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Alles was Recht ist: Die Regeln für E-Scooter | ÖAMTC 

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❗️ UPDATE April 2023 ❗️
*Maximal 250 Watt Nenndauerleistung
Bei schönem Wetter erreichen die ÖAMTC-Rechtsberatung viele Anfragen zum Thema Elektro-Scooter (E-Kleintretroller). Club-Jurist Niki Authried gibt im Video Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Vorschriften von E-Scootern (00:00) in Österreich.
Weitere Informationen: www.oeamtc.at/thema/fahrrad/e...
00:16 | Was ist ein E-Scooter?
00:44 | Ausstattungsvorschriften?
01:08 | Wer darf fahren?
01:30 | Gilt Helmpflicht?
01:40 | Ist Fahren zu zweit erlaubt?
01:40 | Welches Alkohollimit gilt?
02:14 | Gilt Versicherungspflicht?
02:31 | Mitnahme in Öffis möglich?
02:56 | Erlaubte Verkehrsflächen?
01:40 | Wo ist das Abstellen erlaubt?
#escooter #elektroscooter #electricscooter #elektroroller #alleswasrechtist #öamtc #rechtsberatung
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► Die ÖAMTC-Juristen stehen Mitgliedern kostenlos und exklusiv zur Seite. #fuereuchda​
► Mehr dazu: www.oeamtc.at/rechtsberatung/
► Alle Infos zu den Trendsportgeräten unter www.oeamtc.at/thema/kindersic...
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7 авг 2024

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Комментарии : 38   
@jonathan_og3767
@jonathan_og3767 3 года назад
Wirklich sehr hilfreich jetzt blicke ich da endlich durch 😀
@fabianmitterwallner9493
@fabianmitterwallner9493 3 года назад
Sehr hilfreich🙂
@itsbanannatime8843
@itsbanannatime8843 3 года назад
Sehr Sehr Hilfreich
@sayedshinwari2063
@sayedshinwari2063 2 года назад
Hallo gut das habe ich einfach Info habe also habe ich ein E scooter und ist fahren 40 plus km h so was kann mache mit und von ist brauche Führerschein oder ?? Danke
@Jeslino
@Jeslino 3 года назад
Kann man mit einem Sitzaufsatz fahren?
@ralfhalbknapp1104
@ralfhalbknapp1104 3 года назад
Bezüglich der maximalen Antriebsleistung von nicht mehr als 600W, zählt hier die Motor Nenndauerleistung, die maximale Leistungsaufnahme aus dem Akku, die maximale Leistungsabgabe aus dem Controller oder die maximale mechanische Leistungsabgabe aus dem Motor?
@OEAMTC
@OEAMTC 3 года назад
Hallo Ralf, es handelt sich in Anlehnung an einen Erlass um die Maximalleistung auf dem Antriebsrad. Eine eindeutige Regelung hierzu gibt es bislang nicht, Entscheidungen fehlen ebenso. Liebe Grüße, dein ÖAMTC-Team
@mrblack575
@mrblack575 2 года назад
Ist es erlaubt ein Sattel darauf zu befestigen? Und würden nach gerüstete Blinker das hand Zeichen Ersetzen bz würde ich ne straffe erhalten wen ich kein Handzeichen machen dafür nur Blinker???
@OEAMTC
@OEAMTC 2 года назад
Hallo Mr. Black. Ein Blinker am Gefährt kann ein Handzeichen ersetzen, wenn er ausreichend erkennbar ist. Gerade bei E-Scootern ist das aber kritisch zu sehen. Mehr Infos gibt es hier dazu: www.oeamtc.at/thema/fahrrad/blinker-fuer-e-tretroller-bereits-ab-werk-gefordert-44447892. Die Nachrüstung von Sitzen für E-Scooter können wir leider mit der notwendigen Sicherheit nicht online klären, womöglich wäre der E-Scooter dann verboten, sollte er nicht den Produktsicherheitsbestimmungen entsprechen. Liebe Grüße, Dein ÖAMTC - Online Team.
