@@DirkLeitsch Ich hätte da doch noch Fragen zur Risikobeurteilung bzw. zu den Schutzzielen: Ich habe z.B. eine Gefahrenstelle mit Möglichkeit zur Quetschung, allerdings nur eine leichte Verletzung. Da der Sicherheitsabstand lt. Norm größer 850mm sein muss (hier wird nicht unterschieden zwischen leichter und schwerer Verletzung?), wäre das in meinem Beispiel nur durch einen kostspieligen Aufwand möglich (z.B Lichtvorhänge). Gibt es da eine Grenze, da es ja auch ein wirtschaftlicher Faktor wäre, oder ist man immer verpflichtet diese Abstände auch bei leichten Verletzungen einzuhalten. DANKE