Ich meine, dass man Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten auch an Tagessätzen ausrichten sollte. Für einen Rentner mit 800€ Rente sind 50€ Bußgeld eine höhere Strafe als für jemanden der 8000€ zu Verfügung hat. Das ist ungerecht
Und Fußballer sollen dann Millionen zahlen, ist klar; dein System würde zwar Geringverdiener entlasten, aber die gesamte Mitte würde mehr zahlen. Es wird nicht gerechter, die sich rasen Leisten können werden es immer tun.
@@elorea warum soll ein suv Fahrer das 20 fache zahlen das ist doch Blödsinn... dann müsste ein Mercedes Fahrer das 100 fache und ein Ferrari Fahrer das 1000 fache und ein Bugatti Fahrer das 10000 fache zahlen oder wie... man brauch halt wenn man eine Familie hat ein größeres auto warum sollten die dann härter bestraft werden
Ein für mich wichtiger Satz ist nur ganz nebenbei gefallen. "Die Fahrerin sei schon wegen ähnlicher Sachen auffällig gewesen." Der Richter sollte erklären lernen. Ein großes Fahrzeug hat mehr Schadenspotenzial. Das ist klar. Nicht um sonst haben Lkw und Busfahrer so viele Auflagen. Wenn man dann noch lernressistent ist, ist eine Verschärfung der Strafe angemessen.
Es geht nicht nach Größe sondern nach Gewicht und Plätzen und Leistung...ein Sportmotorrad wiegt nicht viel, kracht es dir mit 350 irgendwo rein, spielt das keine Rolle mehr...
@@titfortatatoz5427 Naja, aber ich behaupte einmal dass ein gesunder Mensch ein heranstürmendes Motorrad mit 350 schon von weitem hören wird und ggf sogar in der Lage ist in Sicherheit zu springen, da der Querschnitt in der Regel nicht den gesamten Oberkörper verdeckt. Bei einem SUV sieht das schon anders aus.
@@animusnocturnus7131 " sogar in der Lage ist in Sicherheit zu springen," Bezweifle ich bei dieser Geschwindigkeit, da reagierst weder du noch der Fahrer! Außer du bist Spiderman oder so....
Würde ich komplett unterstützen, ist aber nicht wirklich das Hauptthema. Sollten zum Beispiel SUV Fahrer dann auch einen größeren Prozentteil ihres Einkommens zahlen? (Meiner Meinung nach ja)
Wenn man das Fass aufmachen will müsste man ja für alle anderen Fahrzeugtypen auch spezifische Anpassungen gemacht werden. LKW, Transporter, Kastenwagen, Kleinbusse, usw
"Bewegt sich die Überschreitung im Bereich unter 10 km/h, ist außerhalb geschlossener Ortschaften mit 60 Euro zu rechnen. Ab 11 km/h droht ein Bußgeld von 70 Euro. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 bis 20 km/h bringt ein Bußgeld von 240 Euro sowie einen Punkt in Flensburg mit sich." Soviel zu Gefahrgut lkw.
@@TheSpeedbones Kann sein aber wenn man das zu diesem Verhältnis hochrechnet dann wäre man beim LKW schon bei mehreren Monatslöhnen und langes Fahrverbot
Ich würde es so gestalten, wie in manchen anderen Ländern. Die Höhe des Bußgeldes wird aus dem geschätzten Einkommen ermittelt, ähnlich wie bei Tagessätzen bei gerichtlichen Geldstrafen. Spitzenverdiener werden sich wohl kaum ärgern, wenn sie 100€ zahlen, weil sie 21 km/h zu schnell waren. Das einkommensabhängige Bußgeld wäre dann schon eher ein Ansporn, sich einfach mal an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten. Zumal SUV fahren nicht gleich heißt, dass man viel Geld hat. Siehe Dacia Duster, Listenpreis 14.550€.
Klingt gut ist aber ein enormer Aufwand und derzeit haben wir schon viel Bürokratie. Die arme Verkehrspolizei oder es gibt den Bescheid dann halt nur noch schriftlich wo man dann Aufmitwirkugn hofft + Fristen und hat einen enormen Extraaufwand alleine schon für die Ermittlung. Weiß nicht ob sich das finanziell lohnt für Deutschland.
@@dargus1718 Inwiefern ist dies ein großer Mehraufwand? Gegeben der Tatsache, dass reguläre Bürger auch Steuern zahlen, sollte es kein Problem sein, Tagessätze anhand des Einkommens auszugeben. Ob man nun 50€ oder 0,5 Tagessätze verlangt, ist für Polizei und Gerichte scheißegal.
@@dargus1718 An anderen Stellen wir viel mehr teurer Aufwand betrieben. Hier wäre das mehr als angebracht. Für die Polizei würd sich nicht wirklich etwas ändern.
@@brokkoli420 Nein ich meinte von der Rechnung her das finanziell mehr dabei herauskommt, wenn Beamter XY über Staatsanwalt XY via Post das Einkommen ermittelt. (Das sind Beispiele), da bezweifle ich das auf die Masse gesehen am Ende mehr bei rumkommt, wenn man das mit den Arbeitsstunden und Stundelohn der Beteiligten gegenrechnet. An und für sich find ich die Idee gut aber dafür müsste erstmal die Digitalisierung voran kommen um es auch kosteneffektiv umsetzen zu können.
@@dargus1718 Das ist ausnahmsweise mal kein Problem mit Digitalisierung, sondern mit Datenschutz. Die Schnittstellen sind längst alle gegeben, aber selbst bei Gerichtsverhandlungen darf aus Datenschutzgründen keine (automatisierte) Abfrage der Steuerdaten beim Finanzamt erfolgen. Wäre also vom Gesetzgeber binnen Wochenfrist (nya, vielleicht auch einem Monat, soll ja nicht so schlampig umgesetzt werden wie andere Gesetze und Verordnungen der jüngsten Zeit) zu erledigen, wenn gewollt...
Elektrofahrzeuge sind auch deutlich schwerer als der "Normalfall" und haben zudem oft einen längeren Bremsweg (Gewicht, schmale verbrauchsoptimierte Reifen). Sind deren Verstöße dann aufgrund des höheren Schadenspotentials auch stärker zu bestrafen?
Wo hast du denn diese Fakenews her? Gewicht ID3= 1,8-1,9t Gewicht Audi Q5=1,8-2t oder eben Tesla M3=1,8-1,9t und vergleichbar Ford Mondeo 1,7t. Also Marginal. Also bevor du Fakenews verbreitest, mach dich erstmal schlau.
@@Tobis_Tricks Naja ein ein Renault Zoe zum Beispiel, der auf dem Clio basiert, wiegt 1502-1577kg. Der Clio hingegen 1055-1280kg. Im ungünstigsten Vergleich über 150% - also keineswegs Fake"news". Außerdem sind manche SUV auch nur leicht höhergelegte "normale" Fahrzeuge und somit ist der Unterschied dort auch nur marginal. Ich wollte ja auch nicht die heilige Kuh Elektrofahrzeug angreifen sondern habe nur eine rhetorische Frage gestellt. Man könnte die Frage ja auch auf e-SUVs ausweiten...
