@@juhnsteuerberater Diese Steuergestaltung hört sich zwar sehr gut an, was aber wenn der Kredit abgezahlt ist und ich das Haus nicht verkaufen möchte. Was passiert wenn ich ohne Grund ein neues Darlehen mit 8% Zinsen bekomme von der Gesellschaft aus der Karibik und dieses Darlehen in Deutschland einfach micht nutze, aber eben die Zinsen bezahle, um Steuern zu vermeiden, würde das gehen? Die konkretere Frage ist da einfach, wie spare ich Steuern nach dem der eigentliche Kredit abgezahlt worden ist
Hallo Herr Juhn, mich würde sehr ihre persönliche Sichtweise des deutschen Steuersystems interessieren. Wenn sie könnten, was würden sie verändern, welche Steuern würden sie vielleicht hinzufügen oder streichen? Ist das System in Deutschland zu kompliziert/bürokratisch und wenn ja, wie könnte man das verändern?
Hallo IchbinsPogo, ich leite die Anfrage mal an Herrn Prof. Dr. Juhn weiter Ob daraus aber ein ganzes Video wird, kann ich nicht sagen - möglicherweise auch nur eine Instagram-Story. Ansonsten gibt es heute Abend auch einen Livestream, da könnten Sie ihre Frage auch gerne stellen. VG Das Juhn Partner Team
Spannend! Die Abschreibung gilt aber nur auf den Gebäudewert. Dafür kann man wiederrum Instandhaltung, Verwaltungsgebühren etc. ansetzen. Kommt wohl unterm Strich aufs gleiche raus.
warum mussten hierbei zwei luxemburger firmen dazwischengschalten werden? würde das nicht auch mit einem direkt-darlehen aus der karibik an eine deutsche firma (oder immobilien holding struktur) funktionieren?
Das habe ich mich auch gefragt! Ich kann mir eigentlich nur zwei Möglichkeiten vorstellen. Entweder war zufällig in diesem Beispielfall eine Firma in Luxemburg zwischengeschaltet, oder es gibt ein Gesetz, das verhindert Zinskosten von Darlehen einer Gesellschaft auf den Britischen Jungferninseln in Deutschland als Betriebsausgaben abzuziehen. Würde mich auch über eine Erklärung von Herrn Juhn freuen!
Mein Vorschlag wäre jetzt dass es mit der Zinsschranke nach 4h EStG zusammenhängt. Somit könnten die Zinsen in DE nicht sofort in VZ steuermindernd berücksichtigt werden bin mir aber nicht sicher.
Wie immer Klasse Video, allerdings wären hier noch einige Infos sehr interessant und wichtig um es richtig zu verstehen warum genau diese Struktur funktioniert über Lux und das nicht mit in Deutschland ansässigen Firmen geht :/
Hallo 1812641, grundsätzlich kann die Gesellschaft die das Darlehen gibt auch im Inland ansässig sein. Jedoch ist der Steuersatz, mit dem die Gewinne besteuert werden z.B. in der Karibik deutlich attraktiver. VG Das JuhnPartner Team.
