Nicht wirklich. Aber Bürokratie wird oftmals als Waffe gegen politische Gegner benutzt. Gäbe es z.b. ein Gesetz zu Graffiti und Streetart, wäre das kein Problem. Aber da blockt die Politik. Ähnliches z.b. bei der 10h Regel zu Windrädern oder Scheuers Gesetz, das Seenotrettung durch Bürokratie quasi unmöglich und illegal gemacht hat. Bürokratie als politische Waffe.
Der auf dem künstlerischen Auge wohl offensichtlich blinde Finanzbeamte, der das alles verursacht hat, sollte die Kosten der Verfahren aus eigener Kasse bezahlen. Nur zu hoffen, dass dem Künstler hier auch tatsächlich Recht gesprochen wird. Unter den Richtern werden hoffentlich Menschen sein, die ein etwas besseres Verständnis von Kunst haben. ✌️
😮 Mein Vorschlag: Das Graffiti-Bild abfotografieren, ausdrucken und dem Finanzamt bringen zum an die Wand hängen. Kaufpreis 40.000€ pro Bild, weil handsigniertes Einzelstück!
Ja und? Es ist eben definiert, was unter die 7% fällt und der Rest halt nicht. Irgendwo muss eben die Grenze gezogen werden, was darunter fällt. Sonst wird plötzlich alles als "Kunst" mit 7% verkauft. Der Kunstbegriff im Steuerrecht ist halt enger als ein anderer Kunstbegriff. Eigentlich nicht so kompliziert.
@@gargoyle7863 Das mit der „Definition“ ist so eine Sache und ist nicht in Stein gemeißelt. Mit der Zeit kann sich diese womöglich ändern. Ein Fotograf z.B. der künstlerische Bilder schafft, galt lange Zeit nicht als Künstler. Spricht man es als Betroffener jedoch nicht an und bewegt nicht zum nachdenken, ändert sich natürlich auch nichts an dem Ist-Zustand. Ich drücke unseren Graffiti-Künstlern jedenfalls die Daumen.
@@gargoyle7863 Liegt vielleicht auch einfach nur an veralteten Gesetzen, wie in vielen anderen Bereichen auch, Transferleistung kann man schon erwarten.
Wenn das Finanzamt Kunst davon abhängig macht ob sie auf der Leinwand oder einer Mauer ist, der sollte keine Entscheidung über Kunst fällen dürfen, denn mit dieser Aussage wird sogar Michelangelos Deckengemälde in der Sixtinischen Kapelle nicht als Kunst gewertet.
Was ich an solchen Urteilen hasse. Ok man kann ihn vielleicht neu einordnen und ihn dazu verpflichten ab jetzt die 19% zu zahlen aber dieses Rückwirkend nervt, denn umgekehrt geht es nicht so einfach und auch nicht so lange.
Ich glaube es gibt eine 10-Jahres-Frist, also dass das Finanzamt nach zehn Jahren eine Festsetzung (außer bei bewusster Hinterziehung) nicht einfach ändern darf
Vorallem, weil für jede Privatperson und jedes Unternehmen eine Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt. Der Staat nimmt es sich natürlich mal wieder raus die Bürger auch länger abzuzocken.
2:28 kleiner Tip für den Anwalt: Botticelli hat die auf die Wände der sixtinischen Kapelle gemalt und Michelangelo auf ihre Decken. Wenn das Kunst ist, dann ist Graffiti auch Kunst nur mit anderen Werkzeugen (Sprühdosen). Um die Schöpfungshöhe scheint es in diesem Prozess ja gar nicht zu gehen, sondern nur um die Frage: "kann Malerei auf der Wand Kunst sein?"