@@stefankirsch875 Witzig dass du deutsche Sportwagen mit Amerikanischen E-Fahrzeugen vergleichst. Vergleich doch mal Konzernweit. bspw ID3 (35,8m) und GolfPlus (36,6m)) oder Dacia Spring (36,1m)) und Dacia Duster (36,8m) da fällt der Unterschied schon deutlich kleiner aus, bzw schwindet völlig.
Nach der gleichen Argumentation müsste ich bei dem gleichen Verstoß mit einem Motorrad weniger zahlen, da ich ein geringeres Risiko habe und die Wahrscheinlichkeit eines Unfalles durch die deutlich kompaktere Bauweise deutlich geringer ist. 50€ wäre ausreichend. /s
Also ich hab mich mit meinem Motorrad noch nicht bei Rot über eine stark befahrene Kreuzung getraut. Und bei der Art und Weise, wie manche Brüder und Schwestern fahren sind die Strafen und die Konsequenzen bei Fehleinschätzungen noch lange nicht hoch genug. Jetzt am Wochenende erst wieder erlebt, wie es manche einfach nicht schaffen mal die 100 Meter durch die Ortschaft unter 100 zu fahren.
Ich finde Bußgelder müssen sich nach dem Gehalt des "Schuldners" richten. Das Gleiche Vergehen kosten bei gleicher Summe bspw. einen einfachen Maurer mehr, als den Manager. Dem einen tut es weh und er lernt daraus, der andere nimmt das gar nicht wahr und macht weiter wie gehabt.
Würde ich auch zustimmen. Mein Sohn wurde mit 0,6 Promille auf einem E-Scooter angehalten. Die ca. 520,-€ Bußgeld waren für ihn fast sein ganzes Ausbildungsgehalt (620,-€).
Gute Idee, hat nur einen Haken. Das würde bedeuten dass Obdachlose oder generell Sozialhilfeempfänger oder Ausländer ohne Gehaltsnachweis generell ungestraft davon kommen würden.
Ich bin auch der Meinung dass es sich nach dem Gehalt richten müsste denn bei den heutigen Strafen die ja immer noch viel niedriger sind als im Ausland stört es einem wohlhabenden Geschäftsmann herzlich wenig weil er das Ticket aus der Portokasse zahlen kann. Jemand aber der nur Mindestlohn bekommt für den tut selbst diese Strafe ziemlich weh. Daher müssten die Strafen dem Gehalt angepasst werden damit auch dem wohlhabenden es richtig weh tut.
Was aber, wenn der Fahrer gar kein Gehalt bzw. Einkommen mehr hat, weil er nur noch von seinem Besitz lebt? Oder was wenn der Fahrer kein Einkommen hat, weil er vom Geld der Eltern lebt und immer den Ferrari seiner Eltern nimmt?
Gewisse Leute lassen sich von Bußgeldern kaum abschrecken. Selbst wenn diese progressiv statt "nur" proportional zum Einkommen sind (wie die Einkommenssteuer) oder proportional zum Quadrat des nenn-Spritverbrauchs in Litern oder Leistungsaufnahme in kW. Was hilft, neben genug Kontrollen, ist ein ausgeklügeltes Punktesystem, damit einhergehend mögliche Sanktionen bis hin zum Verlust der Fahrerlaubnis. Gewisse Leute sollten kein Kraftfahrzeug nutzen dürfen - zumindest für ein paar Jahre in denen man mal in Ruhe nachdenken kann. In öffentlichen Verkehrsmitteln auf dem Fahrrad oder zu Fuß wo man nicht in einem Prollpanzer sitzt.
@@lx2222x Die Fahrerin wurde nicht ungerecht bestraft. Sie hat den Verstoß selbst zugegeben. Achja, mit "Punkt" machst du deine Aussage nicht aussagekräftiger. Das sorgt eher dafür, dass man dich nicht mehr ernst nimmt.
Nicht nach der art des autos soll die Strafe geregelt werden, sondern es sollte einfach auf das Einkommen berechnet werden, das ist einfach das fairste.
Ist das BußGeld für LKW's und Busse dann an das Gewicht oder deren Breite gekoppelt? Sind Landfahrzeuge dann hochgradig gefährlich? Müssen dann überwichtige Menschen mehr KFZ-Steuernzahlen, da diese erhöhten Verbrauch und damit eine erhöhte Belastung verursachen könnten? Liege ich wohl absolut falsch mit der Annahme das der Fahrer verantwortlich ist und nicht das Fahrzeug. Ich fahr kein motorisiertes Fahrzeug :D
Meines Wissens nach sind LKW Fahrer in vielen fällen die Angearschten. Also ja, dass Fahrzeug beeinflusst die Schuld- und Straffrage. Aber beim durchfahren von Rotphasen wird scheinbar kein Unterschied gemacht. Und gerade da wäre es ja mit am Sinnvollsten.
@@urlauburlaub2222 na das ist ja Mal Blödsinn, wenn man den Führerschein macht, sollte man sich auch darüber bewusst sein, dass ein zb größeres oder schwereres Auto ein anderes Fahrverhalten hat, wenn man das schon nicht in den Kopf bekommt wird man an anderen Regeln verzweifeln und den Führerschein relativ schnell wieder abgeben müssen.
@@urlauburlaub2222 "Dann fahren keine Frauen und Migranten mehr diese Dinger" - Musst nicht böse sein, nur weil der Hussein mit der Lena-Sophie auf dem Beifahrrersitz dich auf deinem Lastenfahrrad im GLC überholt hat.
Bisschen dumm, da fast alles heutzutage als SUV verkauft wird, weils so beliebt ist. Viele dieser "SUVs" sind nicht größer und massiger als ein Kombi oder Familienvan. Und da geht's weiter. Hohes Bußgeld im SUV, aber nicht in nem großen Kombi? Oder nem Transporter? Man sollte die Strafen eher ans Gehalt anpassen oder sonst gerechter Verteilen. Ich fahre selbst kein SUV aber mich würde sowas echt aufregen...
Abseits der rechtlichen Bewertung wäre aus meiner Sicht zunächst festzustellen, ob die Unfallschwere bei der Frontalkollision von Verkehrsteilnehmenden mit SUVs tatsächlich regelmäßig höher ist als bei kleineren PKW. Angesichts der Schutzmaßnahmen moderner Fahrzeuge würde ich daran zweifeln.
Ganz genau, wenn man so argumentiert müssten auch Autos die 20 Jahre und älter sind höher bestraft werden, weil damals noch nicht/kaum auf Unfallschäden/Fußgängerschäden optimiert wurde.
Bekommt dann ein Dacia Duster ein gleich hohes Bußgeld wie ein BMW X5 oder AUDI Q7? Und wie sieht es mit Vans und Transportern aus? Viele ältere Leute fahren übrigens inzwischen (oft ältere) SUVs weil sie von der Einstiegshöhe bequemer sind und ihren körperlichen Einschränkungen entgegen kommen, aber das ist vielleicht auch nur auf dem Land so...