@gloomey369
@gloomey369 3 года назад
Hab ein roller mit 750 watt maximalleistung aber der fährt einfach nicht schneller als 20 kmh. Hat aber eine sehr hohe reichweite von fast 50 kilometer liegt es an meinrm gewicht ?oder woran liegt es das er nicht schneller will ? Zählt der dan als elektro fahrad oder als moped ?darf ich den überhaupt fahren , und wie hoch kann+man gestraft werden falls nicht ? Bitte um antworten falls sich jemand auskennt
@OEAMTC
@OEAMTC 3 года назад
Hallo, für die Einstufung als „E-Kleintretroller“ dürfen die beiden relevanten Werte, also 600 Watt Antriebsleistung UND 25 km/h nicht überschritten werden. Falls doch, zieht das viele Konsequenzen nach sich, insbesondere die Pflicht zur Typisierung. Daher sollte vom Erwerb solcher Geräte Abstand genommen werden. Bei E-Scootern mit einer höchstzulässigen Leistung von mehr als 600 Watt und/oder einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h muss - ja nach Leistung - zumindest ein Mopedführerschein oder eine Lenkberechtigung irgendeiner Führerscheinklasse vorliegen. Da es sich dann um ein Kraftfahrzeug handelt, gehen damit weitere Pflichten einher: - Sturzhelmpflicht - Typisierung, Versicherung und Zulassung notwendig - 0,5 Promille-Grenze - Mindestalter: 15 Jahre (mit Mopedführerschein), sonst erst mit Innehabung eines anderen Führerscheins - Zulässige Verkehrsflächen: für den Kfz-Verkehr bestimmte Fahrbahn, Wohnstraße nur zum Zu- und Abfahren Alle Infos und Voraussetzungen dazu gibt es unter www.oeamtc.at/thema/fahrrad/e-kleintretroller-e-scooter-in-oesterreich-31721872 Liebe Grüße, dein ÖAMTC-Team
@benefit7909
@benefit7909 Год назад
@@OEAMTC Wenn ein E-Scooter eine Nennleistung von 350Watt bei 25 km/h hat und der Hersteller die maximale Geschwindigkeit bei 25kmh anschreibt und ich auch nie mehr als 25 fahren werde, würde die polizei dann bei einer Kontrolle, in der ich nie mehr als 25 gefahren bin und das Maximum auf 25 eingestellt ist, was eine Nennleistung von 350 Watt entspricht unbestraft zulassen, obwohl der Roller eine Maximalleistung von 700Watt erbringen könnten? Mit meinem Auto könnte ich ja auch 200 auf der Autobahn fahren. Aber was werde ich nicht, weil ich nicht möchte und nicht darf und das Fahrzeug nicht dafür vorgesehen wurde.
@karlannecke2964
@karlannecke2964 Год назад
Ich hbe auf meinem E - Scooter - aus gesundheitlichen Gründen - einen eigens dafür vorgesehenen Sattel nachgerüstet ! Ist das erlaubt, und wenn nicht, gibt es die Möglichkeit einer nachträglichen Betriebserlaubnis dafür ?
@OEAMTC
@OEAMTC Год назад
Hallo, ein E-Scooter mit Sitzvorrichtung ist nicht unproblematisch und könnte rechtliche Fragen und Probleme nach sich ziehen. Unsere Jurist:innen müssten sich den Fall näher anschauen, um das Thema eingehender erörtern zu können. Kontaktinfos für ÖAMTC-Mitglieder unter www.oeamtc.at/rechtsberatung Liebe Grüße, dein ÖAMTC-Team
@georgschnabel2512
@georgschnabel2512 2 года назад
Hab einen E-Scooter mit 650W Spitzenleistung und Nennleistung 350W. Er verfügt über eine Straßenzulassung für Deutschland und Recherchen zufolge auch für Österreich. Bin ich dennoch illegal unterwegs? Liebe Grüße
@OEAMTC
@OEAMTC 2 года назад
Hallo Georg, in Österreich werden die 600 Watt als Maximalleistung verstanden. Im konkreten Fall darf der E-Scooter in Österreich daher so nicht verwendet werden, wenn die genannte Leistung jene ist, die auf den Antrieb wirkt. Anmerkung: Auch bei einer Leistung innerhalb des erlaubten Bereiches müssen zudem die Maximalgeschwindigkeit und die Ausstattung näher betrachtet werden um eine abschließende Beurteilung vornehmen zu können. In Deutschland liegt die zulässige bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei 20 km/h, in Österreich bei 25 km/h. Die ÖAMTC-Rechtsberatung hilf hier im Einzelfall gerne. LG, dein ÖAMTC-Team
@georgschnabel2512
@georgschnabel2512 2 года назад
@@OEAMTC Danke für die schnelle Rückmeldung. Alle sonstigen Vorgaben stimmen mit den österreichischen Vorschriften überein. Ich habe mit dem Hersteller telefoniert und dieser hat mir versichert, dass sich die vorgeschriebene 600Watt-Grenze in Österreich auf die maximale NORMALLEISTUNG bezieht. Der E-Scooter verfügt über eine Zulassung im öffentlichen Verkehr in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Kann das stimmen?
