Hier wurde 3G einfach mit dem Gebäudezutritt verbunden, dazu muss man ein Zertifikat hinterlegen. Von daher kann ich über diese Auskunftsrechte und Pflichten leider nur noch lachen. Da können wir alle schonmal am Social Credit System schnuppern, wo dann auch der Führerschein ohne Zertifikat ungültig ist.
Hallo Alex, ich weiß, es ist zwar nicht dein Fachgebiet, aber könntest du ein Video machen zu "3G bei Behördengängen (z. B. Rathaus)"? Wäre das zulässig? Denn auch dort wäre ja der Impfstatus ein sensibles Gesundheitsdatum.
Bin verwirrt. Der AG darf nicht mehr ungleich behandeln ( Ge-impft, Un-geimpft), der Staat schon, siehe Lohnfortzahlung bei Quarantäne . Er (AG) darf auch nicht mehr nach den sensiblen Gesundheitsdaten nachfragen. Wie meldet der AG jetzt Quarantäne bzw Personen, um Kostenersatz vom Staat zu bekommen, wenn AN in Quarantäne sind, wenn er nicht weiß, welchen Impfstatus der AN hat?
@@thomaskurth8335 Dasselbe Problem hatten wir ja schon vor der Zeit von 3G am Arbeitsplatz. Schon im September wurde der "Lohnentfall bei Quarantäne für Ungeimpfte" beschlossen (zu einer Zeit, wo es kaum Geboosterte gab). Und schon damals (also vor November) durfte der AG den Impf-Status nicht abfragen und erfuhr ihn über Umwege (wenn Gesundheitsamt Quarantäne anordnet).
@@andreab1694 Nur so lange, bis das Gesunheitsamt entschieden hat. Denn faktisch darf man als ungeimpfter ja in Klinkiken überhaupt nicht mehr arbeiten.
@nomen. nescio Du hast die einrichtungsbezogene Impfplicht nicht verstanden oder? Das der Arbeitgeber jede ungeimpftge Person melden muss? Warum Bußgelder bis 2500 € erhoben werden, warum und wann das Gesundheitsamt ein Berufsverbot ausspricht? OK. Deiner Ausdrucksweise entnehme ich, dass Du es nicht verstanden hast.... träum weiter.
Es gibt wohl Arbeitgeber Anwälte die behaupten das es inordnung ist wenn die Personen die Wahl haben "Freiwillig" den Geimpft oder genesenen Status dem Arbeitgeber mitteilen oder halt testen lassen. Wobei ich da schon bei dem freiwillig ein problem sehe. Habe aber auch kein lust mehr mit dem Arbeitgeber darüber zu diskutieren.
Bei mir ist es genauso. Die nennen es sogar immer noch 3G, und man muss sich jeden Morgen den Badge freischalten lassen, um überhaupt ins Gebäude reinzukommen. Wenn also Leute vor 8:00h anfangen zu arbeiten, und davon gibt es bei uns einige, dann ist der Empfang nicht besetzt, und sie kommen gar nicht rein. Da werden sie dann auch noch gezwungen, ihren G-Status "freiwillig" zu speichern, um das Gebäude überhaupt betreten zu können. Komplett gaga. Und als Grund für 3G wurde die ganz klare wissenschaftliche Lage genannt, die einfach bisher gezeigt habe, dass 3G + Maske das einzige sei, das wirkt.
Nun, haben Sie sich ja wieder etwas eingefangen. 👍 Sie lesen offenbar meine Kommentare unter Ihren Videos.😉 Nur zu dem Letzten, zu den Tests, muss ich weiterhin widersprechen. Der Arbeitgeber darf es einfach NICHT. Weil einfach keinerlei gesetzliche Grundlage (mehr) besteht. Im übrigen widersprechen Sie sich diesbezüglich selbst, denn was kommt den heraus bei den Tests? Ein Testergebnis über den aktuellen gesundheitlichen Zustand des Mitarbeiters, also hochsenible Gesundheitsdaten, die den Arbeitgeber nichts angehen, solange keine gesetzliche Grundlage zur Erhebung solcher Daten besteht. 🤷♂️ Liebe Grüße und frohe Ostern!
