Das stimmt ! Viele erklären wichtige Dinge absichtlich unübersichtlich und kompliziert....... oder ganz wichtige, entscheidende Dinge weiß "komischerweise" Keiner.
Sehr gut aufbereitet und die Komplexität schön aufgeschlüsselt für verschiedene Szenarien! Auch wenn man als Anleger nicht überall und permanent 100% durchsteigen muss, ist es doch gut für's Gewissen, sich immerhin mal schlau machen zu können.
Das schätze ich bei Finanztip auch sehr; sie arbeiten die Themen sehr detailliert auf; führen auch immer verschiedene Fallbeispiele an, welche zu den meisten Situationen passen ;D
Exakt über dieses Thema hatte ich mich erst vor zwei Tagen mit einem Arbeitskollegen unterhalten. Wir waren uns beide unsicher wie das genau läuft, danke für das Video!
Ich habe gerade eine Weile nach einer Antwort zu diesem Thema gesucht und es wurden nie wirklich alle meiner Fragen beantwortet. Jetzt bin ich doch wieder bei Euch gelandet und es ist perfekt erklärt, top!
Moin Sahidi, danke für die hervorragende Erklärung der verdammten Steuern!!! Es wäre toll, wenn du ein neues Video, bezogen auf die aktuellen Steuern und Freibeträge, machen könntest. Gruß aus dem hohen Norden 😉👍
Vielen Dank für das tolle Video! Ich war lange auf der Suche nach der Antwort auf die Frage, ob man Aktienverluste mit ETF Gewinnen steuerlich verrechnen kann, da sie Gesetzgebung dazu nicht so einfach nachzuvollziehen ist für mich. Jetzt habe ich es verstanden, danke!! 🙌🏼
Vielen Dank für das Video. Bei Sparplänen immer weiterlaufen lassen. Niemals im Börsentief verkaufen. Höchstens kaufen! Für unvorhersehbare Ausgaben kommt das Tagesgeld zum Einsatz. Sogenannte Pufferstrategie! Schönes Wochenende euch. Und immer ruhig bleiben.
Ich hab verkauft. Allerdings nicht aus Angst ich hatte schon länger keine Lust mehr auf die Emerging Markets. Mit -1000 verkauft und hab das direkt zu sehr guten Konditionen reinvestiert. Die neuen Papiere haben die 1000€ Verlust aufm Papier schon wieder ausgeglichen weil top Einstiegszeitpunkt.
@@swalliswarlos6208 wenn du kein Einkommen hast und unter der Einkommenssteuergrenze liegst, kannst du über die Steuererklärung die Abgeltungssteuer zurückbekommen
Ich wollte auch mal danke sagen. Nur wegen diesen Videos und sehr guten Erklärungen habe ich mit ETFs angefangen. Auch wenn es schon komisch ist über eine App Geld anzulegen.. Aber diese Videos haben mir die Angst fast genommen. Macht weiter so.
Super wichtiges Video. Habe mich am Dienstag noch gefragt wie lange ich Zeit habe meine Wirecard-Verluste auszugleichen bzw ob ich Buchgewinne aus ETFs/Aktien jetzt dafür realisieren muss. Danke für die Aufklärung.
Danke dir dafür, dass du auch Videos machst mit tiefgreifenderen Themen erstellst. Gerne mehr davon! a‘la Expertenchannel. Ich bin stetig auf der Suche nach Neuem Wissen und oft deprimiert wenn mir dann erst mal wieder erklärt wird was ein ETF ist. Daumen hoch also von mir!
Endlich mal etwas normal verständliches. 😊Ich habe bisher bei diesem Thema verzweifelt aufgegeben. Jetzt geht das benötigte Licht auf. Super erklärt. 👍
Was so pauschal aber nicht stimmt. Es gibt durchaus Broker, die das nicht selbst erledigen. Hat den Vorteil, dass du die Steuern zum Jahresende (bzw im Folgejahr) abrechnen kannst und bei Gewinnen mitten im Jahr zunächst keine Steuern anfallen. Du musst die Steuern dann erst später zahlen und kannst vorher mit dem Gewinn arbeiten.
Hi Saidi, genau das Video habe ich gebraucht! Mir war nicht bewust, dass ich ETF Verluste mit Dividenden, Zinsen etc. verrechnen kann. Auf diversen Internetseiten steht, dass man Verluste aus ETFs nicht mit Dividenden/Zinsen verrechnen kann. Könnt Ihr das noch mal prüfen? Wie sieht es mit ETFs auf Staatsanleihen aus-gilt da dasselbe Prinzip oder geht die Verrechnung nur mit Aktien ETFs? Noch eine kleine Anmerkung an dieser Stelle: Verluste kann man pro Jahr nur bis zu max 20 000 Euro geltend machen! Beste Grüße und danke für Eure tolle Arbeit.