Einen SUV anders zu bestrafen als zb einen Golf widerspricht der Stvo. Es gilt für Fahrzeuge bis 3,5t und darüber. Ob der Golf 1,6t wiegt oder ein X5 mit 2,2t. Dazu kommen noch Sonstige Fahrzeuge bis 3,5t wie Transporter. Ein Transporter wiegt leer um die 1,6t - somit soviel wie ein Golf und weniger wie ein SUV.
Bester Vergleich ist doch, eine s klasse ,dann ein kia Sorento suv , lada nica ist sogar ein suv...und was ist mit dem suzuki jimmy. Eine f klasse ist ein Jeep und damit ok, oder gleich ein RAM 2500. Wenn man sich die kanten von manch einen neuen Auto anschaut, dagegen ist die haube von einem q7 weich.
Ich hatte einmal einen Fahrradunfall mit einem Suv. Das Auto selber war kein Problem, an der Karosserie habe ich mir kaum weh getan. Er hatte aber einen Ramschutzbügel. Also ein hates Edelstahlrohr vor der Motorhaube Das Ding hat echt weh getan und daran habe ich mich verletzt. Ich denke, wer so ein Ding am Auto hat und nicht beweisen kann, dass er es braucht, sollte nehr Strafe bezahlen. Wer tatsächlich z.B. im Schwarzwald wohnt, hat ja ein erhöhtes Risiko für Wildunfälle. Wenn solche Leute Ramnschutzbügel haben, finde ich das okay, die benutzrn das für ihren Schutz. Wer mit seinem Auto aber in der Grosstadt rumfährt und so einen Bügel nur aus Designgrpnden hat, der sollte bri Unfällen mehr zahlen, weil eine unnötige Gefahrenquelke geschaffen wird.Alle Suvs generell zu verdamnen, halte ich für unsinnig. Das Gericht irrt sich da. Die meisten Suvs sind nicht besonders "kastebförmig" gebaut. Ein Porsche Cayenbe sieht aus wie jeder andere Porsche auch, nur etwas höher. Er sieht nicht wie ein Kasten aus.
Warum sollte ein Autobesitzer sein KFZ durch wild umherfahrende Radfahrer seine Motorhaube oder sogar Kühler beschädigen lassen? Da ist so ein Rammschutz etwas sinnvolles. 😛
Generell ein höheres Bußgeld für SUVs fände ich nicht sonderlich klug. Ich würde zumindest in diesem Fall es eher begrüßen ein höheres Bußgeld zu verhängen das es ja anscheinend nicht der erste Verstoß in der Richtung war und das schon mehrfach vorgekommen ist (das Bußgeld in der regulären Höhe also nichts zu bringen scheint). Ansonsten fände ich es natürlich schön hier die Bußgelder auch auf Tagessätze umzustellen. So würden die Bußgelder alle in gleichem Maße betreffen. Für so eine Änderung müssten aber erstmal die Behörden vernünftig vernetzt werden damit es keinen zu großen Overhead gibt.
Es geht doch nicht allgemein um SUVs, es geht um Karren ab 2 Tonnen. Diese Karren kosten 70.000 aufwärts. Auch geht es / ging es nicht wichtiges Wort "generell" um eine Erhöhung. Nicht einmal um grundsätzliche Erhöhung. Ich lasse den Text von WBS weg, das höhere Bußgeld wurde ja nur verhängt weil die Frau dagegen klagte. Klartext sie ist wohlhabend und heult wegen den 200 € herum. LG
@@lebensgrundlagecottbus4847 Möglich, aber hier in dem Video war explizit von SUVs die Rede. Und im Grunde ist es ja auch komplett egal ob es ein SUV ist oder etwas anderes über 2t ist.
@@MrWulf81 "" Möglich, aber hier in dem Video war explizit von SUVs die Rede. "" Eine Person, deren "Brötchen" das hier ist, sagte SUV. Das ist aber einfach falsch. Herr Anwalt nutzt gern Vereinfachungen. Ein "hochbeiniger" Dacia Dogger als Bsp ist auch ein SUV. "" Und im Grunde ist es ja auch komplett egal ob es ein SUV ist oder etwas anderes über 2t ist. "" Nein ist es nicht. Es ist ein Unterschied ob ich beruflich mit dem LKW unterwegs bin oder charakterlich nicht gefestigt bin und daher einen der Riesenkarren bewege. Ich erinnere, der Einwand mit den 2 Tonnen stammt von mir.
@@lebensgrundlagecottbus4847 Ich bin hier natürlich (auch wenn das Gesetz das scheinbar nicht explizit vorsieht) nur von PKWs ausgegangen. Warum hier PKWs und LKWs überhaupt zusammengewürfelt werden ist mir schleierhaft. Ich kann mich hier auch nur auf Aussagen berufen die im Video getroffen wurden (ob die nun vereinfacht wurden oder nicht), da externe Quellen für mögliche Leser eines Kommentars nicht direkt ersichtlich sind. Versteh mich hier auch nicht falsch, wenn ich das zu bestimmen hätte, hätten die SUVs die als Einzelwagen die Grenzen für die Abgaswerte nicht einhalten auch keine Straßenzulassung bekommen (was ja so ziemlich alle Modelle auf dem Markt sind).
1:31 Wer der Meinung ist, ein SUV wäre fürs Gelände, der denkt auch Kühe sind lila-weiß a lâ Milka. Als Sohn eines Jägers mit eigenem Revier und dahingehend auch 2-3 organisierten Drückjagden pro Jahr mit 30-40 Teilnehmern, gibt es doch schon den ein oder anderen "Jäger", der mit einem SUV zum Treffpunkt im Wald kommt. Und - überraschung - die supertollen SUVs sind die einzigen, die von den andern Teilnehmern mit richtigen Geländewagen (z.b. die alte G Klasse) ausm Matsch gezogen werden müssen, weil sie stecken bleiben. Ein SUV ist ehr ein übergroßes Auto bei dem man bequem ein-/aussteigen kann und durch die erhöhte Sitzposition einen besseren Überblick über die Straße hat. Aber mit Geländefahrzeug hat das rein gar nichts zu tun. Sonst würde es nicht "Sports Utility Vehicel" sondern "Terrain Utility Vehicel" heißen.
Eine gewisse Geländegängigkeit ist bei einem Allrad SUV schon vorhanden - nur eben nicht vergleichbar mit einem Geländewagen mit Starrachsen, Geländereifen und 3 Differentialsperren. Ein reiner Geländewagen mit Reifen optiomiert für Offroad ist halt nur bedingt für schnellere Straßenfahrten geeignet. Der SUV ist damit ein Kompromiss der für beides nutzbar ist, solange das Gelände nicht zu extrem ist
@@simonm1447 Dass ein Geländewagen nicht für schnellere Straßenfahrten geeignet ist, ist völlig klar, war aber niemals gegenstand meiner Aussage. Ich habe mich auf Herr Solmeckes Aussage bei 1:31 bezogen (habe ich mal in meinem Ursprungspost ergänzt, dass es nicht zu weiterer verwirrung kommt). Dort meinte er, dass SUVs fürs Gelände gedacht sind, was schlicht falsch ist.