Vertrackter kann es kaum werden, der AG hat eine Fürsorgepflicht für das gesamte Personal, lässt daher auf freiwilliger Basis (mit Nachdruck) auf seine Kosten Tests bei allen machen, auch Geimpften. Die Positiv Verdachtsfälle meldet er dem Gesundheitsamt. Da die Arbeitgeber aber zugleich ja wieder Büropflicht einfordern, hat man es zwangsläufig mit Infektionsgeschehen zu tun. Mit den so generierten Infektionszahlen kann Lauterbach dann seine Kiste bis Herbst am laufen halten, dann ist eh wieder Alarmstufe Rot.
@nomen. nescio Wenn das Bundesland Hotspot erklärt hat, dann kommt die Maskenpflicht über die Corona Schutzverordnung, ohne Hotspot Erklärung ist keine Gesetzesgrundlage da.
@nomen. nescio Seit wann steht eine Hausordnung über einem Gesetz? Das hieße ja: wenn mein AG in seiner Hausordnung das Waffe tragen anordnet, muss ich am Arbeitsplatz eine Waffe tragen!
Wegen Leuten wie Ihnen sterben Menschen. Vermeidbare Todesfälle, wären da nicht die Impfpassfälscher, welche dann als "Impfdurchbrüche" auf der IPS landen, bezahlt von der Allgemeinheit.
@@Adrian-sv7hx Erspare mir bitte das Drama. Mittlerweile kann sich jeder impfen lassen. Demzufolge bin ich für niemanden eine Gefahr. Meinetwegen sterben auch keine Menschen. Himmel, immer diese Hysterie, hervorgerufen durch die tendenziöse Berichterstattungen der Medien. Wo ist denn das gefährliche Killervirus seit Wochen schon? Ich vergaß, der Russland-Ukraine-Konflikt hat das böse Virus aus den Medien vertrieben. Demzufolge existiert es auch nicht mehr. Hurra, Hurra :)
Dazu hätte ich auch mal 'ne allgemeine Frage, obwohl ich mir nich sicher bin, ob das hier passt: Jeweils ab Mitte des Jahres wird mit einem Plakat eine 3-tägige Reise (im Mai) ins nahe Ausland ausgelobt, wenn man die höchsten Umsatzzahlen schafft. Betr. ca. 1-2%, also nicht sehr viele (es treffen sich dann dort ca. 100 Leute). Anfang Feb entschied man sich radikal für 2G, somit fiel das für mich aus. Auf der einen Seite habe ich Verständnis für eine gewisse schwierigere Planbarkeit, andererseits auch wieder nicht, weil, wir arbeiten das ganze Jahr zusammen . M.E. hätte es dafür Lösungen gegeben (wenn man nur gewollt hätte) wie das Testen (was man jetzt nicht mal mehr muss, was für eine Ironie). Das durfte ich für Geschäftsreisen übrigens machen, da ging das, für's diese Reise geht das nicht. Es gibt keine Kompensation dafür. Ungerechter behandelt kann man sich bei sowas gar nicht fühlen. Aber das ist nur die moralische Seite. Mich würde mal interessieren, ob das arbeitsrechtlich überhaupt ok ist?!
Wie ist das im Thema Außendienst, wenn der Arbeitgeber zwar kein 2G/3G mehr hat aber das besuchte Unternehmen sagt, du kommst nur unter 2G/3G rein - aufgrund Hygienekonzept? Dann wird ja das Spiel so endlos weiter gespielt…bzw. bis Herbst.
Meine Frsge ist: Ich arbeite in einer psychiatrischen Klinik, hatte letztes Jahr Januar C. Und habe mich im Januar '22 zum ersten Mal i. lassen. Sprich: es sind quasi "zwei" I. die im Gesundheitswesen vorausgesetzt sind. Meine Fragen: a) bin ich verpflichtet, mich noch mal i. zu lassen, wenn der Arbeitgeber es verlangt ( bin in der Probezeit) ...??? b) darf der Arbeitgeber die Mitarbeiter aufzufordern, ihre I.....zertifikate vorzulegen...??? Das ist bei uns nämlich gerade der Fall.... Danke für die Antwort
Mein Arbeitsplatz (die Büroräume) befindet sich innerhalb einem Gebäude einer anderen Firma. Nun behauptet man, die andere Firma beruft sich auf das Hausrecht und verlangt weiterhin 3G als Zugangsvoraussetzung für Besucher und ich müsste das daher auch erfüllen, wenn ich das Gebäude betrete, um mich an meinen Arbeitsplatz zu begeben. Das ist doch sicher nicht rechtens?