Wow! Ich wünschte mir alle Lärmschutzwände würden auf diese Weise künstlerisch aufgewertet. Das wären tolle Ausflugsziele für Touristen, Hintergründe für Fotos und zahlreiche Leinwände für Künstler und Künstlerinnen. ❤
Das letzte Abendmahl von Leonardo da Vinci, eines der berühmtesten Kunstwerke der Welt, ist eine Wandmalerei. Muss der Herr da Vinci ja froh sein dass er das in Italien gemalt und nicht in Deutschland, sonst müsste er ja noch Steuern nachzahlen.
Er soll sagen er kann sich nicht dran erinnern ob er er Pinsel oder Dose benutzt hat oder sich dran erinnern, dass er die Feinheiten mit Pinsel gemacht hat.
Ich drücke fest die Daumen. Bin in meinem 10ten Jahr der Selbstständigkeit als Dosenkünstler und habe damit das gleiche Problem. Mit der KSK ist es ähnlich, wenn ich ein Bild sprühe nach der Vorlage des Kunden und bei der Erstellung des Entwurfs nicht kreativ tätig war, dann ist laut KSK das Ergebnis, also das Wandbild, auch keine Kunst. Obwohl die für die Umsetzung benötigen Fähigkeiten in meinen Augen ganz klar künstlerisch sind. Also muss ich eigentlich zwei getrennte Gewerbe ausüben, eines wenn ich den Entwurf kreativ gestalte und eines wenn der Kunde mir eine Vorlage gibt. Obwohl ich am Ende immer ein Wandbild sprühe und jeder, der es sieht, das als Kunst benennen würde.
Ist wirklich eine schwierige Frage! Üblicherweise ist es ja sogar Sachbeschädigung, einfach etwas an Wände zu malen oder zu sprühen. Anders dürfte es dagegen sein, wenn eine ERLAUBNIS oder gar Aufforderung des Maluntergrundbesitzers besteht. Dann wäre es erstmal ein Handwerksauftrag wie andere auch, also 19,% MwSt. Aber ließe sich dieser Auftrag von jedem anderen Handwerker ausführen? Nein! Denn es ist Kunst, die Arbeit eines Künstlers und dadurch individuell und einmalig! Ich halte den Gang vors Gericht für absolut angemessen! Btw: die deutschen Finanzämter würden wohl auch Banksy 19 % MwSt abknöpfen wollen, nicht wahr? 😅
Irgendwo muss eben die Grenze zwischen den 19% und den 7% verlaufen. Das führt zwangsläufig zu langen Gesichtern, bei denjenigen, die es gerade so nicht in die 7% Regelung geschafft haben. Liegt aber in der Natur der Sache, wenn so eine Grenze existiert.
@@gargoyle7863 Das ist nicht ganz korrekt. Es gibt im Steuerrecht nicht "irgendwo eine Grenze", sondern ganz exakte Definitionen der einzelnen steuerrelevanten Umstände. Es hat aber niemand an Graffitikunst gedacht, als es um die steuerliche Einordnung von künstlerischen Tätigkeiten/Einnahmen ging, weil es die damals schlicht nicht gab. Diese Absenz ist nun die Argumentation der Behörde.
@@atalanfranz1509 Und inwiefern widerspricht das jetzt meiner "Grenze"? Es ist eben nicht klar, auf welcher Seite der Grenze der Graffitikünstler steht. Genau darüber streitet er ja vor Gericht.
3:32 Der Bundesfinanzhof kann keine Gesetze ändern. Als Gericht urteilt er lediglich darüber, wie das Gesetz im gegenständlichen Fall anzuwenden ist. Eine Gesetzesänderung kann nur der demokratische legitimierte Gesetzgeber, also hier der Bundestag, vornehmen. So viel Grundwissen über Funktion und Aufgabe von Gerichten kann man wohl von einem öffentlich-rechtlichen Sender erwarten.
Ja, sehr ärgerlich. Typischer Dunning-Kruger-Effekt: die "superschlauen" Journalisten unterstellen den Richtern, dass die ihr Handwerk nicht verstehen, haben aber selbst eines der grundlegendsten Rechtsprinzipien nicht bedacht.
