Moin Frank, sehr schönes Video...danke! Laut der Seite des Hersteller sind die Zusatzscheinwerfer Eintragungsfrei...ich zitiere mal "Für diese ECE zertifizierten LED-Zusatzscheinwerfer ist keine Registrierung und keine Eintragung in den Fahrzeugpapieren notwendig. ECE Referenznummer: 25". Kannst ja nochmal zur Sicherheit abklären. Alles gute euch!
Sieht echt klasse aus! Der TÜV könnte möglicherweise nur etwas dagegen haben, dass der Lampenhalter nach vorne übersteht, also Thema Fußgängerschutz. Berichte gerne, was beim TÜV rauskommt. Die Scheinwerfer dürften wegen ECE Kennzeichnung ja kein Problem sein. :)
Tolles Video aber ich hätte den Lampen Träger unter das Plastik Cover (Tritt) befestigt, zum einen würde es dann eben aufliegen und die Rutschgefahr auf der Metalloberflaeche wäre ebenfalls minimiert. Auch wird die Vibration der Zusatzfernscheinwerfer minimiert da diese nicht mehr “frei” schweben sondern auf der stossstange aufliegen Tagfahrlicht darf man übrigens laut StVZo nur zwei haben, Fernscheinwerfer immer nur paarweise aber zusammen nicht mehr als 110 Watt (da bin ich mir aber nicht sicher über die Watt Zahl).
Super, dass die Lampen eintragungsfrei sind. Aber hast du jetzt 4x Tagfahrlicht? Ich glaub das geht nicht.. Die alten TFL musst du vermutlich abklemmen. Fernlicht darf man weitere haben, solange es ein Paar ist, aber TFL soweit ich weiß, nicht. Vll weiß das hier ja jemand :)
Hey Frank, darf ich dich mal was zu euren Zusatzscheinwerfer fragen? Hatte dir auch schon bei Instagram geschrieben! Wie hast du anstelle des Schalters das Original Fernlichtsignal eingebunden? An dem Schalter sind 3 Kabel, welches muss ich wie an die original Fernlichtleitung anschließen. Dein Video hat mir außer dieser Frage alle beantwortet 🙈 Danke dir
Osram schreibt deshalb wohl auch von einer Positionslicht-Funktion (Standlicht) und nicht von Tagfahrlicht. In der beiliegenden Dokumentation ist es auch so dargestellt, dass der "Querbalken" nur bei eingeschaltetem Standlicht leuchtet. TÜV-Eintragung brauchst keine hat ne E-Zulassung.
Lol die Metallplatte an der man die Lampen befestigt kostet einfach mal 170 Euro zzgl. Versand :D Und dann noch die Scheinwerfer für 250 Euro das Stück.... das steht doch alles in keine Relation zum Gegenwert den man da erhält....
Beschäftige mich auch gerade mit zusatzscheinwerfer, EU Recht besagt Scheinwerfer sind nicht eintragungspflichtig, Jedoch ist der lampenhalter/Bügel nicht mehr eintragbar und somit, mir eigentlich scheissegal, in Deutschland aber offiziell leider illegal 🙄
Illegal bzw nicht eintragbar, aber eintragpflichtig ist der lampenhalter /Bügel/rammschutz sobald er die fahrzeugmasse überragt 🤔 Neues EU Gesetz seit 2005😵 Also nur noch mit viel Glück eintragbar bzw würde ichs bei so nen kleinen Halter einfach gut sein lassen👍
@@butterkeks2003 alles richtig soweit, allerdings handelt es sich nicht wie im Anhang I zum §30c Absatz 4 der StVZO um ein Frontschutzsystem sonder ein Halter für Zusatzscheinwerfer. Welcher nicht Scharfkantig ist und mit großer Radius 2,5 und 5 an den nötigen Stellen verrundet ist. Die Halter inkl. Scheinwerfer wurden bei der Entwicklung mehrfach dem TÜV vorgeführt. Es gab keine Bedenken. Des weiter habe diverse Sprinte mit diesem Halter bereits die HU ohne Problem bestanden. Ich finde es etwas unfair mit so harten Worten wie illegal um sich zu werfen. LG Jan
Warum habt ihr bei der Gelegenheit nicht einfach erklärt wie man so einen Stecker durchmisst? Das hätte bestimmt vielen die sowas nachbauen möchten, das Leben erleichtert.