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Schluss mit Rechtsbeugung und Rechtsbruch durch Polizei und Behörden - Karlsruher Offensive 

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Karlsruher Offensive: Sieben Tage vor dem Ordnungsamt in Karlsruhe.
Am 11. März 2017 offenbarte sich die „Demokratur Deutschland“ in Karlsruhe von ihrer hässlichsten Seite. Exemplarisch für den Zustand unserer „bunten Republik“ fanden direkt vor den Toren des Bundesverfassungsgerichtes Szenen statt, die nichts mehr mit Recht und Ordnung zu tun hatten.
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Eine angemeldete und vom Bundesinnenministerium genehmigte Kundgebung deutscher Patrioten wurde durch linke Gegendemonstranten unter Beihilfe von Vertretern der Ordnungsbehörde und Polizeiführung verhindert.
Wir müssen uns die Frage stellen: Ist Karlsruhe inzwischen rechtsfreier Raum? Oder gelten Recht und Gesetz nur noch für Menschen mit staatskonformer Gesinnung?
Vor allem aber: Steht der Exekutive in Karlsruhe inzwischen die Missachtung deutscher Gesetze und spontane Willkürhandlungen zu? Folgen daraus keine Konsequenzen für die Betreffenden? Es scheint, als wäre das inzwischen der Fall.
Die Karlsruher Offensive protestiert gegen diese fatalen Entwicklungen und möchte erreichen, dass sich die an jenem Abend willkürlich und rechtswidrig handelnden Führungskräfte für ihre Taten verantworten müssen.
Wir wollen, dass diese Entwicklung an die Öffentlichkeit kommt und sich die Verantwortlichen dafür vor jener rechtfertigen müssen.
Das wichtigste Ziel ist jedoch, dass sich solche rechtswidrigen Handlungen, wie die vom 11. März, in Karlsruhe nicht länger widerholen.
Gültiges Recht muss für alle gelten - das Gleichheitsprinzip wiederhergestellt werden.
Kurze Erklärung, was Auslöser und Zielsetzung sind:
Am 11. März wurde unsere planmäßige „Karlsruhe wehrt sich“-Kundgebung vor dem Bundesverfassungsgericht durch unfassbare Entscheidungen der verantwortlichen Behörden verhindert.
Etwa um 20.30 Uhr meldete die „ANTIFA“ eine Spontankundgebung direkt am Kundgebungsort der Systemkritiker an. Diese wurde entgegen geltenden deutschen Rechtes etwa zwei Stunden lang von Polizeiführung und Ordnungsamt toleriert und nicht beseitigt.
Letztere ignorierten, dass der angeblich „spontane“ Protest aus zwei Gründen eindeutig rechtswidrig war:
1. Zitat offizielle Website Bundesministerium des Inneren: „Spontanversammlungen in den befriedeten Bezirken sind nicht erlaubt, da sie keine Entscheidung über die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Organe ermöglichen.“
2. §21 VersG: „Wer in der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Eine Spontankundgebung auf befriedetem Gebiet, die nur dem Zweck der groben Störung einer anderen Kundgebung dient, hätte niemals so genehmigt oder gewährt werden dürfen. Die friedliche, angemeldete und genehmigte Kundgebung von ‚Karlsruhe wehrt sich‘ wurde dadurch verhindert.
Es geht hier um mehr, als nur um diese eine Situation am 11. März. Es geht um die Grundsatzfrage, ob sich deutsche Behörden und Polizeiführer noch an unsere Gesetze halten müssen - oder Menschen mit der „falschen“ politischen Ausrichtung (systemkritisch) willkürlich behandeln dürfen.
Es geht um die Frage, ob in Karlsruhe -ausgerechnet in der Stadt, in der das BVerfG seinen Sitz hat - Recht und Gesetze bestimmen - oder, ob hier bereits offen zu Tage getragene politische Unterdrückung herrscht.

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15 окт 2024

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Комментарии : 4   
@Morris1000100
@Morris1000100 7 лет назад
Niedlich, die zwei ... dumm, aber niedlich.
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