es nie, und ich wünsche uns allen, dass wir umdenken und bald das Bedingungslose Grundeinkommen einführen. Denn wir brauchen nicht Erwerbsarbeit um jeden Preis, wir brauchen Einkommen, um menschenwürdig leben und uns ohne Angst und Zwang, auf unsere persönliche Weise in diese Gesellschaft einbringen zu können.
Leider gibt es in Deutschland kein Recht auf Berufswahl.Das Arbeitsamt und Firmen entscheiden selbst, in welchem Beruf ein Mensch gegen seinen Willen arbeiten muss.Arbeitsamt und Firmen nutzen die Hilflosigkeit Rechtlosigkeit und finanzielle Schwäche eines Menschen aus, damit man ihn zu jeder Dreckarbeit gegen seinen Willen zwingen kann.Es gibt in der Realität keine Berufswahl.Eine normale Berufswahl habe ich nie im Leben erlebt.
Das steht sogar im Gesetz und auch, daß jeder für seinen Lebensunterhalt selbst arbeiten muß. Es steht allerdings nicht drin das Recht oder die Pflicht zu Zwangsarbeit, d.h. unbezahlte Arbeit zu der man genötigt wird unter Androhung von körperlichem Schaden. Mit viel Rechtsverdreherei hat man aus dem Recht auf Arbeit (( = ursprünglich per Definition bezahlte Arbeit)) und der Pflicht seinen Lebensunterhalt nach Kräften selbst zu bestreiten diesen HartzIV-Mist konstruiert. Jetzt ist jeder aufgenötigte Firlefanz angeblich ein Schritt zur Wiedereingliederung ins Arbeitsleben. Sorry, Leute, aber das ist Auslegungssache und jeder Richter kann und wird i.d.R. dem zustimmen.
Es dürfte am Ende weniger arbeitsaufwendig und nervenraubend sein den einen oder anderen 1-Euro-Job abzuleisten oder sonstige Beschäftigungsprogramme als sich per Gericht und Anwalt mit dem Jobcenter herumzustreiten. Untätigkeit macht übrigens tatsächlich krank. Das will man natürlich niemals wahrhaben denn der Mensch ist von natur aus träge und faul. Aber es bleibt ein faktum. Also suchen Sie sich irgendeine form von ausfüllender Beschäftigung. Wenn es Behörden ärgern sein soll, bitteschön. Auch recht. Was Sie am Ende tun, ist ihre Sache. Daß man Sie nicht in Ruhe läßt ist ärgerlich aber vllt. auch ganz gut so weil irgendwo 'aktivierend' , um es mal mit deren Jargon auszudrücken.
+Mrs.S die Jobcenter sind zur Zeit überfüllt mit arabischen "Flüchtlingen". Klar, daß Merkel und Co. die reinholen wollten und wollen. Das eigene Volk wird langsam widerspenstig und aufmüpfig. Da braucht es Heerscharen neuer unterwürfigen Sklavenmenschen.
joa das gesetz sagt aber auch aus das jeder der seinen lebensunterhalt nicht selber bestreiten kann, ein anrecht auf soziale hilfe hat, das wird zwar oft so ausgelegt als gilt das nur für behinderte,.. is aber nicht so,. keine arbeit zu finden , ist eben auch , seinen lebensunterhalt nicht selbständig bestreiten zu können,.. ich habe da mal mit nem berufsberater ne sehr fruchtbare diskusion gehabt,. er sagte mir selber auch, er kann nicht verstehen wie menschen ne egv UNGELESEN AUS ANGST unterzeichnen ,.. jeder hat das recht mindestens 24 stunden bedenkzeit zu bekommen,. selber wenn druck gemacht wird,... die meisten geben aber nach 10 sekunden auf,.. also haben die leichtes spiel,... der wwar auch gansz stolz darauf das der bei einem ne sanktion druchdrücken konnte der in den 6 monaten eben nich die geforderten 550 bewerbungen lieferte die er in die EGV gesetzt hat ,.. sogar das sozialgericht bewilligte dann die sanktion zwar nur von 15% nicht den geforderten 60% aber wer so doof is und sowas unterschreibt is halt selber schuld
Ihr Kanal ist ein Segen! Ich bin eben erst darauf aufmerksam geworden und das genau zum richtigen Zeitpunkt. Vielen Dank, dass Sie sich die Mühe machen!