… und bei der Betrachtung fehlt noch die große Gruppe der Crossover. Also ganz normales Auto mit der Optik der SUVs. Da wird sich der Amtsrichter mit seiner Argumentation ganz schön schwertun ;-)
In meinen Augen ist ein SUV ein PKW wie jeder Andere. Wofür hat man denn die Unterscheidung in LKW und PKW? Auch bei der Kastenform ist das ja kein Alleinstellungsmerkmal. Ich finde einen BMW X5 weniger kastenartig als einen VW Bulli. In meinen Augen ist diese Entscheidung eine reine Schikane…
@@hansdampf2084 Ich beschwere mich an der Stelle gar nicht über irgendwelche Kosten, sondern eher über die Willkür bei klar geregelten Rechtssachen und den meiner Meinung nach inhaltlich falschen Begründungen.
Generell sollten Bußgelder an das Einkommen gekoppelt werden und nicht an den Fahrzeugtyp, sofern davon keine außergewöhnliche Gefährdung ausgeht, die dann aber zusätzlich zu berücksichtigen ist.
@Secret Smurf Es können auch Hartzer zu Tagessätzen verurteilt werden, warum sollte dann ein ans Einkommen gekoppelte Bußgeld nicht funktionieren? Ansonsten wird halt der Wagen versteigert (oder verschrottet, je nachdem was mehr Geld einbringt 😁).
Ich bin ganz bei dir. Das kam mir schon komisch vor, als ich dss das erste mal gehört habe - jede Kraftfahrzeugklasse einzeln zu bewerten, hat nichts mehr mit dem Bußgeldkatalog zu tun. Mit den CO2-Emissionen hat das natürlich auch nichts zu tun, wir reden hier von der Gefährdungslage für andere Verkehrsteilnehmer bei ner roten Ampel
Ein höheres Bußgeld zu verlangen, weil der Wagen besonders groß ist, halte ich für nachteilhaft. Welcher Punkt hier allerding ruhig die Höhe bestimmen darf, ist, wie häufig die fahrende Person bereits gegen geltene Verkehrsgesetze verstoßen hat. Wenn ich das rihctig verstanden habe, wurde wohl schon öfters mal ein kleiner Verstoß begangen. Da also eine höhere Strafe zu verlangen, empfinde ich als gerechtfertigt. ABER nicht weil jemand nen SUV fährt.
dass eine Anhäufung zu höheren Strafen führt, ist seit Jahrzehnten gegeben - ein zigfacher Verstoß gegen das Parkverbot bspw kann zum Fahrverbot führen.
Wo zieht man da die Grenze? mein Auto (Opel Crossland) wird als CUV bezeichnet. Fällt das mit da rein? Das Vieh wiegt nur ca 1,1 Tonnen und ist damit leichter als manche Kompaktklasse und hat nur ne kleine Motorisierung (1,2l 110PS). Auch sowas dümpelt im SUV Bereich Rum, es sind halt nicht nur die dicken Panzer.
Solche Urteile lassen mich immer an unserem Rechtsstaat zweifeln. Zum gibt es diese Urteile meist an Amtsgerichten. Diese werden dann später korrigiert. Aber diesen Instanzenweg ist unnötig.
@@blazepanda Jedes Mal das Einkommen zu erfassen, ist doch irrer Aufwand. Wie soll das administrativ umgesetzt werden? Kommen sozial gestörte Kreuzzügler auf solche Ideen?
@@blazepanda Die Diskussion geht immer mehr am Thema vorbei. Der Ausgang war, dass ein Fahrer eines größeren Autos zu höherem Bußgeld verurteilt worden ist. Weder sein Einkommen noch die Höhe des Bußgeldes an sich war Thema. Zur Einkommenskopplung habe ich mich schon geäußert. Wenn Du höhere Bußgelder willst, ist das neues, drittes Thema. Kann man drüber nachdenken, hat aber auch nichts mit dem Ausgangsproblem zu tun.
Wie kommst du darauf, dass die Sorgfaltspflicht bei einem kleinen Fahrzeug niedriger als bei einem größeren ist? Wenn überhaupt, ist dies bei eher moderneren Autos mit Assistenzsystemen der Fall.
Irrtum! Der Fahrweise nach eher absolut keine Sorgfaltspflicht! Absichtlich über Bürgersteige mit Nötigung von Fußgängern, nicht ein wenig Spurhalten, Geschwindigkeit sowieso nicht und Abstand erst Recht nicht! "Ich sitze ja höher und sehe besser!" Ach echt??? Und wieso fährst Du wie eine besengte Sau über Rot, Sperrflächen und zu schnell (aber auch zu langsam)??? Ich habe auch gehört, dass man zu SUV auch gerne "Spi*n*r und Vol*p*st*n" sagt.
Ich fahre einen SUV. Und das hängt damit zusammen, dass ich drei Kinder habe, die auch diversen Hobbies nach gehen. Ausserdem brauch ich in hin und wieder als Zugfahrzeug. Und das geht halt eben nicht mit einem Polo. Und mich ödet es an, hier von irgendwelchen gründenkenden Menschen da diszipliniert zu werden. Ach ja: Mein anderes Fahrzeug mit dem ich öfters unterwegs bin ist ein Smart.
Drei Kinder mit Hobbies wäre eher ein Argument für einen Kombi als einen SUV, oder nicht? In so einen schwedischen Ziegel bekommst du deutlich mehr rein als in den größten SUV 😉
@@alphonsbretagne8468 ursprünglich wollte ich einen Bus. Großer Kombi wäre sicer auch eine Möglichkeit. Aber ich find den SUV einfach richtig gut zum beladen. Der kleine SUV war damals zudem günstig zu haben.
Ich finde die Definition 'SUV' immer noch schwierig... beispielsweise einen alten Land Rover Defender mit 122 PS und einer Höchstgeschwindigkeit von circa 140 km/h mit dem Label 'Sport' (S in SUV) zu versehen, passt doch irgendwie nicht!? 🤔
Ja.. man muss da differenzieren zwischen: Nutzfahrzeug fürs Gelände und Kleinstadtpanzer, der mit den Radkästen im Gelände untergehen würde und wo es bei nem unbefestigten Feldweg schon kritisch wird.
Ich kenne einige Leute, die mit „ihrem“ SUV überhaupt nicht zurechtkommen. Wenn man sieht, wie die Parken und dann losheizen, kann man davon ausgehen, daß sie nicht 100 % in der Lage dazu sind, so ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen ?! Für solche Leute sollten spezielle Fahrtrainings, und zwar kostenpflichtig, eingeführt werden. Auch die Steuern, die Versicherung und der Bußgeldkatalog sollten hierfür angepasst werden .
@@stefankirsch875 Ich meinte nicht generell den Führerschein als Vorraussetzung, sondern das physische und psyschische Einschätzungsvermögen der Besitzer eines solchen Fahrzeuges. Viele verstecken sich ja hinter dem Punkt des bequemen Ein - und Ausstiegs. Wie gesagt, Viele unterschätzen die Leistung und Außmasse solcher Fahrzeuge komplett !
