Soviel zum thema nachhaltigkeit wegen brandschutz ? Ich denke bei so einem haus ist der brandschutz nicht grösser oder kleiner wie in anderen häusern er wird bur virgeschoben damit man eine handhabung erreicht . Nutzen tut es niemand .
Sehr guter Vortrag! Danke. Bitte eine Rückfrage für mich im Osten: Ein Mehrfamilienhaus steht ohne Baugenehmigung im Innenbereich seit 1945 in Ost-Deutschland und ist im Katasteramt als „Wohnhaus“ deklariert. Der Absatz 5 des § 11 der Verordnung über Bevölkerungsbauwerke (Baurecht DDR) bestimmte, dass der jeweilige Vorsitzende des Rates des Baubehörde den Abriss und die Beseitigung dann nicht mehr verfügen darf, „wenn seit der Fertigstellung des Bauwerkes fünf Jahre vergangen sind“. Diese Vorschrift gilt nach Einigungsvertrag DDR-BRD bis zur Widervereinigung und deren Rechtsfolgen auch darüber hinaus. Ergo (da dieser Fall im Osten spielt und die DDR-Behörden das Haus nie beanstandet haben) : --- ) Bestandsschutz . Keine Baugenhemigung, aber es darf stehen bleiben, da legalisiert. Richtig ? ...demnach habe ich Glück, dass das Haus im Osten steht.
Wir haben eine ähnliche Situation. Nur, dass das Gartenhäuschen jetzt im Aussenbereich deklarierten Bereich steht. Vorher Innenbereich. Der Einigungsvertrag kann wohlwollend für uns sein.
Vielen Dank für das hilfreiche Video! Ein Haus zu kaufen welches anders als genehmigt gebaut wurde (Änderungen wurden im Zuge der Neubauerrichtung vorgenommen, ohne die veränderten Pläne beim Bauamt einzureichen), davon ist auch abzuraten, richtig? Eine 'Heilung' über eine nachträgliche Baugenehmigung ist ja ziemlich aufwendig und teuer.
Ich habe gerade die Situation das ich einen Gartenhaus errichten wollte und mich demnach beim Bauamt erkundigt habe. Diese haben dann mitgeteilt das ein Carport und ein Teil meiner Garage nicht genehmigt und eine Genehmigung benötigen. Ich habe das Haus vor 3 Jahren gekauft und war mir dessen garnicht bewusst. Die genannten Gebäude bestehen seit mehr als 10 Jahren.
@@noinoi4877 ich habe weder das Gartenhaus gebaut noch die Gebäude abgerissen. Ich hab mich mit nem Anwalt beraten und auf die Drohung des Bauamts gewartet. Kam nichts. D. ist und bleibt ein Land der Mauern
Kurz eine Frage, ich habe ein Wochenendgrundstück , besser gesagt eine Landwirtschaftliche Fläche gekauft ABER dort war schon lange ein Häuschen errichtet und ein Zaun komplett um das Grundstück und Stromanschluss hat es auch von EN-BW. Jetzt will ich das Grundstück verkaufen habe aber keine Pläne vom Häuschen und keine Genehmiegungen, weiß nicht was ich machen soll will keine Schlafenden Hunde wecken.Der Käufer besteht aber auf die Pläne sonnst kein Kauf. Als ich es gekauft habe, haben wir im Notar vermerkt "Bestandschutz" Häuschen + Zaun aber ich habe keine Papiere. Hatte das Grundstück drei Jahre und keine Probleme nur der verkauf macht ein Problem.
Hi Waldemar, ich kann dir bei der Frage keine Antwort geben, aber in Deutschland sind Leute so verrückt auf Gärten, dass du deinen auch noch an den nächsten (ohne Papiere) verkaufen kannst 😉
@@IntelliClipsAI hätte im leben nicht geträumt das alles so gut läuft, es waren viele interesennten da aber nur einer der Tatkräftig zahlen wollte und KONNTE, es hat alles reinbunglos geklappt. Also habe keine Schlafenden Hunde geweckt, im Flächenplan der Stadt war nichts vermerkt, den konnte man Online einsehen, die Nachbarshäuser 2 oder drei waren auch nicht vermerkt also der Passende Käufer wird sich schon bei dir melden ;-), ist die beste Zeicht zum verkaufen. Ich hab mein Grundstück schon gemocht musste aber 35km fahren und es war mir zu viel von der Zeit habe noch ein Haus... Aber so ein Grundstück ist schon was tolles war eine schöne Zeit...
Sehr gut und verständlich erklärt. Ich stehe gerade an dem Punkt, an dem wir Anträge stellen sollten. Aber ja, die Angst die Behörden auf uns zu hetzen bereitet mir Sorgen.
