Wenn er NUR DAS so schnell, kurz und bündig in einem 10sek Video erklärt hätte, hätte er keinen Job. ;-) (Das mit dem "Don't talk to the Police"-Video wo da dann beim Cop im 2. Teil da die Studenten trotzdem die Hände heben ob wohl der PROF da die vorher beredet hat, als der fragt wer zu schnell gefahren ist.. Classic!)
Richtig! Denn Richtige PolizeiBeamte (Wie sie es mal waren...) haben u.a. immer angeflochten. Sie müssen nicht antworten (Ausser Personalien, dann ist BINGO!) Ich habe mir 2 Sätze eingeprägt: (Ich) Beantworte keine Fragen! oder: Es ist mir nicht möglich, diese Frage zu beantworten und zwar solage, bisse es einsehen... :-)
Als spontane Antwort auf den Videotitel hätte ich gesagt: "höflich und freundlich". Das hat jeder erstmal verdient, bis er direkt im Einzelfall das Gegenteil beweist.
@@BIanka0200 So und jetzt frag dich mal warum. Wenn du dich die ganze Zeit mit solchen Leuten rumschlagen müsstest, wärst du wohl auch nicht mehr zu jedem freundlich. Ist ein Geben und Nehmen.
@@noroidnogain8680 Ja, aber die Negation, ihre verinnerlichte negative Einstellung macht sie schwach. Es verrät sie. ^^ Je negativer um so positiver, freundlicher und "unterwürfig-ängstlich" muss man sich geben, dann laufen sie ins leere ^^ und stehen auch dumm da.
@Spongebob Schwanzkopf Ich kenne keinen Cop der je die Intention für diesen Beruf in Gewalt sah. Es mag zwar Polizeigewalt geben, aber Gewalt ist nicht der Motivationsbaustein diesen Beruf zu erlernen. Grundsätzlich einen anderen Menschen als Arschgesicht und Idiot zu bezeichnen um ihn dann "in den Rollstuhl bringen zu wollen" zeugt von reiner Bösartigkeit, jedoch nicht von Besonnenheit und taktischem Niveau... und zwar psychisch wie physisch. ru-vid.com/video/%D0%B2%D0%B8%D0%B4%D0%B5%D0%BE-6_N6-sSkhL4.html
@Spongebob Schwanzkopf Na du bist ja ein ganz harter Typ! Hart wie ne Bohnenstange mit Pickeln im Gesicht, brav die Füße unter Mamis Tisch haben und nach Essen und Geld betteln.
Andreas Kunze Sowas ist auch totaler Schwachsinn. Mehr als der Großteil der Polizisten reizen die Möglichkeiten des unmittelbaren-Zwangs nichtmal im Ansatz aus und versuchen bis zuletzt Ruhe zu bewahren und eben keine physische Gewalt auszuüben. Ich kann die Leute auch nicht verstehen, die so eine Meinung haben und davon ausgehen, dass alle Polizisten ihren Job machen um anderen zu schaden. Das sind die gleichen Leute, die auch alle Politiker als korrupt, böse und unter Kontrolle der imaginären NWO sehen. Man merkt hier an einigen Aussagen von den Kommentatoren, dass sie das eigentliche Problem sind. Genau sowas habe ich in meinem Kommentar gemeint. Wenn man schon latent aggressiv auf einen Polizisten reagiert und ihn abwertet, wird der sich auch nicht freundlich benehmen. Man kann auch gegenüber Polizisten dominant sein um Grenzen aufzuzeigen. Der Unterschied liegt nur in der Art wie man es macht! Es muss auf respektvoller Basis sein, Gut argumentiert und man muss menschlich auf ihn eingehen, ihn einbeziehen und nicht abwehren, abwerten und trotzig sein. Einige Kommentatoren, haben anscheinend totale Minderwertigkeitskomplexe und projektieren ihren eigenen Charakter auf die Beamten. Sie gehen wahrscheinlich davon aus, dass sie als Polizist so wären. Ich finde einige Aussagen unter dem Video einfach nur traurig!
Würde diese Themen mal interessant finden: - Notwehr - Strafverfahren im Aushaltaufenthalt - Strafverfahren von Österreicher/schweizern in Deutschland während eines Auslandaufenthaltes
FIRO Hazo häää? Dein ernst? Heisst doch nicht, nur weil du du dich auskennst sie sich gleich auch damit auskennen muss? Also wirklich spar dir in Zukunft so sinnlose Kommentare.