Die Aufgabe von Juristen ist es, das Gesetz auszulegen: Wie sollte die Regelungswirkung sein? Was könnte der Gesetzgeber ursprünglich gemeint haben? Ist es vielleicht nur Zufall, dass der konkrete Sachverhalt nicht explizit geregelt ist? Da die meisten Gesetze schon etliche Jahrzehnte alt sind, ist das gar nicht so selten der Fall. Vorliegend ist es tatsächlich ziemlich naheliegend, dass das Sprühen ursprünglich einfach nicht geregelt wurde, weil das Umsatzsteuergesetz 1918 erlassen wurde - 10 Jahre vor der Erfindung der Sprühdose. Und wenn es danach keine Lobby dafür gab, den Gesetzestext anzupassen, dann bleibt der halt so stehen. Graffiti auf Auftragsbasis ist ein ziemlicher Nischenfall; entsprechend wenig Anpassungsdruck dürfte es historisch gegeben haben. Da andere Kunstformen geregelt sind, dürfte es sich um eine klassische unbeabsichtigte Regelungslücke handeln. Die Vorschriften zur Besteuerung anderer Kunstformen dürften analog anzuwenden sein. Und auf den Trichter kommt dann hoffentlich auch der Bundesfinanzhof.
@@hendrickziegler8487 Das ist richtig, aber der BFH ändert trotzdem nicht das Gesetz. Er legt es dennoch nur aus. Das zeigt sich schon daran, dass ein anderes Finanzgericht in einem ähnlich gelagerten Fall dennoch nicht daran gehindert wäre anders zu entscheiden. Das einzige Gericht, das in Deutschland Gesetze „ändern“ oder durch Nichtigkeitserklärung aufheben kann, kann, ist das Bundesverfassungsgericht. Ob der entsprechende Passus im Umsatzsteuergesetz bereits seit Beginn drin ist, ist übrigens fraglich, denn das Umsatzsteuergesetz wurde natürlich bereits mehrfach geändert.
Umd zuletzt gibt es noch das Bundesverfassungsgericht. Zwar keine Revisionzinstanz entscheidet es trotzdem über Urteile, die in Grundrechte eingreifen, hier wohl Artikel 4,12, 2 und 3. Und da es um die Frage "was ist Kunst" geht, können sie, falls das Finanzgericht die Klage zurückweist, das letzte Wort haben.
Ich wundere mich immer wieder, wie destruktiv man sich in den Ämtern zurücklehnt und auf Paragraphen pocht. Lösungen finden und schaffen sollte doch das Gebot. Oder nicht?
Hier entsteht wirklich etwas tolles, selbst ernannte Künstler die einen farbeimer an die Wand klatschen und fertig rufen, die sind okay!? 1. Kunst ist im Auge des Betrachters und wandelt sich, passt sich der Zeit an.
Und deshalb ist es schon verständlich, dass das Steuerrecht eben enger "Kunst" definiert. Damit nicht plötzlich alles als "Kunst" mit dem ermäßigten Steuersatz verkauft wird ;-)
Graffitis fallen unter das Urheberrechtsgesetz. Wenn er ein Bild bekommt und es nach Anweisung aufträgt, dann ist es Handwerk. Aber dies scheint seine individuelle Kunst zu sein und deswegen ist das Urteil ausgesprochen seltsam.
Kann man als Argument sicher vor Gericht bringen. Das Gericht sagt aber vermutlich, dass das Steuerrecht eben einen engeren Kunstbegriff hat, als das Urheberrecht. Das Urheberrecht schütz ja auch als Kunst, was als massenhafte Kopie in Form von CDs verkauft wird.
@@gargoyle7863 Fraglich ist hier eben ob dieser Steuerrechtliche Kunstbegriff verfassungskonform ist. mMn nach nicht, den der Kunstbegriff des GG ist nicht an bestimmte Medien gebunden, das Medium Graffiti ist hier genauso erfasst wie Ausdruckstanz oder Bildhauerei. Von dem her ist eben fraglich ob das Finanzgericht hier den Verfassungsbezüg überhaupt beachtet hat? Das könnte noch ein spannender Fall werden.