Alter zahlt dann dein Arbeitgeber so gut dass er sich das erlauben kann seine Mitarbeiter so zu schikanieren ? Das ist ja auch deine Freizeit jeden Tag ein Test zu machen. Dann sollen die wenigstens vor Ort ein Test anbieten, aber wenn du den Test vor Dienstbeginn zeigen musst ist das unverschämt
@@axk1334 Tja, es ist eben nicht direkt mein Arbeitgeber, sondern die Firma die den Empfang und den Flur inne hat, an dem ich vorbei muss bzw. durch den ich durch muss. Unsere Sekretärin hatte jetzt einfach die Info der anderen Firma an uns weitergeleitet und meinte, dass wir daher weiterhin 3G erfüllen müssten, wenn wir uns an unserem Arbeitsplatz begeben wollen bzw. müssen. Ich hatte mich diesbezüglich an den Betriebsrat gewendet. Der ist der Meinung, dass das Hausrecht sich nur auf Besucher und eben nicht auf uns als Arbeitnehmer beziehen würde. Ich habe mich zur definitiven Klärung an meinen Vorgesetzten gewendet. Eine Antwort steht noch aus... Es ist halt so, dass bei uns wohl ca. 90% der Arbeitnehmer geimpft sind und eine Kopie ihres Zertifikats beim Empfang hinterlegt haben. Die sehen hier überhaupt kein Problem. Die blöden Ungeimpften sind ja selbst schuld, wenn sie sich nicht impfen lassen...
Ich arbeite an einer Hochschule in Niedersachsen. An unserer HS gilt immer noch 3G. Laut Auskunft des Personalrates ist das richtig. Gibt es für Hochschulen besondere Regelungen, oder warum soll das erlaubt sein?
Hier ist noch Hotspot und es soll nochmal 4 Wochen verlängert werden, vermutlich bis Herbst. Daher haben Institutionen hier das Recht 3G und 2G zu verlangen, manche tun das leider auch.
Hallo,also mein AG verzichtet auf sein Haus-Recht(keine Maskenpflicht für Kunden), jedoch sollen die AN Masken tragen und sich testen.welche Ironie ist das ????? Ist sowas rechtens ?
Ist die Kürzung des Entgelts während einer Quarantäne immer noch aktuell? Habe sogar gelesen, dass ab den 14. April sogar bei zweifach Geimpften die Kürzung vorzunehmen ist. Stimmt das?
Ist es richtig, dass bei keiner Impfpflicht der Arbeitgeber bei einer Covid Erkrankung den Lohn für die Quarantänezeit einbehallten kann? Wo ist denn da der Sinn?
Kann man das irgendwo schriftlich so nachlesen und ausdrucken? Mein Arbeitgeber verlangt weiterhin von den Ungeimpften 5 x die Woche einen Test, aber von den Geimpften und Genesenen nicht.
Darf er eigentlich nicht, da er aus Datenschutzgründen eigentlich dein "Impfstatus nicht mehr wissen darf". Wenn du in einem sensiblen Bereich arbeitest und viel Kontakt zu anderen hast, sollte es in seinem Hygienekonzept dokumentiert und der aktuellen Lage nach verhältnismäßig sein. Zumindest sollte er sie zur Verfügung stellen und das testen während der Arbeitszeit sein. Kannst ihm ja mal nahelegen, vielleicht verliert er dann das Interesse. Oder er ist ein Corona- Paniker, dann sollten sich aber alle testen müssen, was auch schwierig ist!
Ist es richtig das Ungeboosterte seit dem 15.04.2022 bei angeordneter Quarantäne, auch bei Kontakt, keine Lohnfortzahlung mehr bekommen? Versetzt es dann den Arbeitgeber nicht doch in die Lage den Status abzufragen?
Ja das ist richtig, seit dem 15.04.2022 haben 2 fach geimpfte keinen Anspruch mehr auf eine Lohnersatzleistung. Sollte man in Quarantäne müssen aus welchem Grund auch immer gibts nichts mehr.
Bin genesen und muss mich sogar immernoch testen lassen laut mein Arbeitgeber meint sobald die teststellen noch auf sind und kostenlos sind muss mich weiterhin testen lassen wie geht das
Für AN der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gilt es immer noch, die diese Impfung nicht haben. Ist es rechtens, dass diese Tests täglich in einem offiziellen Testzentrum durchgeführt werden, auf das der AG verweist? Gilt dieser Auskunftsanspruch auch noch nach dem 30.6.2022 für AN in diesen Einrichtungen?