FIRO Hazo also ich fände es krass, wenn du dich mit den ganzen Theorien hinter der Notwehr, dem Notstand, der exzessiven bzw. Intensiven Notwehrexzeß auskennst, aber ich denke mal 98% der Leute, die nicht Jura studieren, kennen das nicht. Notwehr ist sehr komplex
@@wedemeyerr der Satz beruht auf eine andere Sichtweise. In der Pflege heißt es aus dem Grund "so viel wie nötig, so wenig wie möglich" um die Selbstständigkeit der Patienten zu unterstützen. ;-) (bin aus der pflege)
@@johnmusic446 danke für die Aufklärung. So macht es auch sinn. Der erste Gedanke bei einem solchen Satz ist aber , dass es mal wieder nur um das wirtschaftliche geht. Schönen Abend noch und danke für Deinen täglichen Einsatz für die alten, kranken und Schwachen 😘🤘
Der Penner Frage den Polizisten freundlich: „Ist das so, dass man einem Polizisten nicht Kamel sagen darf?“ Polizist: „Ja, das ist richtig, das wäre Beamtenbeleidigung“. Penner:“ Aber einem Kamel darf man Polizist sagen, oder?“. Polizist:“ Ja, das darf man, das ist nicht verboten“. Penner: „Danke für die Antwort. Auf wiedersehen Herr Polizist“.
@@PumperPanda95 Es gibt aber Beleidigung als Straftat, die nur bei Beamten ernstgenommen wird, da die SA 3ine sehr objektive und unvoreingenommene Behörde ist.
@@EinHecki weiß ich. Aber da steht ja immer so angeblich nach echten Einsätzen empfunden. Ich wäre mal gespannt, wie er die Grenzüberschreitungen kommentiert, die ja teils echt heftig sind
@Scuffed Paul Denino Das die ACABs meinen dürfen Manieren machen, auch wenn man sich "Ruhig" verhält. Oft erlebt. Man weis ja dass diesen H........ nicht zu trauen ist.
Sehr informativ und interessant, bei dir merkt man das du, trotz deines schweren Berufs, sehr menschlich geblieben bist es gibt wenige von solchen Menschen. Mein Respekt vor deiner Arbeit und bleib so wie du bist, vielen Dank 👍🍀🍀
Zu Polizisten darf man sagen: 1.)"komischer Vogel" (OLG Bamberg, Beschluss vom 11.06.2008 - 3 Ss 64/2008), 2.)"Wegelagerer", (BayObLG, Beschluss vom 20.10.2004 - 1 St RR 153/04) 3.)"Oberförster" (AG Berlin-Tiergarten - Az.: 2 JU Js 186/08)
An der Stelle einfach mal Respekt an dich André, du lieferst auf sympathische und zugleich kompetente Art und Weise unterhaltende und sehr informative Videos! Danke dir dafür und mach weiter so! 👍
Naja das wär doch irgendwie diskriminierend wenn du nur Männer oder Frauen bevorzugst, wenn man doch selbst keins von beidem ist. Also, wenn schon denn schon, diversität eben !
@@fittenticker3695 divers heißt nicht dass man mann oder frau ist. Divers heißt, dass man weder man noch frau ist. Wenn du nur Trollen willst ist das der falsche Platz.
@@marvinnakama4868 wäre aber diskriminierend, da jedes Geschlecht gleich zu behandeln ist. Wenn ein man verlangen kann von einem Mann untersucht zu werden und eine Frau von einer Frau, dann ist es nach Anerkennung des dritten Geschlechts rein theoretisch so, dass Divers auch Divers verlangen kann.
Wo kommst du her, wo gehst du hin? Aus meiner Mama, irgendwann ins Grab xD "Ich hab gerade ne Bank ausgeraubt, jetzt will ich nach Hause" - zack, Knast
Zum Thema Coronakrise würde mich auch noch interessieren: Können die mich einkassieren, wenn ich draußen ohne Maske Sport mache, Fahrrad fahre oder meinen Hund ausführe?
@@davidschmied727 In Bus u. Bahnen, Taxis, Geschäften, öffentlichen Gebäuden, Arztpraxen wird noch diskutiert, was ich der öffentlichen Berichterstattung entnehmen konnte. Ansonsten darf man nicht rein u. je nach Bundesland gibts unterschiedliche Bußgeld-Höhe. Von Masken im Freien u. in der Natur stand nichts. Aber wer weiß. Es gibt ja diese Blockwarte u. Hysteriker, die nur halb zu hören.
@@magdalenam.7858 Eben diese Blockwarte und Hysteriker werden ja scheinbar in diesen Tagen mehr erhört als vernünftig-rational denkende Leute. "Maß und Mitte" ist längst nicht mehr angesagt... Leider... So mein Eindruck.
Wenn die Polizei einen aber bei einer Verkehrskontrolle fragt, woher man denn gerade kommt und man sagt, dass man dazu keine Aussage treffen möchte, dann wird man danach doch bestimmt erst richtig kontrolliert oder? Also gar nichts sagen könnte da ganz schnell die Situation verschlechtern oder nicht?
Liegt wahrscheinlich einfach da dran das die Polizei davon ausgeht, dass sich jemand der beim Rettungsdienst arbeitet sich soweit an Recht und Ordnung hält.