Das Problem gibts ja bei "Cappuccino" vs "Milchmischgetränk" auch. Wirkt immer lächerlich, aber wenn das Gesetzt irgendwo die Grenze zwischen 7% und 19% zieht, wird es an dieser Grenze immer lange Gesichter und "Absurditäten" geben. Das liegt in der Natur der Sache, dass diese zwei MWSt-Sätze existieren. 🤷♀
Niemand stellt ernsthaft in Frage, ob BANKSYs Werke Kunst sind. Was ist hier anders? Vielleicht müssen manchmal alte Regeln und Vorschriften nachgebessert werden!
Naja aber was macht dann ein Maler, der eine Wand weißt? Im Museum hast du auch Gemälde in dieser Schöpfungshöhe und die werden für Millionen Euro gehandelt.. . Der Fehler besteht darin, dass Bürokraten über Kunst und Handwerk entscheiden.
Wie kommt irgendwer darauf, dass das keine Kunst sei? Das muss man erst mal hinbekommen. Teils ist es wirklich fotorealistisch. In der Dimension besonders schwierig, da man gar keinen Überblick über das gesamte Werk hat, wenn man dicht davor steht um zu sprühen. Außerdem dürfte der Herr doch als Künstler anerkannt und irgendwo eingetragen sein? Ist sein Schaffen dann nicht automatisch Kunst?
Doch, das Finanzamt ist per Gesetz dazu verpflichtet Steuern gleichmäßig festzusetzen und zu erheben (§ 85 AO). Dies geschieht unter Anwendung der jeweiligen Gesetze. Also erzähl nochmal, wieso es nicht die Aufgabe des Finanzamtes ist, festzustellen ob eine Definition im Umsatzsteuergesetz auf diesen Sachverhalt zutrifft oder eben nicht?
Richter sind oft echt hohl. Hab' ich selbst schon 2 mal vor Gericht erlebt. Steht nicht ausdrücklich im Gesetz, also existiert das nicht. Von jedem Grundschüler wird mehr Transferleistung erwartet.
Wenn er als Künstler arbeitet und Aufträge bekommt, Kunst zu erschaffen. Dann hat sich das Thema doch erledigt. Finanzamt tut es jetzt so, als wäre er in der letzten 5 Jahren als Handwerker unterwegs gewesen. Und wenn derjenige, bei Betrachtung seiner Werke, zwischen gestrichenen Wand und eine Graffiti nicht unterscheiden kann, sollte er mal zum Arzt.
Er macht das falsch. Das Sprühen selber als Performance Art nutzen. Sich von einem Milliardär fördern lassen der das dann an Museen schenkt. Er weiß wirklich nicht wie man professionell mit Kunst Geld wäscht. 🤷🏻♂️
Wenn er keine Kunst macht was dann ?? es gibt keine Regelung für Graffiti dann muss man eine Schaffen , ich dachte Deutschland liebt seine Regeln und Bürokratie....
Kunst sollte von der Gesellschaft finanziert werden und jeder sollte dazu verpflichtet werden für Kunst Abgaben zu zahlen. Nur dann kann Kunst richtig frei sein und unabhängig von Wirtschaftlichkeit. Künstler versorgen Leute sowieso zu sehr kostenlos mit Inhalten. Die Leute schauen Filme, lesen Bücher, sehen sich unzählige Bilder täglich an und denken das alles entsteht kostenlos. Die Leute haben sich daran gewöhnt, dass Unterhaltung, Kunst und Kultur kostenlos sind und hier liegt das Problem. Da viele Künstler ihre Sachen kostenlos zur Verfügung stellen und für jeden sichtbar machen, sollten sie auch was von den Rundfunkgebühren z.b abbekommen.
