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So gehen Sie mit einem Bußgeldbescheid um! 

Fachanwalt Henning Hartmann - Verkehrsrecht
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann aus Oranienburg bei Berlin zum Thema Bußgeldbescheid. Wie gehe ich am besten mit dem Anhörungsbogen um und was ist zu vermeiden. Herr Hartmann kennt die Antworten.
„Mein Name ist Henning Hartmann ich bin Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht in Oranienburg bei Berlin.
Thema Bußgeldbescheid. Viele Empfänger eines Bußgeldbescheides übersehen, dass ab 60 € Geldbuße ein Punkteeintrag in Flensburg erfolgt. Ich habe ihnen einmal ein Bußgeldbescheid mitgebracht, aus dem sie ersehen können, dass das geradezu hinterhältig klein formuliert ist, um tatsächlich die Leute vom Einlegen eines Einspruches abzuhalten, das kann man so sagen.
Wenn sie hier sehen: den Polizeipräsidenten in Berlin, vorne stehen drauf 150 € und wenn sie den Bußgeldbescheid umdrehen, dann sehen sie hier, ich habe es hervorgehoben, ganz klein die Mitteilung, dass ein Punkt in Flensburg eingetragen wird.
Man kann mit Recht davon ausgehen, dass es bewusst so klein geschrieben wurde, um die Leute dazu zu bringen, von ihrem Recht, dem Einspruchsrecht, keinen Gebrauch zu machen.
Zur Frage, wie begründe ich den Einspruch gegen einen Bussgeldbescheid, wenn ich jetzt keinen Rechtsanwalt beauftragen möchte. Da stellt sich die Frage der Formulierung, insbesondere natürlich, wenn es um Punkte oder sogar ein Fahrverbot geht. Zunächst mal ist wichtig zu wissen, dass sich niemand zum Sachverhalt selber äußern sollte, schon gar nicht in einer Form, die ihn selber belastet.
Ich gebe Ihnen ein Beispiel. Wenn sie auf einen Anhörungsbogen schreiben: ich konnte das Geschwindigkeitsbegrenzungsschild aus den und den Gründen nicht sehen, dann haben sie mit dem ersten Wort schon den ersten Fehler gemacht, sie haben nämlich ein Geständnis abgelegt zur Fahrereigenschaft, zum Tatzeitpunkt. Wenn dann das Foto aus der Akte eine Fahreridentifizierung nicht ermöglicht, haben sie einen großen Fehler gemacht.
Also keine Einlassungen zur Tat, die sich belastend auswirken können. Alles weitere, beispielsweise dann die Ansatzpunkte bei einer Geschwindigkeitsmessung, richten sich nach den eingesetzten Messverfahren und die Ansatzpunkte müssen sich dann aus der Akteneinsicht ergeben.“
Was ist Ihre Meinung zu dem Thema? Schreiben Sie es in die Kommentare.
Mehr Informationen unter www.ra-hartmann.de oder unter Telefon Nr 03301-536300 (Oranienburg)
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27 авг 2024

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Комментарии : 3   
@luisgroppel4133
@luisgroppel4133 6 лет назад
Vielen Dank! Sie schaffen es komplexe Themen sehr verständlich zu erklären. Weiter so👍
@fachanwalthenninghartmann-3768
Vielen Dank für's zuschauen und die netten Worte!
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