Ich bin Professor für Wirtschaftsrecht an der FOM Hochschule in Düsseldorf. Weitere Hinweise auch zum Impressum auf: www.verschmelzungsbericht.de/uber/
Wie verhält es sich, wenn ich einen Gesetzestxt als Quelle nehme und umformuliere, dabei jedoch die wesentlichen Aspekte beibehalte. Beispielsweise: "§ 22 BDSG regelt, dass die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Verarbeitung notwendig ist, um Rechte aus dem Sozialversicherungs- und Sozialschutzrecht wahrzunehmen, zur Gesundheitsvorsorge und medizinischen Diagnostik, im öffentlichen Interesse im Bereich der öffentlichen Gesundheit oder aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses. Zudem sind an-gemessene Maßnahmen zur Wahrung der Interessen der betroffenen Personen, wie technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, Sensibilisierung, und der Ein-satz von Datenschutzbeauftragten, vorzusehen." Wird dann dann der Paragraf via "Vgl. § 22 BDSG" in der Fußnote angegeben und als Quelle im Literaturverzeichnis angeführt?
Vielen Dank für das Video. Wie verhält es sich wenn ich einen Gesetzestext umformuliere, aber die wesentliche Aspekte beibehalten werden (quasi anderes Wording). Beispielsweise: § 22 BDSG regelt, dass die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist. Muss ich dann das Gesetz vie "Vgl." in der Fußnote als Quelle angeben und sie auch im Literaturverzeichnis angeben?
@@jura-prof wäre es denn komplett Falsch, wenn die Paragrafen umformuliert wiedergegeben werden? Denn wenn ich Paragrafen wortwörtlich wiedergebe, zählen diese ja nicht zu meinen geschriebenen Worten.
Vielen Dank für die hilfreiche Erklärung. Ich würde mich um eine Fortsetzung der Videoreihe freuen! Liebe Grüße von einem Studenten an der Universität Wien
Tolle Videoreihe, sehr nützlich, vielen Dank! Ich würde mich zusätzlich sehr über ein Video zu den EU-Grundrechten freuen. Zu diesem Video: Wenn der Europarat kein Organ der EU ist, ist es ein bisschen misslich, dass es hier in der Mindmap als eines aufgeführt wird. Das könnten Sie evtl noch ändern. Vielen Dank! 😊
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Müller-Michaels, ich finde Ihre Videos eine echte Bereicherung für das Studium. Ich und viele weitere Zuschauer würden sich über eine Fortsetzung der Videoreihe sehr freuen!!
Ich hätte da echt mal eine brennende Frage: wie sieht es denn mit Diskreminierung von Frauen und Männern im Sport wegen deren Gewichte. Die Männer dürfen im Ringen mehr wiegen als die Frauen! Nun haben die Frauen während Ihrer Menstruation, wiegen schon mehr als normal, dann haben Sie ja auch noch die Brüsten, die ja bekanntlich aus Fett und nicht aus Muskeln bestehen! Frage: Warum dürfen nicht die Frauen mehr wiegen als die Männer????
Etwa, indem man schreibt: "Der gemischt-objektiv-subjektiven Ansicht ist zu folgen, weil diese der Interessenlage der Beteiligten am Besten gerecht wird. [Interessen ausführen und abwägen]."
@@jura-prof Vielen Dank für die Antwort soll gemischt objektiv-subjektiv meine eigene Argumentation darstellen? Darf man alternativ schreiben: nach Ansicht des Verfassers oder ähnliches?
Nein, schreiben Sie nicht "nach Ansicht des Verfassers". "Gemischt objektiv-subjektiv" ist die Meinung, die sie als Ihre eigene übernehmen. Wenn Sie eine von keinem vorher entwickelte Meinung äußern, tun sie es einfach, ohne "nach Ansicht des Verfassers" zu schreiben. Dass es sich um Ihre eigene Meinung handelt, erkennt man daran, dass keine Fußnote gesetzt wird.
@@jura-prof Alles klar verstehe, dann muss meine eigene Argumentation immer nach einer Fußnote erfolgen, damit es erkennbar wird. Habe noch eine Frage: Wenn aus einem Kommentar (wo mehrere Gesetze (StGB, InsO, AO) vorhanden sind)) muss mann dann in der Fußnote das entsprechende Gesetz schreiben? Also zB Komm-InsO,Bearbeiter Paragr. 2 StGB Frage deshalb, weil ich bei Kommentare die nur ein Gesetz behandelt das Gesetz nicht in der Fußnote schreibe, sondern nur den Paragraphen, weil dieser Kommentar ohnehin nur 1 Gesetz behandelt Wenn ich so wie oben beschrieben vorgehen, gibt es Minuspunktr weil die Fußnoten uneinheitlich sind?
Hallo Herr Müller-Michaels, vielen herzlichen Dank für Ihr Video, es hat mir sehr geholfen. Wahnsinnig gut ein schwieriges Thema erklärt. Ich hätte sehr gerne Ihre Grafik vielleicht bekommen ich es so in den Kopf.
Habe die ganze Zeit nach einem Überblick gesucht und habe es hier gefunden. Bin so froh drüber! Dazu wird sogar noch erklärt! Bin begeistert. Vielen lieben Dank!