Ja und auch das Thema Maut auf Autobahnen/Brücken und Fähren ist nicht ganz außer Acht zu lassen! Wie z. B. die to Go Boxen in Österreich, Tschechien etc. Beste Grüße CampFeeling
👍 Tolles Video, da sehr detailliert und super erklärt. Könntest du in deinem nächsten Video auch noch etwas zum Parken (nicht Übernachten!) in Abhängigkeit der Fahrzeugklasse sage? Also wo darf ich mit meinem Kastenwagen parken, insbesondere wenn besondere Schilder vorhanden sind (PKW vs. Nicht-PKW).
Zum Thema 100 km/h mal ne Frage. Ich dachte die 100 km sind auch an 2 Fahrspuren in eine Richtung gebunden und wie verhält sich das mit dem Zuggesamtgewicht von 3.500 kg? Da ist doch bei 80 km/h Schluss. Was nützt da dann die 100er Plakette?
Ja, 100 KMH Plakette am Anhänger gilt nur auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen. Nein, Zuggesamtgewicht von 3,5 t ist nicht die Endgrenze für die 100 KMH Plakette, sondern das Zugfahrzeug darf 3,5 t nicht überschreiten. Mit einem Anhänger Führerschein Klasse BE darf sowohl das Zugfahrzeug 3,5 t als auch der Anhänger 3,5 t wiegen. Solange die Masseverhältnisse zwischen beiden Fahrzeugen gemäß der Zulassungsbescheinigung eingehalten werden kann auch hiermit noch 100 kmh ausgenutzt werden.
Super erklärt. Aber ich hätte auch noch eine Frage. Nur zur Einleitung. Mein Zugfahrzeug ist etwas über 5m lang und knapp 3.200kg schwer. Der Wohnwagen knapp 10m und 2500kg schwer. Die Breite des Wohnwagens beträgt 2,55m. Wenn ich jetzt an mein Zugfahrzeug Zusatzspiegel baue bin ich trotz absägen und kürzen deutlich über den 2,55m, wenn ich sie weglassen knapp 2,40m. Das Gesetz sagt aber ich muß am Hänger vorbeischauen können. Was soll ich in dem Fall machen? Ich Falle damit natürlich nicht in den typischen Rahmen, aber es würde mich dennoch sehr interessieren. Liebe Grüße
Ja da hast du tatsächlich ein sehr kompliziertes und verwirrendes Thema. Man unterscheidet zwischen Fahrzeugbreite und tatsächliche Fahrzeugbreite inkl. Anbauteile. In der ZB1 findet man beispielsweise die Fahrzeugbreite also ohne die Außenspiegel. LKW nutzen meistens die volle mögliche breite von 2,55m ohne ihre Spiegel. Die stehen also noch über bekommen jedoch trotzdem eine Zulassung da sie für die Verkehrssicherheit notwendig sind. Ohne jetzt die STVZO genau zu durchsuchen haben diese Caravan Spiegel eine ähnliche Zulassung und dürfen somit über die 2,55m hinaus. ABER: das Verkehrszeichen 264 „Maximale Breite“ gilt für Fahrzeuge unter Berücksichtigung der tatsächlichen Breite des Fahrzeugs inkl. Anbauteile. Da muss man dann messen um diese zu kennen. Absägen würde ich die Spiegel auf keinen Fall. Sie haben ja in ihrem Neuzustand eine Zulassung bekommen also dürfen sie zum einen technisch nicht verändert werden zum anderen siehst du ja auch wieder schlechter. Vor all diesen verwirrenden Regeln steht immer die Verkehrssicherheit!👍 Gute Fahrt wünsche ich dir.