Ich hatte mal einen ganz lustigen Fall. Nach meiner 2jährigen Ausbildung, habe ich alg1 beantragt. In dieser Zeit wurde mir ein Berater zugeteilt. Ich wollte Urlaub machen und der Berater sagte mir, alles kein Problem, sie müssen mir nur sagen wann sie fliegen möchten. Mehr Mals habe ich meine Meinung geändert. Er sagte mir: wenn Sie sich zu100% sicher sind, dann melden sie sich. Ich habe öfter angerufen, beim aamt, um die Zeiten zu nennen von wannbis wann ich weg sei, während dessen war ich, bei uns im Stadtteil bei einen Sozialarbeiter Bewerbungen schreiben. Er hat so gut wie alle, etwa 3-4 Telefonate mitbekommen. Alles schön und gut. Ich komme aus dem Urlaub zurück, nach 2 Wochen und sehe einen Brief von dem Vogel. Versäumter Termin. 1 Woche Sperre. Also d.h nicht mal dem kundenservice kann man trauen. Ich will nicht sagen das alle so Sind, denn danach hatte ich den besten Berater überhaupt. Aber diesen teilweise frustrierten und unmenschlichen Beratern darf man auf den ersten Blick nicht trauen. Egal wie nett und oder korrekt diese beim ersten Kontakt scheinen.
Die berater sind geschult und alle höflich und korrekt äusserlich. Die fragen dich aus und nutzen es dann gegen dich- siehte ja - wenn die damit rechnen können, dass du nicht reagieren kannst schicken sie dir was damit sie sperren können. bei mir machen die nicht mal halt bei krankheit
Ohhh vielen Dank für Ihre Gute. Sehr schade, dass ich Sie erst heute gefunden habe. Die ... haben mit mir sowie meiner Frau und Kindern alles gemacht, was sie wollten.Die haben mich ruiniert . Ich habe jetzt mit 33 viele Nervenprobleme. Ich war bei einem Psychiater unter Behandlung und paar Jahren von meinem Leben wurde einfach so vergeudet. Aber dank Ihnen weiß ich jetzt Vieles. GOTT SEI DANK, DASS ES NOCH GUTE MENSCHEN GIBT🙏🙏🙏 EUCH ALLEN ALLES GUTE
Es ist immer eigentlich besser wenn die Sacharbeiter sehen können, dass deine Anwälte gegen JC so viel angeklagt haben und gewonnen haben. ABC, wenn man ALGll hat, sollte man schon ein Anwalt haben. Vielen Dank für so ein wertvolles Video.
Ich find dich ja echt Klasse. Ich habe trotz Telefonische Krankmeldung und Einreichung eines Krankenscheins ein Sanktionsschreiben bekommen. Und habe die nächsten tage einen Termin beim Anwalt der meinen Sachbearbeiter einen Brief schickt. Ich lass mir Garnichts mehr von denen bieten, Ist jetzt das zweite Anwalts schreiben was rausgeht und ich weiß noch im Gespräch das hat ihm garnicht gefallen. Also Leute lasst euch nicht unterkriegen und scheut euch nicht zum Anwalt zu gehen um euch Hilfe zu holen.
dann hast du den gelben schein wohl nicht rechtzeitig eingereicht. innert 3 tagen muss so ein teil bei denen auf den tisch liegen. un dso manch behördling sieht das sehr genau.
@@poorsabinb.stalkeseverybod7139 Ich kann dich da etwas beruhigen...seit dem Rotz mit Artikel 11 u. 13/15 u. 17 hat sich die CDU/CSU bei sen jüngeren *SEHR* unbeliebt gemacht und durch mancher Newskanäle (Beispiel: LeNews von LeFloid #keineWerbung) werden auch andere Parteien "aufgedeckt"...zumindestens deren Abgeordneter aber da kann man sehe wie viele prozentual, Lobbyisten sind.
Tolles Video ! Ich habe ein Problem mit dem Jobcenter. Die haben mir als Ich einen Minijob hatte Geld gezahlt. Als ich dann höher gestuft wurde, habe ich dem Jobcenter per email mitgeteilt dass ich keine hilfe mehr benötige. das war im mai 2016. Trotzdem haben sie weiter gezahlt obwohl die Sachbearbeiterin auf meine Mail geantwortet hat und es weiterleiten wollte.jetzt kam im märz ein Schreiben, in dem es heisst ich hätte gegen die Mitteilungspflicht verstossen, GROB FAHRLÄSSIG. Die haben mir eine Frist zur Äusserung bis zum 23 März gesetzt. Es hiess auch dass sie im Oktober 2016 mir geld überwiesen haben, jedoch ist das geld vom oktober nicht in meinen kontoauszügen zu finden... habe einen Brief abgegeben, mit meinem Wiedespruch aber seit fast 2 Monaten kommt keine Reaktion...Auch auf eine weitere Email Anfrage zu diesem Fall wurde nicht reagiert. Ich werde bis Ende April abwarten und dann dem Jobcenter eine frist zum antworten geben. tun sie das nicht, so ist die sache für mich erledigt und wenn das vor gericht kommt werde ich genug beweise haben dass das