Jeder Gründer hat ja seine GmbH in Räumlichkeiten angemeldet die privat angemietet waren weil eine noch nicht gegründete GmbH nichts anmieten kann. Ist das auch eine Betriebsaufspaltung bei angemieteten Büro Räumen von den Gesellschaftern ?
Was ist wenn man zu zweit eine Holding hat, die mehrere Firmen hält. Kann man diese dann spalten, sodass beide Gesellschafter jeweils eine eigene Holding mit jeweils 50% der Tochtergesellschaften haben. Ein Video dazu wäre sehr interessant.
Sehr gutes Video, vielen Dank! Entstehen Betriebsaufspaltungen nur bei Kapitalgesellschaften oder auch bei Einzelunternehmen? Und wie verhält es sich bzgl. Domains, die vor Start der Selbständigkeit privat angemeldet waren?
Hallo Herr Dr. Juhn, wenn meine GmbH (Handwerksbetrieb) in meinem eigenen Einfamilienhaus ansässig ist und Miete für ein Büro (15 % der Gesamtfläche), das zu 35 % genutzt wird, zahlt, liegt dann schon eine Betriebsaufspaltung vor? Weiter gefragt, wenn ich keine Miete verlange, liegt die Aufspaltung dann auch vor? Beste Grüße Timo Lemke
Hallo Herr Lemke, vielen Dank für Ihre Anfrage. Als Steuerberatungsgesellschaft dürfen wir bei RU-vid aber leider nur allgemeine Informationen zur Verfügung stellen und dürfen keine konkrete Antworten auf Einzelfragen geben. Eine solche individuelle Beratung können wir aber gerne telefonisch klären. Bitte nimm hierzu Kontakt mit uns unter Telefon 0221 999 832-01 oder per E-Mail (Mail@Juhn.com) auf. Wir gehen dann gerne auf die einzelnen Punkte ein. Viele Grüße, Dein Team von JUHN PARTNER
Hallo, bei Einzelunternehmen gibt es den Rechtsbegriff der "Betriebsaufspaltung" nicht. Bei einem Einzelunternehmen wir die Immobilie jedoch sogenanntes "notwendiges Betriebsvermögen" und kann dann auch nicht mehr steuerfrei verkauft werden. CJ
Hallo Herr Juhn, vielen Dank für ihre Antwort. Aber eine Umwandlung vom Einzelunternehmung zur Gmbh Co KG würde doch die Immobilie steuerfrei veräußerbar sein ,oder? .Gibt es Möglichkeiten eine Immobilie in einem Einzelunternehmung in eine andere Gesellschaftsform umzuändern und steuerfrei zu verkaufen.Über eine Antwort würde ich mich freuen und ihre Dienstleistung in Anspruch nehmen
Wenn ich als stiller Gesellschafter z.b 20 Prozent der GmbH habe. Mir aber die Immobilie gehört und ich diese kostenfrei dem Betrieb Stelle, muss ich dann auch Sorge haben in eine Betriebsaufspaltung zu kommen. Da ich die Immobilie natürlich gerne nach 10 Jahren Steuerfrei verkaufen möchte...
Vielen dank für die sehr gute Erklärüng. Das Video hat mit schon viele Fragen beantwortet. Eine Rückfrage zu Variante 2 hätte ich. Ich halte privat Immobilien in einer GbR (50:50) und Gründe nun eine GmbH die alle verwaltet, einzelne GbR Immobilien kurzfristig weitervermietet und auch die eigenen Büroräume von der GbR anmietet. Darf die GmbH die gleiche Inhaberstruktur haben wie die GbR? Oder sollte ich diese alleine bzw. mit dritten gründen. Ich würde gerne das GbR Vermögen nach 10 Jahren steuerfrei an die GmbH verkaufen können ohne mich vorher gewerblich zu infizieren.