Ich finde Kultur sollte man schon kostenlos genießen dürfen. Es wäre doch absurd z.b., wenn man Geld verlangen würde wenn jemand den Kölner Dom sich z.b. anguckt. Und sobald Kunst öffentlich wird ist es doch Kultur, oder? Bei Filmen usw. stecken ja auch oft öffentliche Gelder dahinter.
Die Frage ist doch eher warum man Kunst steuerlich vergünstigt. Wir reden ja von Milliarden Euro die jährlich auf dem Kunstmarkt transferiert werden. Wir haben einfach viel zu viele unterschiedliche Steuersätze.
Jein. Wenn das ein oberstes Gericht entschieden hat, liegt das theoretisch noch im Ermessen des einzelnen Beamten. Aber um faire Bedingungen für alle zu erreichen soll der sich schon an der Gerichtsentscheidung orientieren. Sonst müsste ja jeder dessen zuständiger Sachbearbeiter gerade anders rum Lust hatte, wieder zum höchsten Gericht klagen.
Das Finanzamt braucht man da auch nicht zu fragen, weil das keinen materiellen Wert hat. Wenn sie ihren Stock im Arsch von der Steuer absetzen könnten, würden sie das auch noch tun.
Das Urteil ist nicht einmalig. Der Finanzamtsbehördenschimmel wiehert immer wieder, regelmässig. Er ist halt Maler, Anstreicher. Problem ist auf jeden Fall die rückwirkende Forderung.
Die Kunstfreiheit hat mit dem ermäßigten Steuersatz erst mal wenig zu tun. Anlage 2 Nr. 53 UStG spricht erst mal nur von "Kunstgegenstände[n]" in Buchstabe a) werden dann "Gemälde und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen, sowie Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke," aufgeführt. Eventuell fällt ein Grafiti eben nicht unter diese Definition und genau das hat das Gericht hier zu entscheiden. Es geht natürlich darum Argumente zu bringen, dass ein Graffiti sehr wohl unter diese Definition fällt.
Wandalissmus und Sachbeschädigung ist es punkt deshalb kann das alkes gerne weg wer malen will soll sich ein blatt Papier kaufen und nicht die Umwelt verschandeln
Dann kann er ja zurück gehen nach Kalifornien, wenn ihm die Werschätzung dort etwas gibt. Das ist nun einmal öffentlicher Raum und nicht Eigentum von Sprayern... Ich nehme nicht an, dass es von der Stadt ernsthaft einen Auftrag gab die Lärmschutzmauer zu besprühen. Graffiti im öffentlichen Raum gehört endlich verboten. Er kann auch auf eine Leinwand sprühen.
? Hast du das Problem verstanden? Er bekommt Aufträge von "Wandbesitzern" (private Personen, Städte, etc.) die Wände künstlerisch zu gestalten. Dafür kriegt er Geld. Das soll nun wie eine Handwerksleistung mit 19% statt wie eine künstlerische mit 7% besteuert werden. Würde er Die Wände kostenlos oder gar illegal besprühen gäbe es ja gar kein Steuerliches Problem, weil keine Einnahmen
Diese Graffiti würde ich in der Tat als Kunst verstehen. Viele andere sind nur billige Schmierereien und letzten Endes das menschliche Äquivalent zu Hunden, die an eine Hecke pissen um ihr Revier zu markieren.
Es ist sowieso unfair der Künstler einen ermäßigten Steuersatz bekommen. Künstler sollten genau so Steuern zahlen, wie er so verachtend gesagt hat, wie jemand der normale Arbeit macht.
