Top Vielen Dank. Nur habe ich gelesen, dass das BVG nicht als "oberstes Gericht" definiert werden darf. Ich habe gelernt: "Bei diesem Gericht (Sitz: Karlsruhe) handelt es sich in formaler Hinsicht nicht, wie oft unterstellt wird, um das „oberste“ deutsche Gericht, vergleichbar dem Supreme Court der USA in Washington. Obwohl das Bundesverfassungsgericht andere Gerichte kontrolliert, ist es nicht die höchste Stufe, wenn man bei einem Gerichtsverfahren den Instanzenweg nach oben beschreitet. Vielmehr handelt es sich um ein Bundesgericht, das auf die Entscheidung verfassungsrechtlicher Fragen spezialisiert ist."