Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden benötigt, wenn ein Bauschaden festgestellt, ein Grundstück bewertet, ein Unfallschaden beurteilt oder eine Fehlerursache ermittelt werden.
Hier nutzt die SIHK die Fachkompetenz der Gewerbetreibenden und Freiberufler im Rahmen ihrer Zuständigkeit.
Mehr Informationen zum Sachverständigenwesen finden Sie hier: sihk.de/sachverstaendigenwesen.
21 июн 2023