Jobcenter Fehler gemacht hat plus nicht auf Anfragen und Briefe reagiert hat. Hier meine Antwort auf den Rückzahlungsbescheid: ich habe Ihren Brief mit dem Rückzahlungsbescheid vom 6. März 2017 erhalten und habe einiges zu kritisieren, da ich mit dem ganzen Ablauf nicht einverstanden bin. In diesem Brief wird mir eine Verletzung der Mitteilungspflicht vorgeworfen, indem ich "grob fahrlässig" dieser Verpflichtung nicht rechzeitig nachgekommen bin. Jedoch ist dies nicht ganz richtig. Ich wurde am 1. Juni 2016 als Teilzeitkraft im REWE Markt Wieblingen eingestellt und habe bereits am 26. Mai 2016 Frau Laier per Email mitgeteilt, dass ich ab Juni diese Stelle haben werde und somit nur noch im Mai auf Hilfe des Jobcenters angewiesen bin. Das ist mehr als rechtzeitig, somit kann mir die Verletzung der Mitteilungspflicht nicht vorgeworfen werden. Diese Email wurde laut ihrer Aussage an meinen Sachbearbeiter weitergeleitet. Die Überzahlungen der Hilfeleistung habe ich nicht bemerkt. Der Fall war für mich ohnehin schon abgeschlossen, da ich mitteilte, dass ich keine Hilfe mehr benötige. Desweiteren habe ich in Ihrer Rechnungstabelle einen Fehler gefunden. Laut dieser Tabelle gab es im Oktober eine Zahlung von 204,54 Euro, jedoch taucht diese nicht in meiner Umsatzliste der Bank auf. ich habe das Geld nicht erhalten. Dies können Sie ebenfalls aus meinen Anlagen entnehmen. Abgesehen davon, dass ich momentan aufgrund von Miete und Rechnungen nicht in der Lage bin, den von Ihnen geforderten Betrag zu zahlen, bin ich damit auch nicht einverstanden, da ich nicht einsehe, dass ich nun Schulden zu bezahlen habe, nur weil bei Ihnen ein Fehler unterlaufen ist.
Nach einen Widerspruch hat das Job Center in der Regel drei Monate Zeit, um einen Widerspruchsbescheid zu erstellen oder einen Abhilfebescheid. Danach kann man in der Regel eine so genannte Untätigkeitsklage bei Gericht einreichen.
Die haben ihren Fehler nun eingesehen, wollen aber trotzdem das komplette Geld haben und reduzieren es nicht einmal. Die mchen einen Fehler und ICh muss die komplette verantwortung dafür auf mich nehmen. schweinerei
@@poorsabinb.stalkeseverybod7139 Lies dir durch was er geschrieben hat.... er hat niemals weiterhin Geld bekommen Was selbst in seinen Kontoauszügen zu sehen ist... Erst lesen dann nachdenken Und dann antworten..
Das Jobcenter schichtet seit vielen Jahren schon ca 50% der Gelder für Ihre Verwaltung um. So werden Gelder vom Bund, welche für die Arbeitslosen bestimmt sind, fehlgeleitet.
Meiner Meinung nach gehört das gesamte Jobcenter automatisiert. Eine Internetseite die, die gesamte Arbeit des sogenannten Jobcenters übernimmt kann jeder Informatik Student programmieren, so einfach ist das.
Es kommt immer darauf an wie man sich selbst gibt. Da sind auch nur Menschen, ! Man ist kein Bittsteller, die Leistung steht einem zu👍🏻 Notfalls einen Anwalt für Sozialrecht über die Sachen schauen lassen👍🏻
Lassen Sie Ihre Telefonnummer beim Jobcenter raus nehmen , wenn Sie gerade selber betroffen sind...Dann können die Sie nur noch per Brief oder Mail kontaktieren und somit haben Sie immer was Schriftliches in der Hand :)
Also, weil die meisten "Bezieher" eher misslaunig sind, ist es vom Vorteil, wenn man freundlich bleibt, auch wenn mal was nicht so läuft, wie man es gerade erwartet hatte. Man kann sich draußen immer noch Tod ärgern.
Interessant, wie man aus den Kommentaren die beiden Lager differenzieren kann. Beide Lager bemühen sich. Die einen um wieder in Arbeit zu kommen und die anderen um das auf jeden Fall zu vermeiden.
ziemlich despektierliche ferndiagnoe gegenüber wildfremden. vielleicht trifft es sie auch mal, dann reden wir weiter. So macher dummschwätzer denkt bis heute, h4 oder überhaut arbeitslosigkeit werde ihn selbst nie treffen und wer arbeitslos ist, wolle eben bloß nicht ...
Hallo Gehen Sie für einen Hungerlohn arbeiten damit es in Ihrer Umgebung gesagt wird: Sie arbeiten! Jean Paul Hartz (nicht jean Paul Sartre) hatte gesagt: Ich arbeite, also ich existiere. Für 9,50€/Std wahrt man die Würde eines Menschen nicht und somit vermeidet man unter solchen Umständen zu arbeiten. Jobcenter + Zeitarbeitfirmen + Firmen = die Würde eines Menschen ist antastbar!!