Sehr gutes Video. Die Erklärung ist leicht verständlich und hoffentlich in 2023 noch gültig. Eine Frage habe ich allerdings noch. Wie verhält es sich, wenn eine Firma insolvent geht und die Aktie abgewickelt wird (Wird vom Aktienmarkt genommen). Gilt das dann auch als Verlust oder muss ich sie aktiv verkaufen? Lieben Dank.
Super aufgeräumt erklärt, vielen Dank! Die wichtigste Aussage ist doch, dass man sich um nichts kümmern muss 👍 Aber wie ist das eigentlich mit Verlusten aus Aktien, werden die auch Jahr für Jahr weiter gegeben, bis sie sich mit Gewinnen verrechnet haben? Ich frag fürn Freund😉😉
Danke für die sehr sachliche und leicht verständliche Gegenüberstellung. Ich nehme mal an, in Österreich läuft es sehr ähnlich ab, vom Sparerpauschbetrag mal abgesehen.
Sehr gutes Video! Kennt sich diesbezüglich jeder Steuerberater gut aus, und gilt die Gewinn - Verlustrechnung in jeglicher Anlagehöhe bei Aktien - und auch Optionen?
Danke für die super Erklärung! Wirklich sehr schön aufbereitet. Eine Frage habe ich jedoch bzgl. der Steuererklärung. Beispiel: Eine Aktie verkauft mit -500€ und eine andere Aktie verkauf mit +1.100€ Alles im selben Depot bei der selben Bank. Der reine Gewinn liegt über dem Sparerpauschbetrag (+1.100€) Die Summe aus beidem liegt darunter (+600€) Muss ich jetzt die Anlage KAP in der Steuererklärung ausfüllen oder brauche ich die dann nicht?
Tolles Video, und wie immer gut erklärt. Eine Frage bleibt aber offen: Wie verhält es sich mit Anleihen? - mit welchem Topf kann ich die Kuponzahlungen (Gewinne) verrechnen? - wie sieht es mit Kursverlusten aus (z.B. Anleihe zu 120% gekauft, Rendite auf Verfall damit niedriger als die Kuponzahlung). Kann ich die bei Fälligkeit der Anleihe irgendwo anrechnen?
Gute Frage! Danke für Antwort den ich besparen auch 30% Anleihen und 70% ETF. Fühle mich sicherer wen ich auch etwas in Anleihen gehe.... Wobei es sich um Anleihen ETF handelt. Anleihen sind mir zu komplex um in einzelne Anleihen gezielt zu investieren.
Hallo Saidi und Finanztip-Team! Danke für das Video! Ich hätte hier noch 5 Fragen und wäre über Antworten dankbar :) Frage 1: Zu [5:47]: Der Aktiengewinn beinhaltet auch Ausschüttungen, also alles was eine Aktie abwirft, wenn sie gehalten wird. Richtig? Frage 2: Werden eventuell nicht aufgebrauchte Verluste bei dem Fall mit den Aktien (s. [6:00]) analog zum ETF (s.[8:37]) zum Jahreswechsel mitgenommen und im Folgejahr wieder mit den nächsten Gewinnen verrechnet? Oder verfällt dies beim Jahreswechsel bei Aktien? Frage 3: Zu [7:08]: Unter die Dividenden fallen auch die Gewinne, wenn der gesamte ETF verkauft wird. Richtig? Frage 4: Zu [9:15]: Würde der Verlusttopf auch weitergeschleppt werden, wenn mal keine Erlöse dagegengerchnet werden? Frage 5: Werden die Verluste über die manuelle Steuererklärung ebenfalls von Jahr zu Jahr mitgezogen, sofern sie in einem Jahr nicht aufgebraucht werden (analog ETF ([8:37]) und addieren die sich ggf. sogar, wenn mehrere Bescheinigungen hinzukommen?
Dass es in Deutschland mittlerweile gefühlt ein halbes Dutzend verschiedene Verlusttöpfe gibt, die alle nicht miteinander verrechnet werden dürfen, ist auch wieder ein typisch deutsches Absurdum... Bloß keinen Cent rausrücken.
