Sehr geehrter Herr Zeitz,
vielen Dank für Ihre Meldung.
Sie berichten, dass es bei Ihrem Fahrzeug zu einer Geräuschentwicklung im Antriebsstrang kommt. Sie befürchten eine Gefährdung und wenden sich deswegen an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Neben weiteren Aufgaben ist das KBA die zuständige Behörde für die Marktüberwachung von Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge. In seiner Zuständigkeit untersucht das KBA Mängel an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen, die bei bestimmungsgemäßer Nutzung eine ernste Gefahr darstellen und damit Maßnahmen gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften zur Marktüberwachung nach sich ziehen. Auf dieser Grundlage kann das KBA dann Maßnahmen ergreifen, wie das Veranlassen von Warnungen und/oder Rückrufen, sofern ein ernstes Risiko gemäß Definition Rapex in Verbindung mit einem Serienmangel vorliegt.
Der Sachverhalt wurde vom KBA bereits unter dem AZ 512-771/13098/23DMS untersucht.
Laut Aussage des Herstellers haben Analysen gezeigt, dass dieses Geräusch kein potenzielles Sicherheitsrisiko darstellt. Der Sachverhalt kann nicht zu einer Blockierung des Antriebsstrangs oder Verlust der Kontrolle über das Fahrzeug oder anderen potenziell sicherheitsrelevanten Effekten führen.
Insofern ist momentan nicht von einem ernsten Risiko im Sinne der einschlägigen Rechtsvorschriften der Marktüberwachung auszugehen. Das KBA hat deswegen momentan im Rahmen seiner Zuständigkeiten keine Eingriffsmöglichkeiten.
Abschließend möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das KBA Sie im Rahmen der Marktüberwachung bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gegen den Hersteller oder bei der Durchsetzung von Kulanz-, Garantie- und Wandlungsansprüchen nicht unterstützen darf. Das KBA untersucht Mängel an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen ausschließlich im öffentlich-rechtlichen Interesse.
Wir danken für Ihre Informationen und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
i.A.
Ihr Auskunftsdienst
Kraftfahrt-Bundesamt
Auskunftsdienst Marktüberwachung
24932 Flensburg
Telefon: +49 461 316-1920
E-Mail: rra@kba.de
Internet: www.kba.de
3 дек 2023