Hallo Sommer Brise, die Ausübung des Berufs, beziehungsweise die Durchführung einer Therapie setzt ein gutes Hörvermögen voraus, da unter anderem Sprechlaute bei Patient*innen wahrzunehmen und zu bewerten sind. Eine Einschränkung im Hörvermögen der/des Therapeut*in kann hierbei hinderlich sein. Wenn jedoch dein Hausarzt im Ärztlichen Attest bescheinigt, dass der Logopädie-Beruf für dich geeignet ist, kannst du dich gern bei uns bewerben.
Hallo Sohila Yawari! Wir freuen uns über Dein Interesse am Beruf der Logopädie. Deine Frage ist nicht ganz so einfach zu beantworten. Es ist davon abhängig was für eine Einschränkung/Sehbehinderung vorliegt. Für die Ausübung des Berufs benötigt es eine gewisse Sehleistung um Sichtdiagnosen zum Beispiel bei Schluckstörungen zu erstellen. Um eine genauere Einschätzung oder Empfehlung vorzunehmen, ruf gern bei uns an und bespreche das Anliegen mit einem unserer Lehrlogopäd*innen. Das ist der bessere Weg um deine Frage umfassender zu beantworten :-) Die aktuellen Kontaktdaten unserer Schule findest du hier: www.akademie.uniklinik-ulm.de/ausbildung/logopaedie.html Wir freuen uns über ein Gespräch mit dir!