Falsch, Sonderregelungen sind immer auf der idee basiert gerecht zu sein, je mehr sonderfälle man hat, desto mehr Regeln wird man dazu erfinden. Einem Unternehmer, der 3 Jahre keine Gewinne macht, dem kann man schon mal das Unternehmen schliessen, keine Gewinnerzielungsabsicht, Hobby, verschleierte Insolvenz. Wenn keine Chance auf Erträge (Steuereinnahmen) vorhanden ist, dann braucht man auch die Verluste nicht zu subventionieren. Wenn zwei Leute 50.000€ im Jahr verdienen, und einer davon zockt zusätzlich an der Börse rum, warum soll man den damit auch noch unterstützen, in dem der Staat ein Teil des Risikos mitträgt, und einen Teil der Verluste über erstattete Steuern wieder auffängt ? Das ist schlicht unfair. Steuern sind generell nie irgendwas das man "rausrückt". Ausgezahlt wird nur wenn Du eine zu hohe Vorauszahlung gemacht hast. Da zögert auch keiner mit der Auszahlung. Es ist für die Sache aber unerheblich, ob es überhaupt eine Vorauszahlung gab. Die Idee "was wir haben, behalten wir auch, ist definitiv absurd".
@@holger_p "Auf der Idee basiert" das ist sehr schön ausgedrückt, denn es spiegelt die Realität sehr schön wieder. Aber "gut gemeint" ist die kleine Schwester von Scheiße. Im Endeffekt wird das Steuersystem ungerechter je unflexibler und aufgeblähter es durch die ganzen Sonderregelungen wird. Nicht umsonst ist das deutsche Steuersystem das komplexeste der Welt. Mit extrem bescheidenen Ergebnissen. Auch das an der "Börse zocken". Da hat jemand Geldanlage wohl mal wieder null verstanden...
@@Mondknall "Gut gemeint" kann auch besser sein als "gar nichts". Das Nichtstun ist nicht immer die bessere Option, und solange man keine Alternative vorschlägt, kann man immer sagen "Was wir haben ist das beste was uns eingefallen ist". Wenn Du möchtest kann ich auch die Sprache ändern, und "zocken" als "risikoreiche Unternehmen" umschreiben, man weiß ja nicht welches Publikum zuhört. Es ist doch schon ein Zugeständnis, das man die Verluste von einem Jahr mit den Gewinnen vom nächsten Jahr verrechnet. Bei Unternehmen gilt das bei der Gewerbesteuer z.Bsp. überhaupt nicht. Die kann man auch nicht zwischen mehreren Unternehmen verrechnen, und auch einen Verlustvortrag gibts nur bei echten Verlusten. Wer z.Bsp nur 10.000€ Gewinn macht und seinen jährlichen Freibetrag nicht ausschöpft, der kann den Freibetrag nicht ins nächste Jahr mitnehmen, während derjenige mit -10.000€ seinen Verlustvortrag mitnehmen kann. Also Argumentationsketten die irgendwas als unfair darstellen kannst Du immer aufstellen. Es ist eher unmöglich etwas ohne Zielkonflikte aufzubauen.
Vielen Dank für das tolle Video. Besser kann man dieses komplexe Thema kaum erklären. Macht bitte unbedingt weiter so! Was mich nur interessieren würde ist deine Erklärung am Ende des Videos. Warum sollte ich, bei mehreren Depots, am Ende des Jahres das Depot, welches einen Verlust hat bei der Steuererklärung einreichen? Der Verlusttopf wird doch mit ins nächste Jahr genommen. Oder ist das eine Besonderheit, die nur ist, wenn man mehr als ein Depot hat?
Wenn Du in Depot 1 einen Gewinn z.B. mit Aktienverkäufen von 1.000€ realisiert hast und in Depot 2 einen Verlust in gleicher Höhe (auch mit Aktienverkäufen), dann zahlst Du in Depot 1 die 25% Steuer plus Soli. In Depot 2 würden die -1.000 ins Folgejahr mitgenommen. Wenn Du aber die 25% plus Soli aus Depot 1 für das Jahr wiederhaben willst, so kannst Du den Verlust mit der Verlustbescheinigung in Depot 2 bescheinigen lassen und in der Steuererklärung geltend machen - der Effekt wäre dann so, als hättest du den Verlust tatsächlich in Depot 1 realisiert. In dem Fall ist der Verlusttopf in Depot 2 auf 0 gesetzt, d.h. für solche Ausgleiche immer vorab gut nachschauen, welche Steuertöpfe wie befüllt sind. Wenn dein Verlust den Gewinn übersteigt und Du die Verlustbescheinigung ausstellen lässt, wird die Differenz nicht ins Folgejahr übertragen.
