Es geht tatsächlich nur um die Verweigerung des Wehrdienstes, das hat nur bedingt mit dem Geschlecht zu tun - Beispiel untauglich etc. Also, jeder EWR-Bürger mit Wohnsitz in Österreich, der/die den Wehrdienst nicht verweigert hat und kein Waffenverbot hat, kann in Österreich ab 21 die WBK beantragen (um genau zu sein: hat einen Rechtsanspruch auf die Ausstellung einer WBK) und kann damit Kat B erwerben; in "begründeten Fällen" (Jäger, Sportschütze) auch schon mit 18. Kat A ist sowieso eine ganz anderes Thema. :-)
Danke für das Video! Man kann aber trotz Zivildienst jederzeit sich eine Waffe ausleihen und gemeinsam mit einem Trainer oder Sportschützen auf einem Schießstand schießen? Bzw Kurse zur Handhabung einer Waffe besuchen?
Jain, da muss man präziser sein: 1. Vorsicht auf den Unterschied Schußwaffe Kat B und C - letztere auf jeden Fall, die dürfen Sie auch besitzen (z.B. kaufen) 2. Kat B: nein, nur jemand der sie besitzen darf - und das dürfen Sie eben nicht 3. außer Sie sind auf einer behördlich genehmigten Schießstätte (Achtung, nicht alles, wo geschossen wird, ist behördlich genehmigt!) - dort dürfen Sie dann eben schon 4. dito für Kurse: wenn für Kat B dann sofern der Kurs bei einem Waffenhändler oder auf einer behördlich genehmigten Schießstätte ist Generell ist im Waffengesetz Besitz und Innehabung gleichgesetzt, d.h., bis auf die beiden genannten Ausnahmen (beim Waffenhändler oder auf einer behördlich genehmigten Schießstätte) muss immer jeder, der eine Waffe in die Hand nimmt (und wenn auch nur für eine Sekunde!), auf jeden Fall auch das Recht haben Sie zu besitzen.