Nach dem Vertrag von 1803 sollte die Schweiz 16.000 Soldaten für Frankreich stellen. Dazu sollten vier Regimenter zu je 4.000 Mann gebildet werden. Neben dem Regimentsstab sollte jedes Regiment aus vier Bataillonen bestehen. Jedes Bataillon aus einer Grenadierkompanie sowie acht Füsilierkompanien. 1807 kam für jedes Bataillon noch eine Voltigeurkompanie hinzu. Die Artillerie-Kompanien verfügten jeweils über zwei Kanonen („Dreipfünder"), drei Munitionswagen, eine Feldschmiede, zwei Infanteriepatronenwagen, zwei Brotwagen sowie einen Ambulanzwagen[2]. Die Soldaten mussten das 20. Lebensjahr vollendet haben, eine Mindestgröße von fünf Fuß und zwei Zoll haben und einen Taufschein vorweisen können. Für Voltigeure war eine Größe von vier Fuß und neun Zoll ausreichend.
7 ноя 2013