Der Unterschied zwischen "Geldstrafen" und "Bußgeldern" ist Ihnen bekannt? - Nach Ihrem Kommentar zu urteilen, wohl nicht. Geldstrafen werden immer am Einkommen festgemacht ("Tagessätze"), Bußgelder dagegen sind in einem Bußgeldkatalog festgeschrieben. Es ist halt ein Unterschied, ob man aufgrund einer Straftat von einem ordentlichen Gericht zu einer Geldstrafe rechtskräftig verurteilt oder von einer Behörde aufgrund einer Ordnungswidrigkeit mittels eines Verwaltungsakts mit einem Bußgeld belegt wurde.
@@EricMustardman Darum schreibe ich Strafe und nicht Straftat. Jede Strafe oder auch Busgeld, sollte im % am Einkommen festgemacht werden. So wäre bspw. eine 8% Strafe für kleine Einkommen ebenso wirksam, wie für Große.
@@DanLekin Genau, freie Fahrt für reiche Bürger. Btw, wurde neulich geblitzt, 21 Km/h zu schnell. Ich habe mir einfach für diesen Abschnitt der Straße, eine höre Geschwindigkeit gekauft. Ich kann mir das leisten 😁
@@mikeh4mmmer Mein Kommentar sollte auch etwas provozieren. Ich wurde in den letzten 20 Jahren erst 2x geblitzt mit je 15km/h zu schnell. Life hack: Die Tachogeschwindigkeit der Beschilderung anpassen +10%.
In der Schweiz werden bei besonders schweren Verkehrsverstößen Geldstrafen in Form von Tagessätzen verhängt, die sich am Einkommen orientieren. Eine Multimillionärin musste mal 200000 Franken bezahlen. Eine Beschlagnahme des Autos ist auch möglich.
@Kanzlei WBS Ich habe mal eine Frage zum Urheberrecht. Wenn man ein Beispielbild als Thumbnail für ein Video sucht, kann man dann einfach ein Bild von einem anderen Kanal nehmen, weil der andere RU-vidr es ja bereits veröffentlicht hat, oder muss man erst um Erlaubnis fragen? Mir ist nur grade die Frage aufgekommen, weil mir der Hyundai Kona mit dem Kennzeichen aus Fulda vom Kanal "Michael Schmitt B.E.N" so bekannt vorgekommen ist.
Ich bin kein Fan von SUVs, aber "einfachmal so" höhere Bußgeld und Fahrverbot ist schon hart. Man könnte natürlich den Bußgeldkatalog erweitern auf Gewicht, Größe etc. , aber damit macht man die Sache nur komplizierter.
Grüße aus Italien, hier wimmelt es mittlerweile von SUVs. Einkaufen wird für mich oft zur Horrorfahrt, da auf den kleinen, von Bäumen und Gräben umschlossen Straßen eh schon kaum Platz ist. Ich bevorzuge sogar entgegenkommende LKWs, da die sich ihrer Größe immerhin bewusst sind und entsprechend vorsichtig fahren. Das kann man von der Mehrheit der suv Fahrer nicht behaupten. Vielleicht fühlt man sich in einem so hohen und breiten Geschoss ja sicherer, vor allem wenn man die Dellen im Boden nicht so merkt wie in meinem kleinen Opel? Fakt ist aber, dass diese Wagen größer und breiter sind. Das merkt man auf der Straße und auch auf dem Parkplatz. Der Gesetzgeber sah solche Autos nicht vor, aber nun sind sie da. Die Frage ist, was machen wir nun?
Ich ärger mich auch immer wenn ein solcher SUV in der Baustelle versucht auf der 2,10 Meter schmalen Spur sich nicht trauen Lastwagen zu überholen und den Verkehr aufhält weil er über alle Linien fährt und ständig bremst. Entweder weiß man das sein Auto schon über 2,10 m breit ist und hinter den LKW gehört. Oder man hat ein kleines Auto das locker auf die schmale Spur passt und locker vorbei passt. Oder wenn ein SUV Fahrer gleich zwei Parkplätze belegt, weil der Fahrer nicht weiß wie breit sein Fahrzeug ist.
Wir regen uns über solche FIAT 500 Schleicher auf die so tun als wären sie ein Rennwagen aber auf der Straße keinem die Butter vom Brot ziehen. Geringverdiener!
What? WTF? Bloß weil ich darauf angewiesen bin regelmäßig mit einen Zugfahrzeug zu fahren, dass einen großen Anhänger ziehen darf und ein Sprinter für die privaten Zwecke schwachsinnig ist, soll ich höhere Bußgelder zahlen und schneller die Fahrerlaubnis verlieren? Wobei diese dusselige Urteilsbegründung ja auch auf alle Nutzfahrzeuge zutreffen würde. Auch auch die neuen Streifenwagen, Rettungswagen, Feuerwehrfahrzeuge, Notarztfahrzeuge, LKW und so weiter. Diese Urteilsbegründung ist doch ideologiebasiert. Wenn es nicht um Anhänger ziehen ginge, würde ich einen Focus fahren. Schon wegen der Unterhaltskosten. Sachma, habe ich neuerdings eine schwere psychische Erkrankung oder hat noch einer das Gefühl, dass da draußen die Anzahl von Verrückten immer größer wird und eine Vielzahl davon auch noch wichtige Ämter besetzt? Leider verstärkt sich zunehmend der Eindruck, dass sich bei Politikern und Richtern die Betriebsgefahr in den letzten 30 Jahren verhunderfacht hat.
Habe mittlerweile auch das Gefühl, dass die SUV's für viele echt ein gutes Feindbild bieten. Weitergedacht wird da leider nicht. Das ist echt bescheuert man
@@toastgesichtka461 Naja, dass heutzutage so viele SUV gerade bei Menschen die die Kisten eigentlich so gar nicht brauchen würden im Einsatz sind sehe ich auch nicht mit Freude. Haben hier eine Menge Muttis mit riesigen SUV die die Karren nur gebrauchen um die Kinder 1200 Meter zur Schule zu fahren, 900 Meter zum Discounter, ein paar einstellige Kilometer zur Arbeit und Sonntags mal innerhalb der selben Stadt zur Oma. Da weiß ich auch nicht, ob das für die das richtige Auto ist. Da wäre bei so manchen ganz sicher ein Klein- oder Mittelklassewagen geeigneter. Zumal die dann oft nicht mal die Fähigkeit besitzen mit den Abmessungen so großer Autos klar zu kommen. Brauchen dann die gesamte Fahrbahn der Nebenstraßen für sich und parken kreuz und quer. Aber vorschreiben will ich natürlich niemandem was er fährt, auch wenn ich es bei einigen für ungeeignet halte. Aber mit solchen Argumentationen bringt man eine Ideologie auf, welche diejenigen die auf schwerere Autos angewiesen sind gleich in Sippenhaft nehmen. Spielt doch keine Rolle ob Wohnwagen, Pferdeanhänger, Bootstrailer oder Nutzanhänger - da braucht es halt größere schwere Autos mit mehr Leistung um die ziehen zu können. Würde auch lieber einen viel praktischeren Transit Tourneo Bus oder T6 fahren, aber die spinnen ja vollkommen mit den Preisen. Da musste eben zugegriffen werden als ein gutes Angebot für ein gebrauchtes Zugfahrzeug da war.