Ich hätte da ein paar Fragen zum Thema Bestandsschutz im öffentlichen Baurecht. 1. Gilt der Bestandschutz nur für die Gebäude eines bestimmten Unternehmens, oder gilt dieser auch dann noch wenn eine neue Firma mit einem neuem Namen gegründet wird und die Gebäude übernimmt? Beispiel: Ein Unternehmen, (Fa. Felix), errichtet seine Firmengebäude im Gewerbegebiet „Delta“ und erhält Bestandsschutz. Nach 15 Jahren fusioniert das Unternehmen mit (Fa. Xaver), wobei ein neues Unternehmen unter einem neuen Namen (Felix-Xaver GmbH) gegründet wird. Die Firmengebäude und der Ort bleiben jedoch dieselben (Gewerbegebiet „Delta“) und werden von der neuen Firma übernommen. - Gilt hier noch der alte Bestandsschutz der Fa. Felix weiter, oder wird dieser durch die Firmen-Neugründung unter einem neuen Namen unwirksam und es entsteht ein neuer Bestandsschutz für das neu gegründete Unternehmen (Felix-Xaver GmbH)? 2. Wie verhält es sich mit dem Bestandsschutz, wenn ein Industriebetrieb in einem Gewerbegebiet errichtet wurde, weil es zum Zeitpunkt der Firmengründung noch gar keine Industriebetriebe gab (vor 1962)? - Wird hier der Bestandsschutz höher gewichtet als die Einhaltung der BauNVO, was dazu führt, dass ein Industriebetrieb entgegen der BauNVO in einem Gewerbegebiet betrieben werden kann? Wäre nett wenn hierzu jemand etwas sagen könnte...
Wenn ein Haus über 120 Jahre alt ist (im Wohngebiet) und man nach dem erwerb,20 Jahre drin wohnt und man so dusslig war und nicht wusste das man beim kauf eine Bauakte mitbekommen sollte und auch der Notar es nicht für nötig hielt, sowas zu erwähnen. Ist das jetzt ein Schwarzbau ? Wie geht man damit jetzt um?
Vielen Dank für Ihre Frage. Ist denn klar, dass das Haus ohne Baugenehmigung gebaut wurde? In Ihrem Fall sieht es so aus, als ob die Stadt die Immobilie auch ohne Genehmigung dulden würde, das kommt auch häufig vor. Am besten erkundigen Sie sich direkt bei der Stadt - immer mit dem Risiko, auch "schlafende Hunde" wecken zu können.
@@duesselraum Habe bereits mit Bauamt gesprochen. Wegen umbau. Also sind sie geweckt. Ob es Schwarzbau ist,weiss keiner. Es gibt halt nur keine Bauakte. Habe grad heute jemand von der Gemeinde gefragt und der sagte, das es voll viele alte Häuser ohne Bauakte gibt.. und die haben somit bestand Schutz. Solange man nichts umbauen oder anbauen will,wird sich keiner melden. Und man könnte es auch legalisieren. Ist da was dran ?
@@AndFaf Grundsätzlich sollte die Nachgenehmigung in solchen Fällen möglich sein. Hierbei geht es vor allem um Angaben zur Statik, Brandschutz, Abstandsregelungen zu den Nachbarn, Energieverordnung und den Anschluss an die Kanalisation. Hilfreich ist hier ein Architekt, der Sie bei den Angaben unterstützen kann.
Kann doch nun wirklich nicht so schwer sein, eine Bauakte ordentlich aufzuheben. Dass in der Zwischenzeit zwei Weltkriege stattgefunden haben und man in den daraus resultierenden Wirren andere Sorgen hatte, wird gerne als Ausrede vorgebracht. Schloss Neuschwanenstein und der Kölner Dom sind übrigens ohne Baugenehmigung errichtet worden - diese Gebäude müssen auch abgerissen werden !!!
Danke für die vielen Informationen. Wenn der Bauträger bei einem Neubau, die einer nach der EneV vorgesehene,ventilatorgestützte kontrollierte Be- und Entlüftung nicht installiert ? Stattdessen baut er 4 Fensterfalzlüfter ein, korrigiert nicht das Lüftungskonzept. Schwarzbau?
Vielen Dank für Ihren Kommentar! In solchen Fällen handelt es sich gewöhnlich nicht um Schwarzbau, sondern um mangelnde Vertragserfüllung des Bauträgers mit dem Recht auf Nachbesserung bzw. Preisminderung. Hier sollte man jedoch immer einen genauen Blick in den Vertrag werfen und ggf. einen Rechtsanwalt sowie das zuständige Bauamt hinzuziehen, um Rechtssicherheit zu erhalten.