Bin nun auch "arbeitssuchend" gemeldet. Leide unter Depressionen und Angstzuständen. Weshalb auch der letzte job eine Absage bekommen hat. Ich habe Angst dass das Jobcenter mich nun zu Jobs zwingt. Wie kann ich dem entgehen? Hätte gerne ein bisschen Zeit ohne Druck im Nacken um mir in der Zeit auch Hilfe zu suchen usw. Bin sehr dankbar für eine Antwort!
Wenn ich z.B. meine Mutter mitnehmen würde, muss ich den angeben, WARUM ich die Person mitgenommen habe bzw. kann der Sachbearbeiter darauf bestehen einen Grund zu hören, warum meine Begleitung mit soll. Es kommt wahrscheinlich schlecht zu sagen, "ich möchte einen Zeugen", obwohl genau das bei unserem Amt dringend geraten ist.
Guten Tag, Ich möchte rückwirkend eine Steuererstattung für 2014 geltend machen. In 2014 hatte ich noch 6 Monate gearbeitet, war dann Arbeitslos und bekam 15 Monate Arbeitslosengeld 1 und bin danach in Harz4 gewechselt.- . Nun wurde mir nahegelegt um an Geld zu kommen könne ich doch die Steuerklärung für 2014 noch bis Ende 2018 nachreichen. Mir wurde suggeriert, das ich sehr wahrscheinlich die komplette Lohnsteuer zurück bekommen werde. In 2014 gab es außerdem 45000 Euro Abfindung vom alten Arbeitgeber,das Geld ist zwar lange ausgegeben aber vielleicht bekomme ich davon die gezahlten Steuern ja zurück ? Mit einer ehrenamtlichen Beraterin für die Lohnsteuerhilfe von Verdi bin ich auch bereits in Kontakt und sie will das für mich erledigen.- Leider hatte ich in 2015 diese Steuererklärung nicht gemacht denn da war ich noch nicht in Harz4 und hätte da weniger Probleme gehabt, wusste das aber nicht das ich noch eine Steuerklärung einreichen kann ! Jetzt meine Frage: Wenn ich diese Steuerklärung jetzt einreiche, wird diese mir dann jetzt auf unsere Harz4 Sätze komplett angerechnet ? Die Abfindung ist Damals nicht angerechnet worden und wurde nur Versteuert und ebend diese Steuern will ich mir jetzt zurück holen. Was kann ich tuen um die sehr mögliche nachträgliche Steuererstattung behalten kann aus Zeiten wo ich noch kein Har4 Empfänger war ?
Danke für die Hinweise. °° ich habe mit Hamburger Job-Centern jahrelang nur negative Erfahrungen gemacht. Nominell ist man "Kunde", behandelt wird man wie ein Delinquent! °° ru-vid.com/video/%D0%B2%D0%B8%D0%B4%D0%B5%D0%BE-6rQjcAsngxY.html
Zusammengefasst: 1. gehen sie nie alleine ( beistand - zeuge - nachweis der Gesprächsnotiz ) 2. keine mündlichen Zusagen (schriftlich geben lassen) 3. Nichts soffort Unterschreiben (Dokumente mitnehmen und bedenken) Zusatztipps: Einsicht in die eigen Akte möglich (ggf. Berichtigen lassen was dort drinnen steht) Keine Sachleistungen oder Mietzahlungen direkt an den Vermieter müssen sie Akzeptieren Fragen sie ggf. mal nach dem Vorgesetzten und sprechen
immer wieder fehlt was neues ich habe mitlerweile 42 verschiedene dokument und nach wie vor nehmen sie mir diese nicht ab, weil wieder etwas fehlt...was kann ich tun?
+Jacqueline Werner +Jacqueline Werner Sie können, falls sie finanziell völlig auf dem Trockenen sitzen, lediglich einen Eilantrag bei Gericht auf Verpflichtung des JV zur vorläufigen Bewilligung von Leistungen stellen. Das sollten Sie allerdings auch schnellstens tun, da sie mit einem solchen Eilantrag rückwirkend nichts bekommen sondern nur ab Antragstellung. Suchen Sie am besten einen Anwalt in der Nähe ihres Wohnsitzes auf, der sich mit Sozialrecht befasst. Sie können diesen Antrag aber auch selber zu Protokoll der Rechtsantragstelle bei Ihrem zuständigen Sozialgericht stellen.
Eine umständlicher Idee von mir, nimm die Sachen was sie verlangen, kopieren es und gebe es dem Sachbearbeiter oder am Schalter direkt und *lass es dir bestätigen*. ..wenn der Sachbearbeiter dann wieder das selbe verlangt, kannst kannst einfacher dagegen vor gehen.
das kannst du selber. eine egv ist ein vertrag, vetrag kommt von vertragen - also einen handschlag bei dem sich zwei einig sind. so die erklärung von dem wort egv. wenn also jemend, in dem fall das jc einen vertag mit dir (mit der person) eingehen will dann beachte das du (der mensch) nur der begünstigt eder person bist. also was willst du? was oll der jc angestellte für dich tun? .... und was genau möchte er das die person tut? und wie gehst dem mensch dabei? also ist es ok das was dir als mensch nicht passt zu hinterfragen,. durchzustreichen und einen eigenen egv aufzusetzen.
