#GEWINNERMITTLUNG #NIEDERSTWERTPRINZIP
► HERSTELLUNGSKOSTEN
Strenges Niederstwertprinzip: Das Prinzip ist auf alle Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens anzuwenden, bei dem die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten den tatsächlichen Wert übersteigen. Der Vermögensgegenstand ist außerplanmäßig abzuschreiben und mit einem geringeren Wert anzusetzen.
Gemildertes Niederstwertprinzip: Das Prinzip ist auf das Anlagevermögen anzuwenden. Hier wird in der Bilanzierung ein Ermessensspielraum eingeräumt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann selbst über die Dauerhaftigkeit einer Wertminderung entschieden werden.
► LERNDOKUMENTE
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► LITERATUR
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21 авг 2024