"soll ich höhere Bußgelder zahlen und schneller die Fahrerlaubnis verlieren" Sie wissen aber schon, dass es dagegen einen ganz einfachen Trick gibt, um es gar nciht soweit kommen zu lassen?
@@johnscaramis2515 Ja, John. Natürlich. Aber niemand kann sich davor schützen irgendwann doch ein Augenblicksversagen hinzulegen und einen Unfall zu verursachen. Bisher habe ich das genau einmal vor gut 30 Jahren geschafft. Seitdem mir bestenfalls mal die Frontschürze angeknackst beim Einparken in Dunkelheit, aber so unrealistisch bin ich nun auch wieder nicht mich hinzustellen und zu sagen „Nee, ein Unfall, nee mir könnte das nie wieder passieren“. Kann doch schon ausreichen die Geschwindigkeit eines anderen falsch einzuschätzen. Ich muss aber zugeben, dass ich an anderer Stelle im Verkehr nicht immer ganz so artig bin. Ich schaffe das regelmäßig die Höchstparkdauer zu überschreiten, wenn ich mit aufsichtspflichtigen Patienten/Patientinnen bei Ärzten bin. Da sammele ich schon eine Menge Verwarnungsgelder, weil ich einfach nicht weglaufen und mal eben das Auto umparken und neuen Parkschein kaufen kann. Ach ja, und geblitzt wurde ich mit 34 km/h auch schon in einer 30er Zone. Hatte versäumt am Straßenrand den LKW vor dem Verkehrsschild wegzuräumen. Ansonsten war ich im großen und ganzen ziemlich artig. Das ändert nur halt nix daran, dass diese Ideologie die welche ein großes Auto fahren (nicht die das wollen, sondern auch die welche es müssen) härter zu bestrafen ein totaler Irrweg ist. Wo soll das hinführen? Da kommt der nächste Richter und fummelt sich was zurecht, dass er Verbrennerfahrer die eine 14 Jahre alte Karre fahren müssen härter bestraft als Braunkohlestrom-Akkumulatorfahrer? Und dann? Was ist dann mit den Wasserstofffahrern? Sind die dann schlimmer als Verbrennerfahrer oder besser als Akkumulatorfahrer? Wollen die Richter sich dann demnächst mit der Härte der Strafe zusätzlich noch an Typ- und Regionalklasse der Versicherung für das Auto orientieren? Wer zahlt denn nach der Ideologie mehr? Der LKW-Fahrer oder der Erntemaschinenfahrer? Verstehst du worauf ich mit diesen etwas sarkastischen Übertreibungen abziele?
Ich fahre privat einen Dodge RAM und beruflich dicke 40Tonner. Finde es daher mega bescheuert. 😂 Sollen die halt direkt noch ne SUV Führerscheingruppe einführen. Manno man.
Wir hatten einen Unfall mit einem SUV. Allerdings waren wir SUV Fahrer und uns ist hinten ein Golf auf der Autobahn drauf gefahren. Es ist einfach auch ein sicheres Auto. Der Golf war platt und wir haben nur kleine Schäden gehabt…
Im Grunde eine gute Entscheidung höheres Gefahrenpotential härter zu bestrafen. Dies sollte dann aber Teil der Regelungen und Gesetze sein und nicht einfach willkürlich festgelegt werden. Hier sollte eine Gesetzesänderung angestrebt werden, denn z.B. LKWs haben ein noch viel höheres Gefahrenpotential als SUVs.
Wenn es wirklich um den Fahrzeugtyp geht könnte man doch ähnlich wie bei der KFZ-Steuer jedem Fahrzeug katalogmäßig einen Betrag zuweisen. Es wird am Anfang bestimmt etwas aufwendig alles korrekt zu ermitteln und jeden Typ, Klasse oder Modell zuzuweisen, ist aber dafür eine einmalige Sache ohne Folgekakophonie.
SUVs haben eine ähnliche Beschleunigung und ein ähnliches Fahrverhalten wie Großraumlimousinen bei einer Masse und Kraftentwicklung, die eher an Transportfahrzeuge erinnert. Es gab bereits eine Reihe von Studien die eine erhöhte Unfallgefahr durch SUVs bestätigen. Was auch kaum verwunderlich ist, da man effektiv die zivile Version eines militärischen Humvee bewegt. Als solche sind SUVs also in der Tat rechtlich gesehen eine Neuerscheinung (noch dazu eine selten dämliche wenn man an den ohnehin gestiegenen Platzmangel im Stadtbereich und den unnötigen Einfluss auf den Klimawandel schaut) die ggf. gesondert zu bewerten ist.
Der erste Satz macht gar keinen Sinn. Wenn ein SUV eine ähnliche Beschleunigung (und Verzögerung) und Fahrverhalten wie ein normaler PKW hat, wo liegt dann die erhöhte Unfallgefahr? Bei gleichem Gewicht hätten Kleintransporter dann ja das höhere Risiko da ihre Fahreigenschaften schlechter sind und sich damit Unfälle weniger oft vermeiden lassen. Die Regeln sind ganz klar: Fahrzeuge bis 3,5t sind als PKW klassifiziert, unabhängig davon ob sie 3t oder 900kg Leergewicht haben. Der letzte Satz zeigt allerdings klar woher deine Relatvierung kommt. Rechtliche Diskrimierung auf Basis politscher Überzeugungen ist ja inzwischen ein Steckenpferd der politschen Linken.
@@Alexx120493 Wir ignorieren also den Punkt nachgewiesener erhöhter Unfallgefährdung um den nachweislich unnötig hohen Verbrauch als Grundlage eines Ad Hominem Konterarguments zu verwenden? Ok.
@@Alexx120493 das Argument ist doch, dass SUVs gleich schnell wie normale PKWs auf die Geschwindigkeiten kommen, aber mehr Masse haben. Transporter hingegen kommen nicht so schnell auf die Geschwindigkeiten bei ähnlicher Masse
@@animusnocturnus7131 Wo ist die nachgewiesene hohe Unfallgefährdung? Die einzigen Studien die ich dazu kenne kommen aus den USA und dort beschreibt der Begriff SUV ganz andere Fahrzeuge als in Europa. Ein Full Size SUV in den USA ist ein geschlossenes Fahrzeug auf Basis eines Pickups mit Leiterrahmen wie z.B. ein Chevrolet Suburban oder Caddilac Escalade. Diese Fahrzeuge gibt es hier in Europa regulär garnicht zu kaufen und die Ähnlichkeit zwischen einem Escalade und einem VW Tiguan ist kleiner als die Ähnlichkeit zwischen einem Tiguan und einem Golf. Der höhere Verbrauch sollte im Hinblick auf Bußgelder gar keine Rolle spielen, schließlich gibt es keinerlei Zusammenhang zwischen der Verkehrssicherheit und Verbrauch. Aber auch in dieser Antwort kristalliert sich für mich wieder das Bild des linken Autohassers heraus.
Die Dacias haben alle eine schlechte Bewertung, weil sie einen schlechten Insassenschutz haben. Fußgängerschutz spielt bei der Endwertung nur eine untergeordnete Rolle.