Sie haben es doch schon gesagt: Es gilt die Einrichtungsbezogene Impfpflicht (solange nichts anderes entschieden wurde). Wenn Sie als ungeimpfte Person also in einer Einrichtung tätig sind, dann (so sieht es der Gesetzgeber aktuell vor) nicht rechtens und nur auf Zeit, bis das Gesundheitsamt eine Entscheidung gefällt hat die, wenn sie kein Attest oder eine Impfung vorweisen können, i.d.R. zu einem Berufsverbot führt.
Ich arbeite im Krankenhaus, bin ungeimpft. Ich muss täglich mich testen. Ich finde dass das Körperverletzung ist. Muss ich mich nun täglich testen lassen?
Immer noch nicht verstanden, dass es eine einrichtungsbezogene Impfpflicht gibt und man aktuell als Ungeimpfter dort sozusagen nur gedultet ist, bis das Gesundheitsamt entschieden hat? HIer wird doch über nix anderes mehr geredet. Wie kann man das nicht mitbekommen haben?
Also wenn ich jetzt als Service Arbeiter in einen Betrieb gehen muss, darf dieser nicht mehr nach 3G fragen? Habe noch 2-3 Betriebe, die einen 3G Nachweis verlangen, ansonsten darf ich da nicht rein und arbeiten. Muss ich mich dann da auf deren Kosten da immer testen lassen und was kann ich gegen diese Anordnung des Betriebes machen? Danke schonmal für die Antwort.
Was ist mit der Datenbank die ein AG hat wo drin steht wer geimpft, ungeimpft oder genesen ist? Denn die AG haben ein solche Datenbank denn es musste ja ein Impfausweis angefertigt werden um eine Kontrolle zu haben wer welche Anforderungen an 3G erfüllt. Der AG musste ja wissen wer darf ohne Test in die Fabrik, also wer geimpft ist, und wer muss einen Test machen, also ungeimpft oder genesen, bevor er an den Arbeitsplatz darf. Somit haben die AG eine solche Datenbank. Muss diese nun gelöscht werden oder darf der AG diese weiterführen?.
Hallo Alexander, darf ein Arzt als Arbeitgeber genesene und nicht genesene dazu "verdonnern" unterschiedliche Masken in seiner Praxis zu tragen ? Also bei den Genesenen reicht eine "normale Op- Maske, die Ungenesene müssen eine FFP Maske tragen, darf er das? Danke
@nomen. nescio also erstens bin ich nicht dein Junge, wahrscheinlich auch älter wie du aber seis drum. So und was steht im Arbeitsvertrag????? Mein Arbeitsvertrag ist jetzt 42 Jahre alt und die Firma 125 und was soll da jetzt drin stehen was mit der obigen Situation zu tun hat?. Die Fima setzt solche Dinge wie z.B. wer darf wo parken oder hat welche Vorzüge aber auch Maßnahmen die mit dem Virus zu tun haben über das Gesetz hinaus und das nennt man Hausrecht oder Direktionsrecht. Du wendest doch auch in deinen 4Wänden dein Hausrecht an wenn es dir danach ist und setzt dich über Gesetze hinweg wenn es dir passt.
Eine Frage : das heißt ich könnte zum Chef sagen ich bin jetzt geimpft brauche mich daher nicht mehr Testen lassen und er darf nicht mehr Verlangen das ich den Impfpass vorzeige also im Prinzip brauche ich mich nicht mehr Testen lassen weil er eh nicht mehr nach meinem Status fragen darf richtig? Arbeite in einem 20 man Betrieb
Danach sollte man allerdings auch gegenüber den Kollegen so tun, als wäre man geimpft. Stellt sich diese Aussage nämlich als gelogen heraus, dürfte man bei so ziemlich den meisten AG auf der Abschussliste stehen. Das Vertrauensverähltnis dürfte dann so ziemlich zerstört sein. Sollte man sich überlegen.