@@JanLeitner Hi Jan, nach dem Thema habe ich gerade gesucht. Hab ich dich richtig verstanden, wenn ich die verlustbescheinigung ausstellen lasse und ich den Verlust nicht komplett gegen einen Gewinn gegenrechnen kann verfällt der Verlust und ich kann ihn nicht noch mal das nächste Jahr anrechnen. Nach Aussage meines Steuerberaters, würde der Betrag über das Formular KAP in der Steuer im nächsten Jahr mitgeführt und könnte doch noch berechnet werden. (?) Hab ich da was falsch verstanden - oder ist die Beratung nicht die erste Wahl. Vg
@@MrBasar1979 Hey MrBasar1979, was ich meinte war dass der Verlust dann bei der Bank, die die Verlustbescheinigung ausgestellt hat, nicht mehr automatisch mitgeführt wird, wenn Du dort im Folgejahr neue Aktiengeschäfte tätigst. Das Finanzamt stellt den Verlust aber fest und man kann ihn in den Folgejahren anrechnen. Keine Steuerberatung meinerseits und die Ausführung deines Steuerberaters klingt korrekt. Gruß
Vielen Dank für das gute Video! Wann erfolgt am Ende des Jahres die Verlustverrechnung? Geschieht das mit einiger Verzögerung (Wochen oder Monate) oder bereits am ersten Werktag im neuen Jahr? Besten Dank für eure Antworten
@@finanztipmit meiner Frage wollte ich wissen, wann die Abrechnung bzgl. Gewinne und Verluste erfolgt. Also wenn ich mehr Steuern gezahlt habe als ich Verluste gemacht habe, werden die Verluste doch wieder erstattet, oder? Wann erfolgt dies?
Die Erklärungen haben mir gut gefallen, Danke. Ich habe noch nicht lange ETFs und wusste nichts von der Verlustbescheinigung, die ich aktiv bis 15.12. anforderun muss. Bin davon ausgegangen, dass ich wie bei z.B. Festgeldbanken jährlich die benötigten Steuerbescheinigungen erhalte. Kann ich das dann bis 15.12. in diesem Jahr nachholen?
Danke für das Video Said. Eine kurze Nachfrage: Im Video wurden nur Aktien und ETFs besprochen. Wie verhält es sich aber mit managed funds - oder gar Dachfonds? Werden diese genau wie ETFs behandelt, oder gibt es da noch Unterschiede?
Mal abgesehen von eurem fantastischen Content (sehr gut erklärt und extrem informativ) finde ich es echt klasse, dass ihr völlig selbstverständlich PoC und andere Minderheiten in euren Beispielen benutzt. "Max Mustermann" war gestern. ;)
Sehr gutes Video und mal wieder sehr gut erklärt! EIne Frage, die nicht so ganz zum Thema passt, aber vielleicht kann mir einer helfen: Kann ich irgendwie herausfinden, wie viel und wo ich einen Teil des Freibetrags in Anspruch genommen habe? Finanzamt? Oder bleibt mir nichts anderes übrig, als alle meine Banken, Konten, etc. separat zu überprüfen?
Das FA hat über Deine Freibeträge keine Kenntnis, die musst Du schon bei den Banken einzeln abfragen. Das geht im Regelfall online. Ein eingereichter Freibetrag gilt dabei immer für alle Konten die Du bei der jeweiligen Bank hast. Es reicht also die Banken durchzugehen, Du musst nicht bis auf die Kontoebene runter.
@@Michael-gx1jv Danke für die Antwort. Dann würde das FA ja gar nichts merken, wenn ich bei jeder Bank den vollen Freibetrag in Anspruch nehmen würde? :D
@@tobire6212 Nett Idee :) Ich präzisiere: Das FA hat über Deine eingereichten Freibeträge und deren aktuellen Stand keine Kenntnis. Es bekommt nach Jahresabschluss von den Banken aber sehr wohl eine Info über die tatsächlich freigestellten Erträge. Wenn Du also bei mehreren Banken jeweils 801 € angibst, dann merkt das niemand. Wenn Du aber deswegen in Summe 805 € kassierst, dann kriegst Du Post.