@andre miegel Grundsätzlich gefällt mir dein Format sehr! Viele hilfreiche Tipps und Erklärungen, was viele rechtliche Fragen angeht. Gerade aber in einigen Punkten vergisst du essentielle Rechtsnormen. So zum Beispiel was die Durchsuchung von Personen angeht. Du gehst hierbei auf die strafprozessuale Durchsuchung ein, jedoch gibt es ja in jedem Land auch ein Gefahren - / Polizeirecht. Dazu speziell dein Beispiel mit der Durchsuchung der Handtasche. In SH gibt es dazu zum Beispiel die Durchsuchung zur Eigensicherung (§202 LVwG). Da benötigt es keinen Richter oder StA, da dies durch PB angeordnet wird. Erfahrungsgemäß schauen sich viele Personen Videos wie dieses an und stellen sich dann zB. bei einer Durchsuchung an einem gefährlichen Ort, quer, obwohl diese rechtlich abgesegnet ist. Bitte in Zukunft solche Aspekte mit einbeziehen. Mach weiter mit deinen Videos! Edit*: Mit querstellen meine ich nicht das nicht Mitarbeiten bei einer Maßnahme, was ja vollkommen in Ordnung ist, sondern dass aus einer einfachen Durchsuchung zur Gefahrenabwehr dann ganz schnell ein 113/114 StGB wird.
Erfahrungsgemäß stellen sich Polizisten auch bewusst über dem Gesetz!!! Sie erfinden einfach die Gefahr in Verzug oder den Anfangsverdacht einer Straftat!!! Sie verlangen diese typischen Aufgaben bei Verkehrskontrollen, ohne darauf hinzuweisen das sie freiwillig sind!!! Problem: diese Hinweise müssen die Polizisten nicht geben!!! Das ist echt zum ...... !!!
Wie ist das wenn man der polizei den perso giebt und bei fragen als antwort giebt "sie verwickeln mich in ein gespäch an woran ich kein interesse hege" ? Ist das eine beleidugung?
@@PunchedProdutions Grundsätzlich ist dafür ein Beschluss nötig. Bei dringendem Verdacht dürfen die Polizisten je nach Bundesland unmittelbar ohne Beschluss hineinsehen. Hilfreich wäre es weiterhin das Video aufmerksam zugucken. Hier: 8:13
@@PunchedProdutions Absolut richtig. Es gibt aber ergänzende landesrechtliche Normen, die den Ordnungsbehörden (weitere/ergänzende) Rechtsgrundlagen bieten.
Hier muss zwischen strafprozessualen und präventiven Maßnahmen unterschieden werden. Bei präventiven Maßnahmen ist § 40 PolG NRW einschlägig. Hier ist kein Beschluss nötig und die Polizeibeamten dürfen den Rucksack durchsuchen, wenn ein Tatbestand aus dem § 40 PolG NRW vorliegt. Bei StPO Maßnahmen ist § 102 StPO einschlägig. Auf eine richterliche Entscheidung kann bei Gefahr im Verzug verzichtet werden und somit wäre auch kein Beschluss nötig.
Mega interessant! Aufgrund der aktuellen Situation hat man sehr viel mit dem Ordnungsamt zu tun. Hier wäre der Unterschied mal interessant. Mach weiter so =)
TV hat definitiv nichts mit der Realität zu tun! Wenn du unaufgefordert redest fliegst du ganz schnell aus dem Gerichtssaal und bekommst eine fette Strafe. Wenn es dich wirklich interessiert geh zu deinem nächsten Gericht und schau dir eine öffentliche Verhandlung an.
interessant wäre auch: unter welchen voraussetzungen, darf mich die polizei mitnehmen oder mich in der öffentlichkeit des platzes verweisen, wenn ich mich gegen identitätsfeststellung nicht wehre und keine straftat oder ordnungswidrigkeit begehe. zum beispiel auf einer demonstration.
Als Faustregel: Sie müssen es (gerade bei einer Demo) begründen. Im Zweifel hat aber der Kollege genau gesehen, wie Du (hier kleine Straftat einfügen) gemacht hast.
@@stevanmiladinovic4007 also im Endeffekt muss ich so oder so mitgehen, egal was für ein Schwachsinn sie sich an den Haaren herbeiziehen? Bei den aktuellen Demos, wird ja das Tragen des Grundgesetzes als Straftat interpretiert...
Ich habe gehört, dass eine Tasche auch durchsucht werden darf, wenn man sich an einem "kriminellen Hotspot" (z.b. Bahnhof) bewegt/ aufhält. Stimmt das? Lieben Dank für die Antwort! ❤
Stimmt. Dieses Motto funktioniert bei mir bisher sehr gut. Bin immer nett und Freundlich so wie es mir von meinen Eltern beigebracht worden ist. Sind andere genauso freundlich ist alles okay, aber wenn jemand meint er müsste sich mir gegenüber wie ein Arschloch benehmen sind auch bei mit die Freundlichkeiten sehr schnell vorbei.
@@rohrbrot4563 Naja aber man sagt ja wenn man nichts sagt macht man sich Verdechtigt ! und so wird es doch dan ausgelegt dann werden nicht nur die Personalien aufgenommen sonder warscheinlich muss man mit auf die wache !