Vielen Dank lieber Stavi X für Deine Anfrage. Als Steuerberatungsgesellschaft dürfen wir bei RU-vid leider nur allgemeine Informationen zur Verfügung stellen und dürfen keine konkrete Antworten auf Einzelfragen geben. Eine solche individuelle Beratung können wir aber gerne telefonisch klären. Bitte nimm hierzu Kontakt mit uns unter Telefon 0221 999 832-01 oder per E-Mail (Mail@Juhn.com) auf. Wir gehen dann gerne auf die einzelnen Punkte ein. Viele Grüße, Dein Team von JUHN PARTNER
Lieber Herr Juhn, wir haben ja nun einen Finanzminister, dem die Förderung der Startup-Kultur ein Herzensanliegen ist. Ist das drohende Schwert der Beendigung der Betriebsaufspaltung beim naiven Gründen des Startups "im Kinderzimmer" noch aktuell?
In der letzten Minute geht es um die GrESt. Ist es nach dem BMF-Schreiben vom 22.09.2020 jetzt nicht sogar ohne GrESt möglich nach Par 6a GrEStG, wenn es keine neue KapG (älter als 5 Jahre) ist?! In Ihrem Beispiel hat das Beherrschende EU ja die 95% Beteiligung.
Wirklich gutes und informatives Video! Liegt denn auch eine Betriebsaufspaltung vor, wenn zwar Immobilie und GmbH denselben beiden Personen gehört, aber die Eigentumsverhältnisse unterschiedlich sind (z.B. Immobilie 2/3 Gesellschafter A und 1/3 Gesellschafter B, GmbH jeweils 1/2 A und B)?
Moin, kleine Frage: eine GmbH gehört mir zu 100%, sie nutzt als Büro ein Arbeitszimmer im Eigenheim, das mir und meiner Freundin zu je 50% privat gehört. In diesem Beispiel ist es keine Betriebsaufspaltung, weil die personelle Verflechtung nicht gegeben ist, weil ich im "Besitzunternehmen" keine Mehrheit habe, oder?
Hallo Herr Dr. Juhn, Ich habe für unseren Firmensitz sowie unser Eigenheim für den Schriftsverkeher die gleiche Adresse angegeben wir für unsere vermögensverwaltende GmbH (auch eingetragen im Handelsregister). Seit der Gründung der GmbH Ende 2019 haben wir keine Aktivitäten unternommen. Können wir den Sitz unserer GmbH ohne großen Verluste ändern? oder sollen wir die GmbH in GmbH und Co. KG umwandeln? Die Firma besitzt nur das Eigenkapital.
Hallo Herr Dr. Juhn, eine Frage hätte ich noch: wenn die Frau das Haus kauft/überschrieben bekommt, reicht das aus oder muss da noch eine Gütertrennung mit dem Ehemann durchgeführt werden?
Super Video! Lerne damit auch für meine Klausuren und später sicher auch fürs Examen. Was ich mich aber zum Thema Betriebsaufspaltung frage: Hat man eine BA wenn eine vermögensverwaltende Immobilien GmbH Dachfläche an eine Schwestergesellschaft vermietet, die darauf PV-Anlagen installiert und damit Strom produziert...? Also die Dachfläche als wesentliche Betriebsgrundlage der Schwester-Betriebsgesellschaft..
Hallo, zwischen Schwesterkapitalgesellschaften kann eine Betriebsaufspaltung nicht entstehen. Die Besitzgesellschaft bleibt also vermögensverwaltend. BG, CJ
Hallo Herr Juhn, haben wir hier eine Betriebsspaltung, wenn die GmbH (Kauf und Verkauf von Immobilien) mir zu 100% gehört, der Sitz der GmbH ist im Eigenheim. Das Haus gehört mir zu 50% und zu meiner Frau zu 50%? Herzlichen Dank
Hallo Laila 223, eine Voraussetzung der Betriebsaufspaltung ist es, dass der Wille einer Person sowohl bei der GmbH als auch bei dem Eigenheim durchgesetzt werden kann. Eine verbindliche Auskunft kann ohne nähere Prüfung nicht gegeben werden jedoch scheint es mangels der Mehrheit beim Eigenheim, das keine Betriebsaufspaltung vorliegt. VG Das Juhn Partner Team
Habe nur ich einen Blackscreen für paar Sekunden ab 10:45 ? Mir scheint als würden da wichtige Informationen fehlen! Wäre schön wenn man das Video reuploaden könnte. Vielen Dank.