Den Fall hab ich jetzt. Hab seit 3 Jahren den Emerging Markets ETF aber bin da einfach nicht Glücklich damit. Ich hab den jetzt mit ca 1000€ Minus verkauft und hab das freigewordene Kapital dann woanders investiert weil die Kurse grad günstig stehen ( Ukraine Krieg etc ). Fühlt sich komisch an mit Minus verkauft zu haben aber ich bin froh das ich aus den EM raus bin uuund ich hab ja zu günstigen Konditionen einkaufen können am letztrigen Tiefpunkt. Es war sozusagen n "umschichten". Die "Gewinne" der neuen Aktie haben die "Verluste" vom Emerging Markets ETF auch schon wieder weggemacht auf dem Papier.
Wow super, danke für das Video! Hab zwar bisher keine Verluste gemacht aber ich hätte echt nicht gedacht, dass ich das Geld dann automatisch zurück kriege :) Dachte ich müsse dafür eine Steuerklärung machen... :P Hab extra nomma nachgeguckt bei meinem Broker gibt es: 1. Mein Freistellungsauftrag ( wie viel noch über ist ), dann: Verlustrechnungstopf Aktien, Verlustrechnungstopf Sonstige und Quellensteuerverrechnungstopf.
Danke für das tolle und informative Video 😀👍 Etwas ist mir noch nicht zu 100% klar... Werden realisierte Verluste mit Aktien/ETFs also tatsächlich solange mit Gewinnen verrechnet bis man im Plus ist (natürlich in Abhängigkeit vom jeweils richtigen Topf), also auch über viele Jahre hinweg? Als Zahlenbsp.: ich mache 5000,- realen Verlust mit zB Aktien im Jahr 2020, in den darauffolgenden Jahren mache ich jedes Jahr 500,- Gewinn über meinem Freibetrag. Dann zahle ich erst wieder im 11. Jahr Kapitalertragssteuer. Ist das so richtig verstanden?
@Finanztip Diesen Teil habe ich leider auch nicht verstanden bzw. wurde darauf nicht wirklich eingegangen. Ist aber eine enorm wichtige Frage: Was geschieht mit dem Rest-Verlust am Jahresende? Wird der automatisch ins nächste Jahr übernommen und weiter benutzt bis er leer ist oder wird am Jahresende der Verlusttopf auf 0 gesetzt? Also kann ich Verluste aus Jahr ein mit Gewinnen aus Jahr 2 wettmachen? Danke!
Danke für den informativen Beitrag. Folgende Frage habe ich noch Macht es Sinn Aktien oder ETFs mit hohem Minus zwischendurch abzuverkaufen und durch den Verlustvortrag die Miese für mögliche zukünftige Gewinne in den nächsten Jahren mitzuschleppen? Die verkauften Aktien /ETFs würde ich danach wieder ins Depot holen. Transaktionskosten bleiben außen vor. VG
kommt ganz auf Dein persönliches Ziel und welche ETFs das sind an.. bei weltweiten ETFs, die Du langfristig im Depot hältst, wär das wahrscheinlich überflüssig. Aber Du kannst Dich gern mit unserer Community dazu austauschen: entweder im Forum community.finanztip.de oder in unserer Facebook-Gruppe facebook.com/groups/finanztipcommunity
Na ja, wenn ich zB einen World ETF mit 10000 Euro Verlust verkaufe, kann ich doch wegen Teilfreistellung 7000 Euro Verlust vortragen. Dann kaufe ich den gleichen ETF, oder auch einen anderen, sofort oder später wieder. Durch diese Vorgehensweise hätte ich bei Verkauf mit Gewinn doch schon mal 7000 Euro steuerfrei. Und bis auf die Gebühren verliert man dabei ja nicht wirklich was, weil man das Geld ja wieder investiert.
Werden nur Verluste aus ETFs mit ins nächste Jahr übernommen (wenn sie nicht ganz gegen Gewinne aufgerechnet werden können) oder auch Verluste aus Eintzelaktienverkäufen?
@@reeq1559 Du kannst dann keinen Verlustausgleich zwischen verschiedenen Banken machen. Aber Dein Verlusttopf bei der Bank bleibt bestehen und wird ins nächste Jahr mitgenommen, falls du bei der gleichen Bank Gewinne machst, werden dann dort die Verluste gegengerechnet.