@@ivanwasili7421 Nur weil du nicht auf eine Frage, die über die identifizierung deiner Person hinaus geht, antwortest dürfen Polizisten dich nicht einfach mitnehmen. Dafür muss, solange du dich identifizieren konntest und kein Verdacht auf eine Straftat besteht, noch weitere Grundlage vorhanden sein.
Ich bin aus Zufall auf dich gestossen und ich bin mir sicher, dass du viele wertvolle Themen besprichst, aber so was wie “Beamtenbeleidigung” gibt es nicht im Strafgesetzbuch. Nur die “normale Beleidigung” die für jeden zählt.
Also stimmst du zu, dass es eine Anzeige für die Beleidigung eines Beamten gibt?! Da jede Beleidigung anzeigbar und strafbar ist? Also kann man von Beamtenbeleidigung zum Verständnis reden in einem Video wo es im Umgang mit Polizisten geht?
@@dedalnok beleidige ich einen Polizisten bekomme ich eine Anzeige. Ich finde es irreführender die ganzen Kommentare zu lesen die sagen: Es gibt keine Beamtenbeleidigung. Es kommt auf das gleiche hinaus egal wie man das Kind nun nennt
Was ich nicht ganz verstehe: Was bedeutet denn "nichts sagen". Soll ich den Polizisten anschweigen? Soll ich seine Frage in Frage stellen, oder ist das schon wieder provokation? Einfach sagen dass ich mich dazu nicht äussere? Für mich ist das schwierigste wie ich denn kommunizieren soll, dass ich dazu nichts sagen muss/darf?
MR-Frugy Ja klar, die können das schon auch rechtfertigen wenn die Sagen ein Verdacht bestand... es geht ja nur darum, dass man nicht irgendwas sagt außer den Personalien weil es einem sonst negativ ausgelegt werden kann. Beispielsweise sagst du bei einer Kontrolle „ja ich habe 2 Bier getrunken“ - Alkoholtest ergibt was anderes und dann heißt es „Sie haben die Polizei bei der Kontrolle angelogen, der Alkoholwert lag höher, als wie Sie behaupteten“ etc zum Beispiel
MR-Frugy genau deshalb den Mund halten. Ausweis zeigen und finito! Dieses guter Bulle, böser Bulle gibt es nur im TV. Die sind darauf ausgebildet dich durchzulöchern ; )
Hallo Andre Miegel, vielleicht sagen Sie auch etwas zum Legitimationsbereich von StGB, das in EGStGB widerrechtlich verfasst wurde und desweiteren durch Bereinigung 2007 entfernt worden ist: Paragraph 1. Damit liegt seit 2007 keinen Legitimationsbereich, wo dieses Gesetz angewendet werden darf.
Hey André, ich bin der Polizei ja nicht verpflichtet den Kofferraum zu öffnen ABER die guten Herren wenden ja dann öfter den Trick mit dem Warndreieck und Verbandskasten an, um einen Blick in den Kofferraum zu erhalten... darf ich sie dann auffordern, dass sie am Motor oder an ihrem Auto warten und somit keinen Einblick erhalten ?
Das ist quatsch, einfach ganz normal unterhalten:) Man sollte sich mit Polizisten so unterhalten wie man es mit jedem anderen macht, nett, respektvoll und höflich
@@Chainder ne das stimmt schon, wenn sie nicht das Gefühl haben du bist positiv eingeschüchtert und bedingungslos compliant werden sie schon gern ungut, vorallem wenn du irgendeine Ausstrahlung oder ein physisches Merkmal hast die ihnen nicht gefällt
@@missannethropy8048 das ist schade wenn du solche erfahrungen gemacht hast oder dies so siehst, ist aber kicht die Regel, bzw. kann ich aus meiner Erfahrung nicht so bestätigen
@@Chainder gut das du die Erfahrung nicht machen musstest, klar gibt es auch Polizisten die von ihrer Möglichkeit Gewalt oder Macht über dich anzuwenden keinen Gebrauch machen wenns vermeidbar ist aber doch, hab sowohl selbst als auch bei Freunden und Fremden miterlebt wie das geringste Anzeichen von "ich bin ein Mensch, du bist ein Mensch und wir haben beide Respekt verdient" als Provokation aufgefasst wurde oder die Polizei grad einfach aus schlechter Laune heraus jemandem den Tag versaut ohne begründetem Verdacht. Und leider tragen die ja keinen Moodpin auf ihrer Jacke also ist man am besten bei jedem Polizisten extra freundlich damit ja nix kippt
Gutes Video! Im Bezug auf die Durchsuchung vielleicht noch die rechtfertigende Einwilligung erwähnen. Widerspricht man nicht sonder gibt die Tasche nur rüber geht es auch ohne richterlichen Beschluss. Das kommt in der Praxis am häufigsten vor
Ja darfst du, wenn du das dann aber veröffentlichen willst musst du entweder das Einverständnis der im video zu sehenden Beamten haben oder diese unkenntlich machen. Das gilt nicht wenn durch das Filmen die Maßnahme gestört wird weil du z.b im Weg stehst. Aber denk immer dran Polizisten sind genau wie du Menschen also der beste Tipp den ich für dich habe ist sei freundlich und nerv niemanden, dann werden die auch freundlich zu dir sein und dich nicht nerven.