Hi @Weisis MOULLIEZ Deine Frage ist zwar jetzt schon 1 Jahr her, dennoch... Jeder kann sich hierhin wenden: www.gegen-hartz.de/ Das sind Anwälte und die Beratung und Tätigkeiten sind für Hartz4-Empfänger vollkommen Gebührenfrei! LG.
anonyme person Selbst Migranten haben mehr Rechte als ein Deutscher Bürger. Wartet es erstmal ab wenn das Migrationspakt unterschrieben ist. Dann ist zappen duster. Hartz4 wird es dann auch nicht mehr lange geben. 2019 ist das Jahr des Untergangs.
Ich hatte nie Schwierigkeiten. (Aufstockung) vielleicht weil ich immer ehrlich war. Vielleicht auch weil ich arbeiten ging(reichte trz nicht zum Leben ) hatte aber auch einen super netten Bearbeiter.
Leider ist es oft so, dass Gruppen - oder Abteilungsleiter ihren Untergebenen mehr als loyal, denn : selbst diese Leute sind Aussortierte aus anderen Ämtern; bei gleichen Gehältern. Der Abteilungsleiter in unserer Stadt hatte selbst ein Verfahren an der Backe wegen unterlassener Hilfeleistung. Daher : Wenn das nicht hilft, reicht man/frau am Besten - unangekündigt - schriftlich eine Beschwerde beim Bürgermeister/in , der obersten Instanz ein.
die sind wie krähen. hacken sich eben selber die augen nicht aus aber fleddern die stohmänner... und das solange bis sie kapieren das die menschen sind
nur leider ist die verweigerung einer unterschrift auf dem wiedereingliederungsvertrag mit sofortiger strafe ( sanktion ) verbunden! also ist dieser vertrag letztlich eher sittenwiedrig weil eine unterschrift sozusagen nur durch nötigung zustande kommt.
Meine Beistände werden regelmäßig blöde angemacht. Hatte sogar Mal eine SB die meine Begleitung nicht rein lassen wollen. Habe dann gesagt, dass ich gehe. Wollten dann sperren. Nö, Widerspruch eingelegt und Recht bekommen.
Hallo ich habe bei der Arbeitsamt online arbeitslosengeld beantragt jetz fehlt des befreiungsbescheid der Krankenkasse ich rufe meine Krankenkasse an für die fehlende Unterlagen aber die wissen von so was nicht bescheid ich weiß nicht was ich machen soll
Benjamin Tondasch wer viel fragt geht manchmal irr also zur eigenen Dokumentation des Gesprächsverlaufs einfach machen. Gilt vor Gericht als Beweis nicht hat aber Wirkung!
Da die Mitglieder der Selbstverwaltung im haftungsrechtlichen Sinn als Beamte gelten, tritt die BA bei einer Amtspflichtverletzung gegenüber Dritten ein. Solche Amtspflichtverletzungen können aufgrund von persönlichem Verhalten oder durch die Mitwirkung an einer Entscheidung des Organs entstehen. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer Haftung außerordentlich gering ist (seit Bestehen der Haftung und obwohl sich die Haftungsvorschriften nicht verändert haben, ist kein Fall bekannt geworden, in dem die Haftung eingetreten ist), besteht doch die Verpflichtung des Verwaltungsrats als berufendes Organ, auf die mögliche Haftung der Selbstverwaltungsmitglieder hinzuweisen.
Satzung der Bundesagentur für Arbeit Vom 8. Februar 2016 (BAnz. AT 08.02.2016 Nr. B5) Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit hat aufgrund des § 373 Absatz 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2557) geändert worden ist, am 17. Dezember 2015 mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 12. Januar 2016 folgende Satzung beschlossen (Anlage). 1) 1) Die Veröffentlichung der Satzung im Bundesanzeiger erfolgte am 8. Februar 2016 (BAnz. AT 8. Februar 2016 B5). Seite 33 3 Haftung Da die Mitglieder der Selbstverwaltung im haftungsrechtlichen Sinn als Beamte gelten, tritt die BA bei einer Amtspflichtverletzung gegenüber Dritten ein. Solche Amtspflichtverletzungen können aufgrund von persönlichem Verhalten oder durch die Mitwirkung an einer Entscheidung des Organs entstehen. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer Haftung außerordentlich gering ist (seit Bestehen der Haftung und obwohl sich die Haftungsvorschriften nicht verändert haben, ist kein Fall bekannt geworden, in dem die Haftung eingetreten ist), besteht doch die Verpflichtung des Verwaltungsrats als berufendes Organ, auf die mögliche Haftung der Selbstverwaltungsmitglieder hinzuweisen. Verletzt ein Mitglied der Selbstverwaltung vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so richtet sich die Haftung nach den Vorschriften des § 839 BGB und des Artikels 34 GG. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung wird die BA im Innenverhältnis die betroffenen Selbstverwaltungsmitglieder in Anspruch nehmen. Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass eine Amtsträgerin/ein Amtsträger die erforderliche Sorgfalt bei einer Handlung in „ungewöhnlich grobem Maße“ verletzt hat. Damit sind die Selbstverwaltungsmitglieder vor Ansprüchen aufgrund möglicher falscher Entscheidungen weitgehend geschützt. Die Haftung ist stets auf Vermögensschäden begrenzt. Im Schadensfall gelten die Regelungen der BA zum Verfahren bei festgestellten Vermögensschäden (VfV) für Mitglieder der Selbstverwaltung sinngemäß. Verursacht ein Verstoß gegen die Schweigepflicht einen Schaden, den die BA zu tragen hat, kann das betreffende Mitglied in Regress genommen werden. Zusätzlich ist ein strafrechtliches Verfahren denkbar.