Super Video! Wie ist es denn, ich bin bei der Baader Bank über SC als Plattform. Wenn ich nun Aktien mit Verlust verkaufe , aber im selben Moment wieder kaufe. Habe ich dann etwas zu versteuern oder gilt das dann nicht?
super erklärt Saidi! Ich nehme an, dass Derivate auch in Topf 4 geführt werden würden und sich nur mit Topf 3 verrechnen ließen, richtig? ich möchte noch etwas zu NV-Bescheinigung , die einem das Finanzamt ausstellt, fragen. Hast du Kenntnis darüber, ob diese Nichtveranlagungsbescheinigung zwingend vor Beginn des neuen Jahres der entsprechenden Depotbank vorlegen muss, damit sie keine Abgeltungssteuer abführt. Im nachhinein vorgelegt, bekommt man die bereits abgeführte Abgeltungssteuer nicht erstattet, oder? Es sei denn, man füllt die Anlage KAP aus und macht eine Einkommenssteuererklärung, richtig? Ich bedanke mich sehr herzlich, meine ABO hast Du? LG Aus dem Ruhrgebiet, Silvie
Lieber Saidi, Danke für die verständliche Erklärung! Eine Nachfrage habe ich allerdings: Spielt die Verrechnung von Gewinn- und Verlusttöpfen erst dann eine Rolle, wenn die Summe des Freibetrages von 801€ erreicht ist? Wie lange "haltbar" wären dann die Steuervorteile, die man aktuell dann evtl. noch gar nicht nutzen kann, weil man den Freibetrag nicht erreicht?
Sehr schön erklärt, vielen Dank. Eine Frage: Gibt es ein Limit, bis wann man der Freibetrag mitgeschleppt wird? D.h. es ist nicht mehr nötg/sinnvoll als Langzeitsparer am Ende des Jahres die 801€ Freibetrag auszucashen? Das wäre ja interessant, dann würde ich einem Neugeborenen raten direkt ein Depot zu eröffnen, um Freibeträge zu sammeln oder versteh ich da was falsch :)
Ja, das verstehst Du falsch. Der nicht genutzte Freibetrag verfällt am Jahresende und kann nicht ins folgende Jahr übertragen werden. Übertragen lassen sich nur Verluste und die, nach aktueller Rechtslage, zeitlich unbegrenzt.
Super Video. Trotzdem noch eine Frage. Fallen Dividenden aus Einzelaktien unter Topf 3 oder Topf 4? Bzw. können Verluste aus Einzelaktien mit deren Dividenden verrechnet werden?
Sehr schönes Video! Wie läuft das denn, wenn man einen Verlusttopf mit ins nächste Jahr nimmt und dann Erträge erzielt? Wird dann zuerst der Freibetrag "belastet" oder zuerst der Verlusttopf? Den Freibetrag hat man immerhin jedes Jahr, während der Topf irgendwann (hoffentlich) aufgebraucht ist.
Es werden immer zuerst die Verluste verechnet, erst anschließend der Freibetrag. Nicht gut für den Anlager, aber gut für den Finanzminister - und der hat sich für diese Reihenfolge entschieden ;)
Wahnsinn, aber sehr gut erklärt! Kann man in der Bank eigentlich nachfragen, wie man gerade so steht, um gegen Ende des Jahres nochmal einen Gewinn/Verlust zu realisieren von Titeln, die man eh abstoßen wollte?
Danke für das super Video. Sehr anschaulich erklärt. 👍 In dem Video wird aber nicht auf Dividende aus Aktien eingegangen. Nur auf realisierte Gewinne oder Verluste. Kommen die auch in den ETF-Ertragstopf oder bleiben die Aktien-Gewinntopf? Danke schon mal für die Antwort.
Ganz tolles und hilfreiches Video! Danke. Hätte jemand 10.000 Verlust mit einer Aktie und würde den Verlust durch Verlauf realisieren, würden dann im Folgejahr die Gewinne aus Aktien zuerst vom Sparer-Pauschbetrag weggehen oder vom jeweiligen Verrechnungstopf? Ersteres wäre wünschenswert 😉, da dann das „Verlustguthaben“ ein paar Jahre länger halten würde. Hast du hierauf auch eine Antwort? Vielen Dank.
Dein Wunsch ist verständlich, leider ist es genau andersherum: Gewinne werden immer zuerst mit dem Verlusttopf verrechnet, erst anschließend kommt der Pauschbetrag zum Tragen.
@@Michael-gx1jv Vielen Dank für dein Feedback. Es ist tatsächlich so, ich habe dies mittlerweile in anderen Foren auch so lesen können. Nachdem ich den Großteil meiner DividendenAktien auf einem Depot habe, wo ich den kompletten Freibetrag habe und den großen Wirecardverlust bei einem anderen Depot, stellt sich das als gar nicht so nachteilhaft heraus. Dividenden gehen dann eben vom Freibetrag weg, und Gewinne aus Aktienverkäufen werden dann mit dem Verlusttopf verrechnet.