§201 StGB - Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt 1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder 2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. Also: Video MIT Ton geht i.d.R. nicht!
Ich hab mal aus lauter Freundlichkeit einem Polizisten Platz gemacht die waren im Auto ...einspurige strasse ... Autos parken dort am Abend und die wollten umdrehen ...als dank hab ich ein Alkohol Kontrolle und Anzeige gekriegt weil ich mein Führerschein nicht mit hatte ...nie wieder mach ich aus Freundlichkeit irgendwas für die Polizei...
Als Migrant in München ist das nicht leicht umzusetzen. Schon von Weitem bei der Gesichtskontrolle regelmäßig den Jackpot gezogen. Meine Erfahrung war damals, je weniger man kooperiert, desto mehr Stress bekommt man mit den Hütern des Gesetzes. Ich wurde bereits als Kind, im Alter von 10 Jahren konditioniert, wie das Spiel läuft. Gute 30 Jahre später stehe ich als treuer Bürger nicht mehr auf der Fahndungsliste. Vielleicht liegt das an der Brille, dem leichten Haarausfall und dem etwas geknickten Gang 😜
Hori Ich habe in München auch erlebt, dass ÖPNV Busse angehalten werden, stichprobenartig werden Fahrgäste rausgepickt und müssen ihren Personalausweis abgeben, bei Nachfrage wohin die Polizei mit den gesammelten Personalausweisen verschwindet und warum sie diese Maßnahme durchführen, erhält man eine patzige, respektlose Rückmeldung, dass einen das nichts angeht. :D In München sind Polizisten auch nach zweifelsfreier Nachweisbarkeit ihrer Vergehen und Straftaten weiterhin schuld- und haftungsfrei.
@@N3xt0_o Aus Erfahrung kann ich sagen, immer freundlich bleiben und mitwirken. Egal ob man im Recht wäre oder nicht. Der ganze Aufwand lohnt sich einfach nicht. Sie werden für Ihre Arbeit bezahlt. Mir geht das von der Freizeit ab. Ein Beispiel: Ich hatte mich schon vor der Verkehrskontrolle abgeschnallt, weil ich früher fast immer aufgefordert wurde auszusteigen. Das war nicht sehr schlau, aber damit hatte ich nicht gerechnet. Sie meinten ich wäre unangeschnallt gefahren und wollten mir einen Zettel ausstellen. Meine Antwort: Ich war wirklich angeschnallt, aber Sie sind zu viert, was soll ich großartig entgegnen. Wenn Sie das so sagen, dann war ich nicht angeschnallt. Die haben mich in Ruhe gelassen. Hätte ich einen Aufstand gemacht, wäre das definitiv zu einer weiteren Folge von WHEN KEEPIN IT REAL GOES WRONG! geworden. Chris Rock hat einen lustigen Clip HOW TO NOT GET YOUR A** KICKED BY THE POLICE :-) ...die Amis sind da noch etwas heftiger drauf.
So sieht's aus. Meine Erfahrung ist die gleiche, einfach nett bleiben und auch den Smalltalk mitmachen. Und die provokanten Fragen mancher Polizisten einfach über sich ergehen lassen.
Hallo Andre, vielen Dank für das sehr aufklärende Video :) Wie schaut es denn mit der Auskunftspflicht aus, wenn man jetzt während Corona von der Polizei im Auto aufgehalten wird und gefragt wird wo man herkommt?
Mich würde interessieren woher die Pollizei die sich die „FaceID“ holt..? -Stelle 2:10min. Sind nur die Leute in einer Datenbank, die schon mal bei der Polizei aufgefallen sind ? Oder ist jeder in einer Datenbank der ein Smartphone mit faceID benutzt.. ? Lg. ✌🏽
Es gibt die Datenbank "Inpol". Dort werden vorangegangene Straftäter festgehalten (Fingerabdruck). Wenn du auf die Wache kommst wird dein Fingerabdruck genommen. Ausserdem gibt es länderweise noch Datenbanken wie in Bremen z.B @rtus. Dort kann man mit wenigen Angaben auch schon Identitäten feststellen (Wohnort, Nachname, Geburtsdatum). Wer noch nie bei der Polizei auffällig geworden ist, ist auch in keinem System abgesehen von z.B "Meso", welches ganz normal von der Stadt geführt wird. Dort stehen die ganz normalen Angaben drin.
Das mit dem begründeten Anfangsverdacht ist halt auch so ne Sache. Da wird mal schnell ein Anfangsverdacht erfunden, man schaut ohne dea Recht zu haben in deine Tasche und findet was - wären die Beweise dann unzulässig wenn sich rausstellen würde dass der "begründete" Anfangsverdacht an den Haaren herbeigezogen war? Und was ist in Brennpunkten oder wenn man den Beamten bereits aus der Vergangenheit bekannt ist, zählt das schon als begründeter Anfangsverdacht?