Wenn man der Argumentation des Gerichtsfolgen würde, müsste dann wirklich alles in einer Einzelfallentscheidung beurteilt werden, ob Rotlicht oder Geschwindigkeitsvergehen, ob falsch Parken oder zu dicht auffahren. Dann muss man auch berücksichtigen ob man überhaupt ein Auto braucht oder nicht, denn wer darauf angewiesen ist weil man auf dem Land wohnt oder eher mit Bus und Bahn oder zu Fuß unterwegs sein könnte, weil man in der Stadt lebt und der ÖPNV vorhanden ist, wobei wie will man das festlegen. Spielt dann der Beruf auch eine Rolle? Denn jemand der als Forstwirt/Förster oder ähnliches tätig ist, braucht vielleicht genau deswegen ein SUV oder Geländewagen und der Single der als Informatiker seine Brötchen verdient, darf dann nur noch einen Kleinstwagen fahren, wenn überhaupt? Man kann das selbstverständlich noch weiterspinnen und seines Lebtags nicht mehr froh werden, ich bin der Meinung, dass jeder vom Grundsatz her gleich behandelt werden sollte. Jedoch bin ich auch eher ein Freund der sagen würde, man sollte die Bußgelder und Ordnungsgelder eher nach Tagessätzen bemessen. Denn jemand der ein Jahreseinkommen von 100tsd € hat tun 200€ weniger im Port Monet weh, als einer alleinerziehenden die vielleicht nur 15tsd € pro Jahr hat. In diesem Sinne
Die Begründung mit der Verletzungsgefahr hinkt!! Dann müsste man ja mit einem älteren Auto auch mehr zahlen, weil hier der Passantenschutz noch kein Thema war. Ich hab einen alten Volvo der vorne fast einen rechten Winkel macht. Da ist die Hüfte raus, wenn ich jemanden anfahre.
Vorschlag (((Masse - 500kg)²/Masse)*Steuersatzquotient)+Grundbetrag für Fahrzeuge schwerer als 500kg. Ist jetzt nur ein Beispiel wobei die 500 jetzt nur zufällig gewählt ist. Und die Bemessung von Bußgeldern könnte da auch von abhängen. Könnte den Einen oder Anderen schonmal zum denken bringen, ob man da jetzt wirklich nen kanonenlosen Radpanzer kaufen muss nur um zur Arbeit oder zum Einkaufen zu Fahren.
4:55 Warum gibt's denn bei Ordnungswidrigkeiten keine Tagessätze? Ich verstehe nicht, warum der Gesetzgeber an der einen Stelle sagt "Jeder muss entsprechend seines Einkommens zahlen, sonst ist das ungerecht", an anderer Stelle aber sagt "wer zu schnell fährt zahlt 50€". So kann doch jeder große Manager auf Behindertenparkplätzen stehen und sich nen Scheiß drum kümmern, andern Leuten tut das richtig weh.
prozentual am vermögen wäre schön, jedoch ist bereits das gehalt in deutschland so heilig, das selbst das gericht es nicht herausbekommen kann/darf.. daher wird ja geraten wieviel jemand verdient, wenn es um tagessätze geht, wenn man nicht sagt wieviel man verdient..
Da gibt es aber einen kleinen Unterschied: Die meisten LKWs verkehren aus gutem Grund, nämlich zu Transportzwecken, währenddessen ein SUV eigentlich überhaupt keinen Nutzen hat, außer als Statussymbol.
@@blackthorne3004 naja da wäre zb eine höhere Anhängelast 🤔 an einen Kombi 2t oder 2,5t Anhänger hängen? Viel Spaß .. manche brauchen das tatsächlich für sowas .. OK, Kinder zur Schule bringen fällt da raus 🤣
@@robineigner3202 Wenn man irgendwo abgelegen in der Pampa wohnt, die nur über Feldwege zu erreichen ist, kann ich es nachvollziehen. Aber sonst? In der Stadt benötigt man die erhöhte Bodenfreiheit definitiv nicht.
Ich gebe zu, ich bin nicht ganz unvoreingenommen, weil mich diese Stadtpanzer mit der dazugehörigen Fahrerspezies gehörig nerven. Ich finde schon lange, dass die Rechtsprechung bei den Verkehrsordnungswiderigkeiten geändert werden müsste. Natürlich spiegelt die Fahrzeugklasse in gewissem Maße die wirtschaftliche Situation des Besitzers wider, ergo kann man davon ausgehen, dass ein Audi Q7 Fahrer ebenso wie Mercedes EQS-Fahrer (der kein SUV ist) erheblich wohlhabender ist als ein Smartfahrer. Und eine Geldbuße von 200€ hat für den Kassierer bei Penny, der sich gerade so seinen 10 Jahre alten Polo leisten kann, eine andere Strafwirkung als für den Q7-Fahrer, der das 10-fache verdient. Auf Basis der aktuellen Rechtsprechung war das aber in dem konkreten Fall ein Fehlurteil
Die meisten Leute die solche Autos fahren, können die sich garnicht leisten. Auf Leasing nur um cool zu wirken. Einfach pauschal zu sagen dass man es sich dann leisten kann, ist Quatsch. Man könnte die Sache auch deutlich humaner lösen. Ideen gibt es reichlich. Und es kann genau so gut ein Smartfahrer viel Geld haben. Was du da von dir gibst, ist sowas von oberflächlich. Und ein altes Auto kann auch Luxus sein. Wenn es z.B ein seltener Oldtimer ist. Sollen die dann deswegen weniger zahlen? Das würde alles viel zu kompliziert werden. Dafür allein müsste man ja den Marktwert des Autos ermitteln, oder das Einkommen des Fahrers. Aber ist dann schon weit von deiner Idee weg. Strafen werden übrigens bereits schon nach dem Einkommen einer Person verhängt.
Sehe ich ähnlich. Der vorsitzende Richter hat sich da eine Begründung zusammengestoppelt, die mit geltendem Recht nicht in Übereinstimmung zu bringen ist, sondern eher dem Motto folgt, dass das Öko-Freak-Gegenstück zum "gesunden Volksempfinden" bei der Rechtsprechung eine Rolle spiele sollte. Die nächsthöhere Instanz wird dem Richter seine Entscheidung um die Ohren hauen, dass es kracht.
Aber echt, wie kann es sein dass ich als Laie nach einer Minute nachdenken feststellen konnte dass der Gerichtsprozess Blödsinn ist und der Richter in stundenlanger Verhandlung nicht?