Auf jeden Falle hast Du mal viel Ahnung vom Steuerrecht: Egal ob 7 oder 19%, dem Künstler oder Handwerker bliebe immer gleich viel über. Das ist nichts ungerechtes, mit wem konkurriert der Mann denn? Mit anderen Künstler, die 19% ausweisen müssen und deren Werke dann Brutto teurer erscheinen? Wer hat da einen Vorteil? Wenn es immer 19% UST wären, hätte der Gute das allen Auftraggebern auch auf die Rechnung geschrieben, von denen die UST so erhalten und direkt abgeführt. Aber nach 5 Jahren zu kommen und dem Künstler zu erklären, er hätte 19% abführen müssen, wenn er nur 7% ausgewiesen hatte, ist schon eine Nummer, die nur der deutsche Fiskus mit seinem Beamten hinbekommt. Jemand, der normale Arbeit macht, führt darauf keine UST ab. Und in der Einkommensteuer sind dann alle gleich.
@@DerAusdauersportler was ich mich gerade Frage ist, ob er das nicht an seine Kunden weiterreichen kann. Also im Sinne von "Hey liebe Stadt XYZ, ich habe vor 3 Jahren eine Lärmschutzwand für 107xxx€ netto bemalt (100xxx€ brutto, 7xxx€ Steuer). Leider wurde vom Finanzamt festgestellt, dass ich statt 7% eigentlich 19% ansetzen hätte müssen. Darum muss ich die Rechnung auf 119xxx€ korrigieren (100xxx€ brutto, 19xxx€ Steuer) und fordere 8xxx€ Nachzahlung."
@@Freedom9X Wenn Du das nächste Mal bei der Burger Bude stehst und als erste Frage bekommst „Hier essen oder mitnehmen?“ dann denke darüber nach, dass auf geliefertes oder abgeholtes Essen nur 7%, in der Bude aber 19% anfallen. Da kannst Du nach Sinn und Unsinn und Gerechtigkeit fragen. Billiger wird es übrigens als „to go“ oder „take away“ nicht. Warum eigentlich?
Also die Funktion der Lärmschutzwand ist doch dadurch keineswegs eingeschränkt. Der Rest ist Geschmacksache… wobei die Mauer in „wunderschönem“ Betongrau bräuchte ich jetzt nicht unbedingt.
Ich find Graffiti in jeder Form abstoßend. Einfach ein hässliches Handwerk. Ich würde die selben Werke von ihm in üblicher Malerfarbe an den Wänden vorziehen. Graffiti darf gerne aussterben und das Zeug, aufgrund seiner Missbrauchshäufigkeit, gerne nicht mehr hergestellt werden. Das ist aber nur meine persönliche Meinung und die hat in unseree Demokratie keinerlei Gewicht.
? Das ist eben deine persönliche Meinung und viele Leuten gefällt halt Graffiti (oder es ist Ihnen zumindest lieber als eine graue Wand). Deine Meinung interessiert sehr wohl, aber sie interessiert halt nur genauso viel wie die Meinung eines jeden anderen. Du hast jedes Recht dich politisch gegen Graffitis zu engagieren und wenn sich eine Mehrheit findet die deine Meinung teilt, werden Graffitis z.B. generell verboten. Aber der Demokratie Schuld daran zu geben dass deine Meinung in diesem Punkt nicht gehört wird, ist nicht richtig, schließlich geht es um eine Geschmacksfrage und nicht um Unterdrückung.
Also ist es komplett egal was gemalt wird, egal wie gut & aufwendig (unabhängig vom hier gezeigten Sprayer) - das wichtige ist, es darf nicht das Werkzeug Sprühdose verwendet worden sein, denn nur das entscheidet am allerletzten Punkt, ob das Bild ansehlich ist, oder nicht...???
@@ScharfeSalami Meinem eigenen Geschmack und meiner eigenen Erfahrung nach, ja. Natürlich gibt es bei allem Ausnahmen. Erinnern kann ich mich gerade aber an keine. Ich mag das Medium Graffiti einfach so gar nicht und in den häufigsten Fällen wird es nur für Schmierereien verwendet. Wäre dem nicht so, stünde dieses Medium bei mir vermutlich besser dar.