Hallo Herr Juhn, seit einiger Zeit treibt mich die Frage um, wie man einen Immobilienkauf in der Verwandschaft steuerlich optimal gestaltet. Konkrete Situation: Reihenendhaus der Großeltern (noch lebend). Sie haben 3 Kinder, Haus soll nach Ableben an alle gleichmäßig vererbt werden, 2 wollen dann verkaufen, 1 (meine Mutter) will behalten und vermieten. Das Haus wurde von einer Maklerin auf 360.000€ bewertet, 20.000€ Miete wären realistisch. Ich als Enkel meiner Großeltern, würde die Anteile von den anderen 2 abkaufen. Somit hätte meine Mutter 1/3 und ich 2/3 des Hauses. Wie geht das steueroptimiert? Kann ich z.B. die Grunderwerbssteuer umgehen, indem ich die 2/3 von meinen Großeltern statt von ihren beiden Kinden abkaufe? Falls ja, gibt es eine Möglichkeit, dass der Kaufpreis erst nach Ableben der beiden fällig wird, damit sie noch bis zum Schluss mietfrei wohnen können und ich nicht die sonst anfallenden Zinsen und die Tilgung aus eigener Tasche bezahlen muss? Ich hoffe, das ist einigermaßen verständlich beschrieben. Ich (und einige andere vielleicht auch) würde mich sehr freuen, wenn Sie dazu mal ein Video machen könnten. Vielen Dank 🙂
Hallo, wenn du z.b. von deinen Großeltern 2/3 abkaufst würden die beiden Personen immernoch einen Pflichtteil aus dem letzten drittel bekommen müssen, und da bei geld alles aufhört könnte es sein das ihr danach zerstritten seid :( Beim Kaufen fällt das erstmal immer an, auch wenn ein erbe schnell weiterverkauft. Du kannst beim Abkaufen ein Lebenslangeswohnrecht einräumen dann können die dort leben, du kannst sie allerdings auch nicht umquatieren lassen... Das danach verstehe ich nicht^^ Du fragst ob du denen das haus Abkaufen kannst aber erst zahlen wenn sie nicht mehr Leben? Evtl. kann dir ein Notar helfen, du meinst sicher das du einen Kaufvertrag machst und den Verkaufserlös dann an die Erben gibst? Anstonsten kannst du ja zu einer X-Beliebigen summe abkaufen z.b. auch nur für 1€ oder du vereinbarst eine Ratenzahkung z.b. 120.000€ gesamt und die Zahlung soll über 10Jahre gehen mit 1000€ je Monat oder erst 500€ später 1500€ das könnt ihr frei gestalten wie ihr möchtet, du musst auch keine Zinsen Zahlen an die Großeltern wenn du dich mit denen einigst :) Auf welchen zeitraum planst du das denn? Monate oder eher 10Jahre ?
Vielen Dank für die Information, aber wieso wurde das Konstrukt über Luxemburg gemacht? Funktioniert das nicht auch direkt über deutsche GmbHs genauso?
Hallo port29dr, mit einer deutschen GmbH hätten Sie das Problem der Zinsschranke (§ 4h EStG) und der verdeckten Gewinnausschüttung. VG Das Juhn Partner Team
Letztens wurden mir 16% Rendite versprochen wenn ich mich mit 25 Tsd.€ an einem Wohnprojekt in Absurdistan beteiligen würde. Wäre das eine sichere Anlage ?
Hallo Herr Juhn, ich finde es klasse, die Steuern völlig legal zu minimieren. Es ist besser, wenn Kapital zu den wohlhabenden Menschen geht, als zu den armen.
Genau, denn die Armen sind sowieso nur Penner, die gewohnt sind vom deutschen Jobcenter oder Sozialamt auf Hartz4 Grundsicherung zu leben. Und die braucht man nicht zusätzlich unterstùtzen !!
Sehr interessantes Video. Wenn man die 60.000 Restgewinn mit Aufwendungen oder Geschäftsführergehalt (für sich selbst) noch drückt braucht man die Firma in der Karibik und Luxemburg doch nicht?
Die andere Luxemburgische Firma hat dann aber noch Steuern auf die Zinserträge zu zahlen oder kann ich diese mit den Zinsen welche ich an die Karibik Firma zahlen muss verrechen?
Hallo André, was die Besteuerung von Darlehenszinsen in Luxemburg angeht bin ich mir gerade unsicher, ob es da nicht Spezialvorschriften in Luxemburg gibt. Ansonsten kann Sie aber grds. die Zinsausgaben als Betriebsausgaben absetzen und so mit den Zinseinkünften verrechnen. VG Das Juhn Partner Team
Hallo. So wie ich das verstehe sind die Erträge dann irgendwann auf den Jungferninseln. Aber wie kriegt man die wieder da raus? Also in den wirtschaftlichen Kreislauf? Denn dann muss ja alles die limited kaufen (Auto, Privatleben usw)?
Ihre Videos sind alles sehr interessant. Nur eine Frage wird glaube ich nie beantwortet (auch hier)....ab wann lohnt sich das Konstrukt? Ab wann ein Kg immobilien eröffnen, ab wann Doppel GmbH usw. Denn das alles ist ja komplex und kostet sicher auch einiges an Beratung....