Ich hab eine Frage: Im Video wird gesagt, dass man nur Fragen zur Personenidentifizierung beantworten muss. Was ist, wenn der Polizeibeamte fragt, wohin es gehe, weil er den Verdacht hat, man fährt unnötig rum, und man das nicht beantwortet? Nach § 30 Abs. 3 StVO ist unnötiges Fahren nicht erlaubt und die Polizisten müssen das ja irgendwie feststellen.
"Du"zen ist beleidigend? Das war mir neu. Mh. Komisch. Und wenn man selber ge"du"zt wird? Von Polizisten? Soll der einen dann beleidigt haben? Und Beamtenbeleidigung gibt es meines Wissens nach nicht. Gibt es da ein passendes Gesetz?
@André Miegel ich bin selber Polizeibeamter. Rein strafrechtlich sind deine Videos super, allerdings scheinst du zu missachten, dass die Polizei auch im gefahrenrechtlichen sinne durchsuchen darf ( in besonderen einzelfällen auch männer frauen und umgekehrt.) Sowas solltest du vllt erwähnen, nicht das einer deiner Zuschauer irgendwann auf die Idee kommt eine Gefahrenabwehrende Durchsuchung von polizisten sei rechtswidrig und beginnt Widerstand zu leisten. MfG ein Hamburger Polizeibeamter :D
@@LeonOffTheWall Frage mich inwieweit diese Handhabe in der Praxis genutzt wird. Hängt ja sicher auch davon ab ob man gerade einen flüchtigen Taschendieb vor sich hat oder gerade die Personalien von Jugendlichen Aufnehmen will. Die Eigensicherung ist ja das höchste Gut im Einsatz, aber nicht das sie als Vorwand missbraucht wird
@@mombertklaus7363 natürlich wird sie nicht als vorwand missbraucht. Es hängt auch immer vom polizeilichen gegenüber ab. Ist das polizeiliche gegenüber nörgelich und hört nicht auf die anweisungen der Polizei (steckt, z.b. immer wieder seine Hände in die Taschen) dann kann die polizei durchsuchen, einfach um sicher zu gehen, dass das polizeiliche gegenüber keine gegenstände bei hat, mit denen es u.U angreifen kann. Weiterhin gibt es in einigen Bundesländern sogenannte Gefahrengebiete (oder,in Berlin KBO-kriminalitätsbelastete Orte) die eine oberfläche absuche (hineinschauen in alle taschen des polizeilichen gegenübers) bei jeder personenkontrolle erlauben.
GANZ WICHTIG!!!! Wenn die Polizei sagt "Kooperieren sie dann wird das hier angenehmer für Sie." DANN lügen sie, es wird nur angenehmer für Sie. Es wird sie niemals Positiv auf alles folgende auswirken. Es mag sein das Wiederstand sich negativ auswirkt daher rate ich jedem zur Passivität. Die beste Antwort auf fragen ist entweder gar keine oder "keine Ahnung" ich hab das Spielchen mal eine Halbe Stunde mit denen durchgezogen, selbst auf die Dümmsten fragen immer "Keine Ahnung" geantwortet, end vom Lied war sie sind abgezogen und haben mir noch einen Schönen Tag gewünscht. ;)
Ja. Wenn die Polizei aber Grund zu der Annahme hat, dass du diese Aufnahme veröffentlichen möchtest (wenn auch Nah- oder Portraitaufnahmen vorkommen) kann sie das Handy sicherstellen um einen Verstoß gegen deren Persönlichkeitsrecht zu verhindern
@@rampageviii7186 Wie gesagt es ist schon vorausgesetzt dass die Annahme begründet ist. Also wenn die Person etwas entsprechendes sagt oder andeutet oder in der Vergangenheit getan hat.
Persönlichkeitsrecht entfällt meines wissens bei Personen des öffentlichen Lebens. Als beispiel wenn ich als Rettungsdienstler bei der Arbeit von Gaffern gefilmt werde, ohne das sie mich dabei behindern oder die Persönlichkeitsrechte des Patienten gefährdet werden.
Freundlich, höflich und respektvoll so gehe ich mit der Polizei um! Das gleiche erwarte ich aber auch vom Polizisten! Ich habe auch nichts zu verbergen deswegen beantworte ich meistens auch alle Fragen!
Es kommt auf die Situation an. Bei uns in NRW gilt, dass zur idf nach dem PolG NRW und der StPO eine Person maximal 12 Std festgehalten werden darf, ausser ein Richter entscheidet, dass der Betroffene der Maßnahme länger festgehalten werden darf. Kommt halt drauf an weswegen die deine Identität haben wollen wenn du ne schwere Straftat begangen hast kannst du dich drauf einstellen dass dich kein Richter einfach gehen lässt. Achja und es könne auch weitere Maßnahmen zur Feststellung der Identität getroffen werden, insbesondere die erkennungsdienstliche Behandlung
Thorven Alvar Skjómisson Dessen bin ich mir bewusst. Dürfte sogar meine Wurst in der Hand halten und rumfuchteln 😆 darf mich jedoch die Polizei auffordern mich anzuziehen während die mit mir Sprechen? Oder müssen die das so hinnehmen?
