Sehr informativ. Danke. Mir fehlt eine für mich wichtige Info. Im Video wird ja angesprochen, wie man als Leistungsempfänger bucht, wenn man von Facebook und Co zB Anzeigenrechnungen bekommt (§13). Für mich wäre allerdings der umgekehrte Fall interessant. Nämlich, ich als Leistungsersteller (in meinem Fall eine Werbeagentur) stelle einem Kunden im EU Ausland eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer. Dieser ist dann Umsatzsteuerschuldner, Stichwort Reverse Charge. Wo kommt dieser Betrag dann rein in der UStErklärung, ich finde das nicht. Vielleicht Feld 70 (Vordruck 2023)? Danke und viele Grüße.
Super Video, danke für die Erklärung! Müssen bei Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer (Zeile 20 und 21 im Video) die Umsätze inklusive Einnahmen nach § 13b angegeben werden oder exklusive? Explizites Beispiel: 25.000€ durch Einkünfte durch Verkauf von Software eines deutschen Einzelunternehmens an ein Unternehmen in den USA (Reverse Charge). Müssten diese Einnahmen hier angegeben werden oder würden 0€ eingetragen werden, wenn sonst keine sonstigen Einnahmen vorhanden sind?
Ein wunderschönen guten Tag. Vielen Dank für dieses super Video und ihr kompletten Content ! Ich hätte eine Frage und hoffe eine hilfreiche Antwort zu bekommen. Ich bin noch klein Unternehmer und zahle in meinem eBay Shop schon seit Anfang an 19% Mehrwertsteuer ( Umsatz Steuer ) wenn ich irregegangen mal kein Klein Unternehmer mehr bin , und Umsatzsteuer zahlen muss… reicht es dann das was bei eBay sowieso automatisch abgezogen wird diese 19% ? Oder muss ich trotzdem irgendwas an das Finanzamt zahlen? Danke im Voraus !
Super und vielen Dank für dieses Video. Hilft mir bei der Umsatzsteuer 23 für meine PV Anlage. Ich muss wohl noch die Anlage aus dem Betriebsvermögen zum 0 Steuersatz entnehmen, kannst du sagen wo das geht bzw. wofür das wichtig ist? Die Entnahme hat mir das FA aufgrund meines Antrages allerdings auch schon schriftlich bestätigt. Der Mitarbeiter hat am Telefon auch gesagt, dass dies „eigentlich“ genügt.
Hallo Martin. Es wird immer nur angegeben wo man die Vorauszahlungen getätigt hat. Was ist den mit den Erstattungen von dem Finanzamt. Wo trägt man die ein? Gar nicht? Lg
Guten Abend, bei dem Punkt Name des Unternehmers würde ich gerne etwas erfragen. Wir sind 7 Gesellschafter und haben eine GbR gegründet. Welchen Namen tragen wir dann bei „Name des Unternehmers “ ein? Und wo tragen wir unserem Firmennamen ein? Danke