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BGH-Urteil: Tina Turners Klage um Double abgewiesen 

phoenix
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Es geht um eine Sängerin, die Tina Turner doubelt, und bei ihren Auftritten dem Weltstar sehr ähnlich sieht. Als Tina Turner verkleidet hatte sie für ihre Shows auch auf Plakaten geworben. Turner fühlte sich dadurch in ihrem Persönlichkeitsrecht und ihrem Recht am eigenen Bild verletzt und klagte. Sie argumentierte: Durch die Werbung werde der Eindruck erweckt, sie selbst stehe auf der Bühne oder unterstütze die Shows. Doch der Bundesgerichtshof hat nun in letzter Instanz ihre Klage abgewiesen. Nicht nur die Tribute-Shows selbst, sondern auch die Werbung dafür seien von der Kunstfreiheit gedeckt. Den Plakaten sei nicht zu entnehmen, dass Tina Turner selbst auftrete oder an den Shows mitwirke. Die Entscheidung ist auch für andere Tribute-Shows bedeutsam, bei denen Künstler weltbekannte Stars covern, sich entsprechend verkleiden und so Werbung für ihre Shows machen. Sie können sich nun an dieser höchstrichterlichen Entscheidung des BGH orientieren
Aktenzeichen: I ZR 2/21

Опубликовано:

 

23 фев 2022

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