mitglied der selbstverwaltung ist jetz wer? der mensch der sich bzw die person die ihm "angedichtet " wird selber verwaltet? somit wär der mensch der begünstigte der person. hab ich das so richtig verstanden?
Der Inhalt ist gut und richtig. Da spricht ein Anwalt, der nicht mehr naiv ist, sondern seine Erfahrungen gesammelt hat. Leider ist der Text etwas unstrukturiert vorgetragen...
Können sie mal bitte einen Beitrag über Betriebskostennachzahlung zu machen.In meinem Fall lässt sich das Job center bis zu einem halben Jahr zur Prüfung Zeit.Und Heizkosten sollen unbedingt getrennt von kalten Betriebskosten ausgewiesen werden, was nein Vermieter nicht macht.Vielen Dank
Ich hatte es (bis jetzt) nicht so schlimm gehabt...aber trotzdem komme ich mir, für dumm Verkauf vor, mal abgesehen was man sonst noch mit kriegt von anderen. Finanziell hatte ich auch kaum Probleme...außer es ging um das Thema Führerschein...
ich bin offiziell noch 3 wochen krankgeschrieben da fuss op und bin nun im schlimmsten jobcenter deutschlands (hannover freundallee) gelanded. mein antrag ist seit 3 monaten! in bearbeitung. ich wurde mit frisch operierten fuss durch die halbe stadt geschickt. mein finanzieller notstand wird nicht anerkannt. alls ich mit aktuellen kontoauszügen von gestern abend ins jobcenter kam Stand -4 € wurde ich weggeschickt mit der aufforderung kontoauszüge von heute zu holen. ich gehe los um welche zu holen der automat druckt keine aus. ich mach foto vom kontoauszug automat. ich druck im homebanking umsätze aus die bis gestern angezeigt werden da da es keinen neuen umsätze gibt. gehe zurück ins jobcenter und werde von den Mitarbeitern weggeschickt? So eine sadistische schickane. Ermässigungen bekommt man nicht. vorschuss bekomme ich nicht. bin finanziell am ende wegen dem jobcenter. Selbst der versuch sich im die gesellschaft wieder einzugliedern wird einem wie eine straftat vorgeworfen. ich hab vorher eine eingliederungsmassnahme gemacht habe und harz4 gezwungenermassen neu beantragen musste (worauf ich nicht stolz bin)
Manchmal wissen die auch nicht, was die möchten. Bei mir haben sie angedroht, Gelder streichen, die ich zur dieser Zeit nicht mal bekommen habe, weil ich ohne deren Genehmigung Probearbeiten war. Inzwischen wurde mir das Geld aber nachgezahlt. Ich muss da nur noch mal anrufen und nochmals Bescheid geben, dass ich inzwischen Arbeit habe und ich keinen Zuschuss brauche.
Das gehört endlich korrigiert: Wer von H4 auf Rente wechselt und wer von H4 in Job wechselt, muß ca. 2 Monate mit 1er mtl. Regel-Leistung "überleben". Zig tausende werden so Monat für Monat "betrogen" und niemand interessiert sich dafür!? Stichwort: Zugangsmonat
Es gibt ein "Recht auf freie Berufswahl". Und es gibt die "öffentliche Dienstleistungspflicht". Was ist aber genau genommen unter dieser Pflicht zu verstehen?! Per allg. Definition ist das "Dienst zum Wohl der Allgemeinheit" bzw. "die im Interesse der staatlichen Gemeinschaft geleistete Tätigkeit, die nicht nur im Erbringen von Geld- und Sachleistungen besteht". Ergo, falls man keine Berufswahl treffen kann oder will, bleibt allein die Pflicht zu Tätigkeiten, die dem Gemeinwohl dienen. Das schliesst dann auch Gemeinnützigkeit ein. Demnach könnte/müsste ein Hartz4-Empfänger, der am Existenzminimum lebt, allein durch eine aktive Mitgliedschaft in einem gemeinnützigen Verein, was einem Ehrenamt gleichkommt, sanktionsfrei gestellt werden. Weil ein Eingreifen des Staates über eine Sanktionierung, die Ihn zu einer anderen Entscheidung zwingen würde, hierbei nicht zulässig wäre. Was meint Ihr/meinen Sie dazu? Quellen: de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_Arbeit; www.google.com/search?q=Definition+%22%C3%B6ffentliche+Dienstleistungspflicht%22
Folgende Situation: Herr Meier wohnt eher im ländlichen Raum, ist dort familiär an den Ort gebunden und besitzt eine Immobilie,die er nicht mal so eben los wird. Sein Auto hat auch schon 130000km runter und würde es nicht durchhalten, monatlich 3000km oder mehr zum Arbeitsplatz fahren zu müssen. Könnte man unter diesen Umständen einen Job in größerer Entfernung (Z.B. 70km pro Strecke) ablehnen ?