Hallo Saidi, macht es Sinn kurz vor Ende des Jahres eine bestimmte Position im Depot zu verkaufen die Buchgewinne aufweist und dann aber direkt wieder zu kaufen um seinen Freibetrag voll auszuschöpfen?
Puhhh, klingt nach mehr Arbeit für den Ertrag. Auch mit bisschen Risiko: Verkaufen, ggf. steigt der Kurs und du musst teurer zurückkaufen; zudem nicht vergessen: Ordergebühren (Höhe je nach Broker). Und die alte Weisheit: "Hin und her macht Taschen leer" - also keine Ahnung, bei kleinem Buchgewinn lohnt es sich meiner Meinung nach NICHT. Eigentlich überhaupt nicht. Und durch den Freibetrag gewinnst du ja nichts, wenn du es wieder reinvestiert; wenn du 2000 angelegt hast, 800 Gewinn gemacht hast, dann hast du 2800 frei nach kompletten Freibetrag. ABER wenn du die 2800 wieder komplett in die gleiche Aktie steckst, dann hast du nichts gewonnen >> Gewinn = vorherige Steigerung des Aktienpreis; d.h. du kaufst auch wieder bei diesem "teureren" Kurs. Viele Grüße :D
@@RationalInvestieren Du hast aber den Einstiegskurs erhöht und damit die zukünftige Steuerbelastung gesenkt. Insofern macht der Vorschlag absolut Sinn, solange der realisierte Gewinn in sinnvollem Verhältnis zu den Ordergebühren steht.
Zwei Fragen Saidi: A) wie schaut das beim Depotwechsel aus? Gibt der alte Broker die Infos automatisch an den neuen weiter? B) erfolgt die Mitnahme des Verlusttopfes ins nächste Jahr automatisch oder muss man separat beantragen? Danke vorab!!
Passendes Video für mich aktuell. Ich hab einen MSCI EM mit Verlust verkauft ( mochte den EM schon lange nicht mehr ). Ich besitze einzelaktien wie ETFs. Wenn ich das richtig verstehe, werden jetzt alle Arten von ETF Gewinne angerechnet. Wenn ich dividenden bekomme oder z.b etfs mit Gewinn verkaufe. Sollte der Gewinn daraus dieses Jahr nicht ausreichen um den Verlusttopf zu decken geht das nächstes Jahr weiter. Solange bis ich durch etfs soviel Gewinn gemacht habe um den Verlusttopf zu decken. Eine Frage trotzdem noch zum gegenrechnen...beim etf verlusttopf kann man nur die etf dividenden dann gegenrechnen und keine dividenden von einzelaktien oder?
Vielen Dank für das tolle Video. Ich habe noch ein paar Verständnissfragen: Habe ich es richtig verstanden, dass die Gewinne aus ETF Verkäufen nur zu 70% besteuert werden? Beispiel: 1000€ Gewinn realisiert -> 1000€•0,7 = 700€. Das heißt bei einem Freibetrag von 801€ fallen für die 1000€ keine Steuern an. Stimmt das so? Die Verluste aus den Vorjahren kann ich mit in das nächste Jahr nehmen. Kann ich auch meinen nicht genutzten Freibetrag i.H.v. 801€ in das nächste Jahr mitnehmen? Bisher verkaufe ich jährlich so viel dass ich den Freibetrag ausnutze und lege das Geld wieder an, damit ist später weniger Steuern auf mein Depot zahlen muss. Vielen Dank für die Hilfe!
Die Verrechnung von Einzelaktien kann ordentlich Rendite bringen, die sogar den Markt schlagen kann. So kann man z.B. eine Aktie mit unverschämt hoher Dividende kaufen, dessen Aktienpreis aber stetig sinkt (Aktie 1), sowie eine Aktie, die keine Dividende ausschüttet und dessen Preis üblicherweise steigt (Aktie 2). Zum Schluss verkaufe ich anteilig beide Aktien und rechne den Aktiengewinn aus Aktie 2 mit dem Verlust aus Aktie eins gegen, idealerweise bis anteilig Gewinn und Verlust 0 ergibt. Was bleibt, ist die über die Jahre jeweils unverschämt hohe Dividende von Aktie 1. Das ganze macht vor allem dann Sinn, wenn die Dividende von Aktie 1 nach Steuern langfristig den jährlichen Preisanstieg von Aktie 2, oder den Gesamtmarkt, übersteigt. Da gibt es in Deutschland ein paar sehr interessante Kandidaten.