@OEAMTC
@OEAMTC 2 года назад
@@georgschnabel2512 Hallo Georg, die genannten Werte bewegen sich innerhalb der Grenzen des Gesetzes. Alleine die Formulierung „Normalleistung“ sollte man hinterfragen. Wenn es sich um die Nenndauerleistung des Antriebs handelt und auch die Ausstattungsmerkmale alle gegeben sind, steht einer Nutzung in Österreich nichts im Weg. Liebe Grüße, dein ÖAMTC-Team
@georgschnabel2512
@georgschnabel2512 2 года назад
@@OEAMTC Vielen Danke für die hilfreiche Antwort.
@Bussibaer_61
@Bussibaer_61 8 месяцев назад
Wie kann ich derzeit einen E-Scooter , der mehr als 250W Nennleistung hat legal auf Österreichs Straßen bewegen? Eine Typisierung geht nicht , da ich zwar Blinker , Rückspiegel , Scheibenbremsen usw. habe ABER keine CoC oder ABE vom Hersteller bekomme ( für D habe ich eine vom KBA ) , da er in A als Fahrrad Klassifiziert ist. TÜV in Simmering sagte nur " Keine Einzelgenehmigung da ein Fahrrad und kein KFZ ". Bin frustriert 🤬
@OEAMTC
@OEAMTC 8 месяцев назад
Hallo, Klein- und Miniroller mit mehr als 250 Watt sind durchaus problematisch, führerschein- und kraftfahrrechtlich. Aktuell ist aufgrund einer Gesetzesänderung leider vieles unklar. Mangels entsprechender Ausstattung ist eine Typisierung als Moped auch nicht möglich. Ohne Details zu dem Gerät zu kennen ist es ratsam, von einer Verwendung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr Abstand zu nehmen. Beste Grüße, dein ÖAMTC Online-Team
@Senol-71817
@Senol-71817 3 месяца назад
Bin momentan 14 und habe ein e roller der 40 kmh fährt ist das illegal?
@OEAMTC
@OEAMTC 3 месяца назад
Hallo @Senol-71817, in Österreich darf ein E-Scooter eine maximale Bauartgeschwindigkeit von 25km/h und eine Höchstleistung von 600 Watt haben. Hingegen gilt ein Elektroroller mit einer Bauartgeschwindigkeit von max. 25km/h und einer Nenndauerleistung von 250 Watt als Fahrrad, darüber hinaus als Motorfahrrad (Moped) mit den dementsprechenden rechtlichen Voraussetzungen. Ein E-Scooter mit 40 km/h Leistung wäre daher als Moped zuzulassen, wird aufgrund seiner Ausstattung aber nicht zulassungsfähig sein. Die Verwendung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr ist daher verboten. Mehr Infos und Voraussetzungen zum E-Scooter gibt es unter www.oeamtc.at/thema/fahrrad/e-kleintretroller-e-scooter-in-oesterreich-31721872 Liebe Grüße, dein ÖAMTC Online-Team
@pvp_pro_fel4114
@pvp_pro_fel4114 2 года назад
Was gilt für E Skateboards? Online stehen immer wieder Wiedersprüche. Würde mich über eine Antwort freuen :)
@OEAMTC
@OEAMTC 2 года назад
Hallo, für E-Skateboards gibt es keine so klaren Regeln wie für E-Scooter, darum gibt es hier mitunter auch verschiedene Meinungen. Aus unserer Sicht ist die Nutzung von Geräten mit einer Leistung von mehr als 25 km/h und 600 Watt (beide Werte müssen eingehalten werden!) im öffentlichen Straßenraum verboten. Genutzt werden dürfen innerhalb der Grenzen nur jene Flächen, die für den Fußgängerverkehr vorgesehen sind - es gelten die unter www.oeamtc.at/thema/kindersicherheit/kleinfahrzeuge-im-strassenverkehr/#kickboards-co-20530888 zusammengefassten Regeln für Skateboardfahrer. Auf Fußgänger ist dabei jedenfalls Rücksicht zu nehmen! Besondere Vorsicht ist geboten, da bei E-Skatboards die Gefahr besteht, dass sie sich "selbstständig machen", wenn die Benutzer:in abspringt oder stürzt. Dadurch ist sowohl für Menschen, die zu Fuß unterwegs sind, als auch für den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn eine Behinderung bzw. Gefährdung gegeben und kann ihre Verwendung auch auf Gehsteigen unzulässig sein, abhängig von den jeweiligen vor Ort herrschenden Bedingungen. Liebe Grüße, dein ÖAMTC-Team
@victih
@victih 2 года назад
Also benötige ich keine Haftpflichtversicherung, auch wenn diese nicht durch andere private Versicherungen von mir abgedeckt ist?
