Ich biete beim 1 Verfahren 10k an dann entfällt die 5/10 Regelung weg. Beim 2 Verfahren geht das gebot ( falls Objekt Nicht ersteigert wurde) bei 10K los und nicht 50k verstehe ich das richtig? Und was ist wenn die Gläubiger das nicht akzeptieren weil die 10k ihre kosten mit Sicherheit nicht decken wird? Danke vorab
Wenn es im ersten Termin ein Gebot gab, dann startet der zweite Termin mit 1€ :) Bei der Zwangsversteigerung geht es nicht darum ob es akzeptiert wird oder nicht. Deswegen auch Zwang im Wort
@@CashflowCoach Und wer zahlt die Kosten für die Auslagen des Amtsgerichts, dessen Leistungen und das Gutachten etc.pp.? Eine Kostendeckung dürfte ja kaum möglich sein mit dem einen Euro...
Wie kommen Sie zu so einer Behauptung, dass die Gutachter meistens nicht im Haus waren??? In unserem (und diversen anderen mir bekannten Fällen) Fall war die Gutachterin im Haus und hat alles genau inspiziert und vermessen etc. pp. - außerdem ist sie auch noch staatlich vereidigt. Wie können Sie so etwas behaupten? Ein über 50 seitiges Gutachten erstellt man wohl eher selten ohne Detailwissen. Wahrscheinlich heißen Sie 'Niemand' mit Nachnamen 🙈
@@CashflowCoach Das Gutachten ist den Ankündigungen auf der Webseite des jeweiligen Amtsgerichts meist als PDF angehangen und für jeden zum Download bzw. Ansicht verfügbar. Anhand des Gutachtens lässt sich m.E. ganz gut beurteilen, ob der Gutachter IN oder nur AN der Immobilie war. Zumal es sich immer um einen öffentlich bestellten, staatlich vereidigten Gutachter handelt und auch dieser angerufen und befragt werden kann. Spätestens dann dürfte die Entscheidung leichter fallen, ob es sich lohnen könnte, mitzubieten...
@@CashflowCoach Der Schuldner muss den Gutachter nicht ins Gebäude lassen und oftmals tut er das auch nicht. Von daher ist auch meine Erfahrung, dass Bewertungsobjekte oftmals nicht von innen besichtigt wurden. Üblicherweise wird dann ein Abschlag in der Bewertung vorgenommen.
Jetzt ist meine frage , auf wieviele versteigerungen muss man wohl gehen wo kein anderer bietet und man mit seinem mindestgebot von unter 5/10 überhaupt eine chance hat ? 😅 Ist das nicht eine 1zu tausende chance ?
@@renahsixtyone225 Nein 😂 Es gibt aber genug Quellen um sich da ausreichend zu belesen. Oder einfach mal ein Verfahren anschauen vor dem AG. Es gibt viele Fallstricken aber in der Praxis lernt man da schon gut was :-)
Hinweis für Bietinteressenten in Zwangsversteigerungsverfahren Dabei sollten Bietinteressenten vor allem darauf achten, op und wenn ja, in welcher Höhe Recht am dem Grundstück bestehen bleibt. Bleiben z.B ein Grundschuld über 100.000,-Euro Bestehen und es werden 50.000.- Euro geboten.hat der Bieter gleichzeitig 100.000,- Euro Belastung mitübernommen, also insgesamt 150.000,-Euro geboten.
@@CashflowCoach Bei Teilungsversteigerungen übernimmt der Käufer die Schulden mit und muss diese zusätzlich zum Kaufpreis auch bezahlen. Das teilt der Rechtspfleger auch so mit