Zum Thema Umnutzung: Was ist, wenn man sich eine Wohnung kauft, diese finanziert und sie nach zehn Jahren, wie es das Gesetz ja für nicht gewerbliche Immobilien zulässt, steuerfrei verkaufen will? Wenn man eine Nutzungsänderung vornimmt, wird aus der Immobilie eine gewerbliche Immobilie. Gewerbliche Immobilien lassen sich nach 10 Jahren nicht mehr steuerfrei verkaufen. Man kann sie dann zwar verkaufen aber nicht steuerfrei. Ich finde das ist ein gravierender Nachteil. Nun die Frage: Angenommen man möchte die umgenutzte Immobilie nach 10 Jahren steuerfrei verkaufen. Könnte man in dem Fall beispielsweise in Jahr 9 wieder eine Umnutzung von gewerblich auf Normalnutzung durchführen und hat dann wieder das Recht, die Immobilie steuerfrei zu verkaufen? Oder kommt da eventuell das Thema der gewerblichen Infizierung ins Spiel? Mir ist bewusst, dass ich hier keine Rechtsberatung bekommen kann/darf aber vielleicht habt ihr oder hat hier ein Zuschauer genau mit diesem Thema schon Erfahrungen gemacht und möchte diese hier teilen. Dankeschön.
Das ist grundsätzlich falsch. Jede immo, die nicht Betriebsvermögen ist, kann nach 10 Jahren privat gehalten steuerfrei gehalten werden. Eine Betriebsaufspaltung kann auch unabhängig von der Nutzungsgenehmigung entstehen.