@OEAMTC
@OEAMTC 2 года назад
Hallo Victor, bei einem Elektro-Kleintretroller im rechtlichen Sinne, also wenn die Grenzwerte eingehalten werden, ist keine Versicherung vorgeschrieben, auch nicht wenn keine private Haftpflichtversicherung bestehen sollte. Anzuraten ist der Abschluss einer solchen aber jedenfalls, da sonst die eigene Haftung droht. Liebe Grüße, dein ÖAMTC-Team
@ulmanito5237
@ulmanito5237 6 месяцев назад
braucht der E roller in Österreich kein Kennzeichen?
@OEAMTC
@OEAMTC 6 месяцев назад
Hallo Ulmanito, private E-Scooter mit einer Höchstleistung von 600 Watt und max. 25 km/h benötigen in Österreich kein Kennzeichen. Liebe Grüße, dein ÖAMTC Online-Team
@ulmanito5237
@ulmanito5237 6 месяцев назад
@@OEAMTC in Deutschland nur 20 Km/H und Kennzeichen finde ich schon besser, trotzdem sind die Dinger saugefährlich , weil meist halt nur halbwilde draufsitzen, und meinen siie haben die rechter aller Welt
@ronnyfallack1323
@ronnyfallack1323 2 года назад
Für wo gelten diese Regeln? Für Deutschland ja wohl nicht oder?
@OEAMTC
@OEAMTC 2 года назад
Hallo Ronny, es sind die Vorschriften für Österreich. In Deutschland gelten andere Regeln. Mehr Infos dazu z.B. unter www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/elektrofahrzeuge/e-scooter/ Liebe Grüße, dein ÖAMTC-Team
@clauschiemgauer9609
@clauschiemgauer9609 2 года назад
Interessant wäre, wenn ein Österreicher in Bayern mit seinem E-Scooter von der Polizei kontrolliert wird, da es in Österreich im Gegensatz zu Deutschland keine Kennzeichen für E-Scooter braucht. Dürfen Österreicher mit Ihrem nicht versicherten E-Scooter auf deutschen Sttraßen fahren? LG aus dem Chiemgau
@OEAMTC
@OEAMTC 2 года назад
Hallo Claus, alle in Deutschland verwendeten E-Kleintretroller müssen über eine Versicherung und Plakette am Gerät verfügen. Da diese ohne Wohnsitz in Deutschland in der Praxis nicht erhältlich sind, ist das Fahren mit dem eigenen Roller in Deutschland verboten. Der ÖAMTC rät daher seinen Mitgliedern bei Reisen nach Deutschland dazu, sich E-Kleintretroller zu mieten. Liebe Grüße, dein ÖAMTC-Team
@clauschiemgauer9609
@clauschiemgauer9609 2 года назад
Einen herzlichen Dank für Ihre rasche Rückantwort!
@BigTobse
@BigTobse 3 года назад
Zählen in Österreich andere Gesetze? In Deutschland sind die Gesetze ganz anders
@OEAMTC
@OEAMTC 3 года назад
Hallo ToSchi, das stimmt, in Österreich gibt es bez. der E-Scooter teilweise andere Regeln. Z.B. gibt es keine Versicherungspflicht und fahren dürfen die Jugendlichen ab 12 Jahren (bzw. 10. Jahren mit Radfahrausweis). Die Regeln im Detail kannst du hier auf unserer Homepage nachlesen: www.oeamtc.at/thema/fahrrad/e-kleintretroller-e-scooter-in-oesterreich-31721872 Liebe Grüße, dein ÖAMTC-Team
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