Hallo Herr Kinder wurzer, danke für ihre Mühe und die kostenlosen Informationen . ich bin ab 1 November zum ersten mal arbeitslos und noch dazu muss ich ausziehen und habe eine Wohnung ab 1.11 . ich bin 27 Jahre alt und in meiner Situation, habe ich sofort die vorgeschlagene Wohnung von meiner freundin übernommen , da mein Vater mich aufgefordert hat sofort auszuziehen. in meiner not blieb mir keine zeit erst zum amt zu gehen um einen Antrag zu stellen (was ich nicht wusste.) jetzt habe ich schon ein paar Möbel Stücke gekauft ( gebraucht ) u. Job Center meinte, das Geld bekomme ich nicht wieder , weil ich vorher ein Termin hätte machen sollen zwecks Thema umziehen. ich muss aber von zu Hause schnell raus und der Schrank und paar Möbel musste ich übernehmen. wie kann ich jetzt vorgehen, doch etwas zurück erstattet zu bekommen? ich werde 730€ arbeitslosgeld bekommen und möchte wohngeld beantragen, weil wenn ich mehr beantrage, hab ich gehört muss ich mein ganzes gespartes Geld angeben , stimmt das ? ich mache auch den Meisterbrief und der Kurs began am 9.9 kann ich jetzt über den Zeitraum der Arbeitslosigkeit auch dafür kostenerstatung Anfragen? ich hoffe sie können mir helfen. LG grazia
Wie kann man beim Amt über das Gericht prüfen lassen ob alles passt bzw. Jmd zum quatschen der sich da auskennt? Und was muss man da tun und ist das kostenfrei und wenn, wie viel würde was kosten um Dokumente die man bekommt zum unterschreiben zu prüfen zu lassen
Was kann man machen, wenn man bereits seit einiger Zeit in den Klauen des JobCenters hängt? Wie kann man sich gegen die Eingliederungsvereinbarung und Sanktionen dann noch schützen?
Guten Tag können sie auch ein Video zum Thema "unter 25 Jahre 100% Leistungskürzung für 3 Monate" machen ? Kann man dagegen angehen ? Vielen lieben Dank
Hallo. Ist es immer noch so, dass man eine Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreiben soll und das diese besser als Verwaltungsakt erlassen werden soll?
Ich habe demnächst eine Vorladung zur mündlichen Verhandlung meines Widerspruches gegen das Sozialamt. Für einen Rechtbeistand den ich gerne dabei hätte fehlt mir aber das Geld. Was kann ich tun?
Danke für dein Video! Wie ist es wenn Jobcenter kurzfristig und prr SMS sagt Morgen Termin zu telefonische Beratung? Darf man von Jobcenter eine schriftliche Benachrichtigung verlangen und was darf man bei solchen telefonischen Gesprächen sagen und bzw. Nicht sagen?
Eine Frage: gibt es überhaupt noch Akten über den einzelnen Arbeitslosen? Die haben doch alles im Computer vermerkt und da bekommen sie keinen Einblick.
Wie lange muss Mann gearbeitet haben, um Arbeitslöwengeld 1 zu bekommen? Ein Kollege von mir, hat mir erzählt, dass Mann ab Oktober 2017. Nur noch 10 volle Monate zu arbeiten braucht, und keine 12 mehr. Stimmt das?
ich hatte bis 2016 ein Arebitsvermittler und als ich Ende 2016 bis Ende August 2017 in Arbeit war, bekam ich promt den gleichen Arbeitsvermittler,nun meine Frage kann ich mich auf ein anderen Arbeitsvermittler berufen,weil ich mit den 1.Arbeitsvermittler nicht klar komme,so auch jetzt mit den gleichen,und ich alle 3.Wochen immer eine Einladung bekomme ist des rechtens.
