Leider fehlt im Artikel 3 in der Aufzählung der speziellen Gleichheitsgrundsätze die Gesundheit, bzw. der gesundheitliche Zustand. *Niemand darf wegen seines gesundheitliechem Zustand besser oder schlechter gestellt werden!* Denn wie wichtig dieser ist, dass erleben wir seit dem Beginn der Epidemischen Lage von nationaler Tragweite" und der Diskriminierung durch Einschränkung von Grundrechten für ungeimpfte Menschen in zunehmendem Maße.