@@herdifreund7715 ach das Stört mich überhaupt nicht haben genug Corona Fälle in der Firma gehabt die alle 3 Mal geimpft sind die sich aber nicht testen lassen müssen finde da Mal den Fehler. Aber hey die geimpften meinen ja sie sind jetzt es besseres 🤣🤣🤣dabei bringt die Impfung fast nix 🤣🤣🤣
@@trieblex1234567 Was bluberst Du da, Was ich geschrieben habe, hat überhaupt nix mit irgendeiner Impfung zu tun. Nicht verstanden was ich geschrieben habe oder? Es geht dabei nicht um Impufung e oder sonstwas. Wenn man so was macht (also den AG belügen) sollte man sich (wie eigentlich bei Allem) über die jeweiligen und möglichen Konsequenzen im Klraren sein. Ob Du das dann machtst oder nicht.... Dein Ding. Und was Du über die Impfung glaubst... auch Dein Ding. Wen sollte das intereressieren?
Sorry ich bin nicht mehr auf dem Laufenden. Seitdem 21.Februar bin ich Krankgeschrieben. Mittelfußknochenbruch dreifach durch Arbeitsunfall. Stapler über linken Fuß gefahren. Seit wann ist die 3G Regel weg bei den Betrieben??? Ich arbeite in Baden Württemberg. Ist das schon länger so oder erst seit kurzem. Ich bin zwar dreifach Geimpft aber die lästige Überprüferei am Einlass in den Betrieb dürfte wohl wegfallen!!!! Immer mit Karte durchziehen ob man Geimpft ist oder Tagesaktuellen Test vorlegen.
Ist doch ganz einfach. Must du in Quarantäne, legt man den Nachweis vor, Lohn wird gezahlt! Legst du nichts vor, wird auch nicht gezahlt. Ist dann eine Bringeschuld.
Gerichtliche ladung. Privates hausrecht maskenpflicht. Kein Gesetz maskenpflicht gesetzliche ladung. Verweigerung private Anordnung zu befolgen eine Maske aufzusetzen. Das Gesetz darf mich schlechter behandeln. Warum? Das beweist den Privat-Staat
Hier im Hotspot ja, die Bürgerschaft hat die Corona Eindämmungsverordnung angepasst. Woraus sich für Arbeitgeber eine Verpflichtung der Umsetzung in seinen Gebäuden ergibt, informiert wurde umfangreich und bei Verstoß gibts eine Abmahnung.
Arbeiten Sie im Gesundheitswesen und unterliegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ? Dann ja. Falls nicht, darf der Arbeitgeber Ihren Status nicht mehr wissen ohne sich evtl. strafbar zu machen.
@@danielgilgen6347 , ich würde vom Arbeitgeber die schriftliche Auskunft, über die von ihm über mich vorhandenen Gesundheitsdaten/den Impfstatus, gemäß Datenschutzgrundverordnung verlangen. Wenn ich das dann schriftlich hätte und mein Status darin ersichtlich ist, auffordern zur Löschung dieser Daten, auch einen neutralen Firmenausweis fordern. Sollte er sich weigern, entsprechend protokollieren (mit Datum, Uhrzeit, Einzelheiten und evtl. Zeugen ... ) und das am besten von ihm unterschreiben lassen. Nächster Schritt Anwalt, denn wo kein Kläger da kein Richter. Wichtig : unbedingt ruhig, besonnen und freundlich agieren, nicht provozieren lassen !!
Ich würde behaupten sie liegen falsch. Die Impfdaten wurden 24.November in unserer Firma erhoben, die 6 Monate max Aufbewahrungsfrist ist noch nicht ausgelaufen, somit hat der Arbeitgeber immernoch den Impfstatus und kann ihn verwenden. Oder sie können mich eines besseres belehren. Dankeschön
Der Impfstatus darf nicht mehr verwendet werden, auch wenn der Arbeitgeber diesen noch kennt. Wenn der Arbeitgeber ein Hygienekonzept erstellt an Hand einer aktuellen Gefährdungsbeurteilung, dann müssen diese Maßnahmen für alle gleich sein. Außnahme im Gesundheitswesen, Pflegekräfte etc. Also wenn der Arbeitgeber eine Testpflicht verlangt, dann gilt die auch für geimpfte.
Na das noch nicht, weil ja eine allgemeine Pflicht zur Impfung nun gerade nicht durchgekommen ist, aber es werden die Ungeimpften mit 3G weiter schikaniert
@@derkeiler2573 Allein der viele Müll der durch die abgenötigten Tests entsteht, furchtbar. Die Kreativität wird ausufern, weil die Injektions-Fetischisten nun Rache nehmen dafür, dass deren geliebte Impfpflicht nicht durchkam im Bundestag.