Hallo komme aus Bottrop und habe eine Frage. Ich bin Hartz 4 Bezieher und Arbeite geringfügig 450 Euro Job .350 bis 380 im schnitt im Monat plus minus und reiche jeden Monat brav meine Lohnabrechnung zur Berechnung meiner Leistung was ich noch dazu bekomme ein .jetzt meldet sich das Amt ich hätte ein halbes jahr zuviel verdient und soll eine stolze Summe zurückzahlen bin auf mehr Stunden ein paar Monate gekommen weil ich durch Urlaub von Kollegen eingesprungen bin .da sich monatlich die Überweisungen änderten ging ich davon aus das das Jobcenter richtig berechnet. Einspruch habe ich eingelegt wurde aber abgelehnt ich soll die Summe zurück zahlen .muß ich das ?
Meine Freundin hat Sozialleistungen beantragt und das Amt hat Briefe an eine falsche Adresse geschickt und sie deswegen abgelehnt und nun sollen wir alles neu beantragen(falsche Person, falsche Stadt- komplett anderer Mensch!) Kann das rechtens sein?
Das Problem ist, das die Mitarbeiter der Jobcenter inklusive dem Callcenter, wenn man nach dem Kontakt des Leiters (Gruppe oder Filiale) fragt immer wieder zu hören bekommt, diese Daten dürfen wir Ihnen nicht weitergeben, wenden Sie sich bitte an Ihren Sachbearbeiter (der jedoch gibt die Kontaktdaten zum Abteilungs oder Flialeiter der jeweiligen JC schon garnicht weiter) wie kann man dagegen angehen ?
Oliver Gericke Der Beschilderung folgen. Erst mal zur Teamleitung gehen. Wenn gar nichts hilft würde ich den Rechtspfleger beim Amtsgericht fragen, oder mir wenigstens Beistand bei Sozialarbeitern suchen, die bei Sozialdiensten wie Caritas, usw. arbeiten. Auch im Sozialamt lohnt es sich mal reinzuschauen ob die einem Hilfe anbieten.
Kingpin IK Selbstverständlich können Behörden Verträge schließen. Wie sollte eine Behörde sonst ihre Büroklammern kaufen? Die Behörde schließt Verträge des Privatrechts (z.B. Kaufverträge oder Arbeitsverträge) und Verträge des öffentlichen Rechts (z.B. Eingliederungsvereinbarungen).
Eine EGV NIE unterschreiben, wenn die wollen und einen Verwaltungsakt einer "EGV" erlassen, sofort widersprechen, und die Klage am Sozialgericht ankündigen. Und wenn der Widerspruchsbescheid nicht gefällt, klagen und einen Antrag auf einsweilige Anordnung stellen, denn das Klageverfahren braucht Jahre. Gründe: EGV ist verfassungswidrig: Einschränkung der Freizügkeit, Verletzung der Vertragsfreiheit -> Einstweilige Anordnung beim SG erwirken und fertig!
Guten tag ich bin seit längeren in krankengeld jetzt wurde krankengeld genehmigt nur das Problem es geht fast komplett ans Jobcenter wer kommt jetzt für meinen Lebensunterhalt auf hab noch nix bekommen vom Jobcenter das kann doch nicht sein mein Regelbedarf muss doch mindestens gedeckt werden das Jobcenter rechnet in den Bescheid das krankengeld voll an was ich nie bekommen hab und speisen mich mit ein paar pfennig ab
Würde mir (harz4 Empfänger) z.b. 1000€ überweisen was passiert dann? Wird das Geld versteuert, darf ich das behalten? Und wie sieht's mit Gewinnspiele aus? Wenn ich da z.b. 1000€ gewinne was passiert dann?
mein Bearbeiter vom Sozialamt hat beschlossen dass ich nur noch 180 Euro bekomme zum leben. selbst mit dem Kindergeld das ich bekomme ende ich auf 198 Euro im Monat nach dem alle Rechnungen bezahlt sind. ich habe nun mit Beschwerde gedroht sobald der neue bescheid bestätigt das ich nur noch 180 Euro bekomme von dem mir zustehenden 230 Euro. ich habe den email verlauf an meinen anwalt weitergeleitet. ich finde das grenzt schon an Unmenschlichkeit
Ob du deine Eingliederungsvereinbarung unterschreibst oder ob du dich weigerst ist dem Amt Scheiß egal.Wenn du dich weigerst hast du spätestens 7 Tage später ein Einschreiben mit deiner Eingliederungsvereinbarung im Briefkasten .Das gilt dann als zugestellt und von dir unterschrieben.
Riesenunterschied! Gegen einen Verwaltungsakt kannst Du Widerspruch einlegen und später klagen. Gegen eine selber unterschriebene EGV kannst Du nichts tun! WEHRT EUCH, UNTERSCHREIBT NICHTS!!! Und wenn man Euch droht, dann kann man erklähren, dass eine strafbare Handlung (Drohung, Nötigung) im Amt sich strafverschärfend auswirkt, und es doch besser währe für die Karriere des Sachbearbeiters nicht zu drohen.