Top erklärt, vielen Dank! Zwei ergänzende Fragen habe ich jedoch: Werden Verluste aus Aktienverkäufen „unendlich“ lange in die Folgejahre übertragen? Bsp.: In Jahr 1 habe ich mit einer Aktie einen Verlust von 500€ realisiert. Im Jahr 10 erziele ich jedoch erst die ersten Gewinne aus Aktien. Kann ich auch dann noch die 500€ Verlust aus Jahr 1 mit den Gewinnen aus Jahr 10 verrechnen? 2. Frage, Thema Freibetrag: Wenn ich 1.000€ Gewinn aus Aktienverkauf erziele, zahle ich dank Freibetrag nur auf 200€ Gewinn Steuern (ca. 53€). Wenn ich nun auch 1.000€ Verlust erziele, werden die Verluste mit den Gewinnen verrechnet (in Summe 0) und ich erhalte die 53€ Steuern zurück, oder? „Verschwende“ ich in dem Fall dann nicht die 801€ Freibetrag, auf die ich keine Steuern bezahlt habe, die jedoch voll mit den Verlusten verrechnet werden? Angenommen, ich realisiere 10.000€ Gewinn (nach Abzug Freibetrag fallen rd. 2.420€ Steuern an) und ebenfalls 1.000€ Verlust. 10.000€ - 1.000€ Verlust -801€ Freibetrag = Steuern i.H.v. rd. 2.156€, durch den Verlust ist also ein Steuererlass von rd. 260€ entstanden (2.420€-2.156€). In beiden Szenarien (1.000€ Gewinn / 1.000€ Verlust & 10.000€ Gewinn / 1.000€ Verlust) wäre der Verlusttopf vollständig aufgebraucht. Im 2. Szenario wäre der Steuervorteil jedoch deutlich größer?! Frage: Mit Verlustrealisierung also so lange warten, bis man durch Gewinne den Freibetrag komplett aufbraucht?
Frage 1: Ja, nach aktueller Gesetzeslage geht das. Frage 2: Die steuerlich Bahnadlung innerhalb eines Jahres passiert unabhängig von der Reihenfolge der Ereignisse. In Deinem Beispiel würdest Du die 53 € erstattet bekommen und Dein Freibetrag wäre wieder bei 801 €.
Didaktisch und grafisch klasse Videos! Danke! Der Freibetrag kommt erst ins Spiel, wenn nach Abzug der Verluste noch Kapitalerträge übrig sind, oder? Schade wenn's so wäre - umgekehrt könnte man die Verluste nutzen wenn der Freibetrag aufgebraucht ist und dadurch viel mehr steuerfreie Gewinne einfahren ;-)
Steuerfreie Gewinne haben je keinen Mehrwert. Wenn mein Nettogewinn 1000€ ist sind a ca 1000 an mich und 250 an Lindner geflossen, der verteilt es in Kassen die mir vielleicht auch wieder helfen.
Hab ich das richtig verstanden,wenn freistellungsauftrag überschritten ist erfolgt automatischer Abzug das heißt in Steuererklärung muss man nichts eintragen. Stimmts???
Könntet ihr bitte einmal den Börsenbrief von Florian Homm analysieren und bewerten? Der scheint unglaublich hohe und statistisch belegte Rendite zu erzielen. Was haltet ihr davon?
Macht es Sinn einen Teil seiner Silber ETC's dieses Jahr noch zu verkaufen bis 801€, um damit den Steuerfreibetrag voll ausnutzen zu können? Im Nachgang kann man ja das Geld wieder reinvestieren oder habt ihr eine bessere Möglichkeit?
Hallo! Ein Tip von mir für Finanztip.... Ich sehe ja gerne Eure gut gemachten Videos mit Interesse...... aber ich gehöre nicht zur Zielgruppe (vermutlich 27++ ?) Trotzdem wäre es mal ein richtiger Schritt auch Tipps für Leute zu entwickeln, bei denen der Geburtstag die von Euch ins Visier genommene Zielgruppen-Zahl umgekehrt vorgibt. Ich habe jedenfalls nicht vor schon in ein paar Jahren die Radieschen von unten zu betrachten, vermute aber, dass so in 1-2 - Jahrzehnten die Kosten für Pflege oder Altenheim vorbereitet sein wollen..... Also wie wärs?