In Österreich gibt es keinen einheitlichen Bußgeldkatalog, sondern einen Strafrahmen, zum Beispiel 30 bis 2180 € im ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren für Geschwindigkeitsverstöße. Das ermöglicht den verfolgenden Behörden (Polizei, Bezirkshauptmannschaften) die Strafe an den jeweiligen Umständen auszurichten. Wer mittags vor einem Kindergarten in der 30 Zone 10 km/h zu schnell ist, der zahlt durchaus mal mehr, als beispielsweise bei einem Verstoß am Ortsrand um 2 Uhr nachts. Genauso können im Wiederholungsfall höhere Strafen verhängt werden und bei Ersttätern kann das Bußgeld niedriger ausfallen. Vielleicht wäre das auch eine Idee für Deutschland, damit den Umständen einer Tat besser Rechnung getragen werden kann? Ein Bekannter von mir ist beispielsweise in Kärnten zwei mal geblitzt worden, weil er übersehen hatte, dass der komplette Ort eine 30 Zone war. Der erste Brief war eine Anonymverfügung über 50 € für 18 km/h Überschreitung und der zweite enthielt eine Aufforderung zur Lenkerauskunft (22 km/h Überschreitung). Er hat die Lenkerauskunft direkt persönlich bei der BH abgegeben und da er Ersttäter war (der erste Verstoß war ja nur eine Anonymverfügung) und die Messstelle im äußersten Randgebiet des Ortes lag, hat man ihm seitens der BH sofort die Mindeststrafe von 30 € angeboten. So waren 22 km/h mit Lenkerauskunft günstiger, als die 18 km/h per Anonymverfügung.
Der Bußgeldkatalog ist nur eine Empfehlung, Verwaltungsbehörde und Gericht können solche Umstände berücksichtigen. Wiederholungstäter bekommen in der Regel höhere Bußgelder, auch bei offensichtlichem Vorsatz gibt es doppelte Strafen.
@@hjs6102 Trotzdem ist das deutsche System nicht so flexibel. Das österreichische System sieht einen Rahmen von 30 € bis 2180 € vor und die Behörde kann in jedem Einzelfall eine Abwägung in die eine oder andere Richtung treffen. Das ist in Deutschland nicht möglich. Ich habe auch noch eine kleine Ergänzung zu einem realen Fall aus dem Jahr 2017 zu meinem Eingangsposting hinzugefügt. Sowas wäre in Deutschland nicht möglich.
Das Bussgeld darf auch wegen vorhanden Einträgen im Verkehrszentralregister erhöht werden. Gerade erst erlebt, gleich mal 20 EUR draufgeschlagen, weil ein Punkt im VZR steht.
@@franzhinkebein4837 Zugegeben: Die Ironie meines Beitrages habe ich sehr gut versteckt. Aber sowohl in Christians Beitrag als auch in den meisten Kommentaren hier geht es darum, dass man als Gesetzesbrecher bei der Höhe der Strafe gerne mitbestimmen möchte. Das ging mir auf den Keks und deshalb der Hinweis, dass man es selbst in der Hand hat, sogar gar kein Bußgeld zu bezahlen.
@@toastgesichtka461 Nein, dürfen sie nicht. Aber die StVO bevorzugt nun einmal einseitig den Kraftverkehr. Und wenn man aber bei rot oder grün gleichermaßen überfahren werden kann, vor allem von abbiegenden Kraftfahrzeugen, fährt man halt am Ende wenn keiner mehr kommt, auch wenn die Ampel vielleicht schon wieder rot ist. Merke: Noch nie hat ein Rad einen LKW überrollt und den Fahrer getötet.
Eine Fahreignung wird in der Praxis erst bei 60 Bußgelder pro Jahr angezweifelt. Hier könnte man eine Daumenschraube enger ziehen und eher die Fahrerlaubnis entziehen. Auch sollte das Bußgeld im wiederholungsfall deutlich steigen, solange Parkhäuser teurer als Parktickets sind, werden den Autofahrer*Innen die Bußgelder und somit die Regeln egal sein!
Klar darf jeder ins Parkhaus Solang da keine schilder stehen wie bei lm Motorrad Sollen noch schilder stehen welche fahrzeugklasse bzw Marke noch rein darf..
halte ich für ein sehr fragwürdiges Urteil. Kann man ja gerne so machen (je schwerer das PKW desto höher das Urteil) aber irgendwie sollten die Rahmenbedingungen dafür schon im Vorfeld gelegt sein.
Dann müsste jedoch auch der Bremsweg mit in Betracht gezogen werden. Der hat ebenso wie die erhöhte Masse in bestimmten Situationen einen großen Einfluss auf die Schwere eines Unfalls. Dann müsste man aber auch differenzieren, ob ein beteiligtes Fahrzeug Sicherheitssysteme hat. Wer weniger hat (z.B. kein Notbremsassistent) muss auch mehr zahlen.
die Frage ist, wo zieht man die Grenze? Ein kleiner Elektro-Crossover mit 1,5 Tonnen vs. Elektro-S-Klasse mit 2,5 Tonnen wobei ich glaube die Wiederholung ist hier eher relevant
@Kanzlei WBS der Bussgeldkatalog unterscheidet sehr wohl zwischen PKW und LKW. Das befahren der Umweltzone kostet für einen LKW mehr als 3 mal so viel und auch sonst gibt es unterschiede nach Gewicht.
Ja, hat er ja auch gesagt, jedoch bei Rotlichtverstoß wird da nicht unterschieden, meinte er. Vor allem SUV Fahrer sollen das doppelte zahlen und Lkw Fahrer werden dann hingerichtet?
@@davidtja3275 Nein er sagt das GENERELL nicht unterschieden werden würde da nur von Kraftfahrzeugen und den Kraftfahrzeugführern die Rede wäre 9:08 Und das stimmt eben nicht. 10 km/h zu schnell innerorts. PKW 30€, LKW (und Pkw mit Anhänger) 40€ und je höher die Übertretung um so größer wird er Unterschied. 19 zu schnell PKW 70€ LKW (und PKW mit Anhänger) 160€ und ein Punkt.
@@You-wy6te na schau Mal bitte nochmal bei 10:10 da sagt er: "es gibt bei anderen Stellen Differenzierungen, aber nicht bei Rotlichtverstoß." (Sinngemäß)
Ohne Unhöflich zu sein. Als normaler Bürger denke ich dieser Richter gehört entlassen. Übrigens fehlt „Werbung enthalten“ in diesem Video oder war das bewusst zu übersehen.
auch wenn es aktuell vielleicht rechtlich nicht geht, sollten Strafen abhängig von vermögen und/oder Fahrzeuggewicht/Bauform sein. es gibt genug experten die könnten daraus ne schöne Formel basteln um damit dann immer die Strafe auszurechnen, etwas in der art von (0,005*Jahreseinkommen)*(masse/10000)*(((v-vmax)^2)/10), das wäre z.B. bei 50k einkommen, 2t auto, 20km/h zu schnell 2000€ Strafe. Die Formel hat so wahrscheinlich einige Schwachstellen, aber deshalb ja experten und nicht internet randos wie ich. oder um die Gefährlichkeit besser einzubeziehen statt einfach nur die Energie, crash tests machen damit einen Multiplikator für die Strafe für jedes Modell bestimmen.
ich bin dafür, dass man... auf Geländewägen eine unbezahlbare Co2 Steuer setzt, Sportwägen am besten gleich verschrottet, und für kompakte Kleinwägen keinen Führerschein mehr braucht!😤😅
@@norwegianwood2145 ich kenn die ja, hab mit 0 Punkten bestanden, allerdings ist mir dabei aufgefallen dass die Leute so NUR in der Prüfung fahren. Wenn die den Lappen haben fahren die fast alle ohne zu gucken/bremsen/blinken.