@@ironcrusaders3805 Also, ich denke mal dass sie definitiv darum bitten würden, dass du Dir was anziehst. Müssen, solange du in der Wohnung bist, aber eher nicht. Die Frage mit dem spielen an deiner Nudel.. da würden sich Probleme auftun. Ich denke das man dir dann sexuelle Belästigung vorwerfen würde.
Was ist wenn ich meinen Perso zeige, meine Identität festgestellt wurde, keine Straftat oder Verdacht gegen mich vorliegen, die Beamten aber trotzdem verlangen mich mit auf die Wache zu nehemen. Wie sieht da die rechtliche Lage aus?
@Stefan Meisner und ein Zippo um Heretiker und Hexen anzuzünden ein Helm schadet auch nicht die Sonne in Jerusalm ist ja schon ganz schön heftig wir wollen doch nicht dass unsere Kreuzritter an einem Hitzeschock strerben
Wenn der Polizist privat unterwegs ist ja, sprich wenn du bei rot über die Ampel gehst oder ähnliches. Auch wenn das ein schlechtes Beispiel ist. Wenn sich jemand dir gegenüber als Polizist ernsthaft betitelt und dir sozusagen damit 'droht' kannst du verlangen den dienstausweis dir zeigen zu lassen. Wenn die Person nämlich in Wahrheit keiner wäre, wäre dies amtsanmaßunh
Nein.. wenn du freiwillig mitmachst beides, aber man kann dich zu nichts zwingen, das deine aktive Mitwirkung erfordert (pusten in den Alkotest, Urintest). Wie sollen die dich dazu auch zwingen können? Hat die Polizei genug Anhaltspunkte, kann sie dich zur Blutentnahme mitnehmen, diese Maßnahme musst du dulden.
Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle öffnet der Polizist sogleich die Fahrertür. Ist das so ok? Wenn der Polizist sagt, öffnen Sie mal die Tür. Muss ich dieses tun?
Ich bin mal mit dem Fahhrad los. Es war das Fahrrad meiner Schwägerin. Am Rande einer Kirmes und praktisch direkt vor meiner Haustüre wurde ich von Polizisten angehalten. Die haben mich festgehalten, also eine Polizeibeamtin. Die haben nach meinem perso gefragt und ich habe dann gefragt was los sei und was das soll? Darauf haben die aber nicht geantwortet sondern immer nur nach dem perso gefragt. Mein perso hatte ich in meiner Brieftasche. Ich habe gesagt das ich denen den perso gebe aber ich auch gerne wissen möchte was das soll. Die eine Polizisten hatte mich die ganze Zeit festgehalten. Daraufhin hat eine andere Polizeibeamtin gesagt ich hätte das Fahrrad geklaut. Vor anderen Menschen die natürlich sich schon drum herum versammelt haben. Da habe ich gefragt ob sie sie noch alle beisammen hat und obs der gut geht etc. Daraufhin wurde ich von hinten beon einem Polizei Beamten überwältigt und zu boden gebracht wobei ich Verletzungen im Gesicht erlitten habe. Die haben mich dann mitgenommen. Ich habe daraufhin Anzeige erstattet. Aber die Polizisten haben dann ihrerseits Anzeige erstattet wegen wegen Körperverletzung. Drei Polizisten haben ausgesagt, dass ich nach den Polizisten geschlagen hätte und ich musste Schadensersatz bezahlen. Ich hatte keine Zeugen die ausgesagt hätten was wirklich passiert ist. Seit dem habe ich kein Vertrauen mehr in Polizei und Gericht in Deutschland.
@@theleckerchecker1 Interessant. Hast Du eine Idee, wie das wäre, wenn eine Dashcam bei einer Kontrolle läuft? Und da es dabei um § 201 Abs. 1 Nr. 1 geht. Wie ist das mit reinen Videoaufnahmen (ohne Ton)?
Ja du darfst aufnehmen, solange es den Zweck der Maßnahme erfüllt d.h. wenn du einen Polizisten außerhalb der Maßnahme filmst und es veröffentlicht, machst du dich strafbar. Beachte aber wenn du zB eine Schlägerei filmst, kann dein Handy aufgrund von Beweisen sichergestellt werden!
Wurde gestern erst mit 8 Kollegen kontrolliert als sie gesehen haben das wir alle vom selben Ort wegfahren haben sie eine Straßensperre gemacht und uns kontrolliert allerdings haben alle meine Freunde gesagt dass wir zusammen gehören und ich wurde als letztes befragt dann habe ich gesagt das wir NICHT zusammen gehören daraufhin hat der Polizist mich gefragt ob ich ihn verarschen will. Die Frage ist hätte jeder einfach sagen können das wir nicht zusammengehören auch zur jetzigen ZEIT obwohl es offensichtlich war das wir zusammen gehören? Würde mich freuen wenn die Frage beantwortet werden kann.
Fragt man, weil man die Reaktion des Gegenübers beobachten möchte. Sagt jemand "nein" und ist bei der Abfrage doch bestens bekannt, hat seine Lüge meist einen Grund....(BTM dabei, fahren unter BTM-Einfluss, etc. pp.) Außerdem weiß ich dann das er ein Lügner ist, dem auf keinen Fall zu trauen ist :)
Weil der harte Joshua bestimmt letztens bekifft am Steuer erwischt wurde und seinen Lappen abgeben musste ... anstatt nun zu seiner eigenen Dummheit zu stehen schiebt er es lieber auf das beliebte Feindbild Polizei. Hab mal Respekt und hör auf so eine Scheiße von dir zu geben du Pisskind.
Ich hab mal ne Frage sie geht mir jetzt so 2 Jahre durch meinen Kopf. Und zwar hatte mein Mann unser altes Auto Skoda fabia verkauft, dieser Wagen war bj: 2001 das heißt ein recht alter Gebrauchtwagen. Deswegen stand auf dem Kaufvertrag GEBRAUCHTW. KEINE Garantie.. Soweit waren keine Schäden bekannt wir sind auch bis einen Monat vor dem Verkauf damit gefahren! Ein junger Mann hat das Auto gekauft und nach ca einem Monat hatte er ein Getriebeschaden. Mein Mann wurde wegen Betruges angezeigt, das alleine konnte ich schon nicht verstehen, woher soll ich wissen wie er fährt ? Wir waren bei der Polizei, nachdem wir eine Einladung erhielten. Da mein Mann zu dem Zeitpunkt 2 Jahre in Österreich war konnte er nicht so gutes Deutsch, schon garnicht das Deutsch dass man hier spricht! Es waren 2 Polizistinnen die "Vorgesetzte“ hat meinen Mann bis aufs übelste beleidigt,: „Bist du blöd nach 2 Jahren immer noch kein Österreichisch zu können.“ Wieso ist er hier um das Kriminelle nach Österreich zu bringen, ich meine alle Albaner sind Mafioso das wissen doch alle!!! Und in einer Reinigunsfirma arbeiten nur die die NIE eine Schule besucht hätten. Mein Mann hat das Abi und hat Psychologie studiert in Österreich wird sein Studium nicht anerkannt! Darf sie denn so umgehen ? Ich war so überfordert, ich habe mich soooo geschämt in was für einem Rechtsstaat ich geboren wurde!!! Kann ich mich eig. Dagegen wehren oder wie kann ich das ??? Kann ich das noch obwohl das schon länger her ist ? Und dazu kommt noch, ich war im 7. Monat schwanger und sie hat ihm gesagt er würde sein Kind das alles beibringen (das kriminelle) Und wie immer EIN TOLLES VIDEO🥰
Die Polizei ist vor 11 Jahren einfach mal in unsere Wohngemeinschaft rein und hat uns da verprügelt weil die angerufen wurden & jemand gesagt hat das ein kollege (der zu besuch bei uns war) beim Nachbarn die Tür eingetreten hätte
Was dürfen Polizisten machen wenn ich nicht aussteigen sitzen bleibe die Tür verriegel, die Ausweispapiere durch einen kleinen Fenster Spalt abgebe? Was wird passieren? Wäre spannend zu erfahren....
Heisst das denn auch, das wenn ein Polizist nach meinen Personalien fragt, dass er mich zuerst darüber belehren muss wessen ich Verdächtig bin? Darf die Polizei anlasslos meine Personalien erfragen?
Interessant wäre zu wissen, warum die Richter seit Jahren keine Urteile oder Beschlüsse mehr persönlich unterschreiben, sondern nur noch irgend ein Mitarbeiter....und dann noch „im Auftrag“.
@@o_wildstyle_o7857 ja aus dem nichts. Schob komisch. Da steht man neben einer Gruppe die Häuser anzünden und jetzt wollen euch die Polizisten untersuchen. Wie kommen die nur auf DIE Idee??
Hi Andere, habeine frage zu dem Thema: Wenn der Polizist zu mir sagt:" Wir machen jetzt ein Alkoholtest". Ist das dann Nötigung? Alkholtest ist freiwillig und er müsste mich fragen ob ich damit einverstanden bin oder?
Wie ist das denn gerade ? Es wird durch Corona natürlich immer gefragt wo fahren Sie hin ? warum haben Sie das HAus verlassen ? Muss ich denn darauf antworten ? Oder kann ich der Polizei sagen sie dürfen meine Perso Daten festellen ansonsten mache ich keine Angabe....
was würde passieren, wenn ich mich weigern würde meine Identität preis zu geben? die Polizei kann mich nicht ewig auf der Polizei Station festhalten oder?
Zum 114 er'. Wenn ich much ausgewiesen habe Mit Ausweis, dann hat die Polizei aber kein Recht mich mitzunehmen , ist das so richtig? Wenn. Ich mich zB von einem öffentlichen Platz nicht entfernen möchte, oder wie ist das
Müssten die Polizei aufklären nach welchem Gesetz, Paragraph sie gerade handelt oder können die einen mitnehmen ohne genaue Rechtlichen Angaben zu machen ???